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tarumo
23.05.2019, 06:41
Nach "harten" Verhandlungen ist das Ergebnis da:
es gibt rückwirkend seit 1. Januar und für zwei Folgejahre jeweils 2kommanochwas Prozent, d.h. gerade mal Inflationsausgleich. Lesart MB sind 6,5%, das halte ich für absichtliche Täuschung.

https://www.marburger-bund.de/bundesverband/pressemitteilung/marburger-bund-und-vka-erzielen-einigung
Der Rest liest sich toll (Zeiterfassung, freie Wochenenden), es bleibt IMHO aber ein wenig wischiwaschi, zumal man mit der "Patientengefährdung" gleich eine Hintertür eingebaut hat, das zu umgehen. Mal sehen, wie das in der Praxis dann umgesetzt wird...
Der Bayerische Landtag als oberster "Arbeitgeber" der VKA-Ärzte in Bayern hat sich am selben Tag 3,2% genehmigt, nachdem man schon in 2018 um einen ähnlichen Betrag erhöht hatte...
BAT-AOK in 2019 plus 2,6%, 2018 plus 3,0% bei unbegrenzt freien Wochenenden

Fr.Pelz
23.05.2019, 07:08
Ja, ich hab auch ein wenig Angst, dass das so in der Praxis dann nicht durchgesetzt wird. Vor allem die Arbeitszeiterfassung und die freien Wochenenden. Was wird dann mit der WE-Visite zb... Aber es ist ein Anfang. Das mit dem Gehalt ist mir relativ egal, ich empfinde es jetzt schon nicht als zu wenig.

crossie
23.05.2019, 08:43
Naja, das mit den freien Wochenenden... Also ich hab ANSPRUCH drauf aber weil wie jetzt auch zu wenig Leute sind werde ich trotzdem öfter eingeteilt. Ich kann dann einen ANTRAG stellen, das freie Wochenende nachzuholen aber weil dann ja immer noch zu wenig Leute sind und es ja patientengefährdend wäre kriege ich es nicht. Oder ich stelle schon gar keinen Antrag weil ich dafür schief angesehen werde.
Also das is schlecht verhandelt.

Wie ist denn das mit der Arbeitszeit zu verstehen, dass alle Anwesenheit gleich Arbeitszeit ist? Wird Bereitschaftsdienst in der Klinik da zu 100 Prozent bezahlt?

Und zum Gehalt: mir geht es nicht um die Höhe, find es auch nicht wenig. Aber wenn alle drum herum mehr kriegen bei deutlich besseren Arbeitsbedingungen dann ist das ein schlechtes Signal.

tarumo
23.05.2019, 09:33
Nach VKA-Lesart sollte das freie WE ja auch erst Samstagvormittag beginnen, d.h. der Nachtdienst Fr/Sa und vielleicht noch eine Visite samstagfrüh zählten nicht dazu. Immerhin scheint man sich auf Freitagnacht 21h festgelegt zu haben. Man wird hier für die Details, auch bzgl. der (jetzt aber wirklich mal, versprochen, also ganz echt) "objektiven" Zeiterfassung usw. das komplette Vertragswerk lesen müssen, wenn es in den nächsten Tagen veröffentlicht wird. Urabstimmung ist leider nicht vorgesehen...
Wenn man namentlich einen Antrag auf Gewährung von zwei freien WE/Mo (und das ja auch erst ab 2020) stellen muß, kann man das ganze auch in die Tonne kloppen "können wir Ihren Rotationswunsch leider nicht berücksichtigen".
Was anderes wäre eine anonyme oder automatische Meldung durch die EDV, wobei die Festellung einer "Patientengefährdung" dann automatisch zu einer Schließung der betreffenden Station durch die Gewerbeaufsicht führen müßte...ich fürchte, so wird es aber nicht gedacht sein:-(
Die Außenwirkung, daß die Politeska auch weiterhin nicht gewillt ist, nicht mehr als den Inflationsausgleich zu gewähren (wenn überhaupt), ist natürlich verheerend. Erst recht mit im Vergleich dazu weitgehend leistungslosen Partizipianten an den Kassenbeiträgen wie AOK und Co...

