Generell gilt, dass die jeweilige nachzulesende universitätsspezifische Habilitationsordnung nur einem groben Mindestanforderungsprofil entspricht und fakultätsintern deutlich höhere Ansprüche gestellt werden können. Daher ist es immens wichtig, einen entsprechenden Befürworter der Habilitation in den Reihen zu wissen. Anders scheint das Habilitationsvorhaben trotz aller Bemühungen zum Scheitern verurteilt. Immer wieder gibt es Bestrebungen, diesen undurchsichtigen Dschungel der Habilitationsordnungen einheitlich zu gestalten, stellvertretend seien hier die Mindestforderungen einer Arbeit [1] aus einer chirurgischen Fachzeitschrift dargestellt (nicht jede Universität verlangt jeden einzelnen Punkt im Detail, die Auflistung vermag jedoch einen Einblick in die häufig gestellten Anforderungen zu vermitteln):
- Abgeschlossene Facharztausbildung
- Mindestens vier Jahre Forschungstätigkeit
- Mindestens 12 Publikationen als Erstautor (JIF > 1,0 je Publikation)
- Mind. 12 Arbeiten als Co-Autor
- Mehrere Editorials, Übersichten in Lehrbüchern usw.
- Sechs Zitierungen im Zitierungsindex
- Mindestens 12 Vorträge/Poster (mindestens 6 international)
- Mindestens 4 Jahre Lehrtätigkeit
- Mindestens 4 betreute Doktorarbeiten
- Nachweis eingeworbener Drittmittel
- Mitarbeit in einer Fachgesellschaft
- Habilitationsschrift (Opus magnum)
- Probevortrag/Kolloquium/Antrittsvorlesung
Vor allem die geforderte Publikationsleistung kann bereits universitätsintern je nach Fachrichtung stark in Anzahl und Faktorlimit (Mindestpunktzahl ermittelt durch Aufsummieren der einzelnen JIF’s) variieren. So sehr man auch die Sinnhaftigkeit des reinen Faktorzählens verurteilen mag, kommt man nicht umhin, sich damit auseinanderzusetzen und entsprechend anzupassen. In diesem Punkt kann man vielleicht eine Parallele zum Kreuzen im Medizinstudium ziehen: Es hilft kein Lamentieren, man muss sich darauf einlassen und die vorgegebene Beurteilungsgrundlage akzeptieren, auch wenn man noch so schöne Argumente dagegen hätte! Seitens der Habilitationsschrift zeichnet sich inzwischen ein Trend zur kumulativen Habilitation ab. Maßgeblich sind hierbei die einzelnen Publikationen, nicht ein Opus magnum. Dieses Prinzip liegt auch den meisten PhD-Programmen zugrunde. Auch wenn seit vielen Jahren „gleichwertige wissenschaftliche Leistungen“ wenigstens offiziell für eine Professur qualifizieren, scheint jedoch aktuell im hiesigen Raum immer noch eine Habilitation als Regelqualifikation für den Beruf des Hochschullehrers zu gelten.