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Pflaume
01.09.2019, 16:00
Hauptsache, es wird nicht das 3. Staatsexamen für Ärzte aus dem Nicht-EU-Ausland verpflichtend!

freak1
01.09.2019, 16:28
Wer sollte dann auch noch die Ärzte bezahlen können. Stell dir vor die müssten wir für ihre Arbeit (und Dienste) entlohnen wie einen IG-Metaller... Oh gott!!!!!

schnix25
01.09.2019, 17:13
Hat eigentlich jemand was über den TV-Ärzte der Unis gelesen? Der Tarifvertrag läuft ja auch am 30.09. aus. Und bis jetzt konnte ich nirgends etwas über die Forderungen vom Marburger Bund finden oder generell etwas über Verhandlungen.

freak1
01.09.2019, 17:15
Mehr Geld für den MB und seine Vorstände ;)

anignu
05.09.2019, 01:16
Geile Taktik...mit der offziellen Bekanntgabe des Abschlusses herrscht Friedenspflicht und jetzt muß man womöglich alles schlucken, was der VKA so einfällt...Streikrecht vergeigt...sich als "Gewerkschaft" auf die Fahnen zu schreiben, möglichst die Kosten im Gesundheitswesen nicht steigen zu lassen, ist nun mal ein undankbarer Job...
Schaun wir mal, was da noch alles kommt und was man der Basis unterjubelt, um selbst den Minimalabschluss nahe der Inflationsrate für die AG günstiger zu gestalten.
So ein vollkommener Schwachsinn. Es ist doch normal dass man sich geeinigt hat auf "Eckpunkte" und nun in den Redaktionsverhandlungen nun die jeweiligen Parteien nochmal versuchen das Besten für die eigenen Leute rauszuholen.
Ich denk da zum Beispiel an den Satz "Ein freies Wochenende pro Monat ist in jedem Fall zu gewährleisten.": Was ist mit Urlaub? Ist der dabei zu berücksichtigen? Oder nicht? Hast du dir hier schonmal die Konsequenzen überlegt? Und wenn hier schon, dann bei "mindestens zwei arbeitsfreie Wochenenden im Monat" auch? Da kann ich mir gut vorstellen, dass die Vertreter von VKA noch dagegen arbeiten.
Oder auch bei der Arbeitszeit: wenn die "gesamte Arbeitszeit" erfasst werden muss einschließlich nicht gewährter Ruhepausen... wie ist das denn dann im Schichtdienst? Beispiel: ich hab alleine als Arzt Schicht im Krankenhaus und bin alleine für alle Patienten primär verantwortlich. Wenn ich dann eigentlich meine gesetzliche Ruhepause hab, was mach ich dann? Ruf ich dann den Hintergrund an? Dass der reinkommt und ich für eine halbe Stunde ausstempeln kann? Und wenn ich nicht stemple, was dann? Ist dann dokumentiert, dass der Arbeitgeber mir die gesetzlichen Pausen nicht gewährt? Ganz ehrlich: eine Pause heißt, dass ich das Telefon abgeben und das Haus verlassen darf. Wenn ich das durchziehe im Dienst, dann gibts ein Problem. Wenn ich das nicht darf, stemple ich nicht. Dinge die es zu regeln gibt.

Und an alle anderen: es ist bei den meisten Häusern üblich, dass die Tarifregelungen erst gelten wenn es den Tarifvertrag schriftlich gibt. Alle Tariferhöhungen etc. werden dann rückwirkend ausbezahlt. So hab ich das inzwischen in mehreren Häusern miterlebt und eigentlich noch nie anders gehört.

tarumo
05.09.2019, 08:23
So ein vollkommener Schwachsinn. Es ist doch normal dass man sich geeinigt hat auf "Eckpunkte" und nun in den Redaktionsverhandlungen nun die jeweiligen Parteien nochmal versuchen das Besten für die eigenen Leute rauszuholen.


