Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tarifeinigung VKA
Seiten :
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
[
14]
15
16
FirebirdUSA
02.12.2019, 19:41
Ich bin froh, daß ich diesen Beitrag nicht schreiben musste, sonst hätte man mir wieder direkt MB-bashing vorgeworfen. Selbstverständlich ist die Klage gegenüber dem Arbeitsgericht selbst zu finanzieren (das sollten sich diejenigen hinter die Ohren schreiben, die meinen, eine MB-Mitgliedschaft würde irgendwie eine Rechtsschutzversicherung ersetzen) und die Wahrscheinlichkeit, daß ein einzelner WB dies tut, ist aufgrund der asymmetrischen Abhängigkeit ggü. dem AG doch recht klein.
Eine "Gewerkschaft", die aber auf Durchsetzung der von ihr verhandelten Verträge verzichtet, verdient den Namen nicht wirklich.
Nachdem die "Neue" ja auch schon wieder so eine Multifunktionärin ist, die vmtl. im Studium das letzte Mal einen Patienten gesehen, geschweige denn "Dienste" gemacht hat, sollte man auch hier keine Besserung erwarten.
Hat denn einer gefragt ob sie die Klage unterstützen? Natürlich ist die Klage der einzige Weg. Was sollen sie sonst raten? .... insofern bis zum Beweis des Gegenteil ist es Bashing... bei uns wurde min. 1 Klage in den letzten Jahren vom MB unterstützt (& gewonnen)
Wo steht das denn eigentlich mit der Verrechnung mit Krankheit? Ich finde da nichts zu.
][truba][
02.12.2019, 20:21
Das war auf der Versammlung von Vanilleeis. Da wurde das als Beispiel genannt. Genau wie "50% Kräfte müssen trotzdem 4 Dienste machen"
Jo mündlich... Aber gibt es das auch schriftlich?
Ich bin froh, daß ich diesen Beitrag nicht schreiben musste, sonst hätte man mir wieder direkt MB-bashing vorgeworfen. Selbstverständlich ist die Klage gegenüber dem Arbeitsgericht selbst zu finanzieren (das sollten sich diejenigen hinter die Ohren schreiben, die meinen, eine MB-Mitgliedschaft würde irgendwie eine Rechtsschutzversicherung ersetzen) und die Wahrscheinlichkeit, daß ein einzelner WB dies tut, ist aufgrund der asymmetrischen Abhängigkeit ggü. dem AG doch recht klein.
Eine "Gewerkschaft", die aber auf Durchsetzung der von ihr verhandelten Verträge verzichtet, verdient den Namen nicht wirklich.
Nachdem die "Neue" ja auch schon wieder so eine Multifunktionärin ist, die vmtl. im Studium das letzte Mal einen Patienten gesehen, geschweige denn "Dienste" gemacht hat, sollte man auch hier keine Besserung erwarten.
Ehm, na klar ist der Weg die Klage vor dem Arbeitsgericht und letztendlich ein Vergleich. Und das der MB nichts macht stimmt einfach nicht. Ich hatte bei meiner Klage volle anwaltliche Unterstützung von Anfang bis Ende. Es gab ca 6-8 Schriftwechsel vor Einreichung der Klage. Hat alles der MB-Anwalt übernommen inkl. Klageschrift und Betreuung an zwei Verhandlungstagen. War auch übrigens kostenlos. keinen Cent musste ich finanzieren.
Relaxometrie
02.12.2019, 21:19
Ich hatte bei meiner Klage volle anwaltliche Unterstützung von Anfang bis Ende.
Worum ging es in Deiner Klage?
Ich habe Überstunden eingeklagt. Das Problem ist, das kein Arbeitgeber beim ersten Anwaltschreiben nachgibt sondern immer versucht Gesetze für sich auszulegen. Durch Hinhaltetaktik wird dann versucht den AN von der Klage abzuhalten. Wer geht schon gerne vor Gericht. Arbeitsgerichte sind meiner Erfahrung nach sehr AN freundlich und schauen den Firmen gerne auf die Finger.
vanilleeis
02.12.2019, 21:36
Jo mündlich... Aber gibt es das auch schriftlich?
Es gibt eine Dienstanweisung bezüglich der Planung an die personaloberärzte/Chefärzte.
Unterstützung: ja, hat der MB zugesagt. Aber das sind dann Einzelfallentscheidungen, die man gerichtlich erwirkt. Der GF hat klar gesagt, dass sie sich erst anders ausrichten, wenn es eine Grundsatzentscheidung gibt und die kann Jahre dauern.
FirebirdUSA
02.12.2019, 21:59
Es gibt eine Dienstanweisung bezüglich der Planung an die personaloberärzte/Chefärzte.
Unterstützung: ja, hat der MB zugesagt. Aber das sind dann Einzelfallentscheidungen, die man gerichtlich erwirkt. Der GF hat klar gesagt, dass sie sich erst anders ausrichten, wenn es eine Grundsatzentscheidung gibt und die kann Jahre dauern.
Das glaube ich sofort...
