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Abschnitte im Medizinstudium

Fächer, Phasen, Prüfungen

Redaktion Medi-Learn.net

Welche Abschnitte besitzt das Medizinstudium?

WICHTIGER HINWEIS VORAB

Die im folgenden gemachten Angaben zum Studienablauf beziehen sich auf die neue Approbationsordnung, die für alle Erstsemester ab dem Wintersemester 2003 gilt.Studenten höherer Semester studieren nach der vorherigen Approbationsordnung. Ggf. wird man als Erstsemester und Studienanfänger im Gespräch mitStudenten höherer Semester daher Angaben erhalten, die auf veralteten gesetzlichen Regelungen basieren.

Die nun folgenden Hinweise und Informationen sind gänzlich an der neuen Approbationsordnung orientiert.

Nach der Studienordnung wird das sechsjährige Medizinstudium in zwei grössere Abschnitte eingeteilt: Den Ersten und Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung. Der Erste Abschnitt des Medizinstudiums beinhaltet die grösseren und kleineren Grundlagenfächer. Er umfasst die ersten 4 Semester/2 Jahre und wird mit einer grösseren Prüfung, dem sog. „Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“ (sog. Physikum), abgeschlossen. Auf dem Studienprogramm stehen hier Kernfächer wie Anatomie, Biochemie, Physiologie und Psychologie/Soziologie und Nebenfächer wie Biologie, Physik und Chemie.
Der Zweite Abschnitt des Medizinstudiums widmet sich der theoretischen wie auch praktischen Ausbildung in der klinischen Medizin und einer rein klinischen Tätigkeit für 2 Semester auf Krankenstationen (sog. PJ = praktisches Jahr). Er umfasst insgesamt 8 Semester/ 4 Jahre und wird durch den „Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“ abgeschlossen. Die vielen Fächer, die während dieser Zeit gelernt und gelehrt werden, decken alle ärztlichen Fachrichtungen in Grundzügen ab, so dass man für eine spätere Tätigkeit auf verschiedensten Gebieten das nötige Grundlagenwissen erhält (z.B. Innere Medizin, Neurologie, Gynäkologie, Kinderheilkunde, Chirurgie, Pathologie, Pharmakologie), um einmal ein paar Beispiele für Studieninhalte zu geben. Detailliertere Informationen zu den einzelnen Fächern folgen weiter unten im Artikel. Aus den Noten im Ersten und Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird die Gesamtnote berechnet, mit der man das Medizinstudium abgeschlossen hat. Die Note aus dem Ersten Abschnitt geht zu 1/3, die Note aus dem Zweiten Abschnitt zu 2/3 in die Note ein.

Sonstige Leistungsnachweise während des Studiums

Um sich für die Prüfungen anzumelden, muss man neben den Scheinen in den Fächern weitere 5 Tätigkeiten nachweisen: Erste-Hilfe-Kurs, Krankenpflegepraktikum, Praktikum der Berufsfelderkundung, Praktikum zur Einführung in die klinische Medizin und eine Mindestanzahl/-dauer an Famulaturen.

Der Erste-Hilfe-Schein

Jeder Medizinstudent, der sich zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anmeldet, muss bis dahin einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben und einen entsprechenden Nachweis erbringen. Der Erste-Hilfe-Kurs muss mindestens 8 Doppelstunden umfassen und kann während der ersten zwei Jahre des Studiums absolviert werden.

Gelauscht (Foren)

Das Medizinstudium
Den Kurs kann man bei den gängigen Erste-Hilfe-Organisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschlande.V, Malteser Hilfsdienst e.V., Johanniter-Unfall-Hilfe etc.) absolvieren bzw. sich bei denen vor Ort durch einen Anruf über die nächsten Termine informieren und auch gleich anmelden. Wer bereits in den letzten Schuljahren einen ausführlicheren Erste-Hilfe-Kurs (NICHT denKurs "Sofortmassnahmen am Unfallort" für den Führerschein, der nicht ausreicht) absolviert hat, möge sich bitte beim zuständigen Landesprüfungsamt erkundigen, ob dieser Kurs ausreicht.
Einige Medizinstudenten haben vorher eine medizinische Ausbildung durchlaufen und können sich diese als Nachweis für den Ersten Hilfe-Kurs anrechnen lassen, sofern die Erste Hilfe im Rahmen dieser Ausbildung unterrichtet worden ist. Dazu zählen z.B.Krankenschwestern/-pfleger, Schwesternhelfer, Pflegedienstleiter, Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten, Sanitätsausbildungen bei Behörden (Bundeswehr, Polizei, Bundesgrenzschutz, öffentliche Verwaltung). Falls dieser Fall zutrifft, sollte man sich beim zuständigen Landesprüfungsamt im konkreten Einzelfall erkundigen, ob die Anerkennung des Erste-Hilfe-Scheines in diesem Falle möglich ist.

Praktikum der Berufsfelderkundung, Praktikum zur Einführung in die klinische Medizin, Medizinische Terminologie

Drei weitere kleine Scheine müssen bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vorgelegt werden: Im Praktikum der Berufsfelderkundung (12 Unterrichtsstunden) werden in Vorlesungen und Exkursionen verschiedene Tätigkeitsbereiche von Medizinern (Klinik, Forschung, Verwaltungen, Praxis) vorgestellt. In der Einführung zur klinischen Medizin (24 Unterrichtsstunden) werden in Vorlesung, kleinen Seminaren und Patientenvorstellungen wichtige Krankheitsbilder zu einem ersten Kennenlernen mit den Studenten erarbeitet. In der medizinischen Terminologie (12 Unterrichtsstunden) lernt Ihr das grundsätzliche Verständnis der medizinischen Fachsprache in Form von Übungen und Vorlesungen kennen.