In Sozialkunde gefehlt?
Eine Gewerkschaft sollte doch schon vor Abschluss des Tarifvertrages das Beste versuchen rausholen, oder? Danach gibt es nämlich kein Druckmittel mehr. Zweitens sind es keine ganz unwesentlichen Punkte wie der Bonus für 25jährige Betriebszugehörigkeit oder ähnlicher Quatsch, sondern wesentliche Eckpfeiler der immer wieder beschworenen Arbeitserleichterungen. Da hätte man sich schon vor Abschluss, nach dem Auslaufen des letzten Tarifvertrages oder schon davor Gedanken machen können, die Problematik ist nicht neu und zieht sich seit mehr als 15 Jahren als roter Faden durch jede MB-Tarifverhandlung.



.Dinge die es zu regeln gibt.


Wie gesagt, alles total neu und überraschend. Da kann man als Gewerkschaft natürlich nicht mal ebenso ein paar Forderungen vor Abschluss des Tarifvertrages aufstellen. Übrigens behauptet der MB auf der homepage, das alles schon fix ausverhandelt ist.
https://www.marburger-bund.de/bundesverband/tarifpolitik/vka-tarifrunde-2019

Es steht dort nur unter Vorbehalt der Zustimmung. Ich schätze, daß die AG-Seite schlicht und einfach NICHT zugestimmt hat und jetzt muß man überlegen, wie man aus der Nummer wieder rauskommt, so ohne Streikrecht.

Abgesehen davon ist es ziemlich banane, gross oben mit "Einigung im Tarifstreit" aufzumachen und klein untendrunter "unter Vorbehalt der Zustimmung". Siehe link oben. Als MB-Mitglied würde ich mir hier verarscht vorkommen.




Und an alle anderen: es ist bei den meisten Häusern üblich, dass die Tarifregelungen erst gelten wenn es den Tarifvertrag schriftlich gibt. Alle Tariferhöhungen etc. werden dann rückwirkend ausbezahlt. So hab ich das inzwischen in mehreren Häusern miterlebt und eigentlich noch nie anders gehört.

Wenn wir nicht mehr von "Häusern" reden, sondern von der freien Wirtschaft, ein Schwebezustand von mehr als einem Jahr zwischen Auslaufen des alten und Inkraftsetzung des neuen Tarifvertrages ist da vermutlich eher unüblich. Mal bei Lufthansa nachfragen...
Zweitens: bei einer nachträglich ausbezahlten Gehaltserhöhung (daß das gemacht wird, bestreitet ja keiner) befinden wir uns in einer Größenordnung, bei dem die VKA-AG bereits Strafzinsen zahlen müssen. Natürlich kann man das auch gut finden, lieber Strafzinsen zahlen als das Geld an die MA ausbezahlen.
Drittens: all diese Goodies :
"Der Einstieg in eine bessere Arbeitszeitgestaltung ist geschafft, der Anspruch auf zwei freie Wochenenden im Monat ist tarifvertraglich geregelt. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Die Dienstbelastung wird durch neue Grenzziehungen reduziert. Die Ausnahmen von der Regel sind klar definiert und kosten dem Arbeitgeber jedes Mal zusätzlich Geld. Durch die Zeitenwende bei der Arbeitszeiterfassung muss nunmehr die gesamte Anwesenheit der Ärztinnen und Ärzte genau dokumentiert werden, wobei die gesamte Anwesenheitszeit als Arbeitszeit gilt." Zitat von der MB-HP

werden solange den MA vorenthalten. Also, wenn es wirklich eine spürbare Verbesserung gibt, dann ist es einfach unverschämt, die Verbesserungen den MA vorzuenthalten, zumal bei den kurzen Tariflaufzeiten. Viele Maßnahmen sind sowieso erst ab 2020 vorgesehen, dann sind fast 2 Jahre nach Auslaufen des vorherigen Vertrages rum.

Traurig, wie hier einfach alles beschönigt und relativiert wird.

vanilleeis
23.09.2019, 15:23
Tarifvertrag ist endlich unterschrieben!

GelbeKlamotten
23.09.2019, 15:30
Tarifvertrag ist endlich unterschrieben!

