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pesanserinus
16.08.2015, 11:59
Also für Psychologie gibt es durchaus Leute mit 18 WS (hatte irgendwo ne Tabelle gesehen, wo in einer Uni jemand dabei war mit 18), also glaube ich nicht, dass es eine Grenze gibt, bis zu der man sammeln kann.

davo
16.08.2015, 12:11
http://hochschulstart.de/index.php?id=384

In keinem dieser Dokumente wird ein Maximum erwähnt. Wird aber interessanterweise noch auf ein paar Uni-Websites erwähnt.

Hab dann das hier gefunden:

http://www.studienplatzklage.pro/wp-content/uploads/Leitfaden_Studienplatzklage_dritte_Auflage.pdf

Und da steht:

"Mittlerweile werden von der Stiftung für Hochschulzulassung nicht mehr nur maximal 16 Wartesemester berücksichtigt. Die Anzahl der anrechenbaren Wartesemester ist vielmehr unbegrenzt."

Ergibt Sinn, wenn man bedenkt, dass in den Gesetzen und Verordnungen nichts (mehr?!) davon steht :-))

][truba][
16.08.2015, 12:24
Eine Beschränkung der WS auf 16 gibt es nicht.

P.S: Davo´s Post war für mich eben nicht sichtbar und doppelt hält ja bekanntlich besser.

PrinzessinAmygdala
16.08.2015, 14:03
Habe bei hochschulstart auch nix darüber gefunden. Ist entweder schon Geschichte oder war ein Irrglaube, der rumgeisterte.

Haematopoesie
16.08.2015, 16:02
sagt mal, hat jemand von euch sich vor dem Studium schon das gesamte Pflegepraktikum anerkennen lassen? Ich habe meins gleich nach dem Abi gemacht und noch nicht eingereicht - das will ich jetzt aber unbedingt machen.
Bekommt man da eine Bestätigung oder sowas damit man weiß, dass man "safe" ist? Ich habe mittlerweile 4 ½ Monate vorzuweisen (musste in der Ausbildung nochmal eines machen... grrr) und will dann nicht nochmal ran müssen...

Haematopoesie
16.08.2015, 16:03
sagt mal, hat jemand von euch sich vor dem Studium schon das gesamte Pflegepraktikum anerkennen lassen? Ich habe meins gleich nach dem Abi gemacht und noch nicht eingereicht - das will ich jetzt aber unbedingt machen.
Bekommt man da eine Bestätigung oder sowas damit man weiß, dass man "safe" ist? Ich habe mittlerweile 4 ½ Monate vorzuweisen (musste in der Ausbildung nochmal eines machen... grrr) und will dann nicht nochmal ran müssen...

PrinzessinAmygdala
16.08.2015, 16:29
Hast du denn eine abgeschlossene medizinische Ausbildung? Manche LPAs rechnen nämlich erst abgeschlossene Ausbildungen komplett an.

ehemaliger User_19122016_1
16.08.2015, 16:44
Soweit ich weiß kannst du dich solange du nicht studierst, eine Anerkennung beim LPA deines Heimatbundeslandes machen lassen, ansonsten bei dem zuständigen in dem Bundesland wo du studierst. Wenn ein LPA das mal anerkannt hat, sollte es "eigentlich" auch keine Problem geben wenn du es mit der Begründung auch bei einem anderen versuchst anerkennen zu lassen. (Wobei das ohne Gewähr ist) Allerdings habe ich auch mal gehört, dass es erst Sinn macht wenn du studierst, da du ja vorher auch keine Akte hast wo das dann rein geht.

PrinzessinAmygdala
16.08.2015, 16:48
Zum Glück ist es nicht mehr so wie früher, wo KPP und Erste-Hilfe-Schein nicht älter als zwei Jahre sein durften.
Bin aber auch froh, wenn ich schwarz auf weiß habe, dass meine Ausbildung anerkannt wurde. Im bürokratischen Deutschland trau ich denen noch zu, dass ich noch Tage ableisten muss trotz 7 Jahre in der Pflege :D

Arrhytmicin
16.08.2015, 17:48
Zum Glück ist es nicht mehr so wie früher, wo KPP und Erste-Hilfe-Schein nicht älter als zwei Jahre sein durften.

Doch, bei meinem LPA is das noch so ;)

PrinzessinAmygdala
16.08.2015, 18:01
Oh echt? Also in NRW nicht mehr. Es sei denn, ich habe es überlesen.

Aprophys
19.08.2015, 14:19
Rang 3688, WS 12, DN 3,0

Der vorher gepostete Artikel von Spiegel Online bezieht sich doch auf ein Urteil vom März 2014? Dieses Verfahren ist bereits abgeschlossen. Soweit ich mich erinnere, hatte bereits 2011, als die Wartezeit auf 12 WS anstieg, jmd geklagt, wobei das BVerG feststellte, dass das Hochschulrahmengesetz geändert werden müsse. Dass sich da jetzt so schnell was ändert, halte ich nicht für wahrscheinlich, immerhin muss das ja vorher politisch entprechend durchgesetzt werden. Und es ist bereits seit spätesten 2011 bekannt, dass eine Änderung her muss...und niemanden juckt es.

