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Kandra
24.05.2019, 22:58
Dienstpläne müssen zukünftig mindestens vier Wochen im Voraus erstellt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, werden sämtliche betroffenen Bereitschaftsdienste höher bewertet, und für die Rufbereitschaften wird ein Zuschlag fällig. Wir glauben, dass von dieser Regelung eine disziplinierende Wirkung auf die Arbeitgeber ausgeht, die die Voraussetzungen für die verbindliche Dienst- und Arbeitsplanung ihrer Beschäftigten nicht zu schaffen bereit sind.

Wieso nur Zuschläge für Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste? Wir haben beides nicht und trotzdem schränkt es mein Privatleben deutlich ein, dass ich immer erst 2 Wochen vor dem neuen Monat weiß, wann ich arbeiten muss. Sprich mein Arbeitgeber muss mit dieser Regelung gar nichts ändern...

mainzer
25.05.2019, 06:07
Wieso nur Zuschläge für Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste? Wir haben beides nicht und trotzdem schränkt es mein Privatleben deutlich ein, dass ich immer erst 2 Wochen vor dem neuen Monat weiß, wann ich arbeiten muss. Sprich mein Arbeitgeber muss mit dieser Regelung gar nichts ändern...

aber...korrigier mich...
Wenn du gar keine Bereitschafts- und Rufdienste hast...hast du n klassischen 9to5-Job...ok..wahrscheinlich 7to3..aber egal. Und das wahrscheinlich jeden Tag - außer du arbeitest Teilzeit...also wo ist dann das Problem des Dienstplanes??

Zanza
25.05.2019, 06:55
Ich denke, Kandra meint Schichtdienst ohne Beteitschaftsdienstanteil, oder?

Kandra
25.05.2019, 07:58
aber...korrigier mich...
Wenn du gar keine Bereitschafts- und Rufdienste hast...hast du n klassischen 9to5-Job...ok..wahrscheinlich 7to3..aber egal. Und das wahrscheinlich jeden Tag - außer du arbeitest Teilzeit...also wo ist dann das Problem des Dienstplanes??

Wochenenden arbeite ich ja totzdem, wäre also auch schön zu wissen, welche...
Im Haus haben wir Stationsdienst, Notaufnahmedienst und Spätdienst, alles mit Anwesenheit und gerne gut durchmischt. Auf Intensiv haben wir das klassische 3-Schicht-System. Für die Planung des Lebens ausserhalb des Krankenhauses wäre es schon schön, zu wissen wann man Termine etc ausmachen kann und das nicht erst 2 Wochen vorher. Aber schön, dass du so flexibel bist ;)

Muriel
25.05.2019, 09:44
Gleiches bei den Wochenenddiensten. Wenn da 12/12h herrscht, gibt es das ja durchaus, dass zumindest der Tagdienst kein BD sondern Regelarbeitszeit ist. Zählt das dann nicht als gearbeitetes Wochenende?

Moorhühnchen
25.05.2019, 10:03
Insgesamt hört sich die ausführlichere Ausführung in meinen Ohren nicht schlecht an. Ich hoffe, dass die Punkte auch zügig in unserem TV (Diakonie) umgesetzt werden, was bisher der Fall war.


Hinzu kommt: Im Wege einer Beweislastumkehr muss der Arbeitgeber künftig die Behauptung beweisen, die Anwesenheit des ärztlichen Beschäftigten sei keine Arbeitszeit, sondern eine private Tätigkeit. Ärztinnen und Ärzte erhalten darüber hinaus ein persönliches, unverzüglich zu gewährendes Einsichtsrecht in die Arbeitszeitdokumentation, um die dokumentierten Anwesenheitszeiten überprüfen zu können.Vor allem der erste Absatz sollte doch einiges erleichtern. Bin gespannt, wie lange es dauert, bis das auch überall ankommt und durchgesetzt wird! Vor allem, bis alle bereit sind, es auch vor Vorgesetzten einzufordern - das sehe ich nämlich häufig als springenden Punkt.