Pflaume
23.05.2019, 11:52
Der Abschluss ist in der Tat der erwartete schlechte Witz bzw. noch schlechter, als ich erwartet habe, denn selbst bei den Tarifverhandlungen mit Helios vom März sind 2,5% dieses Jahr und 2,5% nächstes Jahr (bei VKA: 2,0%) rausgekommen. Diese ganzen außerfinanziellen Regelungen finde ich relativ egal, da vollkommen klar ist, dass sich genau wie bisher weiterhin nicht daran gehalten werden wird. Wie hier richtig geschrieben wird, sind die angeblich erzielten Zugeständnisse bereits im Einigungstext mit derart windelweichen Regelungen verbunden, dass man sie komplett unter blabla absortieren kann.

Eine Gehaltserhöhung unterhalb von 3% hätte angesichts der letzten Abschlüsse im TVÄ/VKA-Bereich im Vergleich mit dem TVÖD nicht infrage kommen dürfen.

Aber das einzige in dem ganzen Abschluß, was dem Marburger Bund wichtig war, war eben, dass er auch zukünftig die Tarifpartei bleibt und seine Macht nicht an Verdi abgeben muß.

mainzer
23.05.2019, 12:01
Nach VKA-Lesart sollte das freie WE ja auch erst Samstagvormittag beginnen, d.h. der Nachtdienst Fr/Sa und vielleicht noch eine Visite samstagfrüh zählten nicht dazu. Immerhin scheint man sich auf Freitagnacht 21h festgelegt zu haben.

In der Mitteilung vom MB wird das freie WE wie folgt definiert...
"Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 erhalten Klinikärzte im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres Anspruch auf mindestens zwei arbeitsfreie Wochenenden pro Monat in der Zeit von Freitag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr."

Das lässt mMn wenig Spielraum für einen Freitag-auf-Samstag-Dienst mit anschließender Visite..

tarumo
23.05.2019, 12:12
In der Mitteilung vom MB wird das freie WE wie folgt definiert...
"Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 erhalten Klinikärzte im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres Anspruch auf mindestens zwei arbeitsfreie Wochenenden pro Monat in der Zeit von Freitag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr."

Das lässt mMn wenig Spielraum für einen Freitag-auf-Samstag-Dienst mit anschließender Visite..

Bitte genau lesen. Die VKA wollte ursprünglich das freie WE erst ab Samstagvormittag beginnen lassen. Wenigstens das hat man wohl verhindert (obwohl wir ja noch nicht den genauen Text kennen)

tarumo
23.05.2019, 12:29
Man muß sich mal vorstellen, dass in ca. 10 Jahren kein einziges Mal ein Assistenzarzt aus einer der Unikliniken bei der MB-Hauptversammlung war. Wenn das Interesse an der eigenen Vertretung dermaßen gering ist, braucht man sich auch nicht darüber wundern, was am Ende raus kommt.

Henne-Ei-Prinzip? Wenn sowieso nichts bei rumkommt, warum soll man dann noch Freizeit und Fahrtkosten opfern? Als ich noch Mitglied war, fanden in "meinem" Landesverband die relevanten Versammlungen gerne Donnerstagnachmittag 15h oder so statt (und natürlich 200km weiter), völlig utopische Teilnahme für Kliniker. Leider hat der MB den "Webfehler", daß er Chefärzte und deren Interessen überproportional betont (andere Gewerkschaften nehmen keine Führungskräfte auf), desweiteren ist die Führungsriege massiv mit der Gegenseite verquickt (ich sehe bei den ganzen Mandaten und Nebeneinkünften lt. Abgeordnetenwatch von z.B. MB-MDB-Henke keine einzige Instanz, die Interesse an höheren Arztgehältern haben könnte- und der warme Bundestagsplatz in der Regierungsfraktion plus die damit verbundenen lukrativen Nebeneinkünfte wären bei einem "gescheiten" Tarifabschluss dann wohl auch weg).
Na ja, es muß jeder für sich selbst entscheiden, ob diese mauen Ergebnisse den Mitgliedsbeitrag wert sind- die MB-Juristen sind zwar kompetent (im selbstgeschaffenen) Vertragsdickicht, können aber bei Problemen mit der Ärztekammer auch nicht wirklich helfen, wenn die MB-Chefs wie in NRW und BY gleichzeitig noch Ärztekammerpräsidenten sind:-(
Ich bin seinerzeit ausgetreten, nachdem der MB die Fortbildungstage von fünf auf drei "herabgestreikt" hatte...

