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Haematopoesie
18.09.2017, 14:16
Hey, sorry, dass ich hier so "reinplatze"!

Also du denkst, dass jemand im Wintersemester 2018, mit 14 Wartesemester bei einem NC von 1,8 recht fix reinkommt?

Aber weißt du vl, bei welchen Unis man da die besten Chance hat? Favorit wäre Regensburg, dann München und dann egal.
Wo hat man mit den genanten Voraussetzungen die besten Chancen?

PS: Es geht GOTT SEI DANK nicht um mich :)

ich empfehle euch die Grenzen von diesem Jahr auf hochschulstart anzusehen. Nach München werden meistens die verteilt, für die es wo anders keinen Platz gibt.

Schnüffel007
19.09.2017, 15:32
Hey, sorry, dass ich hier so "reinplatze"!

Also du denkst, dass jemand im Wintersemester 2018, mit 14 Wartesemester bei einem NC von 1,8 recht fix reinkommt?

Aber weißt du vl, bei welchen Unis man da die besten Chance hat? Favorit wäre Regensburg, dann München und dann egal.
Wo hat man mit den genanten Voraussetzungen die besten Chancen?

PS: Es geht GOTT SEI DANK nicht um mich :)

Ganz klar München vor Regensburg.

davo
21.09.2017, 08:42
Man kann sich auch echt mal die Mühe machen, fünf Minuten zu investieren, um auf hochschulstart.de nachzulesen :-p

In jedem der vergangenen vier Wintersemester wurden Wartezeitbewerber nach Regensburg zwangsverteilt. Es bekam also mit anderen Worten jeder, der nach Regensburg wollte, auch einen Platz dort. Glück für "nicht dich" also ;-)

mimikron
22.09.2017, 16:06
Man kann sich auch echt mal die Mühe machen, fünf Minuten zu investieren, um auf hochschulstart.de nachzulesen :-p

In jedem der vergangenen vier Wintersemester wurden Wartezeitbewerber nach Regensburg zwangsverteilt. Es bekam also mit anderen Worten jeder, der nach Regensburg wollte, auch einen Platz dort. Glück für "nicht dich" also ;-)

Hey Davo, wo gibt es denn diese Informationen genau auf hochschulstart? Ich hab jetzt die Dokumente "Auswahlgrenzen" und "Angebot und Nachfrage" durchgeschaut aber diese Zahlen für Zwangsverteilung nicht gefunden. Würde das gerne für Heidelberg recherchieren.

Bei den Auswahlgrenzen steht außerdem bei Heidelberg "Ortspräferenz 2, Sozialkriterium 4 und DN 2,0". Das bedeutet dann, dass dieses Jahr alle mit 14 oder mehr WS (und ggf. DN 2,6) und mit Heidelberg auf 1. Ortspräferenz dort zugelassen werden konnten. Und von denen mit Heidelberg auf 2. Orspräferenz die, die zusätzlich DN<2,0 erfüllt haben oder?

Danke für die Hilfe, bin noch nicht so tief in der Materie!

petariel
28.09.2017, 01:05
Hi
Geht ihr davon aus,dass die Wartezeit weiter besteht? Nach dem Urteil vom 4.10?
Gab es z.B. neue Informationen,wie lange ein Bestandsschutz gilt?
Ich habe dahingehend keine aktuellen Informationen.

Serotonin_97
05.10.2017, 11:01
In jedem der vergangenen vier Wintersemester wurden Wartezeitbewerber nach Regensburg zwangsverteilt. Es bekam also mit anderen Worten jeder, der nach Regensburg wollte, auch einen Platz dort. Glück für "nicht dich" also ;-)

Ists also schlau, bei der Bewerbung OP1 München und OP2 Regensburg anzugeben? (Wartezeitquote und aus Österreich?)
Meine Favoriten wären zuerst Regensburg, dann die LMU.

Freu mich auf deine Antwort

davo
05.10.2017, 11:17
Hey Davo, wo gibt es denn diese Informationen genau auf hochschulstart? Ich hab jetzt die Dokumente "Auswahlgrenzen" und "Angebot und Nachfrage" durchgeschaut aber diese Zahlen für Zwangsverteilung nicht gefunden. Würde das gerne für Heidelberg recherchieren.

https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=42 - dann das Semester auswählen, dann Wartezeitquote auswählen, dann runterscrollen. Alle Unis mit "N" bekamen zusätzliche Studenten. Was auch alles in den Erläuterungen steht :-p


Bei den Auswahlgrenzen steht außerdem bei Heidelberg "Ortspräferenz 2, Sozialkriterium 4 und DN 2,0". Das bedeutet dann, dass dieses Jahr alle mit 14 oder mehr WS (und ggf. DN 2,6) und mit Heidelberg auf 1. Ortspräferenz dort zugelassen werden konnten. Und von denen mit Heidelberg auf 2. Orspräferenz die, die zusätzlich DN<2,0 erfüllt haben oder?

Richtig.


Ists also schlau, bei der Bewerbung OP1 München und OP2 Regensburg anzugeben? (Wartezeitquote und aus Österreich?)
Meine Favoriten wären zuerst Regensburg, dann die LMU.

