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davo
29.12.2019, 08:13
§ 7 (6), siehe S. 11.

FirebirdUSA
29.12.2019, 09:20
§ 7 (6), siehe S. 11.
Danke.
Bin zwar UK, bei uns steht aber un jedem Vertrag drin, dass zusätzlicher BD zu leisten ist .. geh mal davon aus, dass das in fast jedem Arbeitsvertrag ähnlich enthalten ist und damit ist der Punkt ja auch erfüllt.

Moorhühnchen
29.12.2019, 11:38
Ich find's schon lustig, dass der MB in seinem Käseblatt so lapidar schreibt "§7 ... nimmt TZ-Beschäftigte nämlich generell von der Pflicht zur Leistung von Bereitschaftsdiensten ... aus. TZ-Beschäftigte brauchen also überhaupt keine Dienste leisten, wenn sie das nicht wollen.", als sei es die Regel, dass TZ-Kräfte keine Bereitschaftsdienste machen. Irgendwie geht diese Äußerung so dermaßen am realen Leben vorbei. :-wand

Hätten sie geschrieben "§7 ... lässt TZ-Kräften beim Vertragsabschluss Verhandlungsspielraum, ob und in welchem Maß Bereitschaftsdienst abgeleistet wird", wäre es wenigstens nicht so ein Schlag ins Gesicht, als sei man zu blöd gewesen, den Vorteil "keine Dienste machen" für sich in Anspruch zu nehmen. Ich kenne zumindest bisher keine einzige TZ-Kraft, die Bereitschaftsdienste komplett für sich ausschließen konnte.

In meiner Abteilung hieße das (TZ-Kräfte sind von der Pflicht ausgenommen) nämlich, dass alle Bereitschaftsdienste an den verbliebenen drei Vollzeitkräften hängenbleiben würden, von denen einer aus gesundheitlichen Gründen keine Dienste macht. Also nur zwei Leute. Das würd ich gerne sehen... :-)) :-)) :-))

Also irgendwie blöde Formulierung!

vanilleeis
29.12.2019, 11:43
Sehe ich genauso, Hühnchen. Und aus der missglückten Tarifformulierung machen sie ein „haben wir bewusst nicht eingeschlossen, davor schon durch Optout, bzw. Arbeitszeitgesetz geklärt“. Ja klar, genau. :-keule:-keule

Feuerblick
29.12.2019, 11:51
Spricht irgendwas dagegen, das dem MB mal mitzuteilen? Ggf. auch in sozialen Medien? Man muss sich über die Blödheit des Vereins ja nicht nur im Stillen ärgern...

tarumo
29.12.2019, 12:05
Spricht irgendwas dagegen, das dem MB mal mitzuteilen? Ggf. auch in sozialen Medien? Man muss sich über die Blödheit des Vereins ja nicht nur im Stillen ärgern...

Grundsätzlich spricht nichts dagegen und man sollte auch reichlich davon Gebrauch machen. Ich bezweifle allerdings, daß etwas bei rauskommt.
Es ist ja nicht so, daß diese Regelungen von Nichtfachleuten unter Zeitdruck verfasst worden wären, sondern eher im Gegenteil. Wie lange hat das nochmal gedauert? Ich unterstelle mal, daß es genauso gewollt ist, was da drinsteht. Warum auch immer....
Und solange es nicht zum Liebesentzug, sprich Austritt kommt, kann man auch in der jetzigen TvL (Uni-) Runde seitens des MB genauso verfahren.
Das geile ist ja, daß der MB mit der Rechtsberatung wirbt...also je unklarer die Tarifverträge, umso mehr Beratungsbedarf und umsomehr Eintritte und damit Einnahmen. Die Ausgaben (gibt es eigentlich mittlerweile eine Streikkasse bzw. hat schon jemand Geld daraus erhalten?) für die Mitglieder halten sich dagegen im Rahmen- eigentlich gar nicht so dumm. Solange sich Leute finden, die das mitmachen...

h3artl3$$
08.01.2020, 11:11
Vielleicht ist es ein bisschen "off-topic", aber: wer bestimmt das, ob die Stunden vom Bereitschaftsdienst nicht bezahlt werden, sondern durch entsprechende Freizeit abgegolten werden? Arbeitgeber? Arzt selbst? In unserem Haus gibt es sowohl die Abteilungen, wo die Bereitschaftsdienststunden bezahlt werden als auch die Abteilungen, wo die Bereitschaftsdienststunden ausschließlich durch Freizeit abgegolten werden (auch am Samstag und Sonntag zum Beispiel, als Bezahlung gibt es nur diese kleine Zuschläge). Ich habe das leider in TV-Ärzte VKA nicht gefunden. Danke für die Antworten im Voraus! LG

vanilleeis
08.01.2020, 15:40
Das ist individuelle Vereinbarungssache. Meistens gibt es eine Regelung pro Abteilung, aber es ist für einen Chef durchaus möglich, eine Einzelfalllösung zu stricken

Lizard
22.01.2020, 15:15
Hallo!
Ich habe eine Frage zum VKA Tarifvertrag.

