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urinbeutel
06.07.2021, 18:56
Den Patienten wäre wohl mehr geholfen wenn du kein Hausarzt wirst ....

Was ist das für eine dermaßen freche Aussage.

Edit: laut deiner Historie bist du ein Radiologe, der auf sein Leben nicht klarkommt und jetzt Hausarzt werden will aufgrund von Lebenskrise. Hast du mal nen Patienten vom Nahen gesehen? Und trotzdem so ne schnippige Aussage raushauen
Ich habe in der Allgemeinmedizin oft gesehen, dass nicht evidenzbasiert gearbeitet wird. Patienten, die eindeutig Schlafapnoe haben kriegen stattdessen nen Tee oder Akupunktur. Ich selbst möchte einfach die Gewissheit haben, dass ich saubere Diagnostik und Therapie machen kann, ohne dass mir die Hände gebunden sind.

Thomas24
06.07.2021, 19:06
Ja leider ist das so, ich hoffe noch auf kreative Lösungen in der Zukunft. Vielleicht ein MVZ, dass mehrere Zulassungen hat und die werden dann unter den Angestellten verteilt. Es ist auch mehr so ein ideales Ziel in der Ferne, aber ich werde auch damit leben können, nur Allgmed zu machen.


Es gibt schon Fachgruppenübergreifende MVZ und die Zulassungen liegen ebenfalls beim MVZ (und nicht bei den Einzelpersonen). Es ist nur so, dass man als Niedergelassener im Regelfall nicht gleichzeitig mehrere Hüte (also unterschiedlicher Fachrichtungen) aufhaben kann, so wie Evil schon richtig dargelegt hat. Das dient auch dazu, Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.

Deswegen gehe ich nicht davon aus, dass sich diesbezüglich auf absehbare Zeit etwas ändern wird.

Brutus
06.07.2021, 19:06
Okay, und jetzt beruhigen sich alle wieder und beachten die Netiquette.

Lieben Gruß!

Fiorella
06.07.2021, 21:42
Hallo zusammen,

Ich wollte mich einmal ganz herzlich bei allen Beteiligten für die vielen schnellen und hilfreichen Antworten bedanken!
So wie es aussieht gäbe es für mich jetzt die Optionen:

- Jetzt mit der 24 monatigen Praxiszeit anfangen, hoffen, dass Bayern bis ich damit durch bin die neue WBO mit Anerkennung von Radiologie durchsetzt oder kurz vor der Prüfung das Bundesland wechseln.
- 12 Monate Innere + 6 Monate Chirurgie machen und danach die Praxiszeit. Davon würde ich mir versprechen, doch schon einiges an internistischem/klinischen Wissen mitzubringen, wenn ich in die Praxis gehe und nicht ganz vorne anfangen zu müssen. Chirurgie könnte nützlich sein um Wundversorgung etc. zu lernen, was ich noch nie wirklich getan habe. Das wäre schon ein ordentlicher zusätzlicher Zeitaufwand, wenn es sich fachlich lohnen würde, dann würd ich es aber wohl machen. Vorher sagen können ob das wohl auch so ist kann natürlich keiner. Ich bin da wirklich sehr am Hadern. Zumindest Innere gemacht zu haben wäre wohl auch nicht schlecht um sich einige Optionen offen zu halten, wie ich auf Nachfrage erfahren habe rechnen einem nicht alle LÄK die Radiologie akzeptieren die vollen 36 Monate an, Thüringen z.B. nur 24 und dann sind 12 Monate Innere obligat.

Letztlich werde ich die Entscheidung wohl für mich und alleine treffen müssen, es gab ja auch schon einige hilfreicher (wenn auch konträre) Meinungen von euch dazu. Erfahrungen von Quereinsteigern mit ähnlichem Background wären sehr interessant!

rafiki
07.07.2021, 05:35
wenn ich von Sachen wie Hypnosetherapie lese, wird mir direkt schlecht.

Was ist das für eine dermaßen dumme Aussage?