Wenn du nach Regensburg willst, dann musst du natürlich auch Regensburg an OP1 nennen. Denn sonst bekommst du einen Platz in München :-p

Serotonin_97
05.10.2017, 14:02
Wenn du nach Regensburg willst, dann musst du natürlich auch Regensburg an OP1 nennen. Denn sonst bekommst du einen Platz in München :-p

Ja, sorry, meinte ich....MUC und Regensburg war ja beides nicht so beliebt und haben einen "N" Wert...

Davo, du könntest auch einen Medizinstudienberatung anbieten, für alle, die zu faul oder dumm sind, selbst nachzusehen und zu recherchieren :P

mimikron
06.10.2017, 14:52
https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=42 - dann das Semester auswählen, dann Wartezeitquote auswählen, dann runterscrollen. Alle Unis mit "N" bekamen zusätzliche Studenten. Was auch alles in den Erläuterungen steht :-p





Vielen Dank, jetzt hab auch ichs verstanden :D

petariel
08.10.2017, 01:18
Ich habe eine Frage zur Bewerbungssemesterregelung ab 2018.
Wenn man sich im WS 18 nicht bewirbt,dann bekäme man bisherige WS dennoch überschrieben,wenn man sich z.B. im SS 19 das erste Mal bewirbt?
Die Regel ist nicht so zu verstehen,dass man sich jedes Semester bis 2020 bewerben müsste?

Kann man sich ab 2020 auch ein Jahr nicht bewerben,wenn man ein anderes Studium aufnimmt, oder verfallen dann die Bewerbungssemester vor 2020?

davo
08.10.2017, 10:38
In Artikel 18 (Übergangsvorschrift) des Staatsvertrages steht:

Wartezeiten, die (...) bis zum Inkrafttreten dieses Staatsvertrages erworben wurden, werden als Bewerbungssemester (...) angerechnet. Sie verfallen, wenn nicht innerhalb der ersten zwei Jahre nach erstmaliger Anwendung dieses Staatsvertrages für den jeweiligen Studiengang eine Bewerbung bei der Stiftung erfolgt ist.

Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2017/heftnummer:5/seite:55

Man müsste sich also, wenn ich den Staatsvertrag richtig lese und er erstmals zum Wintersemester 2018/19 Anwendung findet, höchstwahrscheinlich spätestens zum Wintersemester 2020/21 bewerben, um die Wartezeit bis zum Wintersemester 2018/19 angerechnet zu bekommen.

Ein paar Beispiele unter der Annahme, dass jemand bis zum Wintersemester 2018/19 acht Wartesemester gesammelt hat.

Wenn er sich zum WS 2018/19 bewirbt, geht er dann mit WZ=8 ins Rennen.

Wenn er sich zum WS 2018/19 nicht bewirbt, aber zum SS 2019 schon, geht er dann ebenfalls mit WZ=8 ins Rennen.

Wenn er sich zum WS 2018/19 und zum SS 2019 bewirbt, geht er zum SS 2019 mit WZ=9 ins Rennen.

Wenn er sich zum WS 2018/19, zum SS 2019, zum WS 2019/20 und zum SS 2020 nicht bewirbt, aber zum WS 2020/21 schon, geht er dann mit WZ=8 ins Rennen.

Wenn er sich zum WS 2018/19, zum SS 2019, zum WS 2019/20, zum SS 2020 und zum WS 2020/21 nicht bewirbt, aber zum SS 2021 schon, geht er dann mit WZ=0 ins Rennen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Am besten einfach ab der erstmaligen Anwendung des Staatsvertrages immer bewerben - kostet ja nur ein paar Minuten und €1,45 ;-)

Zu deiner letzten Frage: Wenn man sich im Zeitraum WS 2018/19 bis WS 2020/21 zumindest einmal beworben hat (wiederum unter der Annahme, dass ich den Staatsvertrag richtig lese und er erstmals zum Wintersemester 2018/19 Anwendung findet), müsste man danach eigentlich problemlos ein Semester aussetzen und etwas anderes studieren können, aber sollte die anderen Wartesemester, auch die vor dem WS 2018/19, nicht verlieren. Auch das wiederum ohne Gewähr.

petariel
10.10.2017, 16:40
In Artikel 18 (Übergangsvorschrift) des Staatsvertrages steht:

Wartezeiten, die (...) bis zum Inkrafttreten dieses Staatsvertrages erworben wurden, werden als Bewerbungssemester (...) angerechnet. Sie verfallen, wenn nicht innerhalb der ersten zwei Jahre nach erstmaliger Anwendung dieses Staatsvertrages für den jeweiligen Studiengang eine Bewerbung bei der Stiftung erfolgt ist.

Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2017/heftnummer:5/seite:55

Man müsste sich also, wenn ich den Staatsvertrag richtig lese und er erstmals zum Wintersemester 2018/19 Anwendung findet, höchstwahrscheinlich spätestens zum Wintersemester 2020/21 bewerben, um die Wartezeit bis zum Wintersemester 2018/19 angerechnet zu bekommen.

