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tarumo
28.09.2019, 08:09
Ähnliches war hier schon vor mehr als 10 Jahren zu lesen, als der MB eine Regelung zur Erfassung der Arbeitszeit angekündigte. Herausgekommen ist die Wischiwaschiregelung "soll erfasst werden", die bis heute Bestand hat. Und das Urteil des EuGh wird auch nur marginal berücksichtigt.

Letztendlich hilft nur abwarten, was denn wirklich in dem Vertrag drinsteht. Gelten sollten die Arbeitszeitregelungen ohnehin erst ab nächstem Jahr, und ob sich durch die Verwässerungsversuche der VKA irgendwas nachteilig verändert hat, wissen wir noch nicht.

Was die Arbeitszeiterfassung angeht: da kenne ich beide Modelle. Die offiziell angeordnete (!) händische Erfassung wurde zwar weitgehend durch den CA ignoriert, mit Kündigung habe ich jedoch sämtliche Überstunden der letzten Jahre diskussionslos "rausbekommen". Gut, als Radiologe kann man mit ein paar Mausklicks jederzeit beweisen, was und wielange man was gemacht hat. Auch Jahre später noch.

Diskussionen gab es dann eher in der kommunalen Klinik mit der elektronischen Erfassung. Das lief zunächst vernünftig, irgendwann ist die GF dann auf die Idee gekommen, die Pausen automatisch reinzuschreiben und auch alle MA um 17h auszuloggen. Eine kleine Verspätung bei Arbeitsantritt wurde dagegen gnadenlos erfasst und auf 15min gerundet. Gut, wenn man die Chuzpe hat, tatsächlich während der dokumentierten Pausenzeit und um 17h den Griffel und die Maus fallenzulassen, kann man mit so einem Modell gut leben. Auch hier sind natürlich Radiologen etwas im Vorteil. Die Abteilung sollte natürlich weitgehend mitziehen, weil man sonst als Quertreiber dasteht.

tarumo
28.09.2019, 09:44
Ha, klar. Marktwirtschaft ist halt auch nur solang in Ordnung, wie der Arbeitnehmer seinen eigenen Wert nicht kennt. Vulgo: Wenn Mangel an Pflege ist, sind sich die Pflegekräfte ihres Wertes bewusst und gehen für einen vielfachen Stundensatz arbeiten.
Angebot und Nachfrage. Ganz einfach. In der Ärzteschaft nicht minder...


Ist ja bei uns Ärzten nicht anders: kaum macht sich ein Pflänzchen Marktwirtschaft in der Entlohnung breit, wird ein Riegel vorgeschoben, Stichwort Honorarärzte.
Die Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege will man nun durch finanzielle Sanktionen nun unterbinden, bin bin mal gespannt, wann das auch die Ärzte betrifft.
Hilfreich für die Politik ist in jedem Fall eine "hörige" Gewerkschaft,ver.di hat es z.B. zugelassen, daß der Ortszuschlag entfiel. Ein paar Jahre später beklagt man lauthals diesen Zustand und den dadurch verschärften Personalmangel in den Metropolen.
In der Pflege wird jedoch weitaus konsequenter mit den Füßen abgestimmt als bei den Ärzten, die von Spahn vor ein paar Jahren ins Leben gerufenen 10.000 zusätzliche Pflegestellen sind nicht ganz überraschend weiterhin unbesetzt. Aber vielleicht hat man in neokolonialistischer Manier nun Glück beim "Abwerben" aus Mexiko und Albanien.

Hoppla-Daisy
28.09.2019, 11:04
Vor zwei Jahren wurden italienische Pflegekräfte in die Klinik geholt, und zwar über Firmen, denen die Arbeitskräfte verpflichtet waren. Diejenigen, denen ein fester Vertrag vom Haus angeboten worden war, hätten sich für einige Tausend Euro „freikaufen“ müssen. Ich muss wohl nicht erwähnen, dass keine dieser Arbeitskräfte noch bei uns tätig ist.

Nun holt man Pflegekräfte aus den Philippinen :-oopss

Lizard
28.09.2019, 11:12
Vor zwei Jahren wurden italienische Pflegekräfte in die Klinik geholt, und zwar über Firmen, denen die Arbeitskräfte verpflichtet waren. Diejenigen, denen ein fester Vertrag vom Haus angeboten worden war, hätten sich für einige Tausend Euro „freikaufen“ müssen. Ich muss wohl nicht erwähnen, dass keine dieser Arbeitskräfte noch bei uns tätig ist.

