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Lizard
06.10.2019, 19:15
Der neue VKA Abschluss scheint ja mal guter Anfang in die richtige Richtung zu sein. Ich hoffe, dass die Tarifverhandlungen der Uniklinken einen ähnlichen Vertrag zustande bringen.

Ich stelle immer wieder fest, dass scheinbar auch innerhalb der Ärzteschaft wenig Interesse besteht etwas zu verändern. Aus welchen Gründen auch immer, sei es aus Angst vor Repressalien oder Ortsgebundenheit.

Die Petition des Marburger Bunds findet auch beschämend wenig Anklang:
https://www.marburger-bund.de/baden-wuerttemberg/gemeinsam-aktiv-werden/patientensicherheit-arbeitszeitkontrolle/online-petition?fbclid=IwAR1MiLx-WjNvKy3w6T8CGW10FMUxDNj9NnPva7lABG1UkubM3uZMTJEClY U

tarumo
10.10.2019, 14:06
Die Petition des Marburger Bunds findet auch beschämend wenig Anklang:
https://www.marburger-bund.de/baden-wuerttemberg/gemeinsam-aktiv-werden/patientensicherheit-arbeitszeitkontrolle/online-petition?fbclid=IwAR1MiLx-WjNvKy3w6T8CGW10FMUxDNj9NnPva7lABG1UkubM3uZMTJEClY U

Abgesehen davon, daß Petitionen ein weitgehend untaugliches Instrument zur politischen Willensbildung sind: Beschämend ist, daß der Marburger Bund schon zu so einem Mittel greifen muß. Petition kommt von "petitio" und heißt "Bittschrift".

Die Erkämpfung einer konsequenten Arbeitszeitkontrolle wäre jetzt die Kernaufgabe der Gewerkschaft gewesen. Genau das hatte man ja in der aktuellen VKA-Tarifrunde vorgehabt...angeblich sogar mit Erfolg. Wieso also die Petition.
Jetzt wirft man mit Nebelkerzen, daß man sich gegen die Arbeitgeber nicht hätte durchsetzen können, die Petition auf wenig Anklang stößt und bei 13.289 (Zahl von 2018) weiteren Petitionen im Bundestag untergeht, man hätte es ja wenigstens versucht usw.

Absolut peinlich, so eine virtuelle Unterschriftensammelaktion. Paßt aber ins Bild. Und wer Bittschriften versendet, der darf sich nicht wundern, wenn er jetzt (und später) als Bittsteller behandelt wird. So easy.

vanilleeis
10.10.2019, 18:50
https://www.marburger-bund.de/bundesverband/tarifvertraege

Finally

anignu
10.10.2019, 22:26
https://www.marburger-bund.de/bundesverband/tarifvertraege

Finally
Ich bin sowas von froh dass es das endlich schriftlich gibt...

Also los geht! Thema Arbeitszeit:


§ 14
Arbeitszeitdokumentation
1Die Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte sind durch elektronische Verfahren
oder auf andere Art mit gleicher Genauigkeit so zu erfassen, dass die gesamte
Anwesenheit am Arbeitsplatz dokumentiert ist.
2Dabei gilt die gesamte
Anwesenheit der Ärztinnen und Ärzte abzüglich der tatsächlich gewährten
Pausen als Arbeitszeit. 3Eine abweichende Bewertung ist nur bei
Nebentätigkeiten zulässig, die keine Dienstaufgaben sind, und bei privaten
Tätigkeiten des Arztes / der Ärztin. 4Die Ärztin / Der Arzt hat insbesondere zur
Überprüfung der dokumentierten Anwesenheitszeiten nach Satz 1 ein
persönliches Einsichtsrecht in die Arbeitszeitdokumentation. 5Die Einsicht ist
unverzüglich zu gewähren.
Protokollerklärungen:
1. Bei einer außerplanmäßigen Überschreitung der täglichen
Höchstarbeitszeit von zehn Stunden haben die Ärztinnen und Ärzte dem
Arbeitgeber auf dessen Verlangen den Grund der Überschreitung
mitzuteilen.
2. Für die private Veranlassung gemäß Satz 3 trägt der Arbeitgeber nach
den allgemeinen Regeln des Arbeitsrechts die Darlegungs- und
Beweislast.“

Ich interpretiere das grundsätzlich mal folgendermaßen: Sobald ich komme stemple ich ein. Udn wenn ich gehe stemple ich aus. Wenn ich keine Pause bekomm in der ich auch mal das Telefon abgeben kann im Volldienst dann stemple ich nicht.
Daraus folgt bei einer geplanten Arbeitszeit von 7:30 bis 16:00 (incl. 30 min Pause) dass ich bei einer durchgehenden Anwesenheit von 7:15 bis 16:15 (Stempelzeiten!) insgesamt 9h für den Tag gutgeschrieben bekomm. Und das müsste eigentlich automatisch erfolgen. Nix mehr mit "automatisch die Pausenzeit abziehen" oder sowas.