Eine mögliche Änderung wäre dann die Heraufsetzung der Wartezeitquote (wie vor 2006), Abs. 609: "Grundsätzlich vorstellbar wären z. B. eine generelle oder eine bei Überschreiten einer gewissen Auswahlgrenze eintretende Erhöhung des Anteils der in der Wartezeitquotezu verteilenden Studienplätze..."
Ich persönlich wäre ja dafür, ganz nach dem Motto "Ausländer nehmen den Deutschen nicht die Arbeitsplätze weg!", dass die derzeitige Regelung für Nicht-EU-Ausländer 5% und für EU-Bürger alle übrigen Studienplätze zu reservieren, dahingehend abzuändern, dass die deutsche Quotenregelung mit denen anderer EU-Staaten übereinstimmt. (z.B. Österreich: 5% Ausländer, 20 % EU, 75 % eigene Bürger). Momentan kann sich nämlich jeder EU-Bürger gleichrangig eines Deutschen bewerben, wobei sich der Deutsche mit einem Kontingent (von z.B. 20 % in Österreich) abfinden muss und gegenüber allen anderen EU-Bürgern diskriminiert wird. Warum klagt da nicht mal jmd beim EuGH?


Was ich auch nicht ganz verstehe ist, dass wenn 20% der 9086 Studienplätze an die Wartezeit gehen, wie der Grenzrang dann bei 2091 liegen kann. Denn 20% von 9086 sind doch 1817? Oder bin ich jetzt blöd?

PrinzessinAmygdala
19.08.2015, 19:15
Was ich auch nicht ganz verstehe ist, dass wenn 20% der 9086 Studienplätze an die Wartezeit gehen, wie der Grenzrang dann bei 2091 liegen kann. Denn 20% von 9086 sind doch 1817? Oder bin ich jetzt blöd?

Es wird meistens überbucht, da immer welche abspringen. So werden alle möglichen Plätze ausgeschöpft.

KeepWell
20.08.2015, 22:29
Oh echt? Also in NRW nicht mehr. Es sei denn, ich habe es überlesen.

Für NRW hab ich auch gelesen das in der Ausbildung erbrachte Pflegepraktikum annerkannt wird. Aber ich hab eine Frage, vllt kannst du sie mir ja beantworten!
Ich hab zwar ein 6 wöchiges Pflegepraktikum gemacht, hab aber durchgezählt und es sind "nur" 40 Tage... wird das auch noch annerkannt, oder müssen es definitiv entweder 30 Tage oder 45 am Stück sein? Hast du da vllt schon von anderen gehört?

PrinzessinAmygdala
20.08.2015, 22:58
Glaub du kannst beantragen, dass es zum Teil anerkannt wird. Du wirst aber noch einen Teil ableisten müssen. Eine komplett abgeschlossene Pflegeausbildung wird ganz anerkannt. 7 Jahre Pflege sollten als Pflegepraktikum auch reichen :D

Nurbanu
21.08.2015, 06:57
Es müssen mind. 30 am Stück sein. Mehr ist immer i.O. Es werden deine ganzen 40 Tage anerkannt und du brauchst noch 50 Tage. Allerdings musst du die nun an einem Stück ableisten, falls du nicht 2x30 Tage und somit 10 Tage mehr als nötig ableisten willst.

Zu den 50 Tagen würde ich nur einige Tage Puffer rechnen, um ganz sicher zu sein. Nicht, dass das LPA rumzickt und sagt, dass dir 1-2 Tage fehlen.

nie
21.08.2015, 13:41
Was hast du denn für eine Ausbildung gemacht? Schau mal, wie viel dir für deine Ausbildung anerkannt wird.
Wenn man das Pflegepraktikum im Rahmen der Berufsausbilung gemacht hat, zählen die jetzt nicht nochmal genau nach sondern haben fixe Zeiten.

Ich hab auch nur knapp 6 Wochen Praktikum in der Pflege gemacht während der Ausbildung und trotzdem die kompletten 3 Monate anerkannt bekommen weil ich eben die abgeschlossenen Ausbildung hatte.

KeepWell
23.08.2015, 08:10
Vielen lieben Dank für die Antwort :)
Ich habe ein MTRA Ausbildung gemacht! Es würde mir total entgegenkommen wenn ich nicht mehr die kompletten 3 Monate machen müsste sondern nur noch den Rest der fehlt! :)

Jaydee89
26.08.2015, 13:59
Hallo Leidensgefährten !!

Die Entwicklung der Auswahlgrenzen seit 2012/13 sieht wie folgt aus :

Wintersemester: Sommersemster:
2012/13 -> 12 WS DN 2,5 2013 -> 13 WS DN 2,6
2013/14 -> 12 WS DN 2,2 2014 -> 13 WS DN 2,3
2014/15 -> 12 WS DN 1,9 2015 -> 13 WS DN 2,0
2015/16 -> 14 WS DN 3,3

Wäre dann nicht die zu erwartende Entwicklung logischerweise Sommersemester 2016 -> 13 WS DN 1,7 bzw eher schon 15 WS DN 3,4
und für das Wintersemester 2016/17 14 WS DN 3,0 etc. ??

Beste Grüße

Jaydee89
26.08.2015, 14:03
Sry in der Vorschau sah das Ganze ein wenig übersichtlicher aus, ich stelle es nochmal untereinander auf^^ :

Wintersemester:
2012/13 -> 12 WS DN 2,5
2013/14 -> 12 WS DN 2,2
2014/15 -> 12 WS DN 1,9
2015/16 -> 14 WS DN 3,3


Sommersemster:
2013 -> 13 WS DN 2,6
2014 -> 13 WS DN 2,3
2015 -> 13 WS DN 2,0