Im Gleichklang mit der Gehaltssteigerung erhöhen sich rückwirkend zum 1. Januar 2019 auch die Bereitschaftsdienstentgelte in drei Schritten um insgesamt 6,5 Prozent. Auch die Bewertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit wird erhöht, wenn auch mit Zeitverzögerung: Ab 1. Januar 2021 wird der Bereitschaftsdienst in der Stufe I mit 70 Prozent bewertet, in Stufe II mit 85 Prozent und in Stufe III mit 100 Prozent. Gegenüber der bisherigen Bewertung als Arbeitszeit ist das in allen Stufen eine Steigerung um 10 Prozentpunkte.Bis 2021 isses leider noch lang hin. In unserer Abteilung könnte ich mir sogar vorstellen, dass die Verwaltung versuchen würde, eine Rückstufung unserer BD-Stufe III in Stufe II anzugehen, ich hoffe, dass das nicht so ohne weiteres möglich ist.


Dienstpläne müssen einen Monat im Voraus aufgestellt sein
Dienstpläne müssen zukünftig mindestens vier Wochen im Voraus erstellt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, werden sämtliche betroffenen Bereitschaftsdienste höher bewertet, und für die Rufbereitschaften wird ein Zuschlag fällig. Wir glauben, dass von dieser Regelung eine disziplinierende Wirkung auf die Arbeitgeber ausgeht, die die Voraussetzungen für die verbindliche Dienst- und Arbeitsplanung ihrer Beschäftigten nicht zu schaffen bereit sind.DAS wird spannend! :-))
Wir haben aktuell noch nichtmal einen Wunschdienstplan für Juli - sind ja auch nur Sommerferien......


Daneben haben wir auch einen Einstieg in ein System für Zuschläge bei kurzfristiger Inanspruchnahme erreicht. Auch hierbei geht es uns um die Verpflichtung der Arbeitgeber, Grundvoraussetzung für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit der ärztlichen Arbeits- und Lebenszeit zu schaffenMeiner Meinung nach seeeehr viel wert!! Gibt es eine Zeitenvorgabe für "kurzfristig"?


Minusstundenproblematik wird entschärft
Was bisher in jeder Tarifrunde am Widerstand der Arbeitgeber scheiterte, ist diesmal zumindest in Ansätzen gelungen: Durch verschiedene zukünftige Regelungsmechanismen entschärfen wir in der Folge die sogenannte Minusstundenproblematik, indem wir zum einen die Bereitschaftsdienste grundsätzlich höher bewerten und zum anderen einen nicht in Freizeit ausgleichbaren Zuschlag einführen.2021, richtig? Sind ja nur noch 19 Monate. :-?

Shizr
25.05.2019, 12:37
Ärztinnen und Ärzte, die Bereitschaftsdienste oder Rufbereitschaftsdienste leisten, haben ab 1. Januar 2020 Anspruch auf mindestens zwei arbeitsfreie Wochenenden im Monat (Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr) im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres.
[...]
Dienstpläne müssen zukünftig mindestens vier Wochen im Voraus erstellt werden.
Wichtige Frage in dem Kontext m.M.n.: Was ist mit Schichtdienst?

Müssen auch die Dienstpläne vier Wochen vorher fertig sein, und gilt auch in diesem Punkt der Anspruch auf zwei freie Wochenenden pro Monat?

WackenDoc
25.05.2019, 12:43
Theoretisch ja, aber die Personalabteilungen werden zusehen, dass sie das Schlupfloch finden.

Das Problem sind ja auch nicht unbedingt die gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen, sondern dass es keinerlei Willen gibt, die Einhaltung bestehender Regelungen zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.

][truba][
25.05.2019, 12:53
Krass, dass es mit dem Dienstplan oft so schwer zu sein scheint.
Ich hab meinen für Juli seit Ostern und der für August ist in Arbeit.