Danke für die Info!
Gab es noch irgendwelche relevanten Änderungen?

vanilleeis
23.09.2019, 16:51
Ich vermute es, die endgültigen Formulierung sind noch nicht veröffentlicht

GelbeKlamotten
23.09.2019, 18:06
Ich vermute es, die endgültigen Formulierung sind noch nicht veröffentlicht

Wo bekommt man diese Infos eigentlich her und wo wird der endgültige wortlaut veröffentlicht.

Rhiannon
23.09.2019, 18:18
Wo bekommt man diese Infos eigentlich her und wo wird der endgültige wortlaut veröffentlicht.

Im WhatsApp Kanal hieß es, es gäbe in den nächsten Tagen eine Mitglieder-Info über alles. Vermute dann ist das auch auf der Webseite zu finden.

vanilleeis
23.09.2019, 19:51
Bist Du Mitglied im MB? Dann kannst Du Dich für WhatsApp-News anmelden

GelbeKlamotten
23.09.2019, 23:43
Wie kommt man als MB Mitglied in diese Whatsapp Gruppe?

jijichu
24.09.2019, 01:00
Wie kommt man als MB Mitglied in diese Whatsapp Gruppe?

Einfach "Marburger Bund" "WhatsApp" "Baden-Württemberg" googeln (bzw Dein Bundesland) dann kommst Du auf den entsprechenden MB messenger Service. Kannst entweder per WhatsApp oder Telegramm in die Gruppe.

jijichu
24.09.2019, 13:42
https://www.marburger-bund.de/bundesverband/tarifpolitik/vka-tarifrunde-2019/nicht-mehr-laenger-warten

GelbeKlamotten
24.09.2019, 14:00
Anwesenheit ist Arbeitszeit – dieses Prinzip bringt neue Regeln für die Zeiterfassung: mit Beweislastumkehr und einem persönlichen Einsichtsrecht in die Arbeitszeitdokumentation.

Da bin ich ja echt mal gespannt. Ich hoffe das ist so eindeutig im vertrag festgehalten, dass es notfalls auch juristisch durchsetzbar ist.
Gilt das eigentlich auch für die überstunden nach bereitschaftsdiensten?

tarumo
25.09.2019, 10:05
Geile Taktik...mit der offziellen Bekanntgabe des Abschlusses herrscht Friedenspflicht und jetzt muß man womöglich alles schlucken, was der VKA so einfällt...

Diese Einschätzung von mir wurde als


So ein vollkommener Schwachsinn.
bezeichnet.
Und das ganze als absolut normal abgetan...


Es ist doch normal dass man sich geeinigt hat auf "Eckpunkte" und nun in den Redaktionsverhandlungen nun die jeweiligen Parteien nochmal versuchen das Besten für die eigenen Leute rauszuholen.


Dumm nur, daß der MB mittlerweile sogar selbst zugibt, daß die VKA die vereinbarten Verbesserungen rückgängig machen wollte:


"Bei allem Verständnis für die Komplexität der Materie drängte sich uns nach und nach der Eindruck auf, als wolle man sich von Seiten der VKA sogar an einer Rolle rückwärts versuchen und erzielte Übereinstimmungen wieder in Frage stellen."


Die Schönredner hier im Forum sollten allmählich mal in der Realität ankommen. Jetzt muß man halt schauen, was von den vollmundigen Versprechen noch übrigbleibt, nachdem man das Streikrecht und damit das Druckmittel voreilig aus der Hand gegeben hat. Ich habe auch noch nicht gehört, daß man die fast halbjährige Verzögerung irgendwie bedauert und sich dafür entschuldigt, den MA die ganzen Verbesserungen vorenthalten zu haben. Oder gibt es die freien WE und die korrekte Arbeitszeiterfassung auch rückwirkend?

Mit einer Mitgliederbefragung gibt man sich vorsichtshalber gar nicht erst ab.

Zumindest R. Henke ist in der nächsten Tarifrunde nicht mehr an Bord und darf sich wesentlich lukrativeren Dingen widmen, wobei ich schon gespannt bin, bei welchem Klinikkonzern er aufschlagen wird.

tarumo
25.09.2019, 10:13
Gilt das eigentlich auch für die überstunden nach bereitschaftsdiensten?

