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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prognose Wartezeit WS 16/17



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Milord
14.08.2015, 13:30
Was meint ihr - hätte ich nächstes Jahr eine Chance mit 14 WS und 3,0
bei einem Rang von 3637

Lapideus
14.08.2015, 13:33
Wartezeit 11 Semester DN 3,2
Rang 4065
Grenzrang 2091
letzter ausgewählter 14WS

Damit hat sich die Vermutung dass es auf 14 steigt bestätigt.
Nun können wir anfangen wild zu spekulieren :)

Ich sage ich schaffe es zum WS 17/18 ^.^ dann habe ich 15WS ich hoffe mal dass es in den nächsten zwei Jahren keinen neuen Notensprung gibt. Was meint ihr?

Mexxi
14.08.2015, 13:37
Habe ich gerade im Spiegel gelesen... Vielleicht gibt es für alle Warter etwas Hoffnung: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/medizinstudium-wartezeit-fuer-studienplatz-auf-hoechststand-a-1047928.html

sternenblut
14.08.2015, 13:38
Bei mir sinds 12 WS mit einer DN von 2,4
Mein Rang ist 3179..
ich hoffe nächstes Jahr klappt es endlich. :-((

Lapideus
14.08.2015, 13:44
hm Mexxi .. wer weiß ... nicht dass die wieder auf die Idee kommen "och dann schaffen wir die Wartezeit halt ab" .. das war vor mehreren Jahren mal eine Forderung der BÄK...

was meint ihr .. wie schnell ist die 14 durchwandert und springt zur 16? Wenn ich es richtig in Erinnerung habe kann man mit 2-3 Jahren pro Sprung rechnen? Hab gerade etwas Sorge das WS17/18 doch zu optimistisch ist...

Absolute Arrhythmie
14.08.2015, 13:47
Bei mir sinds 12 WS mit einer DN von 2,4
Mein Rang ist 3179..
ich hoffe nächstes Jahr klappt es endlich. :-((

Das sieht gut aus, keine Sorge!

Sheyda
14.08.2015, 14:06
Dann wäre ich auch drin. Yeah!

Absolute Arrhythmie
14.08.2015, 14:12
Meiner vorsichtigen Prognose nach dürften sich die 14 WS jetzt wieder etwa 3 Jahre halten. Allerdings natürlich mit zunächst gutem 3er Schnitt bis hin zum guten 2er bis schlechten 1er Schnitt.
Ich vermute, dass es letztes Jahr - und dieses Jahr anscheinend auch - sehr viele Neubewerber mit vielen Wartesemestern gegeben hat. Vielleicht einfach viele Leute, die sich vorher nicht beworben haben, weil sie wussten sie haben keine Chance. Es beeinflusst auf jeden Fall aktuell die Vorhersagbarkeit mehr als in den Jahren davor (also von wegen Herleiten der Wahrscheinlichkeit der Zulassung anhand des Vorjahresranges). Ich würde daher das individuelle Abschätzen als nicht mehr besonders valide einschätzen, zumindest nicht ab einem Rang von vllt 3300.
Darunter stellt es mMn allerdings immer noch ne klare Geschichte dar. Wer 2xxx hat, der ist ganz sicher nächstes WiSe drin.

Mich würden jetzt vor allem mal die Ränge der Leute mit 12 WS und 2,8-3,0 interessieren ;-)

BloodyMaryOntherocks
14.08.2015, 14:12
Wie sieht es bei Rang 3441 und DN 2,7 aus? (Jetzt 12WS)

Absolute Arrhythmie
14.08.2015, 14:15
Wie sieht es bei Rang 3441 und DN 2,7 aus? (Jetzt 12WS)


Ich würde daher das individuelle Abschätzen als nicht mehr besonders valide einschätzen, zumindest nicht ab einem Rang von vllt 3300.

Viel mehr hab ich dazu nicht zu sagen.

Lapideus
14.08.2015, 14:24
gleiches hoffe ich auch, da ich mit 3,2 und vorgezogenem Abi (gibt ja kaum welche die zu diesem WS 11Wartesem hatten) nicht über 14WS mit DN reinkomme ... eher dann über die "hat ein Semester zu viel" (17/18 eben mit 15 Wartesemestern bei Zulassung 14WS und DN 1,9 oder so )
Meint ihr das ist realistisch?

Milord
14.08.2015, 14:27
Wie sieht es dann mit den Leuten aus die z.Zt einen Rang >3300 besitzen - wäre es für die möglich im SS 2017 genommen zu werden?
Ich finde auch dass es echt schwer einzuschätzen ist, da viele einfach nicht in die Statistik miteinfließen weil sie sich im letzten Moment doch bewerben... echt frustrierend

davo
14.08.2015, 14:31
Ich tippe anhand der früheren Grenzwert-Entwicklung wie gesagt auf 14 (2,6) fürs nächste WS. AA ist die Rang-Expertin :-))

Milord
14.08.2015, 14:36
gleiches hoffe ich auch, da ich mit 3,2 und vorgezogenem Abi (gibt ja kaum welche die zu diesem WS 11Wartesem hatten) nicht über 14WS mit DN reinkomme ... eher dann über die "hat ein Semester zu viel" (17/18 eben mit 15 Wartesemestern bei Zulassung 14WS und DN 1,9 oder so )
Meint ihr das ist realistisch?

