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anignu
16.10.2019, 21:16
Wir haben von unserem Arbeitgeber eine Mail bekommen in der erklärt wird wann es das erhöhte Geld gibt -> mit der November-Abrechnung. Da gibts dann rückwirkend auch die Differenz des Tariflohns zum bisher gezahlten Lohn seit 1.1. ausgezahlt.

Viel spannender aber: in der Mail stand auch was zum Thema Arbeitszeiterfassung. Hier will die Klinik noch eine Handlungsempfehlung des Verbands der kommunalen Arbeitsgeber abwarten. Da bin ich mal gespannt was da dann drin steht.

John Silver
17.10.2019, 17:09
Was soll da schon drinstehen? „Liebe Kliniken, die Arbeitszeit ist zu erfassen. Finden Sie eine Lösung“. Ist nur eine Empfehlung, man muss sich nicht daran halten. Ich wette, dass es erst ein Gerichtsverfahren durch alle Instanzen geben muss, bevor die Erfassung flächendeckend eingeführt wird.

h3artl3$$
18.10.2019, 13:40
Mit dieser neuer Tarifeinigung sind wir zu teuer, sagte Verwaltung. Assistenzart der Chirurgie, durchschnittlich macht man 10 Dienste pro Monat (davon ungefähr 5 24h Dienste und 5 Rufdienste). Jetzt möchte Verwaltung anderes Arbeitszeitmodell einführen, damit es nicht so viele Bereitschaftsstunden (Stufe 2) geben wird. Vorschlag von der Verwaltung: 16 h Dienstmodell, d.h. 16-8, am nächsten Tag (und am gleichen Tag von 8-16 Uhr) hat man frei. Das bedeutet aber schon Minusstunden und deutlich geringer Gehalt. Gleichzeitig haben wir auch nicht genügend Ärzte um so ein System einführen zu können. Gibt es irgendwelche Vorschläge, wie man einen vernünftigen Kompromiss schließen kann?

freak1
18.10.2019, 16:16
Sich weigern und wenn sie es versuchen geschlossen kündigen.

30 Dienste im Monat mit Honorarärzten besetzen ist nämlich noch teurer.

Kackbratze
19.10.2019, 02:21
30 Dienste im Monat mit Honorarärzten besetzen ist nämlich noch teurer.


Meine Zukunft ist rosig.

vanilleeis
30.10.2019, 12:54
So, Nachzahlung hats endlich gegeben. Im Moment diskutiert unsere Leitung rum, wie das mit den 4 Diensten ab Januar für Teilzeitkräfte gilt. Mein Chef meint immer noch, dass das pro Nase gilt, egal mit welchen Beschäftigungsumfang :-(
Meine Nachfrage beim MB hat auch nur ein allgemeines Infoblatt zur TZ-Arbeit ergeben. Wie wird das bei Euch geregelt? Es geht ja neben der Reduktion der Dienste, die ohnehin bei vielen Kliniken nicht durchsetzbar ist, um die 10 % Aufschlag pro Dienst.

Autolyse
30.10.2019, 13:23
Kann nicht pro Nase gelten, weil Du dann nur aufgrund deiner Teilzeitbeschäftigung schlechter gestellt werden würdest und dann pro Arbeitszeit weit mehr Dienste leisten müsstest als der Vollzeit tätige Kollege um die Zulage zu erhalten. Das ist aber nach § 4 Absatz 1 Satz 2 des TzBfG unzulässig. Das ist auch systematisch richtig, da sich nach § 10 Absatz 7 des TV-Ärzte/VKA auch die Höchstgrenzen der Arbeitszeit verringern. Andersherum bestünde sonst für den Arbeitgeber ein Anreiz nur noch Teilzeitmitarbeiter zum Dienst einzuteilen um die Pönalisierung zu umgehen. Das würde aber zur überproportionalen Belastung führen und damit dem Zweck des Tarifvertrages entgegenlaufen (Cave: Andere Ansicht vertretbar wegen der Entscheidung zur Anzahl der Wochenenddienste, da dürfen Teilzeitkräfte zu gleichen Teilen wie Vollzeitkräfte herangezogen werden, weil die absolute Anzahl der freien Sonntage gesetzlich bei 15 fixiert ist).

vanilleeis
30.10.2019, 13:35
Vielen Dank für Deine Erklärung. Genau auf die Paragraphen bezieht sich auch das Infoblatt des MB. Interessiert meinen Chef aber leider nicht, aber da bin ich halt auch mehr als bereit, in den Konflikt zu gehen.
Die Erklärung zu den WE-Diensten verstehe ich aber nicht, da gibt es doch das schöne Urteil http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/2zi/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE150017772&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