Moorhühnchen
25.05.2019, 14:16
[truba][;2098825']Krass, dass es mit dem Dienstplan oft so schwer zu sein scheint.
Ich hab meinen für Juli seit Ostern und der für August ist in Arbeit.
Bin zwar gerade im Urlaub, aber auf Nachfrage wurde das Bestehen eines Juni-Dienstplanes (!!) verneint (es gibt nur den Wunschplan, in den man sich selbst handschriftlich eingetragen hat) und einen Juli-Wunschplan zum Eintragen gibt es noch überhaupt gar nicht.

Sollten die Regelungen bei uns übernommen und umgesetzt werden, wird das teuer für die Klinik! Darauf würde ich mich sehr freuen!!! :-))

Und wie gesagt: die Sommerferien sind nur noch 5 Wochen entfernt. :-oopss

GelbeKlamotten
25.05.2019, 15:11
Ich bin echt sehr gespannt, wie die „anwesenheitszeit = arbeitszeit“ regel bei uns umgesetzt wird! Wir haben nämlich eine elektronische zeiterfassung, bislang werden aber nur die anwesenheiten bis 17 uhr bezahlt, alles darüber hinausgehende wird zwar protokolliert, aber nur auf schriftlichen antrag bezahlt (der wiederum mit einem unangenehmen kreuzverhör durch den chef geahndet wird, sodass sich das von den Assistenzärzten nur selten jemand traut).

Anwesenheitszeit = Arbeitszeit würde bei uns bei den assistenten im schnitt schätzungsweise eine gehaltssteigerung um ca. 20% bedeuten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die klinik das so mitmachen wird. Aber was sollen sie tun? Alternativ können sie eigentlich nur die elektronische zeiterfassung wieder abschaffen.

vanilleeis
25.05.2019, 18:21
Wie hoch wird denn der Zeitzuschlag zum BD werden?

freak1
25.05.2019, 18:22
Ich bin echt sehr gespannt, wie die „anwesenheitszeit = arbeitszeit“ regel bei uns umgesetzt wird!

Gibt's da dann eigentlich eine Ausnahme für die BD? Da bin ich ja 24h anwesend...

Shizr
25.05.2019, 18:57
Gibt's da dann eigentlich eine Ausnahme für die BD? Da bin ich ja 24h anwesend...
Da braucht's keine Ausnahme.

Man muss ja zwei Dinge voneinander trennen, die erst mal nichts miteinander zu tun haben.

Soweit es das Arbeitszeitkonto angeht, ist Bereitschaftsdienst zu 100 % Arbeitszeit.
Nur was die Bezahlung angeht, greifen die z.B. 75 % bei BD Stufe II.

Moorhühnchen
25.05.2019, 19:21
Ich bin echt sehr gespannt, wie die „anwesenheitszeit = arbeitszeit“ regel bei uns umgesetzt wird! Wir haben nämlich eine elektronische zeiterfassung, bislang werden aber nur die anwesenheiten bis 17 uhr bezahlt, alles darüber hinausgehende wird zwar protokolliert, aber nur auf schriftlichen antrag bezahlt (der wiederum mit einem unangenehmen kreuzverhör durch den chef geahndet wird, sodass sich das von den Assistenzärzten nur selten jemand traut).

Anwesenheitszeit = Arbeitszeit würde bei uns bei den assistenten im schnitt schätzungsweise eine gehaltssteigerung um ca. 20% bedeuten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die klinik das so mitmachen wird. Aber was sollen sie tun? Alternativ können sie eigentlich nur die elektronische zeiterfassung wieder abschaffen.
Genau das meinte ich, man muss halt auch mal den Arsch in der Hose haben, das jetzt durchzusetzen. Die Vorgabe wird jetzt hoffentlich schnell erarbeitet und im TV schriftlich fixiert - hoffe, es dauert nicht wieder so lange wie letztes Mal. Und dann muss man aber auch mal für sein Recht einstehen!

