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Der Schritt in die Verantwortung – lustig war mal

Auszug aus Abenteuer Klinik

MEDI-LEARN (Redaktion)

Chrirurgen

Mit dem Status „Assistenzarzt“ bzw. „Assistenzärztin“ ist die erste berufliche Weichenstellung erfolgt. Jetzt ändert sich vieles. Auch auf der Versicherungs- und Vorsorgeseite. Berufliche Verantwortung und eine Lebensgestaltung, die auf ein regelmäßiges Einkommen aufbaut, bringen neue, bis dahin noch nicht relevante Risiken.

Fünf Bereiche in dieser neuen Lebens- und Berufsphase können als „Essentials“ klassifiziert werden:


1. Was ist, wenn ein Einkommensausfall droht?
Die Grundlage der wirtschaftlichen Existenz ist zukünftig ein regelmäßiges Einkommen aus der ärztlichen Tätigkeit. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, einen ausreichend finanziellen Ausgleich in den Fällen sicher zu stellen, in denen das Einkommen durch Berufsunfähigkeit entfällt oder reduziert ist.

2. Wie sichert man sich vor den Folgen eines Behandlungsfehlers?
Auch wenn man noch so sorgfältig arbeitet, kann es zu einem Fehler kommen, der dann zu schwerwiegenden finanziellen Folgen führen kann. Als Assistenzarzt ist daher eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht.

3. Wie ist das finanzielle Risiko eines Rechtsstreites abzusichern?
Beruflich wie privat gibt es eine Vielzahl potentieller Auslöser für Rechtsstreitigkeiten. Eine Rechtsschutzversicherung bietet die Absicherung.

4. Wie sichert man seine finanzielle Zukunft?
Mit intelligenten Strategien lässt sich freie Liquidität zum Aufbau eines Vermögens nutzen.

5. Wie sieht die weitere Karriere aus?
Die Finanzierung einer Praxis ist nicht eben aus der Portokasse zu erledigen. Wer damit früh beginnt, ist im Vorteil. Dass dabei gleichzeitig auch für die Altersvorsorge gespart werden kann, ist ein ganz besonderer Kniff.


Berufsunfähigkeitsschutz ohne Wenn und Aber

Auch wenn man als Arzt über das Versorgungswerk eine solide Grundversorgung genießt, kann es finanziell bei einer Berufsunfähigkeit ganz schön eng werden. Denn - das Berufsständische Versorgungswerk bietet zwar einen Basisschutz, leistet aber nur bei einer vollständigen Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit.

Ganz wichtig ist somit ein Schutz, der auch bei einem nur teilweisen Verlust der Arbeitskraft einspringt. Und ein weiteres: Ein Arzt möchte auch nur als Arzt arbeiten - eine Verweisung in einen anderen Beruf oder auf eine andere ärztliche Tätigkeit möchte er nicht.

Für junge Ärzte mit noch vielen beruflichen wie privaten Plänen ist eine tragfähige finanzielle Sicherheit sehr wichtig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet ein volles Ersatzeinkommen auch bei Bezug anderweitiger Versorgungsleistungen. Und das bereits ab einer 50prozentigen Berufsunfähigkeit. Bei Pflegebedürftigkeit ab nur einem Pflegepunkt, wobei selbst bei einer nur vorübergehenden Pflegebedürftigkeit der Versicherungsschutz besteht.

Nicht umsonst verkünden Verbraucherschützer und Versicherer unisono von der Wichtigkeit dieser Versicherung. Sie ist ein "Muss".

Im Detail: Für den Arzt ist immerhin die obligatorische berufsständische Absicherung über das berufsständische Versorgungswerk eine Absicherung, von der er im Falle einer völligen Berufsunfähigkeit eine Rente erwarten darf. Allerdings gewähren Versorgungswerke eine BU-Rente nur nach der Devise „Ganz oder gar nicht“. Ein bisschen Berufsunfähigkeit geht nicht. Wenn der Arzt seinen Beruf ganz aufgeben muß, entspricht dies einer satzungsgemäßen Berufsunfähigkeit. Ergo: Berufsunfähig nach der Definition des Versorgungswerkes sind demnach jene Ärzte, die aus gesundheitlichen Gründen keine Tätigkeit mehr ausüben können, bei der sie ihr ärztliches Wissen und ihre Erfahrung ganz oder teilweise verwenden können.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Wird der Arzt nun "nur" zu einem bestimmten Prozentsatz berufsunfähig, kann er nicht mit den Leistungen des Versorgungswerkes rechnen. Um die dann programmierte finanziellen Lücke zu schließen, ist die private BU mit einem passenden Leistungsangebot ausgestattet.

Der Arzt kann mit einem garantierten monatlichen Ersatzeinkommen rechnen, das er nach seinem persönlichen Bedarf vereinbart. Er hat mit keiner Wartezeiten zu rechnen, sondern einen sofortigen vollen Leistungsanspruch. Vor allem aber bezieht er die volle Leistung bereits bei einer Teil-Berufsunfähigkeit ab 50 Prozent sowie im Pflegefall bereits ab nur 1 Pflegepunkt. Im Leistungsfall muss er auch keine weiteren Prämien mehr bezahlen und ein vereinbarter Kapitalaufbau wird ungeschmälert fortgesetzt.

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht nur auf die zu zahlende Prämie und auf die Bedingungen an. Die Qualität ist ein gewichtiger Punkt.
Das sollte man prüfen:
-    ist das Versicherungsunternehmen spezialisiert auf den Heilberufesektor
-    wie schneiden bei den Bewertungen durch Ratingagenturen die BU-Bedingungen ab
-    wurde die BU-Versicherung Berufsverbänden wie dem Marburger Bund oder Hartmannbund geprüft und auch empfohlen
-    wie hoch ist die Prozessquote des Versicherers
-    welche Produktvarianten werden angeboten (mit /ohne Sparvorgang, 1. und 3. Schicht des Alterseinkünftegesetzes, Garantie- oder Fondsbasis)
-    gibt es Optionen, den Versicherungsschutz problemlos an berufliche oder private Veränderungen anzupassen
-    wie wird im BU-Fall die Altersvorsorge sichergestellt.

Das Fazit:

Die finanzielle Sicherheit ist das A und O. Daher bietet die private Berufsunfähigkeitsversicherung ein volles Ersatzeinkommen auch bei Bezug anderweitiger Versorgungsleistungen. Und das bereits ab einer 50prozentigen Berufsunfähigkeit, bei Pflegebedürftigkeit ab nur einem Pflegepunkt und auch wenn aufgrund eines vollständigen Tätigkeitsverbotes wegen Infektionsgefahr der Arztberuf nicht mehr ausgeübt werden darf. Der Schutz greift auch, wenn der Arzt nur vorübergehend berufsunfähig ist. Eine Verweisung in einen anderen Beruf oder eine andere ärztliche Tätigkeit findet nicht statt.
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