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Ohne Moos gar nix los

Tipps für die Studienfinanzierung

Redaktion (MEDI-LEARN)

Zahlungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Seltsamerweise gilt für viele das BAföG immer noch als Almosen. So zu denken, ist allerdings nicht besonders clever. Genauso wenig, von vorn herein zu glauben, man habe keinen Anspruch. Der Freibetrag für das eigene Vermögen liegt derzeit bei immerhin 5.200 Euro (Singles ohne Kind).
Also haben auch Studierende, deren Konto nicht ganz so leer ist, eine gute Chance, die Ausbildungsförderung zu erhalten. Und genau das sollte darunter verstanden werden: Eine Förderung, die sich schon dann lohnt, wenn sie nur die Bücherkosten auffängt! Wie viel du tatsächlich ausgezahlt bekommen kannst, richtet sich natürlich auch nach der Höhe des elterlichen Einkommens und gegebenenfalls nach der Höhe eines eigenen Einkommens. Grundsätzlich wird BAföG für den Medizinstudiengang nur für eine Förderungshöchstdauer von 13 Semestern gewährt. Weiterhin wird BAföG als zinsloses Darlehen gewährt, sodass du BAföG-Leistungen später zur Hälfte zurückzahlen musst. Bei der Rückzahlung gibt es allerdings Sonderregelungen, die zum Teil zu einer Verminderung des Rückzahlungsbetrages führen: Wer besonders schnell studiert, wer zu den besten seines Studienjahrgangs gehört oder wer größere Summen des Schuldbetrages auf einmal zurückzahlen kann, bekommt einen Erlass der BAföG-Schulden. Die Mindestrate der monatlich zu leistenden Rückzahlung, zu der man etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer durch die Bundesfinanzverwaltung aufgefordert wird, liegt bei 105 € (Stand 2010). Unter den Medizinstudenten nehmen weniger als 20% eine finanzielle Förderung gemäß BAföG in Anspruch. Der Durchschnittsbetrag, den die vergleichsweise wenigen Medizinstudenten mit BAföG-Bezug gezahlt bekommen, beträgt rund 367 €.

 

Surftipp

BAföG
Du solltest dir gleich bei der Immatrikulation (Einschreibung) einen Antrag mitnehmen, damit bis zum Studienbeginn der Formalkram erledigt ist und du bei Gewährung recht schnell einen monatlichen Zahlungsfluss erzielst. Es gilt rückwirkend das Datum der Antragseinreichung, so dass bei längerer Bearbeitungszeit eine Nachzahlung erfolgt. Detaillierte Informationen, Gesetzestexte, Möglichkeiten zum Download entsprechender Formulare und einen BAföG-Beispielrechner findest du auf den folgenden beiden Internet-Seiten:
Einen BAföG-Antrag bekommst du an der Uni beim eigens dafür eingerichteten BAföG-Amt. Meist werden auch an der Uni von Tutoren oder engagierten Studenten der Fachschaft interessante Einführungen zum Thema BAföG angeboten, sodass du dich diesbezüglich umhören solltest und/oder die Aushänge an den Schwarzen Brettern beachten solltest.

Kindergeld

Anfang 2010 wurden auch wichtige Neuerungen in der Zahlung des Kindergeldes festgelegt. Im folgenden stellen wir die wichtigsten Fakten dar, für weitere Informationen schau einfach auf folgender Internetseite vorbei: www.medi-learn.de/STF143. Kindergeld wird monatlich in folgender Höhe gezahlt: Für das erste und zweite Kind gibt es 184 €, für das dritte Kind erhalten deine Eltern 190 €, für jedes weitere Kind zahlt Vater Staat 215 €. Als in der ersten beruflichen Ausbildung stehender Studierender hast du (bzw. deine Eltern) bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Die Zahlung verlängert sich bei absolviertem Zivil- und Wehrdienst um die entsprechenden Monate. Überschreiten deine eigenen Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit allerdings einen bestimmten Grenzbetrag, so kann der Anspruch auf Kindergeld komplett entfallen: Dieser Grenzbetrag des eigenen Jahreseinkommens beträgt  8.004 € (für das Jahr 2011). Für weitere Einzelheiten in deinem konkreten Fall ist vor Studienbeginn eine Rücksprache mit der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit anzuraten, um die mögliche Zahlung des Kindergeldes für die Zeit des Studiums zu klären.
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