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Die Krankenpflegeausbildung als Sprungbrett ins Medizinstudium

Medizin auf den „zweiten Blick“

Peter Christian Artz

Hintergrundinformationen


Studieren ohne Abitur

Heute ist es auch möglich, über die berufliche Qualifizierung ein Hochschulstudium aufzunehmen, auch wenn keine allgemeine Hochschulreife vorliegt. Dies ist auch im Falle der Medizin so. Allerdings sind diese Sonderzugangsregelungen auf Landesebene verschieden. Einen ersten Einblick, wie so was aussieht, gibt die Ruhr-Universität Bochum unter der folgenden Adresse:

In NRW z.B. läuft es für ein Medizinstudium in der Regel über die sogenannte Zugangssprüfung. Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, dass beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber die fachlichen und methodischen Voraussetzungen zum Studium an einer Hochschule erfüllen. Allerdings hat zu dieser Prüfung nur Zugang, wer bereits das 22. Lebensjahr vollendet hat und eine mindestens 24 Monate umfassende Berufsausbildung im medizinisch nicht-ärztlichen Bereich abgeschlossen hat und über eine anschließende mindestens dreijährige Berufserfahrung im Ausbildungsberuf verfügt. Genauere Informationen sollten über die einzelnen zuständigen Ministerien der Bundesländer abgerufen werden. Für die Situation in NRW z.B. findet ihr hier weitere Informationen:

Auswahlverfahren der Hochschule (AdH-Verfahren)

Seit dem Wintersemester 2005/2006 vergibt die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, besser bekannt als ZVS, die Studienplätze nicht mehr allein nach dem Kriterium Durchschnittsnote (also Abiturergebnis) und Wartezeit. Der Bärenanteil der Plätze, nämlich 60%, wird über das sogenannte Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Die Besonderheit: Die Universitäten können selber bestimmte Kriterien wie berufliche Erfahrung, Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS), Abiturnote, Leistungskurse, Auswahlgespräche etc. oder sogar einen Mix aus mehreren Kriterien verwenden, um ihre Bewerber auszuwählen. Beruflich erfahrene Bewerber können hier teilweise gute Punkte auf ihre Abiturnote zusätzlich bekommen. Was sich im ersten momentan nach einer tollen Verbesserung der Auswahlkriterien anhört, entpuppt sich zur Zeit allerdings als das reinste Bewerberchaos, da die angewandten Kriterien und deren Gewichtung von Uni zu Uni variieren, sodass die Bewerber sich selber vor der ZVS-Bewerbung einen Überblick verschaffen müssen. Wie sich das ganze in Zukunft entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Die ZVS befindet sich zur Zeit in einem Wandlungsprozess und wird wohl über kurz oder lang in eine Service-Gesellschaft umgewandelt werden, die den Universitäten bei der Bewerberauswahl ihre Dienste zur Verfügung stellt. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren der Hochschule findet ihr auf den Seiten der ZVS, z.B. hier:
Abitur auf dem „zweiten Bildungsweg“

Viele stellen sich beim Begriff „zweiter Bildungsweg“ vor, dass sie als Erwachsener zwischen lauter pubertierenden Oberstufenschüler sitzen, und wieder die Schulbank drücken. Wiederum andere meinen, beim Abitur auf dem zweiten Bildungsweg handele es sich um ein Abitur zweiter Klasse. Aber beide Ansichten sind völlig verkehrt. Generell gibt es drei Hauptwege, die den „Erwachsenen“ im zweiten Anlauf zum Abitur führen. Entweder über ein Fernstudium in Eigenregie mit anschließender Abiturprüfung im jeweiligen Bundesland oder an einem Abendgymnasium, das oft für Berufstätige sehr interessant ist bzw. an einem Weiterbildungskolleg. Es gibt auch weitere Möglichkeiten, auf die ich an dieser Stelle aber nicht eingehen möchte (z.B. Berufskollegs).

Beim Fernstudium bearbeitet man systematisch in Eigenregie Studienmaterial und Hausaufgaben zur Eigenkontrolle. Ist man mit den gesamten Materialien durch, darf man sich mit der entsprechenden Institutsbescheinigung zur sogenannten externen Abiturprüfung anmelden. Dabei handelt es sich um eine reguläre, häufig zentrale Abiturprüfung, die nach den gültigen Vorschriften der jeweiligen Bundesländer durchgeführt wird.

Beim Abendgymnasium und Weiterbildungskolleg sitzt man dagegen tatsächlich wieder auf der Schulbank. Allerdings nicht – wie oft angenommen – zwischen lauter Teenies sondern neben vielen Gleichgesinnten. Denn Zugang zu dieser Schulform bekommt nur, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, bzw. entsprechende Zeiten über Praktika/Berufstätigkeit nachweisen kann und ein gewisses Alter erreicht hat (häufig 21-Jahre). Der entscheidende Unterschied zwischen Weiterbildungskolleg und Abendgymnasium ist zum einen der Unterrichtsbeginn. Am Abendgymnasium beginnt der Unterricht meist am frühen Abend und geht bis in die späte Abendstunde (z.B. 17 – 22 Uhr). Dabei ist häufig eine Schulstunde nur 35 Minuten. Dagegen besucht man am Weiterbildungskolleg die Schule zur „gewohnten“ Schulzeit zwischen 8 und 15 Uhr. Hier läuft alles wie an einer normalen Schule. Letztlich gibt es aber bei beiden Formen regelmäßig Klausuren und das gewohnte Kurssystem in der Oberstufe. Auch die Fächer sind wie früher. Allerdings verzichtet man häufig auf das Fach Sport, wahrscheinlich um Rücksicht auf die Älteren Teilnehmer zu nehmen.

Egal welche Form man letztlich wählt – die Abiturprüfung wird durchgeführt nach den gültigen Bestimmungen der gymnasialen Oberstufe der jeweiligen Bundesländer. In NRW bedeutete dies für mich z.B., dass ich 2008 Zentralabitur mit einer berühmt-berüchtigten Oktaeder-Aufgabe in Mathematik gemacht habe, die später für viele bildungspolitische Diskussionen gesorgt hat.
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