Die Frage ist ja ob bis zum WS 17/18 nicht etwas geändert wird - laut dem Artikel aus dem Spiegel soll dieses Jahr noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fallen. Die letzten Jahre gab es schon immer sporadisch solche Artikel die die Wartezeit an sich kritisiert haben und einige Fallbeispiele herangezogen haben - interessant ist der Link des Verwaltungsgericht von Gelsenkirchen (Link: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2014/6z_K_4229_13_Beschluss_20140318.html)

Sollte es wirklich zur einer kompletten Umgestaltung der Wartezeitquote kommen, drehe ich endgültig durch.. da wartet man sieben Jahre mit der Hoffnung dass es doch irgendwann klappen könnte und man wird jedes Jahr durch die unglaublich steigende Tendenz der Wartenden erschlagen....

Lapideus
14.08.2015, 14:49
Die Frage ist WAS ..
Absatz 351 präzisiert das etwas
Die strengsten Voraussetzungen für einen Grundrechtseingriff bestehen im Falle einer „objektiven Berufszugangsschranke“, also bei Berufszugangsbedingungen, die mit der persönlichen Qualifikation des Berufs- bzw. Ausbildungsanwärters nichts zu tun haben und von diesem nicht beeinflusst werden können. Derartige Einschränkungen sind nur dann mit dem Verfassungsrecht zu vereinbaren, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer und höchstwahrscheinlicher Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut erforderlich sind.

Ich hoffe das kann man so deuten dass ein generelles "wir schaffen die Wartezeit ab" nicht machbar ist, eher eine Umverteilung der Quote. ADH zu Gunsten der WZ ... wer weiß ... das wäre doch mal was ;)

Lapideus
14.08.2015, 14:59
bearbeiten kann ich ja leider nicht mehr:
Absatz 422 nimmt auch etwas Angst vor den Änderungen
Der Einwand der Beklagten, dass man eine Beschränkung auf Bewerbungssemester aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht ohne Weiteres einführen könne, da die Bewerber bislang darauf hätten vertrauen können, dass wiederholte Bewerbungen für das Ansammeln von Wartezeit nicht erforderlich sind, trifft zu. Diese Überlegung hindert den Gesetzgeber allerdings nicht daran, eine entsprechende Regelung mit Wirkung für die Zukunft einzuführen, also vorzugeben, dass zukünftige Halbjahre nur noch im Falle einer Bewerbung bei der Beklagten als Wartehalbjahre zählen. Die Kammer hält eine solche Änderung aufgrund der verfassungskräftigen Forderung nach der Anwendung sachgerechter und hinreichend differenzierter Auswahlkriterien für geboten. Ob der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums auch andere Differenzierungen innerhalb der Gruppe der Wartezeitbewerber wählen könnte, braucht vorliegend nicht erörtert zu werden. Ein Verzicht auf jegliche Differenzierung verletzt jedenfalls das verfassungskräftige Teilhaberecht der Bewerber.
Denn ich habe mich in den ersten Jahren nicht beworben, dafür KrPfl gelernt und bin nun Rettungsassistent, es wird in mehreren Zeugnissen und Beurteilungen erwähnt dass ich Medizin studieren möchte... wäre ja ein Graus wenn auf einmal 3 Wartejahre weg währen ;)

Ich bin gespannt was sie ändern .. OB sie etwas ändern. Aber WZ einfach abschaffen scheint nach dem verlinkten Urteil rechtlich einfach nicht machbar.

Yokai
14.08.2015, 15:03
WS 12
DN 3,6
Rang 3910

Milord
14.08.2015, 15:05
bearbeiten kann ich ja leider nicht mehr:
Absatz 422 nimmt auch etwas Angst vor den Änderungen
Denn ich habe mich in den ersten Jahren nicht beworben, dafür KrPfl gelernt und bin nun Rettungsassistent, es wird in mehreren Zeugnissen und Beurteilungen erwähnt dass ich Medizin studieren möchte... wäre ja ein Graus wenn auf einmal 3 Wartejahre weg währen ;)

Ich bin gespannt was sie ändern .. OB sie etwas ändern. Aber WZ einfach abschaffen scheint nach dem verlinkten Urteil rechtlich einfach nicht machbar.

Das wäre in der Tat mal was schönes - oder es sollten die Leute die sich für die Wartezeitquote bewerben nachweisen, dass sie auch wirklich Medizin studieren möchten: sprich Ausbildungen, Tätigkeiten, Praktikas etc. im med. Bereich.

Abwarten was das Bundesverfassungsgericht dazu sagen wird

Sheyda
14.08.2015, 15:21
Kommen nicht ab übernächstem Jahr die doppelten Abiturjahrgänge mehrerer größerer Bundesländer hinzu?

BloodyMaryOntherocks
14.08.2015, 15:28
Meinst du etwa, dass die dann die Wartezeit komplett abschaffen? Also sich die "Änderung" negativ auf uns Wartende auswirkt? Das wäre eine absolute Katastrophe!!