Ist doch gut, oder?

tarumo
11.10.2019, 05:46
Ist doch gut, oder?

Liest sich alles toll. Ich lese aber nicht, daß das bei Nichterfüllung sanktioniert wird und insofern ist der Passus ziemlich wertlos. Auch soll man sich als KH wohl selbst kontrollieren. Bißchen so, als ließe man einen Hund auf den Wurstladen aufpassen. Daß bzgl. der Dienstplanung überall die proklamierte Patientengefährdung als Ausnahme festgelegt ist, macht es kaum besser. Vielleicht findet sich aber jemand für eine Musterklage, die dann (hoffentlich) auch vom MB unterstützt wird.

Ein wenig Langzeit-Hoffnung besteht, da seitens des EuGH unlängst ebenfalls eine verbindliche Arbeitszeiterfassung festgelegt wurde. Sobald das in hiesige Gesetze gegossen wurde (ich rechne hierbei allerdings mit gepflegter Prokrastination bzw. wie üblich Ausnahmen für Ärzte), hat das ganze nämlich Gesetzescharakter und da würde Nicht/Vorzeitigausstempeln dann als Urkundenfälschung bzw. als Manipulation technischer Aufzeichnungen geahndet. Mehrere 100.000 Kraftfahrer, die jetzt schon lückenlos (d.h., auch die Freizeit ist nachzuweisen) vollelektronisch überwacht werden, wissen das.
Und zum Begehen von Straftaten für irgendwelche Verwaltungsheinis reicht das bisserl Rückgrat des deutschen Arztmichels sicher nicht.

Solange bleibt es aber nur eine unverbindliche Empfehlung eines Tarifvertrags.

tarumo
11.10.2019, 05:53
Nix mehr mit "automatisch die Pausenzeit abziehen" oder sowas.



Weiterträumen. Die Systeme machen das nach wie vor automatisch. Wenn überhaupt, kannst Du dann einen Antrag stellen, die Pausenzeit rauszunehmen. Da Dir der AG selbstverständlich Pausen zugesteht (und muß), wird man relativ schnell Dir einen Vorwurf machen, die Pausenzeit selbtverschuldet nicht genommen zu haben (wir wissen natürlich alle, daß es anders ist). Andersrum: auch die Verwaltung hat selbst zu high-noon des Quartalswechsels vielleicht Überstunden, aber selbstverständlich alle Pausen auf der Stechkarte. Die Pflege selbstverständlich auch...
Wir können uns gerne im nächsten Jahr nochmal darüber unterhalten.

Jukka666
11.10.2019, 06:33
Jetzt muss ich mal aus Interesse fragen, ist es bei euch so schwierig mit dem nehmen der Pause?

Bei uns ist es so, wir kommen regelmäßig zu einer halbstündigen Pause. Müssen dafür auch nicht ausstempeln. Und arbeiten dann einfach weiter. Die Pause wird automatisch vom Tag abgezogen.
Sollte man die Pause tatsächlich einmal nicht nehmen können, sagen wir das unserer Abteilungs-Sekretärin, und die bucht die halbe Stunde dann quasi als Überstunden drauf.

Sind wir damit ein Exot? Wir haben auch seit Jahren eine elektronische Arbeitszeiterfassung mit Chip.

kartoffelbrei
11.10.2019, 07:00
Ist bei uns ähnlich wie bei Jukka666. Seit Jahren elektronische Zeiterfassung und es hängt eine Liste aus, auf der nicht genommene Pausen eingetragen werden. Die werden völlig diskussionslos zurückgebucht.

tragezwerg
11.10.2019, 15:41
Bei uns gibt es keine elektronische Zeiterfassung bisher, aber jeder Mitarbeiter trägt seine Stunden selbst ein, Überstunden werden ausgeglichen bzw. auf Wunsch auch ausgezahlt. Zur Mittagspause werden wir abgelöst (bin in der Anästhesie), das klappt auch fast immer. Einzig auf der Intensiv klappt das mit den Pausen nicht so gut, da man immer das Telefon an der Backe hat.