Mano
23.05.2019, 14:13
Was anderes wäre eine anonyme oder automatische Meldung durch die EDV, wobei die Festellung einer "Patientengefährdung" dann automatisch zu einer Schließung der betreffenden Station durch die Gewerbeaufsicht führen müßte...ich fürchte, so wird es aber nicht gedacht sein:-(
Die Außenwirkung, daß die Politeska auch weiterhin nicht gewillt ist, nicht mehr als den Inflationsausgleich zu gewähren (wenn überhaupt), ist natürlich verheerend. Erst recht mit im Vergleich dazu weitgehend leistungslosen Partizipianten an den Kassenbeiträgen wie AOK und Co...


Das ist wohl ziemlich utopisch. Aber etwas wie +200% Zuschlag ab dem 21. Dienst am Wochenende pro Jahr ließe sich durchaus verhandeln, umsetzen und einklagen.
Wobei ich vor allem die Nacht- und Feiertagszuschläge für einen Witz halte - v.a. da er ja oft entfällt, da es sich offiziell um Bereitschaftsdienst handelt. Und der ist meiner Meinung nach der nächste Ansatzpunkt: Solange es keine Rehaklinik ist, wo man jede dritte Nacht mal für eine halbe Stunde nach einem Patienten sehen muss, ist es doch in den meisten Kliniken eher Vollarbeit mit der Möglichkeit mal eine halbe Stunde Pause zu machen als echter "Bereitschaftsdienst"...

fallenangel30487
23.05.2019, 17:16
Ich bin auch mal gespannt wie das mit den Wochenenden umgesetzt werden soll. Ich hab gestern mal durchgerechnet. Alleine um das mit den Wochenend-Diensten so umzusetzen bräuchten wir mind. 4 Vollzeitkräfte mehr. Das wird bei uns niemals passieren.

Pflaume
23.05.2019, 17:48
[doppelt]

Pflaume
23.05.2019, 17:54
Ich bin auch mal gespannt wie das mit den Wochenenden umgesetzt werden soll.

Gar nicht.


Alleine um das mit den Wochenend-Diensten so umzusetzen bräuchten wir mind. 4 Vollzeitkräfte mehr.
Selbst wenn man vor hätte, es umzusetzen: Warum Vollzeitkräfte? Teilzeitkräfte würden doch auch reichen. Die können ja auch 2 Wochenenden machen.

fallenangel30487
23.05.2019, 19:16
Gar nicht.


Selbst wenn man vor hätte, es umzusetzen: Warum Vollzeitkräfte? Teilzeitkräfte würden doch auch reichen. Die können ja auch 2 Wochenenden machen.

Teilzeitkräfte gehen natürlich auch aber dann braucht man auch entsprechend mehr davon. Bei uns macht eine Teilzeitkraft in 50 % z.b auch nur die Hälfte der Dienste.

Sebastian1
23.05.2019, 19:39
Ich steige in die Diskussion jetzt nicht ein, da müßig, aber wenn ich mir angucke, was jetzt rausgekommen ist, wenn ich mir angucke, was vor nicht allzu langer Zeit (nämlich als der MB aus verdi ausgeschert ist) die Bezahlung anging, etc., dann frage ich mich, was ihr eigentlich wollt. Wenn ich TV-Ä/VKA in 2021 mit den letzten TvÖD-Zahlen vergleiche, und zwar für einen Berufseinsteiger (EG I Stufe 1), dann hat sich das Gehalt um mehr als 50% in 15 Jahren gesteigert. Wohlgemerkt Grundgehalt auf der Einstiegsstufe.
Ja, ist nicht alles gut im Gesundheitswesen, geschenkt. Aber erwartet ihr, dass der MB jetzt zweimal "hexhex" macht und wir ein runderneuertes Gesundheitssystem nebst behebung des Fachkräftemangels in allen Sparten bekommen?

Und dann mit Henne-Ei zu kommen - viel zu einfach. Wenn man sich selbst nicht engagiert, dann muss man eben mit dem leben, was die eigene Interessenvertretung rausverhandelt. Oder eben selbst aktiv werden. Oder sich einen anderen Job suchen.