Ehm, na klar ist der Weg die Klage vor dem Arbeitsgericht und letztendlich ein Vergleich. Und das der MB nichts macht stimmt einfach nicht. Ich hatte bei meiner Klage volle anwaltliche Unterstützung von Anfang bis Ende. Es gab ca 6-8 Schriftwechsel vor Einreichung der Klage. Hat alles der MB-Anwalt übernommen inkl. Klageschrift und Betreuung an zwei Verhandlungstagen. War auch übrigens kostenlos. keinen Cent musste ich finanzieren.
Bevor wir uns mißverstehen: natürlich vertritt der MB Mitglieder (ich habe hier auch entsprechende Urteile schon verlinkt). Das sind aber immer nur so Klein-Klein-Fälle wie Überstunden, Weiterbildungsfragen etc.
An die richtig "großen" und "systemgefährdenden" Fälle traut man sich nicht heran, so wurde z.B. die Klage vor dem EuGh wg. AZG vom MB eben nicht mitgetragen. Aus meiner MB-Zeit weiß ich, daß auch Klagen gegen die Ärztekammern nicht so gerne gesehen sind (wundert auch nicht, seit Monti sind ja alle MB-Chefs auch Chef/Innen irgendwelcher ÄK).
Der Passus, daß eine Klage nur unterstützt wird, wenn sie mit den Interessen des MB konform geht (welche auch immer das sein mögen ), und sei sie auch noch so berechtigt, öffnet der Willkür Tür und Tor.
Im Casino muß ja ab und an auch jemand gewinnen, sonst kommt irgendwann keiner mehr.
Natürlich war ich bei der erwähnten Versammlung nicht dabei: Aber: der MB hätte doch hier schon mal seine Unterstützung in Aussicht stellen können. Es geht schließlich um das Unterlaufen eines unmittelbar zuvor abgeschlossenen Tarifvertrags, und zwar im großen Stil.
Sollten in ein paar Jahren hier Urteile zustande gekommen sein, und zwar mit Unterstützung des MB, revidiere ich selbstverständlich meine Meinung. Ansonsten halte ich nicht viel von diesem "Gutdenk" (Orwell).
Die "verlorenen" WE bis zu einem Urteil gibt es selbstverständlich nicht zurück, schon alleine deswegen ist hier Eile angesagt.
Abiturient2010
03.12.2019, 13:57
Bei uns (komm. Maximalversorger) gab es ebenfalls bisher keine Nachzahlung. Die "freien" WE während Krankheit/Urlaub zählen explizit zu den freien Wochenenden (im Tarifvertrag steht auch nichts, was dem konkret widersprechen würde). Auch ist weiterhin eine Arbeitszeiterfassung nicht existent (und auch bis auf Weiteres nicht geplant).
Recht magere Ausbeute also...
Jukka666
03.12.2019, 16:43
Korrigiert mich in meinem dummen Denken, aber geht es bei der Diskussion um freie Wochenenden nicht um Zeiträume WÄHREND der Arbeit? Also um Zeit, die man "arbeiten kann"? Ist per Definition Krankheit nicht die Antithese von Arbeitsfähig? Sonst müsste ja eine Erkrankung während eines Urlaubs auch "gelten" ?
Wie kann ein WE "frei" sein, wenn man krank ist? Hmm...wobei...
Autolyse
03.12.2019, 16:46
Es gibt eine Dienstanweisung bezüglich der Planung an die personaloberärzte/Chefärzte.
Unterstützung: ja, hat der MB zugesagt. Aber das sind dann Einzelfallentscheidungen, die man gerichtlich erwirkt. Der GF hat klar gesagt, dass sie sich erst anders ausrichten, wenn es eine Grundsatzentscheidung gibt und die kann Jahre dauern.
Zum einen - ich sagte es bereits - ist das eine Angelegenheit, die man schon im einstweiligen Rechtsschutz mit einer Unterlassungsanordnung klären kann, dann hat man binnen weniger Wochen die Beschwerdeentscheidung des LAGs (und darüber ist nur der blaue Himmel der Rechtskraft). Ganz wichtig dabei: Dienstplanung ist eine unvertretbare Handlung (=kann nicht von einem Dritten vorgenommen werden), daher die Haftandrohung gegen den Geschäftsführer nicht vergessen.
Der zweite Hebel ist die Mitbestimmung. Der Dienstplan ist mitbestimmt und Aufgabe des Betriebsrats ist auch die Einhaltung von Tarifverträgen zu überwachen. Ohne Forumshopping zu betreiben, aber es gibt sowohl beim LAG Hamm (https://openjur.de/u/119284.html) als auch beim LAG Berlin-Brandenburg (http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE190011284&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint) gefestigte Rechtsprechung dazu, dass Patientenversorgung gegenüber den Mitbestimmungsrechten nachrangig ist. Damit ist auch und zusätzlich auf diesem Weg (hier allerdings ohne Haft, hier darf nur mit maxima 10.000€ pro Tag gebeugt werden) eine Untersagung möglich.
Relaxometrie
03.12.2019, 17:18
Ich habe Überstunden eingeklagt.
Freut mich, dass Du die Klage gewonnen hast.