Autolyse
31.10.2019, 09:42
Die Entscheidung kenne ich und bin überrascht, dass die nicht angefochten worden ist. In einer der zitierten Entscheidungen schreibt das Bundesarbeitsgericht nämlich:

Es widerspricht dabei weder § 4 Abs. 1 TzBfGnoch § 315 BGB, wenn Teilzeitbeschäftigte wie Vollzeitbeschäftigte jedes zweite Wochenende arbeiten müssen. Die Klägerin wird dadurch nicht wegen der Teilzeitarbeit schlechter behandelt als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (§ 4 Abs. 1Satz 1 TzBfG). Sie wird gleich behandelt. Wird eine hälftig teilzeitbeschäftigte Pflegekraft zum gleichen Teil zu Wochenenddiensten herangezogen wie eine vollzeitbeschäftigte Pflegekraft, so wird sie gegenüberdieser nicht wegen der Teilzeit ungleich behandelt.
In der Begründung wird darauf Bezug genommen, dass tatrichterlich nicht festgestellt worden ist, dass die teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin immer nur zu vollen Schichten eingeteilt worden ist (die Verfahrensrüge dazu hat in der Revision gefehlt).

Mangels Revision in dem Fall des LAG Berlin-Brandenburg ist das bislang nicht höchstrichterlich geklärt und in der Literatur umstritten (Für Rufbereitschaften gleicher Länge entgegengesetzt: LAG München - 2 Sa 1/14 (https://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/2sa1_14.pdf)).

Fr.Pelz
31.10.2019, 18:21
Also ich finde diese Nachzahlung echt genial :-D

Cingulum123
31.10.2019, 20:13
Bei uns gabs die Nachzahlung noch nicht, auch das Grundgehalt ist noch nicht angepasst. Gibt es eine Frist, bis wann das erfolgt sein muss? Ich glaube 2016 wurde das bei uns aber auch erst im Dezember ausgezahlt, nachdem im September (?) der damals neue Tarifvertrag öffentlich war.

abcd
31.10.2019, 20:54
Bei uns gab es die Nachzahlung für die Grundgehälter tatsächlich schon bevor der Vertrag öffentlich war. Im Juni oder Juli. Ich war sehr überrascht.

-Julchen-
31.10.2019, 21:29
Ich hab bisher auch keine Nachzahlung erhalten. Gibts da ne Frist? Zudem hab ich auf 1.8. die Stelle gewechselt. Eigentlich bekomm ich doch dann von beiden Kliniken Nachzahlungen?
In der neuen Klinik hab ich noch nicht ganz kapiert ob wir Schichtarbeit leisten oder nicht. Hab noch keinen Zuschlag gekriegt bisher. Ich gab alle 1-2 Wochen Nächte und mindestens 2WE im Monat Dienst. Das ist für mich Schichtarbeit nach VKA oder? Wir arbeiten viel in Bereitschaft kanns daran liegen?

Rhiannon
31.10.2019, 23:46
Wir hatten uns auch gewundert, weil keine Nachzahlung dabei war. Kommt bei uns mit dem November-Gehalt.

Nessiemoo
01.11.2019, 12:10
Wir haben etzt Merkzettel bekommen (wo alles drin steht außer elektronische Zeiterfassung...hmm), soll mit November oder Dezember abrechnung kommen.

vanilleeis
01.11.2019, 13:07
Was steht denn in Eurem Merkzettel zur Dienstanzahl an Januar?

Nessiemoo
01.11.2019, 14:07
Standen halt die Grenzwerte aus dem Tarifvertrag drin (4 pro Monat durchschnittlich, zwei Wochenenden pro Monat frei), endgültige Dienstplanung Monat vorher und das erhöhte Entgeld falls es bei der "Patientengefährdung" unvermeidbar bleibt (hält sich in Grenzen mit 10%) und hies die werden die Dienstpläne noch mit einzelnen Abteilungen überprüfen. Also jetzt nichts bahnbrechendes oder so.

tdy47
01.11.2019, 15:24
Wie ist eigentlich die Kündigungsfrist im neuen VKA Tarifvertrag als Assistenzarzt und einem befristeten Vertrag? Sind es sechs Wochen zum Monatsende oder zum Quartalsende?

vanilleeis
01.11.2019, 19:22
Die haben sich nicht geändert.

tdy47
01.11.2019, 19:39
Ok Danke! Ich bin jetzt 16 Monate dabei und mir ist bloß nicht ganz klar, ob ich zum Monatsende oder Quartalsende bei meinem befristeten Vertrag kündigen kann. Zum Monatsende oder?