Das Ergebnis passiv abzuwarten und dann "scheisse" zu schreien ist etwas arm.

anignu
23.05.2019, 19:41
Ich bin der Meinung man kann immer alles schlecht reden... in der Politik ist das ganz normal. Da wird irgendwas gemacht, für die die eh schon dafür waren heißt das "richtige Richtung aber wir sind maximal enttäuscht dass nicht mehr gemacht wurde" und die die eh dagegen waren sagen "völliger Blödsinn, das macht ... zunichte" usw... laaangweilig.
Nehmt mal irgendein Thema oder einen Gesetzentwurf der letzten Zeit und überlegt euch die Reaktionen: genau so läuft es.

Ich persönlich freue mich über die Eckpunkte!
- Tarifeinigungsgesetz: egal wie die Gerichte in Zukunft entscheiden, der Marburger Bund ist der schriftlich festgelegte Verhandlungspartner. Ist doch gut. Das war eines der zu erreichenden Meilensteine.
- Mindestens zwei freie Wochenenden: ja, hätte besser laufen können, aber immerhin. Es wird endlich mal hingeschrieben dass wir auch freie Wochenenden haben sollen und vermutlich auch irgendwie umgesetzt.
- Dienstpläne: dieses "ich verdonnere Sie jetzt mal" wird auch beschränkt. Wieviel die finanziellen Sanktionen nun sind würde mich interessieren...
- schriftliche Festlegung für sinnvolle Arbeitszeit: ist doch gut. Hoffentlich weniger Schindluder.
- bissl mehr Geld: es wirkt zumindest so als würden wir bissl mehr als nur einen Inflationsausgleich bekommen. Passt doch.

Natürlich kann man immer mehr erwarten. Es hätte aber auch schlechter kommen können. Und natürlich gibt es noch einige Themen die noch gar nicht angegangen wurden: Dienstbelastung in Bereitschaftsdiensten oder Rufbereitschaft usw... irgendwas muss man sich aber auch noch aufheben für zukünftige Verhandlungsrunden.

Für mich passt das Ergebnis. Es ist ziemlich genau da wo ich es erwartet hab, damit: Erwartungen erfüllt.

Fr.Pelz
23.05.2019, 19:55
Ich finde es wichtig, dass mit den Gehalt gar nicht überzubetonen, in den Augen der Gesellschaft sind wir eh die "reichen Ärzte", da noch mehr zu fordern, erscheint schnell gierig, vor allem weil man ja nun wirklich mit einem Arztgehalt nicht verhungert. Von daher finde ich es viel besser, dass das mit den Wochenenden angesprochen wird, der restlichen Bevölkerung ist nicht soo bewusst, wieviel wir arbeiten und dass freie Wochenende für kaum einen Arzt selbstverständlich sind und DAZU dann noch Überstunden kommen, die z.T gar nicht ERFASST werden. Jeder Fließbandarbeiter mit Stempeluhr hats da besser...

hebdo
23.05.2019, 20:49
Ich bin auch eher ungeduldig und mir können die Veränderungen nicht schnell genug kommen. Aber realistisch gesehen ist das nach 2006 wieder ein großer Schritt nach vorne und wir können zufrieden sein.

Ich war streikleiter in unserer Klinik und war auch sehr enttäuscht von BR und MB was die Kommunikation und Orga anging. Ohne Eigeninitiative wäre bei uns keiner streiken gegangen. Da ist noch Luft nach oben.

In den Headlines der großen Medien war aber leider hauptsächlich von den Gehaltssteigerungen zu lesen. Das finde ich schade

Pflaume
23.05.2019, 21:02
- Dienstpläne: dieses "ich verdonnere Sie jetzt mal" wird auch beschränkt. Wieviel die finanziellen Sanktionen nun sind würde mich interessieren...

Zitate aus der entsprechenden schriftlichen Information, die heute an MB-Mitglieder rausging:


Verbindliche Dienstplanung
Dienstpläne müssen zukünftig mindestens vier Wochen im Voraus erstellt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird ein Zuschlag fällig. Ebenso muss ein Zuschlag gezahlt werden, wenn kurzfristige Dienstplanänderungen erfolgen. Wir glauben, dass von dieser Regelung eine disziplinierende Wirkung auf die Arbeitgeber ausgeht, die die Voraussetzungen für die verbindliche Dienst-
und Arbeitsplanung ihrer Beschäftigten nicht zu schaffen bereit sind. Daneben haben wir auch einen Einstieg in ein System für Zuschläge bei kurzfristiger Inanspruchnahme erreicht. Auch hierbei geht es uns um die Verpflichtung der Arbeitgeber, Grundvoraussetzung für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit der ärztlichen Arbeits- und Lebenszeit zu schaffen.