Fr.Pelz
11.10.2019, 20:43
Bei uns klappt das mit den Pausen nur sehr unregelmäßig und es gibt auch keine elektronische Zeiterfassung. So wie ich den Vertragstext lese, ist die auch weiterhin nicht Pflicht. (Unsere Klinik würde auch ganz schön in die Bredouille kommen, wenn es die gäbe, obwohl wir gerade mit 2 Stellen überbesetzt sind...)

anignu
11.10.2019, 21:33
Jetzt muss ich mal aus Interesse fragen, ist es bei euch so schwierig mit dem nehmen der Pause?

Bei uns ist es so, wir kommen regelmäßig zu einer halbstündigen Pause. Müssen dafür auch nicht ausstempeln. Und arbeiten dann einfach weiter. Die Pause wird automatisch vom Tag abgezogen.
Sollte man die Pause tatsächlich einmal nicht nehmen können, sagen wir das unserer Abteilungs-Sekretärin, und die bucht die halbe Stunde dann quasi als Überstunden drauf.

Sind wir damit ein Exot? Wir haben auch seit Jahren eine elektronische Arbeitszeiterfassung mit Chip.
Ja. Schwierig. Extrem schwierig.

Bei uns gibt es die Einteilung die lautet Station, OP oder Sprechstunde oder sowas und dann den ganzen Tag. Wenn man auf Station ist rödelt man sowieso den ganzen Tag durch weil man eine große Menge an schwer kranken Menschen alleine versorgt, allen Papierkram mit Aufnahmebrief, Entlassbrief machen darf, dann noch Spezialjobs dazu kommen, sämtliche Aufnahmen, teilweise in der Notaufnahme die Leute anschauen usw... klappt eh nicht in 8h. Im OP ist man den ganzen Tag halt am Tisch, als Assistent schleust man noch mit aus und dann hat man bissl Zeit bis der nächste Patient im Saal ist. Bissl. Völlig unkalkulierbar, zwischen null und 30 Minuten. Meist sind es 15 Minuten, manchmal (selten) lösen sich die Anästhesisten aber auch grad ab und die rufen schon an dass man endlich kommen soll wenn der andere Patient noch nicht mal ausgeschleust ist. Und diese 15 Minuten die man meist hat und nebenbei das Telefon hat und dokumentiert und sich nebenbei einen Kaffee reinzieht kann man auch nicht als Pause werten. Und bei der Sprechstunde sind immer so viele Patienten einbestellt dass man vor 16 Uhr sowieso in keinster Weise verschnaufen kann. Außer man verzichtet darauf sofort den Ambulanzbrief zu diktieren, dann muss man das halt nach der Sprechstunde nachholen und es ist umso grausamer wenn man über 10 Briefe noch nachträglich diktiert...
Also nein, bei unsrer Struktur und Besetzung gibts grad keine sinnvolle Pausemöglichkeiten.
Und im Wochenenddienst wenn jederzeit ein Schockraum kommen kann hat man auch keine Möglichkeit. Also schon sich mal hinzusetzen und einfach was zu essen, das muss dann halt sein, aber nicht das Telefon abzugeben und einfach mal zu gehen. Geht nicht. Also keine echte Pausenmöglichkeit.

Ansonsten haben wir auch eine elektronische Zeiterfassung, müssen die Überstunden halt beantragen aber die wurden bisher immer ohne Kommentar genehmigt.

freak1
12.10.2019, 07:13
War abzusehen. Verpflichtende elektronische Zeiterfassung die nicht manipuliert wird ist für Kliniken in Deutschland wie aufgereinigtes Weihwasser für den Teufel.

Bleibt nur zu hoffen, dass das Urteil das EuGH irgendwann (wie oben schon geschrieben) in entsprechenden Gesetzen mündet. Vllt gibt es ja ausnahmsweise mal keine Ausnahme für Ärzte.

Autolyse
12.10.2019, 11:40
[...]
Ich interpretiere das grundsätzlich mal folgendermaßen: Sobald ich komme stemple ich ein. Udn wenn ich gehe stemple ich aus. Wenn ich keine Pause bekomm in der ich auch mal das Telefon abgeben kann im Volldienst dann stemple ich nicht.
Daraus folgt bei einer geplanten Arbeitszeit von 7:30 bis 16:00 (incl. 30 min Pause) dass ich bei einer durchgehenden Anwesenheit von 7:15 bis 16:15 (Stempelzeiten!) insgesamt 9h für den Tag gutgeschrieben bekomm. Und das müsste eigentlich automatisch erfolgen. Nix mehr mit "automatisch die Pausenzeit abziehen" oder sowas.