Ein paar Beispiele unter der Annahme, dass jemand bis zum Wintersemester 2018/19 acht Wartesemester gesammelt hat.

Wenn er sich zum WS 2018/19 bewirbt, geht er dann mit WZ=8 ins Rennen.

Wenn er sich zum WS 2018/19 nicht bewirbt, aber zum SS 2019 schon, geht er dann ebenfalls mit WZ=8 ins Rennen.

Wenn er sich zum WS 2018/19 und zum SS 2019 bewirbt, geht er zum SS 2019 mit WZ=9 ins Rennen.

Wenn er sich zum WS 2018/19, zum SS 2019, zum WS 2019/20 und zum SS 2020 nicht bewirbt, aber zum WS 2020/21 schon, geht er dann mit WZ=8 ins Rennen.

Wenn er sich zum WS 2018/19, zum SS 2019, zum WS 2019/20, zum SS 2020 und zum WS 2020/21 nicht bewirbt, aber zum SS 2021 schon, geht er dann mit WZ=0 ins Rennen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Am besten einfach ab der erstmaligen Anwendung des Staatsvertrages immer bewerben - kostet ja nur ein paar Minuten und €1,45 ;-)

Zu deiner letzten Frage: Wenn man sich im Zeitraum WS 2018/19 bis WS 2020/21 zumindest einmal beworben hat (wiederum unter der Annahme, dass ich den Staatsvertrag richtig lese und er erstmals zum Wintersemester 2018/19 Anwendung findet), müsste man danach eigentlich problemlos ein Semester aussetzen und etwas anderes studieren können, aber sollte die anderen Wartesemester, auch die vor dem WS 2018/19, nicht verlieren. Auch das wiederum ohne Gewähr.
okay. Danke für die Einschätzung

petariel
10.10.2017, 17:31
ich hab noch vergessen:
Man kann sich doch parallel für ein Fach des dialogorientierten Serviceverfahrens ( oh gott, ein langes Wort) bewerben und für ein Fach der Gruppe (ZM,HM,Vet,Pharma)?
Aber nicht für ZM und HM?

J-o-h-a-n-n-a
19.12.2017, 10:13
Hallo ihr lieben,
Denkt ihr denn dass das Urteil vom Bundesverfassungsgericht heute, Auswirkungen auf die Wartezeitquote im nächsten Ws hat? Wird sich bei der Vergabe bis dahin schon etwas ändern? Oder wird es wohl noch bis 2019 dauern und wir können uns entspannt zurück lehnen? Hab gerade wieder etwas angst, dass alles wieder in weite Ferne rückt ....

davo
19.12.2017, 14:28
Ein paar Zweifler und Zögerer werden sich aufgrund der Entscheidung vielleicht schon jetzt zusätzlich bewerben - aber ich glaube nicht, dass sie einen großen Unterschied machen wird.

aendi0789
31.12.2017, 11:27
Die Entscheidung über SoSe sie naht, bin gespannt ..

EnergizerAAA
02.01.2018, 23:25
Hallo, verfolge schon seit Jahren immer wieder die Foren hier. Bei mir ist Seit 7 Jahren jedes Silvester der gleiche Gedanke: bekomme ich dieses Jahr meinen Studienplatz?
Dank eurer „Idee“ mit den Rechenbeispielen, bei welchem Rang man noch reinrutschen kann bzw. In den letzten Jahren ist, beruhige ich meine regelmäßig kommende Unsicherheit😂

13 WS DN 2,2
Rang WS 17/18 : 3.490

Mir ist klar,dass wir hier alle nur Vermutungen aufstellen um uns selbst zu beruhigen 😂aber trotzdem : wie ist eure Vermutung,klappt es WS 18/19????

EnergizerAAA
03.01.2018, 16:56
Hey, ich lese gerade hier die Bemerkungen durch und habe den gleichen Schnitt wie du:
2,2 bei aktuell 13 WS, darf ich fragen auf welchen Rangplatz du bei Wartesemestern bist ?
Liebe Grüße von einer Mitleidenden 👍🏼

EnergizerAAA
04.01.2018, 08:41
Hallo ihr,
meine Daten: DN 2,2 13WS Rangliste 3446
Ich weiß,dass man keine exakte Prognose machen kann für nächstes WS- aber um mich zu beruhigen hätte ich gerne eure Meinung- klappt das bei mir nächstes WS??:-)

EnergizerAAA
08.01.2018, 16:51
Hallo ihr alle,
danke! Eure "Idee" mit den Ranglisten hat mir wieder Hoffnungen gegeben, da bin ich vorher noch gar nicht draufgekommen...
Habe selbst nächstes WS 14 Wartesemester bei 2,2, dieses WS war ich auf Rang 3.490...
Was denkt ihr, hab ich gute Chancen nächsten Winter einen Platz zu kriegen?
Ich weiss schon, keiner kann das genau sagen, aber ich denke viele leiden mit mir und die Zeit bis zur Entscheidung geht doch mit positiver Hoffnung viel schneller rum oder nicht :-) (nämlich genau 213 Tage :D)

Liebe Grüße von der Wartefront!