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Betriebswirtschaftliches Denken unerlässlich

Zulassung als Vertragsarzt ist keine Erfolgsgarantie

MEDI-LEARN (Redaktion)

 

Seinen Platz weit vor dem Eröffnungstag hat neben allen finanziellen Überlegungen auch der kritische Blick auf die eigene psychische Belastbarkeit. Neben rechtlichen und finanziellen Belangen erscheinen ethische Fragen des Berufs in einem anderen Licht: Schon aus Kostengründen kann nicht jedem Kranken die bestmögliche Versorgung angeboten werden. Doch was geht und was nicht, wird nun nicht mehr von der Klinikverwaltung entschieden, sondern von dir selbst. Ähnliches gilt für den Umgang mit deinem Praxispersonal – manchmal lässt sich eine Entlassung beim besten Willen nicht vermeiden. Die aus dem Gebot der Wirtschaftlichkeit sich ergebenden persönlichen Konflikte sind für manchen Mediziner schwer erträglich und können einen gewichtigen Grund darstellen, auf die Niederlassung letztlich zu verzichten.
Jeder sollte sich deshalb frühzeitig die Frage stellen, ob er wirklich allein in einer Praxis arbeiten oder sie lieber in einer Praxengemeinschaft zusammen mit einem oder mehreren Kollegen führen möchte. Ein großer Vorteil der Gemeinschaftspraxis ist zum Beispiel die Möglichkeit, Betriebskosten für Geräte, Mieten, Personal und anderes mehr zu teilen. Die Fachrichtung der kooperierenden Ärzte muss dabei keinesfalls dieselbe sein: Ein Radiologe könnte durchaus mit einem Internisten zusammenarbeiten, um nur eine von zahlreichen attraktiven Möglichkeiten zu nennen – nicht zuletzt, weil sie in einer solchen Konstellation nicht um das für die Praxis vorgesehene Budget konkurrieren müssen.
Praxisneugründungen werden übrigens praktisch nur noch in unterversorgten Gebieten zugelassen, sodass in der Regel eher die Übernahme einer bestehenden Praxis infrage kommt – und die ist mit mancherlei Vorteilen verbunden: Patienten und Personal sind in der Regel schon vorhanden, eine Einarbeitungszeit durch den derzeitigen Inhaber hilft, die ersten Schritte zu meistern. In letzter Zeit werden außerdem immer mehr „Medizinische Versorgungszentren“ (MVZ) geschaffen. Das sind Mini-Kliniken oder Ärztehäuser, in denen unterschiedliche Fachrichtungen vertreten sind. Hier arbeitet der Arzt typischerweise als Angestellter der Gesellschaft, die das MVZ betreibt. Er hat selbst keinen Vertragsarztstatus, ist jedoch Mitglied der örtlichen Kassenärztlichen Vereinigung.

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