Der Schritt in die Verantwortung – lustig war mal
Auszug aus Abenteuer Klinik
MEDI-LEARN (Redaktion)
Vorsorgen mit DocDór - die exklusive Altersvorsorge
Nur für Mitglieder der ärztlichen Berufsverbände Marburger Bund und Hartmannbund hat die Deutsche Ärzteversicherung in Zusammenarbeit mit diesen Verbänden ein Vorsorgeprodukt entwickelt, das Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitsschutz kombiniert. Hohe Ertragschancen und satte Steuervorteile machen diese Vorsorge attraktiv.
Bekanntlich hat jeder Arzt über sein Versorgungswerk eine solide Grundabsicherung seiner Altersvorsorge. Aber, die Versorgungswerke werden durch strukturelle Veränderungen im Gesundheitssystem und vor allem durch demografische Faktoren der Beitragszahler beeinflusst. Alle Ärzte sollten sich jedenfalls darauf einstellen, ihre Liquiditätsplanungen für den Ruhestand entsprechend zu überdenken und anzupassen. Es ist damit zu rechnen, dass die zu erwartenden Versorgungsleistungen nicht ganz mehr die Höhe vergangener Jahre erreichen werden.
Ein weiteres kommt noch hinzu: Durch Steuern und Inflation schrumpft die Rente im ungünstigen Fall auf die Hälfte des ursprünglichen Wertes. Ein Beispiel: Ein heute 30-jähriger Assistenzarzt plant mit einer Rente aus dem Versorgungswerk in Höhe von 3.000 Euro mit 67 Jahren. Das hört sich zunächst gut an, aber aus dieser Rente wird nach Steuern 2.100 Euro und bei einer jährlichen Inflation von 2 Prozent hat er dann circa 1.450 Euro zum Leben.
Das macht deutlich, dass eine zusätzliche Altersvorsorge unverzichtbar ist. Was kann man sinnvollerweise tun?
Der Marburger Bund und der Hartmannbund wie auch andere Spitzenorganisationen der akademischen Heilberufe haben aus ihrer Verantwortung heraus, für die Mitglieder auch die wirtschaftlichen Belange zu vertreten und zu wahren, einen Gruppenvertrag mit der Deutschen Ärzteversicherung abgeschlossen. Dieser Vertrag unter dem Markennamen "DocDór" bietet flexible Vorsorgemöglichkeiten für das Alter, für Berufsunfähigkeit und zur Absicherung der Familie.
Über DocDór werden Leistungen bei Berufsunfähigkeit mit dem Aufbau der Altersvorsorge sinnvoll verknüpft. Das bedeutet, daß man schon von der ersten Beitragszahlung an nicht nur eine Berufsunfähigkeitsrente versichert hat, sondern dass man auch Sparbeiträge für eine zusätzliche Rente im Alter zahlt. Der besondere Clou dabei ist, dass im Fall der Berufsunfähigkeit diese Sparbeiträge dann von der Deutschen Ärzteversicherung übernommen und sogar noch um 10 Prozent jährlich dynamisiert werden. Das ist auch wichtig, da man im Falle der Berufsunfähigkeit ja in aller Regel aus eigener Kraft keine weitere Altersvorsorge aufbauen kann.
Weitere Vorteile sind, dass der Arzt auch die freie Wahl über die Art des Kapitalaufbaus hat. Er kann Tarife mit Garantieverzinsung wählen oder Fondsgebundene Lebensversicherungen oder Mischungen daraus. Des weiteren besteht die Wahl zwischen Tarifen, die auch Kapitalauszahlungen zulassen oder steuerlich geförderte Rentenversicherungen.
Natürlich sind die in DocDór enthaltenen Tarife rabattiert. Die Rabattierung entspricht etwa 2 bis 4 Prozent gegenüber den Normaltarifen der Deutschen Ärzteversicherung.