mainzer
26.05.2019, 04:35
Wochenenden arbeite ich ja totzdem, wäre also auch schön zu wissen, welche...
Im Haus haben wir Stationsdienst, Notaufnahmedienst und Spätdienst, alles mit Anwesenheit und gerne gut durchmischt. Auf Intensiv haben wir das klassische 3-Schicht-System. Für die Planung des Lebens ausserhalb des Krankenhauses wäre es schon schön, zu wissen wann man Termine etc ausmachen kann und das nicht erst 2 Wochen vorher. Aber schön, dass du so flexibel bist ;)

Ich weiß zwar nicht woher du die Erkenntnis nimmst, dass ich flexibel bin..aber ok.
An Schichtdienst hatte ich ungefähr 2min nach Abschicken des Textes gedacht, war auf der einen Seite zu müde/faul um es nochmal zu korrigieren, zum anderen ist es ja so, dass man nicht lebenslang/dauerhaft (außer vielleicht man ist in der Pflege) im Schichtdienst arbeitet (Stichwort: Zunahme des Zynismus, soziale Vereinsamung,...); mea culpa




Bis 2021 isses leider noch lang hin. In unserer Abteilung könnte ich mir sogar vorstellen, dass die Verwaltung versuchen würde, eine Rückstufung unserer BD-Stufe III in Stufe II anzugehen, ich hoffe, dass das nicht so ohne weiteres möglich ist.


Habt ihr die Möglichkeit eure Tätigkeiten während des BD nachhaltig zu dokumentieren?? Wenn ja: --> Machen
Ist im Nachgang sicher die beste Möglichkeit zu beweisen WIE hoch die Arbeitsbelastung bei euch im BD ist (auch wenn ich ich nicht glaube, dass es realistisch über BD Stufe II hinausgeht...ist ja wie bei uns auch...wir haben auch Stufe III...aber das ist ein Witz...


Wichtige Frage in dem Kontext m.M.n.: Was ist mit Schichtdienst?

Müssen auch die Dienstpläne vier Wochen vorher fertig sein, und gilt auch in diesem Punkt der Anspruch auf zwei freie Wochenenden pro Monat?

Nach meinem Verständnis ist der "Dienstpläne müssen vier Wochen vorher fertig sein [...]" völlig losgelöst vom vorherigen Absatz, in dem es um die freien WE im Rahmen des BD und RD geht...

Anne1970
26.05.2019, 05:19
Wichtige Frage in dem Kontext m.M.n.: Was ist mit Schichtdienst?

Müssen auch die Dienstpläne vier Wochen vorher fertig sein, und gilt auch in diesem Punkt der Anspruch auf zwei freie Wochenenden pro Monat?

Ich hab diese Frage mal weitergeleitet und diese offizielle Antwort darauf erhalten:
„Bei Schichtdienst ist grundsätzlich keine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - etwa durch eine Opt-out-Einwilligung - zulässig. Die Anzahl der maximal möglichen Dienste ist daher bereits auf diese Weise begrenzt. Zudem regelt der MB-Tarifvertrag bereits jetzt für den vollschichtigen Dienst in Paragraph 8 Abs. 3 einen Anspruch auf zwei freie Tage, von denen einer auf einen Sonntag fällt.
Bei den jüngsten Tarifverhandlungen musste der MB als Tarifvertragspartei stets darauf achten, dass seine Forderungen kongruent zu der erklärten Kündigung sind, um die Rechtmäßigkeit der Tarifforderungen zu gewährleisten. Der Tarifvertrag lässt aber keine isolierte Kündigung der Vorschriften zum Schichtdienst zu, weswegen sich der MB auf die Durchsetzung der genannten Forderungen auch aus rechtlichen Gründen beschränken musste.“