Nun holt man Pflegekräfte aus den Philippinen :-oopss

Genauso ist es bei uns auch (Uni)

Sebastian1
28.09.2019, 13:30
Ist ja bei uns Ärzten nicht anders: kaum macht sich ein Pflänzchen Marktwirtschaft in der Entlohnung breit, wird ein Riegel vorgeschoben, Stichwort Honorarärzte.
Honorararzt ist weiterhin problemlos möglich, nur nicht freiberuflich, sondern in ANÜ. Macht für mich keinen Unterschied, Steuern und Sozialabgaben zahle ich in der einen wie der anderen Variante gleich.
Das (mit der Freiberuflichkeit/Scheinselbständigkeit) betrifft auch andere Branchen, zB ITler etc.

vanilleeis
28.09.2019, 14:28
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifinfos/VKA_Tarifinfo_Redaktion_MB_Ärzte_komm_KH_beendet_S tand_26092019.pdf

tarumo
28.09.2019, 15:59
Honorararzt ist weiterhin problemlos möglich, nur nicht freiberuflich, sondern in ANÜ. Macht für mich keinen Unterschied, Steuern und Sozialabgaben zahle ich in der einen wie der anderen Variante gleich.


Richtig, ANÜ gibt es noch. Aber eben keine klassische Selbstständigkeit mit "Honorar". Freiberufler hin oder her. Anderswo (Paket/Logistikbranche) kann es umgekehrt gar nicht selbstständig genug sein, Hauptsache billlig, billig.

In der Pflege geht es jetzt der ANÜ durch finanzielle Sanktionen an den Kragen. Unterschreitung der Personaluntergrenzen wird auch sanktioniert. Catch22...
Was wiederum eine Blaupause für ärztliche ANÜ darstellt. Da machen wir einfach mal ein Gesetz, daß die DRGs nur noch anteilig oder gar nicht mehr ausgelöst werden, wenn durch ANÜ -Kräfte erbracht. So von wegen Qualitätssicherung und so. Flankiert mit Berichterstattung über den Horrorarzt Dr. Kurpfusch. Und zack... hat sich das Thema auch erledigt.

tiw28
28.09.2019, 16:03
Honorararzt ist weiterhin problemlos möglich, nur nicht freiberuflich, sondern in ANÜ. Macht für mich keinen Unterschied, Steuern und Sozialabgaben zahle ich in der einen wie der anderen Variante gleich.
Das (mit der Freiberuflichkeit/Scheinselbständigkeit) betrifft auch andere Branchen, zB ITler etc.

Macht meiner Einschätzung nach schon einen Unterschied, denn die Honorare für den einfachen Internisten belaufen sich aktuell (über die Vermittlungsportale) auf 90-100 € pro Stunde. Früher als die Agentur nicht mit verdient haben war das Honorar für vergleichbare Dienste höher.

tarumo
28.09.2019, 16:14
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifinfos/VKA_Tarifinfo_Redaktion_MB_Ärzte_komm_KH_beendet_S tand_26092019.pdf

Die "harten" Regelungen wie im Schnitt (!) 4 Dienste/Monat und zwei WE/Monat Frei werden durch die proklamierte "Patientengefährdung" aufgehoben und somit wertlos. Ich denke mal, daß dieser Joker zukünftig seitens der Personalverwaltung verstärkt gezogen wird. Nach außen (Presse/Aufsichtsbehörden) besteht selbstverständlich nie eine Patientengefährdung.
Es gibt ja schließlich auch noch den Begriff des Organisationsverschuldens.
Vollarbeit nach Bereitschaftsdienst ist auch noch erlaubt, Übergabe usw.
Über die Regelungen zur Zeiterfassung schweigt sich die VKA gleich mal komplett aus.
"Erfolge" sind ein garantiertes freies WE im Monat und Zuschäge im Centbereich für weitergehende Dienste.
Das war wohl nix.
Die Nachzahlung, die die "Gehaltserhöhung" auf Höhe der Inflationsrate abdeckt, wird dann wie ein Geldsegen empfunden und lässt etwaige kritische Stimmen womöglich auch verstummen.