Hypnotherapie ist ein etabliertes und gut erforschtes Verfahren, wird in vielen Bereichen der Medizin erfolgreich eingesetzt.

Jadoube
07.07.2021, 10:10
Es gibt schon Fachgruppenübergreifende MVZ und die Zulassungen liegen ebenfalls beim MVZ (und nicht bei den Einzelpersonen). Es ist nur so, dass man als Niedergelassener im Regelfall nicht gleichzeitig mehrere Hüte (also unterschiedlicher Fachrichtungen) aufhaben kann, so wie Evil schon richtig dargelegt hat. Das dient auch dazu, Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.

Deswegen gehe ich nicht davon aus, dass sich diesbezüglich auf absehbare Zeit etwas ändern wird.



Und mein Chef hat mich immer wieder für Vertragsverlängerungen damit geködert, ich könne ja den Neurologen und den Allgemeinmediziner machen, um dann beides nach Herzenslust in einem MVZ ausleben zu können. ^^ Davon wird ja dann in der Realität wahrscheinlich wenig übrig bleiben, obwohl das schon auch so meine Idealvorstellung wäre. Hausarztmedizin und ein-zweimal die Woche ein bisschen Kopfschmerzen, Schwindel, Parkinson ohne den Elektrophysiologie-Kram...

rafiki
07.07.2021, 14:06
Und mein Chef hat mich immer wieder für Vertragsverlängerungen damit geködert, ich könne ja den Neurologen und den Allgemeinmediziner machen, um dann beides nach Herzenslust in einem MVZ ausleben zu können. ^^ Davon wird ja dann in der Realität wahrscheinlich wenig übrig bleiben, obwohl das schon auch so meine Idealvorstellung wäre. Hausarztmedizin und ein-zweimal die Woche ein bisschen Kopfschmerzen, Schwindel, Parkinson ohne den Elektrophysiologie-Kram...

Naja, ein wenig Allgemeinmedizin kann man auch ohne FA im KV-Notdienst betreiben, funktioniert sogar als Psychiater sehr gut.:-)

Thomas24
07.07.2021, 15:53
Und mein Chef hat mich immer wieder für Vertragsverlängerungen damit geködert, ich könne ja den Neurologen und den Allgemeinmediziner machen, um dann beides nach Herzenslust in einem MVZ ausleben zu können. ^^ Davon wird ja dann in der Realität wahrscheinlich wenig übrig bleiben, obwohl das schon auch so meine Idealvorstellung wäre. Hausarztmedizin und ein-zweimal die Woche ein bisschen Kopfschmerzen, Schwindel, Parkinson ohne den Elektrophysiologie-Kram...

Damit wir uns da nicht missverstehen: machen kannst du das ja alles. Die Frage ist ja nur, ob Du die entsprechenden Ziffern auch abrechnen darfst...

Und wenn du als Angestellter in ein MVZ gehst, also kein eigenes wirtschaftliches Risiko trägst- ist es Dir auch ziemlich egal, ob und wie der Betreiber des MVZ seinerseits abrechnen kann, oder nicht. Das ist dann sein Problem. Eine Klinik MVZ sind ja auch defizitär und werden nur deswegen betrieben, weil Sie quasi als Portal für Einweisungen in die Klinik funktionieren. Die Mischkalkulation macht´s.

mbs
10.07.2021, 12:51
Was darf man denn als Allgemeinmediziner überhaupt machen/anbieten? Alles was man kann? Oder gibt es genaue Regelungen (damit meine ich nicht primär was die KV bezahlt, es gibt ja auch Selbstzahler - sondern was grundsätzlich juristisch zulässig ist)?
Welche Operationen dürfte man machen? Alle die in Lokalanästhesie gehen? Auch offene Leistenhernien also? Oder wäre das schon wieder "zu viel"? Dürfte man endoskopieren sofern man das gelernt hat? Sonografisch gesteuert Interventionen machen, und wenn ja welche? Hab dazu nichts Konkretes gefunden...kennt sich von euch da jemand besser aus?