Begrenzung der Bereitschaftsdienste
Grundsätzlich haben Ärztinnen und Ärzte zukünftig im Kalenderhalbjahr monatlich durchschnittlich nur bis zu vier Dienste zu leisten. Darüber hinaus sind Bereitschaftsdienste nur dann anordnungsfähig, wenn anderenfalls eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. Dabei erhöht sich die Bewertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit um 10 Prozentpunkte und bei jedem weiteren Dienst um jeweils weitere 10 Prozentpunkte.

Entschärfung der Minusstundenproblematik
Durch verschiedene zukünftige Regelungsmechanismen entschärfen wir in der Folge die soge-
nannte Minusstundenproblematik, indem wir zum einen die Bereitschaftsdienste grundsätzlich hö-
her bewerten und zum anderen einen nicht in Freizeit ausgleichbaren Zuschlag einführen.
Auch noch nicht so richtig konkret, aber die 10 Prozentpunkte bei den Bereitschaftsdiensten geben zumindest eine Idee, in welchen Größenordnungen es sich bewegen könnte.

vanilleeis
23.05.2019, 21:31
Hab ich nicht bekommen. Aber das klingt ja schon mal gut. Ich bin gespannt, in wie weit die Grenzen dann für Teilzeitler angepasst werden.

Anne1970
24.05.2019, 22:54
Hier die gesamte Mitglieder-Info zur Einigung: Zitat:
„Das Wichtigste zum Tarifabschluss für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken



In der 5. Verhandlungsrunde gelang der Durchbruch: Marburger Bund und VKA einigten sich auf einen Tarifabschluss für die Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern.
Das Forderungsportfolio des Marburger Bundes war so komplex wie nie zuvor. Trotz dieser herausfordernden Verhandlungssituation ist es uns gelungen, in allen Punkten konkrete, teilweise sogar wegweisende Verbesserungen gegenüber dem Status quo zu erzielen. Ohne die Unterstützung der vielen Mitglieder bei den verschiedenen Warnstreik-Aktionen wäre das kaum möglich gewesen.
Eine Einigung am Verhandlungstisch ist nicht ohne Kompromissbereitschaft möglich. Die Zugeständnisse sind aber mehr als vertretbar, wenn man das Gesamtergebnis betrachtet. Der Einstieg in eine bessere Arbeitszeitgestaltung ist geschafft. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Die Ausnahmen von der Regel sind klar definiert und kosten den Arbeitgeber jedes Mal zusätzlich Geld.

Die Vielzahl der Einzelregelungen führt zu Änderungen bei zahlreichen Vorschriften des Tarifvertrages. Wir werden deshalb in nächster Zeit alle neuen Regelungen einzeln und eingehend erläutern sowie auf Besonderheiten und etwaige Fallstricke hinweisen.



Das Wichtigste im Überblick:
Anwesenheit ist Arbeitszeit – neue Regeln für die Zeiterfassung
Die Kliniken sind ab 1. Juli 2019 verpflichtet, die gesamte Anwesenheitszeit der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus auf elektronischem Wege oder auf andere Art mit der gleichen Genauigkeit zu erfassen. Dabei gilt sämtliche Anwesenheitszeit, abzüglich tatsächlich gewährter Ruhepausen, als Arbeitszeit. Das ist ein signifikanter Fortschritt beim Umgang mit der ärztlichen Arbeitszeit.