Interessant: Mißachtung der Anzeigepflicht von Dienstverhinderungen zieht finanzielle Folgen für den Betroffenen nach sich. Hat schon jemand mal vergessen, sich krankzumelden? Oder will man die Leute treffen, die vorsätzlich krank auf die Arbeit kommen und anschließend untertags komplett ausfallen?

tarumo
28.09.2019, 16:23
Macht meiner Einschätzung nach schon einen Unterschied, denn die Honorare für den einfachen Internisten belaufen sich aktuell (über die Vermittlungsportale) auf 90-100 € pro Stunde. Früher als die Agentur nicht mit verdient haben war das Honorar für vergleichbare Dienste höher.

Das ist ja auch logisch, denn der Arbeitgeber der ANÜ hat ja auch Kosten, die entstehen. Miete, Verwaltung usw. Und Gewinn will er ja auch machen. Provisionen zahlt in der Regel der Auftraggeber.

Sebastian1
28.09.2019, 16:39
Ich stelle (für die Anästhesie) keinen relevanten Unterschied in den Stundensätzen fest.

tarumo
28.09.2019, 17:15
Ich stelle (für die Anästhesie) keinen relevanten Unterschied in den Stundensätzen fest.

Nachdem die Honorarärzte im engeren Sinne nun durch die DRV eradiziert werden, dürfte es schwierig sein, da noch valide, aktuelle Zahlen zu bekommen. Vielleicht machen die Agenturen auch eine Mischkalkulation und braten die eigenen Verwaltungkosten ausschließlich den Internisten über:-D
...now back to topic...

Sebastian1
28.09.2019, 19:47
Ich bin schon länger dabei und kenne durchaus die Sätze von vor mehreren Jahren und heute. Wie gesagt, in der Anästhesie keine Unterschiede, ich fahre gut mit meinen Honorardiensten, aber bei mir ist das eh nur "on top" auf eine 100%-Stelle.

anignu
29.09.2019, 02:27
Die "harten" Regelungen wie im Schnitt (!) 4 Dienste/Monat und zwei WE/Monat Frei werden durch die proklamierte "Patientengefährdung" aufgehoben und somit wertlos. Ich denke mal, daß dieser Joker zukünftig seitens der Personalverwaltung verstärkt gezogen wird. Nach außen (Presse/Aufsichtsbehörden) besteht selbstverständlich nie eine Patientengefährdung.
Für eine echte Patientengefährdung müssen alle Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden. Also auch solche Dinge wie dass der Chefarzt Nachtdienste macht. Insofern werden die Personalverwaltungen sich hüten den Joker zu ziehen, denn wenn sowas in einer Klinik vor Gericht geht ist es einfach aus. Dann bekommt die Klinik schriftlich ihr Versagen vorgeführt.

Vollarbeit nach Bereitschaftsdienst ist auch noch erlaubt, Übergabe usw.
Ja, aber maximal 60 Minuten... ist doch gut! Finde ich sogar besser als das was der Marburger Bund gefordert hat. Wobei ich maximal 30 Minuten noch besser gefunden hätte. Es ist doch lächerlich zu behaupten man mache eine Übergabe als "Bereitschaft" mit maximal 25% Arbeitszeit oder so... eine Übergabe ist ein geplanter Akt der mit 100% Vollzeit honoriert werden sollte. Und genau das ist auch so.

Über die Regelungen zur Zeiterfassung schweigt sich die VKA gleich mal komplett aus.
Schwachsinn. Einfach mal genau lesen. Oder einfach mal überhaupt lesen...
"3. Weitere Regelungen
•Im Tarifabschluss wurden klarere Regelungen hinsichtlich der Dokumentation und Erfassung der Arbeitszeit festgelegt. Die Arbeitszeit ist demnach durch elektronische Verfahren oder andere Art und Weise zu erfassen, so dass die gesamte Anwesenheit am Arbeitsplatz dokumentiert ist und als Arbeitszeit gilt (abzüglich gewährter Pausen). Abweichend bewertet werden Nebentätigkeiten sowie private Tätigkeiten des Arztes. Auch wurden persönliche Einsichtsrechte in die Arbeitszeitdokumentation vereinbart. Damit wird zugleich der jüngsten EuGH-Rechtsprechung (zur Arbeitszeiterfassung allgemein) Rechnung getragen. "
Und das wird spannend. Wie ist es denn zum Beispiel mit Chirurgen die den ganzen Tag nachweislich bei einer OP am Tisch standen? Keine "gewährte Pause". Also nix mehr mit Abzügen usw.
Die Regelungen dafür gibt es nun. Jetzt müssen wir sie nur noch einfordern. Auch zum Beispiel im Bereitschaftsdienst: eine Pause kann meiner Meinung nach nur dann abgezogen werden, wenn ich die Möglichkeit habe mein Telefon abzugeben und man mich ungefähr kreuzweise am .... usw halt. Als Chirurg. Wenn jederzeit ein Schockraum kommen kann... Also entweder findet der Arbeitgeber eine Lösung oder er kann die Pause nicht abziehen. Das muss man nur noch durchsetzen. Kann schwierig werden, aber die Regelungen stehen schwarz auß weiß da. (vorausgesetzt der eigentliche Tarifvertrag schreibt das hin).