Da steht geschrieben:

"Bei der Anordnung von Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft gemäß der Absätze 2 bis 9 hat die Ärztin/der Arzt an mindestens zwei Wochenen- den (Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr) pro Monat im Durchschnitt inner- halb eines Kalenderhalbjahres keine Arbeitsleistung (regelmäßige Arbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft) zu leisten. 2Darüber hinausge- hende Arbeitsleistung (regelmäßige Arbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbe- reitschaft) sind nur zu leisten, wenn andernfalls eine Gefährdung der Pati- entensicherheit droht. 3Auf Antrag der Ärztin/des Arztes sind die nach Satz 2 nicht gewährten freien Wochenenden innerhalb des nächsten Kalender- halbjahres zusätzlich zu gewähren, jede weitere Übertragung auf das da- rauffolgende Kalenderhalbjahr ist nicht möglich. 4Am Ende dieses zweiten Kalenderhalbjahres müssen alle freien Wochenenden gewährt sein. 5Der Antrag nach Satz 3 ist innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des Aus- gleichszeitraumes nach Satz 1 zu stellen. 6Jedenfalls ein freies Wochen- ende pro Monat ist zu gewährleisten."

Heisst das, dass wenn man in einem 3-Schichtsystem ohne Bereitschaftsdienste arbeitet ( z.b. Intensivstation), der Passus mit den 2 freien Wochenenden hinfällig ist ?

VG

Lizard

xhm97
22.01.2020, 15:37
Beim Schichtdienst hat man ja, wnen man an DEN Wochenenden arbeitet, dafür unter der Woche mal frei. Würde also davon ausgehen, dass das mit den zwei Wochenenden für den Schichtdienst nicht zutrifft. Genau die gleiche Frage habe ich mir letztens aber auch gestellt.. M

Autolyse
22.01.2020, 16:00
Hallo!
Ich habe eine Frage zum VKA Tarifvertrag.

Da steht geschrieben:

"Bei der Anordnung von Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft gemäß der Absätze 2 bis 9 hat die Ärztin/der Arzt an mindestens zwei Wochenen- den (Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr) pro Monat im Durchschnitt inner- halb eines Kalenderhalbjahres keine Arbeitsleistung (regelmäßige Arbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft) zu leisten. 2Darüber hinausge- hende Arbeitsleistung (regelmäßige Arbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbe- reitschaft) sind nur zu leisten, wenn andernfalls eine Gefährdung der Pati- entensicherheit droht. 3Auf Antrag der Ärztin/des Arztes sind die nach Satz 2 nicht gewährten freien Wochenenden innerhalb des nächsten Kalender- halbjahres zusätzlich zu gewähren, jede weitere Übertragung auf das da- rauffolgende Kalenderhalbjahr ist nicht möglich. 4Am Ende dieses zweiten Kalenderhalbjahres müssen alle freien Wochenenden gewährt sein. 5Der Antrag nach Satz 3 ist innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des Aus- gleichszeitraumes nach Satz 1 zu stellen. 6Jedenfalls ein freies Wochen- ende pro Monat ist zu gewährleisten."

Heisst das, dass wenn man in einem 3-Schichtsystem ohne Bereitschaftsdienste arbeitet ( z.b. Intensivstation), der Passus mit den 2 freien Wochenenden hinfällig ist ?

VG

Lizard
Richtig. Da dort keine zusätzliche Arbeitszeit anfällt sollte der Dienstplan es ohnehin hergeben, dass Du zwei freie Wochenenden im Monat hast, weil man dort nicht überplant werden sollte.

Lizard
22.01.2020, 16:25
Ja "sollte". In meiner Intensivrotation hatte ich teilweise 4 Wochenenden am Stück.
Es hat mich nur interessiert, weil der MB für den TV-Ä TdL ähnliche Forderungen hat.

