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Betriebswirtschaftliches Denken unerlässlich

Zulassung als Vertragsarzt ist keine Erfolgsgarantie

MEDI-LEARN (Redaktion)

Die erfolgreiche Bewerbung um einen Arztsitz einschließlich der Zulassung als Vertragsarzt ist nun möglich, aber alles andere als eine Erfolgsgarantie. Die Rahmenbedingungen für das Arbeiten auf eigene Rechnung haben sich seit etlichen Jahren immer weiter verschlechtert: Während die Zahl der Ärzte zunahm, wurde ihre Einkommensbasis durch Budgetierungen und Kürzungen im Gesundheitssektor schmaler. Die Vermittlung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse ist während der gesamten Mediziner-Ausbildung nirgends vorgesehen. Bedrückende Folge: Mehr als ein Fünftel der deutschen Arztpraxen muss hierzulande wenigstens zeitweise unter Aufsicht ihrer Gläubigerbanken wirtschaften.

unser Tipp

Da sich nicht nur die Arbeitsweise sondern auch das Patientengut  in einer Praxis deutlich von der Klinik unterscheidet und zudem die angesprochenen wirtschaftlichen Bedingungen hinzukommen, ist es ganz sicher empfehlenswert, vor einer eventuellen Bewerbung um einen Kassensitz eine gewisse Zeit im Angestelltenverhältnis Praxisluft geschnuppert zu haben.
Von zentraler Bedeutung für den Erfolg der Freiberufler im weißen Kittel ist deshalb längst die Planung, Steuerung und Kontrolle – neudeutsch Controlling – von allem, was auch nur entfernt mit Geld zu tun hat. Das gilt schon während der Vorbereitung der Niederlassung und kann gerade dann sehr wohl ausschlaggebend für das spätere wirtschaftliche Überleben sein. Schließlich muss die Mehrzahl der nach Selbstständigkeit strebenden Mediziner das gesamte Geschäftskapital selbst aufbringen, das unternehmerische Risiko allein tragen und für Verbindlichkeiten auch mit ihrem Privatvermögen haften.
Die Einnahmen ihrer Praxis resultieren in erster Linie aus den mit Krankenkassen oder Privatpatienten abgerechneten Leistungen. Zwar ändern sich manche der dafür geltenden Vorschriften im Rhythmus der Bundestagswahlen, aber im Kern beruhen sie alle auf dem so genannten „Einheitlichen Bewertungsmaßstab“ (EBM) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Im EBM haben gesetzliche Krankenversicherungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung gemeinsam fest gelegt, welche Leistung wie vergütet wird. Zudem können mit den Patienten gesonderte IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) vereinbart werden, die die Kasse nicht übernimmt, sondern der Patient aus eigener Tasche trägt. In das Vergütungssystem werden seitens der Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen diverse Fortbildungen und Kurse angeboten, um sich fit für die Materie zu machen. Wer nicht nur Kassen-, sondern auch Privatpatienten behandelt, rechnet die für sie erbrachten Leistungen nach der „Gebührenordnung für Ärzte“ (GOÄ) ab.
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