Die eigene Arztpraxis – für viele ist sie der Inbegriff beruflicher Freiheit, Unabhängigkeit und nach oben offener Einkommenschancen. Doch die Wirklichkeit sieht oft anders aus. Neben fachlicher Kompetenz sind bereits im Vorfeld unternehmerische Qualitäten unerlässlich. Und der Weg zur Niederlassung als Mediziner gleicht häufig einem bürokratischen Hürdenlauf. Trotzdem nimmt sich ein Viertel der Medizinstudenten schon an der Universität fest vor, nach der Ausbildung diesen Schritt zu wagen.
430.000 Ärztinnen und Ärzte gab es 2009 in der Bundesrepublik, von denen etwa drei Viertel (326.000) kurativ tätig waren. Von diesen wiederum arbeiteten gut 40 Prozent ambulant bzw. niedergelassen, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen den Fachgruppen gab:
Mehr als 70 Prozent der niedergelassenen Ärzte gehören also lediglich sechs Fachbereichen an, nämlich der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Chirurgie, Kinder- und Jugendmedizin, Augenheilkunde sowie Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Vertreter der restlichen 28 Berufsgruppen sind dagegen dünn gesät und dürften selbst in Ballungsräumen wohl kaum Konkurrenzdruck zu spüren bekommen.
Viel hängt zudem davon ab, in welcher Region eine neue Praxis gegründet oder eine schon bestehende übernommen werden soll. Neben drastisch unterversorgten Gebieten gibt es solche mit rigorosen Beschränkungen. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) führt daher eine mehr oder weniger lange Warteliste für die Zulassung als Vertragsarzt. Nur zugelassene Mediziner sind berechtigt, ihre Leistungen mit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen.
Voraussetzung für die Aufnahme in diese Warteliste ist der Eintrag in das Arztregister des KV-Bezirks, in dem man seinen Wohnsitz hat. Beim Antrag sind dem Zulassungsausschuss unter anderem folgende Unterlagen vorzulegen:
- Arztregistereintrag
- Zulassung als Facharzt
- Bescheinigung über seit Approbation ausgeübte Tätigkeiten
- Erklärung über bestehende Dienste und Beschäftigungen
- Erklärung über Alkohol- oder Rauschgiftsucht
- Lebenslauf
- polizeiliches Führungszeugnis
Genehmigungspflichtige Leistungen wie Arthroskopie, Akupunktur oder ambulante Operationen solltest du frühzeitig mit beantragen, sofern du nicht durch dein Facharztgebiet eine „automatische Berechtigung“ hast. Leistungen können nämlich generell erst ab ihrer Genehmigung abgerechnet werden – eine rückwirkende Vergütung ist nicht möglich.