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Betriebswirtschaftliches Denken unerlässlich

Zulassung als Vertragsarzt ist keine Erfolgsgarantie

MEDI-LEARN (Redaktion)

 

Die Einkünfte sind ganz wesentlich von der Fachrichtung abhängig: Laut Statistischem Bundesamt erzielten im Jahr 2007 Arztpraxen eine durchschnittliche Jahreseinnahme von knapp 400.000 Euro. Ein Allgemeinmediziner hatte jährliche Einnahmen von durchschnittlich 296.000 Euro, ein Radiologe oder Nuklearmediziner immerhin 2,1 Millionen Euro, allerdings bei weitaus höheren Gerätekosten. Von den genannten Beträgen sind nämlich noch die Ausgaben für Gehälter, Ausstattung, Miete, Steuern und so weiter abzuziehen. Beim Radiologen sind das zwei Drittel, bei Neurologen und Psychiatern die Hälfte ihrer Brutto-Einnahmen. Der durchschnittliche Reinertrag je Praxis lag bei 193.000 Euro pro Jahr, von dem der Arzt dann noch seine privaten Aufwendungen für Altersvorsorge und Krankenversicherung zu bestreiten hat.
Um mit solchen Summen langfristig erfolgreich umzugehen, sind ökonomisches Denken, Handeln und solide betriebswirtschaftliche Beratung unerlässlich. Ein gutes Beispiel für wirtschaftlich folgenreiche Entscheidungen bereits in der Anfangszeit ist die Wahl der Praxisräume. Sicher machen kreative Überlegungen zur Gestaltung des künftigen Wartezimmers, die Auswahl von Wandfarben, Bildern und Kübelpflanzen erheblich mehr Spaß als die Berechnung von Buchwerten oder der Rendite des Betriebsvermögens. Aber gerade bei Immobilien hat die mangelnde Beachtung der Konditionen und tatsächlichen Kosten viel weit reichendere Folgen als die Entscheidung für einen falschen Vorhangstoff.
Viele Vermieter fordern nämlich Vertragslaufzeiten von fünf oder sogar zehn Jahren, und ohne weitere Regelung wäre der Mietzins in jedem Fall ohne Wenn und Aber für die gesamte Zeit zu entrichten. Gerade bei Neugründungen sollte daher eine Ausstiegsklausel beispielsweise für den Fall wirtschaftlicher Erfolglosigkeit oder andauernder Berufsunfähigkeit ausdrücklich vereinbart werden. Für den durch zeitweise Erkrankung des Inhabers entstehenden wirtschaftlichen Schaden kann zugleich mit einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung vorgesorgt werden. Zwingend notwendig ist in jedem Fall die Berufshaftpflicht-Versicherung.
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