Ein Beispiel: Nehmen wir einmal eine 28jährige Assistenzärztin die eine monatliche Rente von beispielsweise 1000 Euro für den Fall der Berufsunfähigkeit bis zum Alter von 67 Jahren absichern möchte. Im Rahmen von DocDór muss sie einen extrem günstigen Einstiegsbeitrag von 35 Euro im ersten Jahr, der dann ab dem zweiten Jahr auf 117 Euro erhöht wird, bezahlen. Neben der Berufsunfähigkeitsrente würde eine Altersrente bespart, deren Höhe von der Wertentwicklung des Fonds abhängt, zum Beispiel würde sich bei 6 Prozent Wertsteigerung pro Jahr eine Altersrente von 450 Euro ergeben. Würde eine Berufsunfähigkeit schon extrem früh, z.B. im ersten Versicherungsjahr eintreten, so würde sich die Altersrente dann auf 2.230 Euro erhöhen. Also sogar verfünffachen.
Berufshaftpflicht: Wachsende Verantwortung braucht mehr Schutz
Die Verantwortung wächst - der Assistenzarzt benötigt eine Berufshaftpflicht-Versicherung. Das Thema "Schadensfall" ist hoch sensibel - sowohl aus der Sicht des betroffenen Patienten als auch aus der Sicht des Arztes, dessen Berufslaufbahn auf dem Spiel steht, wenn ein Fall unprofessionell gehandhabt wird.
Ärzte sind bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit vielfachen Haftungsrisiken ausgesetzt. Gegenüber dem Patienten schuldet der Arzt aus dem Behandlungsvertrag eine fehlerfreie und sorgfältige Durchführung der Heilbehandlung. Verletzt er schuldhaft eine seiner Berufspflichten, stehen dem geschädigten Patienten Schadenersatzansprüche aus dem Behandlungsvertrag aber auch aus deliktischer Haftung gem. § 823 BGB und vor allem auch Schmerzensgeldansprüche gem. 847 BGB zu. Pflichtverletzungen können u.a. mangelnde oder unterbliebene Aufklärung, falsche oder unterbliebene Medikation, Diagnosefehler, Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht sein.
Nach der Berufsordnung der Ärztekammern ist deshalb jeder Arzt verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern. Und nicht nur das: Die Ärztekammern sind verpflichtet, den Versicherungsschutz auf Aktualität zu überprüfen.
Haftpflichtrisiken begleiten den Arzt in allen Stationen seiner beruflichen Karriere. Bereits der Medizinstudent muss sich damit beschäftigen und auch der Arzt im Ruhestand kann mit Ansprüchen konfrontiert werden, so die Nachhaftung für Tätigkeiten während seiner aktiven Zeit.
Die Deckungssummen sind variabel je nach Risikolage und reichen von 1,5 Mio. Euro pauschal bis zu 5 Mio. Euro für Personenschäden und 2 Mio. Euro für Sachschäden. Für Vermögensschäden sollten 100.000 Euro ausreichend sein.
Der Haftpflichtversicherer prüft für den Arzt die Patientenforderungen, wehrt unberechtigte Haftungsansprüche ab und übernimmt die notwendigen Gutachter-, Gerichts- und Anwaltskosten. Berechtigte Schadensersatzforderungen werden angemessen beglichen, wobei die Strategie eines guten Versicherers sein muss, dies außergerichtlich zu tun. Denn: Eine diskrete Schadenbearbeitung vermeidet im Interesse der Kunden Streitigkeiten vor Gericht oder in der Presse und hilft so dem Arzt, sein Ansehen zu wahren.
Tipp 1: Bei einer Mitgliedschaft im Marburger Bund oder Hartmannbund hat die Deutsche Ärzteversicherung besondere Konditionen für den Assistenzarzt.
Tipp 2: Für Angehörige ausgewählter Landesärztekammern (Stand 2011sind es 14 Ärztekammern) hat die Deutsche Ärzteversicherung MedProtect. Diese Haftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz mit diesen Vorteilen:
- Jeder Arzt wird garantiert versichert, auch wenn Schadensfälle vorangegangen sind
- Es erfolgt keine Kündigung im Schadenfall
- Es besteht grundsätzliches Anerkennungsrecht eines Verschuldens vor der Gutachterkommission oder der Schlichtungsstelle der Ärztekammer.
-Besonders günstige Tarife, zum Teil eine Ersparnis von bis zu 40 Prozent, erhalten die Angehörigen der teilnehmenden Ärztekammern