Hinzu kommt: Im Wege einer Beweislastumkehr muss der Arbeitgeber künftig die Behauptung beweisen, die Anwesenheit des ärztlichen Beschäftigten sei keine Arbeitszeit, sondern eine private Tätigkeit. Ärztinnen und Ärzte erhalten darüber hinaus ein persönliches, unverzüglich zu gewährendes Einsichtsrecht in die Arbeitszeitdokumentation, um die dokumentierten Anwesenheitszeiten überprüfen zu können.
Mindestens zwei freie Wochenenden im Monat
Ärztinnen und Ärzte, die Bereitschaftsdienste oder Rufbereitschaftsdienste leisten, haben ab 1. Januar 2020 Anspruch auf mindestens zwei arbeitsfreie Wochenenden im Monat (Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr) im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres. In dieser Zeit ist grundsätzlich weder regelmäßige Arbeit noch Bereitschafts- oder Rufdienst zu leisten. Diese Regel ist zwar mit einer Ausnahme behaftet („wenn andernfalls eine Gefährdung der Patientensicherheit droht“), doch erhöht sich der Anspruch auf freie Wochenenden dadurch, dass nicht gewährte Wochenenden innerhalb des nächsten Kalenderhalbjahres zwingend gewährt werden müssen. Außerdem gilt: Ein freies Wochenende pro Monat ist in jedem Fall zu gewährleisten.

Ganz wichtig: Es geht nichts verloren, wenn in einem Kalenderhalbjahr nicht durchgehend zwei freie Wochenenden im Monat gewährt werden konnten. Der Anspruch verfällt nicht, sondern geht über auf das nächste Kalenderhalbjahr, wenn innerhalb der ersten vier Wochen des zweiten Halbjahres ein formloser Antrag gestellt wurde. Am Ende dieses zweiten Kalenderhalbjahres müssen alle freien Wochenenden gewährt sein.

Nehmen wir an, in einem Krankenhausbetrieb mit kleineren Abteilungen konnten einem Rufdiensthabenden nicht in jedem Monat zwei freie Wochenenden gewährt werden, weil sonst die Patientenversorgung gefährdet gewesen wäre. In diesem Fall müsste der Rufdiensthabende innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des Kalenderhalbjahres einen Antrag stellen, ihm die im ersten Halbjahr vorenthaltenen freien Wochenenden nunmehr im zweiten Halbjahr zu gewähren. Der Antrag ist ein rein formales Erfordernis, damit der Anspruch erhalten bleibt. Die Klinik ist verpflichtet, nach fristgerechtem Eingang des Antrages die nicht beanspruchten freien Wochenenden im laufenden Kalenderhalbjahr zu gewähren.

Um es konkret zu machen: Die Regelung gilt ab 1. Januar 2020. Im Juli 2020 müsste der Antrag gestellt werden, damit die nicht gewährten freien Wochenenden aus der ersten Hälfte des Jahres 2020 in der zweiten Hälfte nachgeholt werden können.

Warum gibt es die Ausnahme von der Regel? Die VKA hat in den Tarifverhandlungen darauf bestanden, weil ohne Ausnahme die Patientenversorgung in kleineren Abteilungen und Kliniken nicht immer sichergestellt werden könne. Das gelte vor allem für die Rufbereitschaftsdienste.
Mehr Gehalt und höhere Bereitschaftsdienstentgelte in drei Stufen
Es gibt finanzielle Verbesserungen, die über die reine Gehaltserhöhung hinausreichen. Auch die Änderungen bei den Arbeitszeitregelungen haben materiellen Charakter, beispielsweise die Zuschläge für durchschnittlich mehr als vier Bereitschaftsdienste im Monat. Das ist bei einer Gesamtbeurteilung der Vergütungsfrage zu berücksichtigen.

Zunächst einmal steigen die Gehälter rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 2,5 Prozent. Dann folgen zwei weitere Erhöhungsschritte um 2,0 Prozent jeweils zu Jahresbeginn. Das sind 6,5 Prozent lineare Erhöhung im Gesamtvolumen über 33 Monate. Das bedeutet: Der letzte Erhöhungsschritt am 1. Januar 2021 bezieht sich nur auf neun Monate. Mit Ende der Mindestlaufzeit am 30. September 2021 werden wir neue Tarifverhandlungen führen und dann auch wieder über die Gehälter sprechen.