Ich würde sagen nein. Warum sollte jemand verpflichtet werden, einen Gesetzesverstoß zu dokumentieren und auch noch zu vergüten? Da ja normalerweise auf Deinem Bereitschaftsdienst entweder ein anderer BD oder der normale Tagdienst nachfolgt, wird es auf "weiterturfen" der unerledigten Arbeit hinauslaufen.

anignu
25.09.2019, 21:13
Ich würde sagen nein. Warum sollte jemand verpflichtet werden, einen Gesetzesverstoß zu dokumentieren und auch noch zu vergüten? Da ja normalerweise auf Deinem Bereitschaftsdienst entweder ein anderer BD oder der normale Tagdienst nachfolgt, wird es auf "weiterturfen" der unerledigten Arbeit hinauslaufen.
Ich würde sagen ja. Der Arbeitgeber wird verpflichtet alle Anwesenheitszeiten als Arbeitszeit anzuerkennen. Wieso sollte es da jetzt gleich wieder eine Ausnahme geben? Meiner Meinung nach gilt das für sowohl für Überstunden als auch für nicht genommene Mittagspausen. Falls die den Wortlaut tatsächlich so umsetzen konnten wie sie es behaupten.

anignu
25.09.2019, 21:23
Dumm nur, daß der MB mittlerweile sogar selbst zugibt, daß die VKA die vereinbarten Verbesserungen rückgängig machen wollte
Ja und? Die können viel versuchen. Spannend ist was zum Schluss rauskommt.

Ich hoffe dass der Tarifvertrag jetzt bald endlich im Wortlaut veröffentlicht wird. Sonst gehen dieses Spekulationen hier ja noch ewig...

Die Schönredner hier im Forum sollten allmählich mal in der Realität ankommen. Jetzt muß man halt schauen, was von den vollmundigen Versprechen noch übrigbleibt, nachdem man das Streikrecht und damit das Druckmittel voreilig aus der Hand gegeben hat. Ich habe auch noch nicht gehört, daß man die fast halbjährige Verzögerung irgendwie bedauert und sich dafür entschuldigt, den MA die ganzen Verbesserungen vorenthalten zu haben. Oder gibt es die freien WE und die korrekte Arbeitszeiterfassung auch rückwirkend?
Diese Verzögerung dauerte nun 4 Monate und nicht ein halbes Jahr. Unter zwei Monaten hatten die es glaub ich noch nie geschafft von Ende der Verhandlungen bis der Tarifvertrag unterschrieben war. Und im August kommt halt noch ein Urlaubsmonat dazu. Mei, ist halt so. Das Gehalt wird dann halt (wie immer) rückwirkend erhöht ausgezahlt. Ist mir persönlich ehrlich gesagt egal. Hauptsache ich bekomm mein Geld irgendwann.
Für die anderen Sachen: Anzahl an Diensten, freie Wochenenden etc. gibts doch genaue Daten ab wann das jeweils gilt. Ich hab sie vergessen und bin zu faul nachzuschauen aber das steht ja dann alles drin.
Und der fettgeschriebene Satz ist wichtig: "Jetzt muß man halt schauen, was von den vollmundigen Versprechen noch übrigbleibt" oder in meiner Formulierung: "Ich bin gespannt wie der genaue Wortlaut des Tarifvertrags ist und ob es Lücken zu den Ankündigungen gibt".

Denn vor allem das mit den Arbeitszeiten wird sehr spannend: dürfen die Arbeitgeber wenn man 10 Minuten früher kommt und 30 Minuten später geht und zudem keine definierte Mittagspause genommen hat... einem einfach mal 10 + 30 + 30 Minuten von der Anwesenheitszeit abziehen? Spannend. Als Chirurg im OP hab ich nie eine definierte Mittagspause. Kurz mal eine Semmel zwischendurch aber immer mit dem Telefon und immer bereit weiter zu machen. Oder im (Voll-)Dienst... als Chirurg... einfach mal der Leitstelle mitteilen, dass in der nächsten Stunde kein Schockraum geht weil erst der eine Dienst und dann der andere Dienst für ne halbe Stunde nicht erreichbar ist. Sehr spannende Sache.