Autolyse
22.01.2020, 17:21
Ja "sollte". In meiner Intensivrotation hatte ich teilweise 4 Wochenenden am Stück.
Es hat mich nur interessiert, weil der MB für den TV-Ä TdL ähnliche Forderungen hat.
Wer konnte denn schon ahnen, dass jemand krank/schwanger/kündingungsbedingt abwesend wird. Ein Stellenschlüssel von 4 Assistenten reicht doch für das 2-Schicht-System vollkommen aus...

tragezwerg
22.01.2020, 17:30
Wer konnte denn schon ahnen, dass jemand krank/schwanger/kündingungsbedingt abwesend wird. Ein Stellenschlüssel von 4 Assistenten reicht doch für das 2-Schicht-System vollkommen aus...

Bei uns hat auch ein Besoffener die Stellenschlüssel "errechnet". Wir sind angeblich zu gut besetzt, 3 Wochenenden arbeiten und mehr als 6 Nächte sind aber Standard (leider nicht VKA-Tarif).

Relaxometrie
22.01.2020, 17:41
Wer konnte denn schon ahnen, dass jemand krank/schwanger/kündingungsbedingt abwesend wird.
Du bist echt zu anspruchsvoll. Krank/ schwanger/ Urlaub/ Fortbildungen/ Z.n. Dienst, oder gar Kündigungen......das gibt es nur in einigen wenigen, sehr schlechten Abteilungen. Im Normalfall gibt es diese Zustände so gut wie nie.

[/schlechte Ironie off/]

freak1
22.01.2020, 22:35
Bei uns hat auch ein Besoffener die Stellenschlüssel "errechnet". Wir sind angeblich zu gut besetzt, 3 Wochenenden arbeiten und mehr als 6 Nächte sind aber Standard (leider nicht VKA-Tarif).

Nein. Das war ein BWL'ler der schaut wie er mit dem wenigst möglichen (erlaubten) Personal die maximale Abdeckung hinbekommt. :knuddel:

constanze1
20.07.2020, 17:46
Hallo zusammen,

in der Hoffnung, dass hier nochjemand mitliest: laut VKA Tarifvertrag soll man ja in jedem Fall mindestens ein Wochenende pro Monat frei haben. Hat jemand einen guten Rat, was zu tun ist, wenn das nicht eingehalten wird? Gibt es irgendeine Form der "Entschädigung"? Oder ist das für den Arbeitgeber jetzt doch nicht rechtlich bindend?

Danke euch im Voraus!

vanilleeis
20.07.2020, 18:12
Übertragung der Wochenenden in nächste Halbjahr schnell beantragen (wenn noch nicht passiert).

Anne1970
21.07.2020, 05:59
Hallo zusammen,

in der Hoffnung, dass hier nochjemand mitliest: laut VKA Tarifvertrag soll man ja in jedem Fall mindestens ein Wochenende pro Monat frei haben. Hat jemand einen guten Rat, was zu tun ist, wenn das nicht eingehalten wird? Gibt es irgendeine Form der "Entschädigung"? Oder ist das für den Arbeitgeber jetzt doch nicht rechtlich bindend?

Danke euch im Voraus!
Es sind 2 freie Wochenenden!
„�� TV-Ärzte/VKA: Ihr Antrag auf Übertragung nicht gewährter freier Wochenenden

�� Ab dem 1. Januar 2020 haben Sie als Ärztin oder Arzt Anspruch auf die Gewährung von mindestens zwei freien Wochenenden monatlich.
�� Nach den tarifvertraglichen Regelungen sind nicht gewährte freie Wochenenden auf Antrag zu übertragen, mit der Folge, dass diese Wochenenden zwingend zusätzlich im zweiten Kalenderhalbjahr zu gewähren sind.
�� Die Antragstellung muss spätestens vier Wochen nach Ende des Ausgleichzeitraumes erfolgen.

Das Antragsformular zur Übertragung nicht gewährter freier Wochenenden können Sie hier online aufrufen: https://www.msgp.pl/UHQReLt

➡️ Weitere Infos: https://www.msgp.pl/7k2CIkt“

abcd
21.07.2020, 07:41
Hallo,

ich habe constanze so vestanden, dass es um das auf alle Fälle zu gewährende Wochenende geht.
Ich habe den Tarifvertag so verstanden, dass in jedem MoNAT ein freies Wochenende zu gewähren ist und zusätzlich im Durchschnitt eines halben Jahres zwei Wochenenden pro Monat frei sein sollten.
Zum einen Antrag auf Übertragung stellen (bis 28.07.20), aber wenn das einzelne freie Wochenende pro Monat nicht eingehalten wird, würde ich zunächst zum Betriebsrat gehen.

6 Jedenfalls ein freies Wochenende pro Monat ist zu gewährleisten

Gruß abcd