Wie konntest Du nachweisen, dass die Überstunden angeordent waren? Denn sicherlich kann man sie nur so einklagen? Oder wie ist es Dir gelungen, Recht zu bekommen?
Bei uns gab es vor ca. einem halben Jahr, als ich gerade in dem Haus angefangen hatte, einen Schrieb, in dem uns mitgeteilt wurde, dass bis incl. Dezember 2019 Überstunden bezahlt werden würden.
Ich bin gespannt, wie es dann im nächsten Jahr weitergeht; möchte mir aber vorsichtshalber schonmal eine korrekte Dokumentation für anfallende Überstunden angewöhnen. Daher meine Nachfragen.
vanilleeis
03.12.2019, 18:46
Autolyse, ich habe dazu nicht die Energie derzeit. Ich habe mit dem AZG argumentiert, meine Bedingungen gestellt und sollten die nicht eingehalten werden, bin ich weg. Traurig ist nur, dass der Tarifvertrag solche Pokerspiele notwendig macht, dabei aber als das große Meisterwerk dargestellt wird
koelnerchen
04.12.2019, 21:54
Kommunale Häuser haben den Tarifvertrag, die Diakonie hat ihn auch übernommen, nur die Caritas stellt sich quer. Im Netz finde ich nur die harsch kritisierende Arbeitnehmerseite (akmas), hat jemand einen Link für die Arbeitgeberseite woran es hapert? Gibt es da irgendwas öffentlich einsehbar?
Und falls die Caritas noch länger wartet, was ist dann mit den rückwirkenden Gehaltssteigerungen? Die fallen ja dann wahrscheinlich praktischerweise für den Arbeitgeber weg, oder? Weiß jemand, wie das in den letzten Jahren gehandhabt wurde bei der Anpassung an den VKA?
Moorhühnchen
28.12.2019, 20:21
So, Nachzahlung hats endlich gegeben. Im Moment diskutiert unsere Leitung rum, wie das mit den 4 Diensten ab Januar für Teilzeitkräfte gilt. Mein Chef meint immer noch, dass das pro Nase gilt, egal mit welchen Beschäftigungsumfang :-(
Meine Nachfrage beim MB hat auch nur ein allgemeines Infoblatt zur TZ-Arbeit ergeben. Wie wird das bei Euch geregelt? Es geht ja neben der Reduktion der Dienste, die ohnehin bei vielen Kliniken nicht durchsetzbar ist, um die 10 % Aufschlag pro Dienst.
vanille, schau mal in die Ausführungen der aktuellen MB-Zeitung. Die war heute bei mir im Briefkasten und einige Dinge, die bisher unklar waren, werden da nochmal erläutert. Seite 10 und 11.
Die Behauptung, als TZ-Kraft müsse man GAR KEINE Dienste (https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV-%C3%84rzte_VKA_iF_%C3%84TV-7_Lesefassung_final.pdf) machen, es sei denn, man habe es so vereinbart, war mir bisher auch völlig unbekannt... :-nix
vanilleeis
28.12.2019, 21:11
Danke, ich hatte es auch im Briefkasten, aber auch schon per News Ticker bekommen. Es klärt sich leider gar nicht dadurch und unser KH setzt die unterschriebene Bereitschaft zur Teilnahme an Diensten als Einstellungsvoraussetzung voraus.
Bei mir läufts jetzt über Anwalt
Moorhühnchen
28.12.2019, 21:18
Oh, dann halte uns doch bitte auf dem Laufenden, wie das ausgeht! Ich drücke die Daumen!!
In meiner Abteilung wird es durch die "4-Dienste-Regelung" höchstwahrscheinlich keine Änderung geben. Ich habe mit 85%-Teilzeit in 2019 ingesamt 30 Dienste gemacht. Vermutlich werden es 2020 ein paar mehr werden, da unsere LOÄ (die bisher immer über 50 Dienste/Jahr gemacht hat) gekündigt hat und vermutlich kein neueingestellter Mitarbeiter diese Dienstanzahl in dieser Art weiterführen wird.
Dafür könnten wir jetzt schon die +10% für den verspäteten Januar-Dienstplan einfordern (unterschriebender Aushang am 18.12. - mal richtig früh!!) und vermutlich auch gleich schon für Februar.... :-))
FirebirdUSA
29.12.2019, 08:01
vanille, schau mal in die Ausführungen der aktuellen MB-Zeitung. Die war heute bei mir im Briefkasten und einige Dinge, die bisher unklar waren, werden da nochmal erläutert. Seite 10 und 11.
Die Behauptung, als TZ-Kraft müsse man GAR KEINE Dienste (https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV-%C3%84rzte_VKA_iF_%C3%84TV-7_Lesefassung_final.pdf) machen, es sei denn, man habe es so vereinbart, war mir bisher auch völlig unbekannt... :-nix
Wie sich das aus dem Tarifvertrag ableitet ist mir aber schleierhaft. Da steht nur, dass bei TZ Kräften die maximalen Zeiten anteilig ebenfalls sinken es sei denn du hast MEHR Diensten zugestimmt.
Oder übersehe ich etwas?
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2026 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.