Ist doch gut, oder?
Genauso ist es auch. Die Alternative zur elektronischen Arbeitszeit muss die gleiche Genauigkeit haben, das bedeutet eine vollkommene Äquivalenz und eröffnet damit faktisch nur die Möglichkeit für alternative mechanische Systeme (=Lochstempelkarte). Die tatsächlich gewährten(!= genommenen) Pausen bedeutet auch, dass der Arbeitgeber die Verantwortung und Beweislast dafür trägt, dass dies auch möglich ist.
Der Arbeitgeber behauptet, dass Du deine Pause am Wochenende nicht nimmst. Du bestreitest das mit Vortrag wie dargelegt fürs Wochenende. Dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass er die strukturellen Möglichkeiten geschaffen hat Dir auch eine Pause zu gewährleisten (=Ersatzkraft am Wochenende zum Beispiel). Kann er das nicht, dann scheitert er mit seiner Einwendung. Das ist insofern unangenehm für die Arbeitgeberseite, weil sie damit automatisch in der Strafbarkeit über den Beharrlichkeitsverstoß nach §§ 22 I Nr. 2, 23 I Nr. 2 ArbZG landet. Die Bezirksregierungen haben da entsprechende Daumenschrauben zur Verfügung.

Der Tarifvertrag muss auch für sich keine Sanktion beinhalten. Die folgen schon aus den allgemeinen Grundsätzen. Für ein Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaften gilt der Tarifvertrag wie ein Gesetz. Die Gewährung von Pausen ist eine unvertretbare Handlung des Arbeitgebers (bei juristischen Personen der Vertretungsberechtigte), also eine Handlung die nicht von einem xbeliebigen Dritten vorgenommen werden kann, also findet da im Extremfall Zwangshaft statt und man glaubt gar nicht wie motivierend ein richterlicher Beschluss ist in dem Haft angedroht wird. ;-)
Daneben ist es Sache der tarifvertragschließenden Gewerkschaft die Arbeitgeberseite an die Einhaltung der Tarifverträge zu erinnern und nötigenfalls gerichtlich zu zwingen. ;-)

freak1
12.10.2019, 23:40
@Autolyse
Und was ist mit Mitarbeitern die NICHT im MB sind? Gilt für die der Tarfivertrag nicht wie ein Gesetz?!

tarumo
13.10.2019, 05:04
Daneben ist es Sache der tarifvertragschließenden Gewerkschaft die Arbeitgeberseite an die Einhaltung der Tarifverträge zu erinnern und nötigenfalls gerichtlich zu zwingen. ;-)

Schön, das ganze auch noch mal von anderer Seite zu hören. Der MB gibt sich stattdessen mit einer lächerlichen Petition ab (eine von 14.000 dieses Jahr). Aber wie sagte schon Stromberg: "Nichtkönnen wohnt in der Nichtwollen-Straße".

In dem Moment, wo der Einzelne den AG gerichtlich zum Einhalten des Tarifvertrages zwingen muß, wird das ganze nämlich mangels Masse und mangels Spina sinnlos. Es geht schon damit los, daß vermutlich ein erheblicher Anteil der WBA keine Rechtsschutzversicherung hat- und der MB wird kaum gerichtliche Auseinandersetzungen betreiben wollen, in denen er sich mangelnde Kontrolle bescheinigen lassen muss...

Wenn ich nicht eh schon ausgetreten wäre, dann hätte ich es spätestens mit dieser Petition getan. Und für die "Gehaltssteigerungen" werde ich trotzdem später in Mithaftung genommen, weil die Einkünfte der ÄV ja dann nur in dem gleichen Maße steigen. Den Rest erledigt die Niedrigzinspolitik und die Mißwirtschaft der ÄVen.

Autolyse
13.10.2019, 10:36
Schön, das ganze auch noch mal von anderer Seite zu hören. Der MB gibt sich stattdessen mit einer lächerlichen Petition ab (eine von 14.000 dieses Jahr). Aber wie sagte schon Stromberg: "Nichtkönnen wohnt in der Nichtwollen-Straße".