"Erfolge" sind ein garantiertes freies WE im Monat und Zuschäge im Centbereich für weitergehende Dienste.
Das war wohl nix.
Die Nachzahlung, die die "Gehaltserhöhung" auf Höhe der Inflationsrate abdeckt, wird dann wie ein Geldsegen empfunden und lässt etwaige kritische Stimmen womöglich auch verstummen.
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. Ich finde immer noch interessant was darauf resultieren wird. Noch haben wir den exakten Wortlaut nicht.

Ich warte immer noch auf den exakten Wortlaut des Tarifvertrags. Damit ich endlich mal überlegen kann was daraus für mich resultiert.
Auch finde ich bisher die Erwähnungen der Rufbereitschaft unterrepräsentiert. Weiß noch nicht ob da im Tarifvertrag mehr steht oder ob das wirklich so wenig Thema war im Tarifkonflikt. Bin mal gespannt...

GelbeKlamotten
30.09.2019, 12:56
Es wird spannend :)
https://www.marburger-bund.de/messenger-nachrichten/messenger-service-kommunale-krankenhaeuser/redaktion-abgeschlossen-arbeitszeiterfassung

anignu
30.09.2019, 17:46
Es wird spannend :)
https://www.marburger-bund.de/messenger-nachrichten/messenger-service-kommunale-krankenhaeuser/redaktion-abgeschlossen-arbeitszeiterfassung
Ich weiß... aber man kann das erst der Verwaltung um die Ohren hauen wenn der Tarifvertrag endlich im Wortlaut herausgegeben wurde... auf Nachfrage hab ich die Antwort bekommen, dass sie so bald möglich Bescheid geben auf dem Whatsapp-Kanal wenn der endlich als pdf oder ähnliches rausgegeben wurde.

WiWi18
04.10.2019, 15:23
Für eine echte Patientengefährdung müssen alle Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden. Also auch solche Dinge wie dass der Chefarzt Nachtdienste macht. Insofern werden die Personalverwaltungen sich hüten den Joker zu ziehen, denn wenn sowas in einer Klinik vor Gericht geht ist es einfach aus. Dann bekommt die Klinik schriftlich ihr Versagen vorgeführt.



Hast du da eine Quelle für?

Theoretisch klingt das alles prinzipiell ganz gut. Praktisch wird man aber wieder alle möglichen Hebel suchen, das zu umgehen, und sei es in den seichten Gewässern der Illegalität. Zum Beispiel, indem man die Ärzte zwingt, auszustechen und dann trotzdem weiterzuarbeiten. Beim Notfall war der Arzt dann eben "zufällig" nochmal auf Station o.ä.

Philip_MHH
04.10.2019, 15:45
Wenn man sich dazu zwingen lässt , selbst schuld. Im Zweifelsfall diese Anweisung schriftlich geben lassen und zur Gewerbeaufsicht. Werden die sehr spannend finden

WiWi18
04.10.2019, 15:55
Wenn man sich dazu zwingen lässt , selbst schuld. Im Zweifelsfall diese Anweisung schriftlich geben lassen und zur Gewerbeaufsicht. Werden die sehr spannend finden

Als ob man das schriftlich bekommt.

Das geht doch viel subtiler. Wer das nicht macht bekommt nicht die Rotationen, die er/sie für den Facharzt braucht, bekommt die ungünstigen Dienste über die Festtage, die niemand will, und wird karrieretechnisch kaltgestellt. So wie es bisher auch lief.

Und wenn jemand wirklich einen Aufstand macht (Betriebsrat usw.) dreht man eben jeden Stein um, bis man einen groben Verstoß gegen irgendeine Dienstvorschrift findet und kann denjenigen dann rauswerfen. Alles schon mitbekommen.

Feuerblick
04.10.2019, 16:07
Und warum bleibt man, wo man so ausgenutzt und erpresst wird?