Grombühlerin
11.07.2021, 12:01
Nutzt jemand einen Rucksack für Hausbesuche, und kann mir was empfehlen? Meine große Arzttasche war ein Fehlkauf (ich brauche nicht so viel Zeug) , und ich möchte das meiste mit dem Rad machen.

Evil
11.07.2021, 12:18
Da hat sich bei mir der Travel Pack von Fjäll Raven bewährt. Ist kein spezieller medizinischer Rucksack, sondern einfach ein gekammerter Reiserucksack, 35l Volumen, gut zu tragen und auch tauglich als Fahrradrucksack. Derzeit gibt es ihn aber nicht mehr in rot ;-)

abcd
11.07.2021, 15:58
Hab ihn bei Globetrotter gerade in rot in Augenschein genommen. Wohl Auslauf preisreduziert (immer noch markenangepasst teuer).

Grombühlerin
11.07.2021, 16:19
Danke, ich hab ihn probeweise mal bestellt!
Ich werde euch berichten.

Nachtrag: Im Vergleich zu professionellem Zeug ('Urban Medic' für 400 Euro....)geht der Preis eigentlich!

mbs
12.07.2021, 20:34
Um meine Frage nochmal zu aktualisieren:
- Was versteht man unter "kleiner Chirurgie" im Sinne von "darf auch ein Allgemeinmediziner" machen genau? Alles was man kann? Oder gibt es da spezielle Gesetze die gewisse Dinge verbieten?
- Darf ein Allgemeinmediziner auch endoskopieren? Oder sonstige Spezialdiagnostik durchführen? Wo ist die Grenze ab der die Ärztekammer/Krankenkasse sagt dass das nur durch einen spezielleren Facharzt gemacht werden soll/darf?

Thomas24
12.07.2021, 20:51
Um meine Frage nochmal zu aktualisieren:
- Was versteht man unter "kleiner Chirurgie" im Sinne von "darf auch ein Allgemeinmediziner" machen genau? Alles was man kann? Oder gibt es da spezielle Gesetze die gewisse Dinge verbieten?
- Darf ein Allgemeinmediziner auch endoskopieren? Oder sonstige Spezialdiagnostik durchführen? Wo ist die Grenze ab der die Ärztekammer/Krankenkasse sagt dass das nur durch einen spezielleren Facharzt gemacht werden soll/darf?

Also langsam wird das echt ermüdend mit Dir. Hast du dich selbst mal mit den absoluten Basics der ambulanten Versorgung beschäftigt, oder erwartest du, dass man dir alles auf dem Silbertablett serviert? :-keks

Es kostet dich keine zwei Minuten Google Recherche, sich mal in basale Dinge wie "EBM" und "Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen" (QZV) einzulesen. Wenn dann noch Fragen offen sind, gerne hier im Forum, wenn´s quick and dirty sein soll- und bei der zuständigen KV, wenn´s rechtsverbindlich sein soll.

mbs
12.07.2021, 20:56
Ich hätte es vielleicht präziser formulieren sollen; mir ging es nicht primär darum was abgerechnet werden kann, sondern eher darum was "legal" ist (es gibt ja auch Selbstzahler). Wer keinen Facharzt hat "darf" streng genommen so gut wie nichts machen. Aber wie sieht es aus wenn man einen "unspezifischen" oder einen "falschen" Facharzt hat? Gibt es so was überhaupt?

So was fiele ja auch eher in den Urteilsbereich des Gesetzgebers oder der Ärztekammern als der Krankenkassen...oder liege ich da falsch?

Thomas24
12.07.2021, 21:03
So was fiele ja auch eher in den Urteilsbereich des Gesetzgebers oder der Ärztekammern als der Krankenkassen...oder liege ich da falsch?

So. Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange sich niemand beschwert, und niemand klagt und nie etwas passiert. Ist es herzlich egal. Es wird erst ab dem Zeitpunkt interessant, wenn es Ärger gibt. Dann schalten sich die Begutachtungsstellen der Kammern ein (Schritt 1) und fordern Akteneinsicht und Stellungnahme.

Und wenn du Dinge tust, für die Du qua Ausbildung formal gar nicht qualifiziert bist (weil nicht in deinem Katalog vorgesehen usw.), dann wird die fachgemäße Indikation, Aufklärung etc. schonmal schwierig nachzuweisen sein. Und da liegt der Knackpunkt. Ab Schritt 2 (Gegenseite nimmt Anwalt ins Boot), stehst du dann schlecht da, wenn selbst die Kammer deine formelle Qualifikation in Frage stellt.

hebdo
12.07.2021, 21:23
Damit wir uns da nicht missverstehen: machen kannst du das ja alles. Die Frage ist ja nur, ob Du die entsprechenden Ziffern auch abrechnen darfst...

Und wenn du als Angestellter in ein MVZ gehst, also kein eigenes wirtschaftliches Risiko trägst- ist es Dir auch ziemlich egal, ob und wie der Betreiber des MVZ seinerseits abrechnen kann, oder nicht. Das ist dann sein Problem. Eine Klinik MVZ sind ja auch defizitär und werden nur deswegen betrieben, weil Sie quasi als Portal für Einweisungen in die Klinik funktionieren. Die Mischkalkulation macht´s.

Nach meiner Erfahrung ist es in einem MVZ fast egal wer was macht. Ich kann jetzt nur für eine Praxis mit gleichen Fachärzten sprechen. Aber auf dem Schild stehen drei Ärzte, 1x1,0 und 2x0,5. In der Realität arbeitet dort aber nur ein Arzt, erwirtschaftet Scheine für 2 Sitze und bei der Abrechnung werden die Scheine auf die 3 Ärzte verteilt.

Die beiden Inhaber der hälftigem Versorgungsaufträge sind quasi nie vor Ort, sondern Arbeiten in anderen Praxen

Ich kann mir also schon vorstellen, dass man formal auf einen ganzen Neuro Sitz angestellt ist, aber 50% hausärztlich arbeitet.

Thomas24
12.07.2021, 21:30
Nach meiner Erfahrung ist es in einem MVZ fast egal wer was macht. Im Endeffekt kommt es darauf an, dass für jeden Sitz ein Kopf gefunden wird um entsprechende Scheine abzurechnen. Bei dem Beispiel Neuro-Allgemeinmediziner Konstrukt werden dann am Quartalsende einfach die Scheine entsprechend an die Sitzinhaber verteilt. Es gibt einen Neuro-Sitz und einen Hausarzt-Sitz und ob du im Alltag jeweils 50% tätig bist oder 100% Neuro machst ist zweitrangig.

Eben. In dieser Konstellation ist es meist egal. Bei BAG, PartGmB etc, wo die Zulassung noch beim Arzt selbst (und nicht beim MVZ) liegt, kann es anders sein - da haftet man selbst für die Abrechnung gegenüber der KV.

Fr.Pelz
13.07.2021, 20:03
Hm, so meine Planungen sehen jetzt so aus, dass ich ab Januar für 2 Jahre die ambulante Weiterbildung mache und dann die Prüfung. Was ntaürlich ein bisschen doof ist, ist ja, dass man die Prüfung ja erst machen kann, wenn man die 24 Monate voll hat plus die Kurse - die Förderung aber nur 24 Monate geht. Das heißt, dass ich dann nach den 24 Monaten Förderung arbeitslos bin, bis ich die Prüfung fertig habe und mich irgendwo anstellen lassen kann, oder?

In meinem Fall kommt auch noch dazu, dass wir dann ein halbes Jahr später den Wohnort (Bundesland) wechseln wollen, weil erst dann die Kinder die Grundschule durch haben (hoffentlich), es würde mich für die kurze Zeit aber bestimmt niemand anstellen.