Anne1970
26.05.2019, 06:57
Ich steige in die Diskussion jetzt nicht ein, da müßig, aber wenn ich mir angucke, was jetzt rausgekommen ist, wenn ich mir angucke, was vor nicht allzu langer Zeit (nämlich als der MB aus verdi ausgeschert ist) die Bezahlung anging, etc., dann frage ich mich, was ihr eigentlich wollt. Wenn ich TV-Ä/VKA in 2021 mit den letzten TvÖD-Zahlen vergleiche, und zwar für einen Berufseinsteiger (EG I Stufe 1), dann hat sich das Gehalt um mehr als 50% in 15 Jahren gesteigert. Wohlgemerkt Grundgehalt auf der Einstiegsstufe.
Ja, ist nicht alles gut im Gesundheitswesen, geschenkt. Aber erwartet ihr, dass der MB jetzt zweimal "hexhex" macht und wir ein runderneuertes Gesundheitssystem nebst behebung des Fachkräftemangels in allen Sparten bekommen?

Und dann mit Henne-Ei zu kommen - viel zu einfach. Wenn man sich selbst nicht engagiert, dann muss man eben mit dem leben, was die eigene Interessenvertretung rausverhandelt. Oder eben selbst aktiv werden. Oder sich einen anderen Job suchen.

Das Ergebnis passiv abzuwarten und dann "scheisse" zu schreien ist etwas arm.

Danke sehr, Sebastian- du sprichst mir aus der Seele... es ist ja auch nicht so, dass alle Aktiven über alle Maßen über jedes Detail unsteigerbar begeistert sind. Es ist halt ein Ringen. Und am Ende kommt ein Kompromiss heraus.
Bei uns in Fulda gibts z.B. seit Jahrzehnten (glaub ich) elektronische Zeiterfassung- das war zu Beginn meines Arztdaseins auch ein entscheidendes Kriterium hier zu arbeiten-, seit einigen Jahren sind Überstunden nicht erwünscht (ab einer halben Stunde muss man begründen und innerhalb von ca. 2 Wochen ausgleichen), seit einigen Monaten gilt in etwa die jetzt im VKA -Gebiet gültige Dienstplan-Regelung mit Zuschlägen fürs freiwillige Einspringen. Ich find es gut, dass alle anderen nun auch diese Vorteile haben. Aber im Endeffekt ist für uns in Fulda nicht so ein wirklicher Quantensprung erreicht worden :grins:.
Muss die Details nochmal genau lesen. Das mit dem Bereitschaftsdienst ist wohl besser geworden... Werden heute auf der HV des MB nochmal genauer informiert. Also, wenn sich hier noch Fragen ergeben - bin da gern bereit zu übermitteln:-)

Mr. Pink online
26.05.2019, 07:43
Das eigentliche Problem in unserer Branche sehe ich darin, dass es von Seiten der Arbeitgeber kein Interesse gibt, die durch den TVÄ gestellten Bedingungen - ob es nun um Bezahlung oder Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes geht- umzusetzen. Viele Regelungen, die uns als Arbeitnehmer schützen und den Arbeitgeber durch saftige Zuschläge bei Mehrarbeit sanktionieren sollen werden konsequent ignoriert. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wir Ärzte sind nunmal leider ein pathetischer Haufen, wenn es darum geht die eigenen Rechte einzufordern. Je nach Klinik findet man außerdem ober- und chefärztlicherseits auch keine Unterstützung, oder schlimmer, eine systematische Unterschlagung bestehender Regelungen. Kein Gesetz der Welt wird uns helfen, solange es von Arbeitnehmerseite nicht auch konsequent eingefordert wird. Wie ich mich und meine Kollegen kenne, wird das aber so schnell leider nicht passieren.

kartoffelbrei
26.05.2019, 09:20
Wenn bei der Dienstplangestaltung der Tarifvertrag oder das Arbeitszeitgesetz verletzt wird, kann ich nur empfehlen, den Betriebsrat mit der Bitte um Ablehnung des Dienstplans ins Boot zu holen. Der BR schafft es angesichts der Masse nicht, alle Dienstpläne von sich aus zu kontrollieren, aber wenn eine Beschwerde aus der Belegschaft kommt, kann er tätig werden.