Im Gleichklang mit der Gehaltssteigerung erhöhen sich rückwirkend zum 1. Januar 2019 auch die Bereitschaftsdienstentgelte in drei Schritten um insgesamt 6,5 Prozent. Auch die Bewertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit wird erhöht, wenn auch mit Zeitverzögerung: Ab 1. Januar 2021 wird der Bereitschaftsdienst in der Stufe I mit 70 Prozent bewertet, in Stufe II mit 85 Prozent und in Stufe III mit 100 Prozent. Gegenüber der bisherigen Bewertung als Arbeitszeit ist das in allen Stufen eine Steigerung um 10 Prozentpunkte.
Dienstpläne müssen einen Monat im Voraus aufgestellt sein
Dienstpläne müssen zukünftig mindestens vier Wochen im Voraus erstellt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, werden sämtliche betroffenen Bereitschaftsdienste höher bewertet, und für die Rufbereitschaften wird ein Zuschlag fällig. Wir glauben, dass von dieser Regelung eine disziplinierende Wirkung auf die Arbeitgeber ausgeht, die die Voraussetzungen für die verbindliche Dienst- und Arbeitsplanung ihrer Beschäftigten nicht zu schaffen bereit sind.

Daneben haben wir auch einen Einstieg in ein System für Zuschläge bei kurzfristiger Inanspruchnahme erreicht. Auch hierbei geht es uns um die Verpflichtung der Arbeitgeber, Grundvoraussetzung für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit der ärztlichen Arbeits- und Lebenszeit zu schaffen.
Durchschnittlich vier Bereitschaftsdienste im Monat - neue Höchstgrenze
Grundsätzlich haben Ärztinnen und Ärzte zukünftig im Kalenderhalbjahr durchschnittlich nur bis zu vier Bereitschaftsdienste im Monat zu leisten. Darüber hinaus sind Bereitschaftsdienste nur dann anordnungsfähig, wenn andernfalls eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. In einem solchen Fall erhöht sich die Bewertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit um 10 Prozentpunkte und bei jedem weiteren Dienst um jeweils weitere 10 Prozentpunkte. Die Auszahlung dieses Zuschlags erfolgt halbjährlich.
Opt out
Auch die Opt out-Regelung wurde verändert und mit einer neuen Höchstgrenze versehen. Das „Opt out“ erfordert eine schriftliche Einwilligung der Ärztin oder des Arztes und macht eine Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit möglich, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst fällt. Nach der neuen Tarifvereinbarung darf die wöchentliche Arbeitszeit dabei durchschnittlich bis zu 56 Stunden betragen. Vorher lag die Höchstgrenze bei 58 Stunden. Der Ausgleichszeitraum bleibt derselbe: Für die Durchschnittsberechnung der wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von sechs Monaten zugrunde zu legen.
Minusstundenproblematik wird entschärft
Was bisher in jeder Tarifrunde am Widerstand der Arbeitgeber scheiterte, ist diesmal zumindest in Ansätzen gelungen: Durch verschiedene zukünftige Regelungsmechanismen entschärfen wir in der Folge die sogenannte Minusstundenproblematik, indem wir zum einen die Bereitschaftsdienste grundsätzlich höher bewerten und zum anderen einen nicht in Freizeit ausgleichbaren Zuschlag einführen.
Keine Verdrängung - der Tarifvertrag ist gesichert
Die neue Vereinbarung mit der VKA wäre nicht das Papier wert, auf dem sie steht, wenn der Ärzte-Tarifvertrag des Marburger Bundes auf Dauer keinen Bestand hätte. Ohne arztspezifische Regelungen, beispielsweise zum Bereitschaftsdienst, lassen sich für Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern keine Verbesserungen der Arbeitsbedingungen erzielen. Deshalb war es in dieser Tarifrunde so wichtig und entscheidend, eine rechtssichere Regelung zu treffen, die eine Verdrängung des Tarifvertrages durch die Anwendung der Kollisionsnorm im Gesetz zur Tarifeinheit („Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“) ausschließt.

Das war kein leichtes Unterfangen, weil die VKA zu Beginn der Verhandlungen die vom Marburger Bund vorgelegte Tarifsicherungsklausel rundweg abgelehnt hatte. Erst im weiteren Verlauf der Verhandlungen und durch die eindrucksvollen Warnstreiks kam Bewegung in diese Sache. Die VKA stimmte der vom Marburger Bund geforderten Tarifsicherung noch vor der abschließenden Verhandlungsrunde zu.



Anerkannt wurde auch die Tarifzuständigkeit des Marburger Bundes für die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und anderen kommunalen Diensten. Für diese Gruppe wird es separate Tarifverhandlungen geben, die bis spätestens Ende Oktober dieses Jahres aufgenommen werden sollen.“