In dem Moment, wo der Einzelne den AG gerichtlich zum Einhalten des Tarifvertrages zwingen muß, wird das ganze nämlich mangels Masse und mangels Spina sinnlos. Es geht schon damit los, daß vermutlich ein erheblicher Anteil der WBA keine Rechtsschutzversicherung hat- und der MB wird kaum gerichtliche Auseinandersetzungen betreiben wollen, in denen er sich mangelnde Kontrolle bescheinigen lassen muss...[...]
Soweit mir bekannt ist hat noch nie eine Gewerkschaft einen Arbeitgeberverband gerichtlich zwingen müssen den Tarifvertrag einzuhalten. Das ist auch nicht das Niveau auf dem eine solche Auseinandersetzung abläuft. Ausgangspunkt ist die Meldung von Arbeitnehmern an die Gewerkschaft, dass sich ein Unternehmen nicht an den Tarifvertrag hält. Der weitere Prozess ist dann informell und geht von Gewerkschaft an den Arbeitgeberverband und dann klingelt im betroffenen Unternehmen wenig später das Telefon...
Zuerst gibt es informellen Druck und dann Verbandsstrafen. Der Arbeitgeberverband wird sich nämlich nicht die Blöße geben seine Mitgliedsunternehmen nicht im Griff zu haben. Denn auch dort weiß man, dass eine Gewerkschaft ihren Tarifvertrag nicht gerichtlich durchsetzen wird, sondern ihn außerordentlich kündigen. Die dann folgenden Angriffsmittel werden sich nicht (nur) gegen das sich tarifwidrig verhaltende Unternehmen richten, sondern auch gegen besonders verletztliche Arbeitgeber. Das weiß der Arbeitgeberverband und wird deswegen seinen Tarifvertrag nach Innen durchsetzen.

Trennung.
Für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer gilt der nur Kraft arbeitsvertraglicher Inbezugnahme.

crossie
15.10.2019, 12:48
Mir ist grad aufgefallen, dass diese zwei freien WE im Monat nur für Ärzte gelten sollen, die Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft leisten. Zumindest lese ich das im neuen TV so. Wenn ich Wechselschichten auf der ITS mache oder Regeldienste am WE gilt das dementsprechend nicht?! Oder hab ich nur was überlesen?

tarumo
15.10.2019, 15:38
Mir ist grad aufgefallen, dass diese zwei freien WE im Monat nur für Ärzte gelten sollen, die Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft leisten. Zumindest lese ich das im neuen TV so. Wenn ich Wechselschichten auf der ITS mache oder Regeldienste am WE gilt das dementsprechend nicht?! Oder hab ich nur was überlesen?

Ja, das liest sich in der Tat so. Allerdings ist dann wiederum ausdrücklich erwähnt, daß dann die Wochendenden frei von RB, BD oder Regelarbeit zu bleiben haben und daher ist das ganze insgesamt unlogisch. Bleibt abzuwarten, wie das von den Kliniken umgesetzt wird. Vielleicht gibt es auch noch einen Protokollnachtrag vom MB. Natürlich nur, wenn das nicht von vorneherein als gemeine Hintertür gedacht war...

Muriel
15.10.2019, 20:49
Es geht wohl darum, dass bei klassischem Schichtdienst zumindest theoretisch die Sollarbeitsstunden eben auf den Monat aufgeteilt werden es und für ein gearbeitetes Wochenende entsprechende X-Tage unter der Woche gibt. Bei BD kommen Wochenendtage ja oben drauf. Ich frage mich, wie das in meiner Klinik damals hätte gehandhabt werden müssen. Schichtdienst unter der Woche. Die Nächte am Wochenende 12h waren BD und die Tage mit 12h am Wochenende angeordnete Überstunden und damit Vollarbeitszeit.

tarumo
16.10.2019, 08:05
Es geht wohl darum, dass bei klassischem Schichtdienst zumindest theoretisch die Sollarbeitsstunden eben auf den Monat aufgeteilt werden es und für ein gearbeitetes Wochenende entsprechende X-Tage unter der Woche gibt.

Die Rede bzw. die Forderung vom MB war aber ausdrücklich von "freien Wochenenden" im Sinne der sozialen Teilhabe. Und nicht von eh schon gesetzlich garantierten freien Tagen nach Schichtdienstwochen. Da sind vier, womöglich nicht zusammenhängende, freie Tage erst mal was anderes. Zumal kaum ein Arbeitgeber damit hausieren gehen würde, daß er zumindest das Minimum von zwei freien Tage im Monat ermöglicht...und wenn eine "Patientengefährdung" vorliegt, nocht nicht einmal das....
Bin gespannt, wie die Personalabteilungen dies umsetzen.