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JAK1
14.03.2024, 19:04
Zum ersten Punkt. Ich habe es zwar nur in einem Bundesland in Anspruch genommen. Es wurde alles haargenau bearbeitet. Gute Arbeit, aber die haben mir den Arbeitsvertrag erst nach 8 Wochen wiedergegeben, obwohl ich angerufen habe, dass ich das dann nicht brauche. Eigentlich ist das ja dann noch dümmer diese Arbeit zu machen, obwohl es dann unsinnig ist. Am Telefon sagten sie mir ja dauert halt immer so lange und sie können keine Ausnahmen machen. Ich hatte ihnen ja gesagt, dass ich in ein bis zwei Wochen zusagen muss. Es hat sie nicht interessiert.

Beim mittleren Teil stimme ich dir vollkommen zu.

Ja beim letzten Teil gebe ich dir auch recht. Taktisch wurden da einige grobe Fehler begangen.

Endoplasmatisches Reticulum
14.03.2024, 19:10
......

JAK1
14.03.2024, 19:14
Den Vertrag "wiedergegeben"? Ich habe den jedes mal eingescannt und per Mail geschickt.

Für postalische Geschichten wäre nie Zeit gewesen. Die Bude brennt immer, wenn eine Stelle frei ist, und ich sollte jedes Mal quasi "gestern" antreten ... nachdem das Bewerbungsverfahren zuvor locker 2+ Monate verschlungen hatte, versteht sich.

Hab mich blöd ausgedruckt, habe den ebenfalls eingescannt und habe ihn nach 8w mit Bemerkungen und Kommentaren per E-Mail zurückgeschickt bekommen.

Endoplasmatisches Reticulum
14.03.2024, 19:30
......

h3nni
15.03.2024, 04:16
Das war bei mir aber auch im selben Bundesland. Erste Stelle, ziemlich detailliert durchgekaut mit wirklich hilfreichen Anmerkungen, hat allerdings 3-4 Wochen gedauert.

Nächste Bewerbung, war nach 5 Tagen wieder da, hat aber mir nichts gebracht, vor allem, weil bestimmte Formulierungen nicht in den Kontext gesetzt wurden, wie oft diese verwendet werden. Und nicht mal meine expliziten Nachfragen bzgl Einschätzungen würden zufriedenstellend beantwortet.

Endoplasmatisches Reticulum
15.03.2024, 09:18
......

h3nni
15.03.2024, 10:28
Wobei ich nochmal nachgeschaut habe: das erste mal hat es nur 8 Tage gedauert, allerdings war der geplante Arbeitsbeginn ziemlich kurzfristig 12 Tage nach Einreichung des Vertrags beim MB, insofern wäre das auch eher sehr knapp geworden.

Zugesichert wurden das erste Mal 2-4 Wochen, zuletzt wegen Personalausfall bis zu 4 Wochen

Anne1970
15.03.2024, 13:48
In Hessen geht das beim mb (werk-)tagesaktuell.

abcd
15.03.2024, 18:24
In Bayern, NRW und BaWü hatte ich auch immer in wenigen Tagen eine Rechtsberatung (Vertragsprüfung und andere Dinge); Mail und/oder Telefon.

JAK1
15.03.2024, 19:12
In Bayern, NRW und BaWü hatte ich auch immer in wenigen Tagen eine Rechtsberatung (Vertragsprüfung und andere Dinge); Mail und/oder Telefon.

Ich glaube auch dass es wahrscheinlich drauf ankommt zu welcher Zeit. Bei mir war es im Dezember, da waren wahrscheinlich viele im Urlaub und viele fangen ja zum 1.1. an. War vielleicht auch unglücklich.

Carina2
19.03.2024, 01:55
Ja die Forderungen vom MB... Klingen oft gut, aber am Ende kommt halt nichts bei raus. Genauso wie den kurzzeitig mal aufgetauchten Forderungen nach mehr Entfristungen https://www.marburger-bund.de/baden-wuerttemberg/pressemitteilung/systematische-befristung-aerztlicher-stellen-verschaerft .Verpufft alles einfach irgendwo, wobei es wohl auch genügen Kolleg:innen gibt die es einfach nicht zu stören scheint.

Qwert1133
19.03.2024, 19:46
Sehr spannend - warum können Pfleger eigentlich unbefristet angestellt werden aber Assistenten sind quasi immer befristet und müssen nach 6J ohne Promotion gehen?

freak1
19.03.2024, 19:48
Mir hat es immer schon in den Fingern gejuckt unserem Personalrat auf eine seiner monatlichen Rundmails zu antworten. Da wurde immer aufgeführt, wie viele arme Nicht-Ärzte befristet angestellt worden wären, und dass das ja gar nicht ginge. Das Ärzte da nie aufgeführt wurden... Komisch.

Dooly
19.03.2024, 20:28
Pflegekräfte sind in der Regel keine wissenschaftlichen Beschäftigten und bei den Uniklinken angestellt, nicht bei der Uni nach WissZeitVG.

freak1
19.03.2024, 21:03
Schon klar. Trotzdem ist die Praxis mit den 1-2 Jahresverträgen eine Unverschämtheit. Dann sollen sie die WBA halt für die Dauer der WB+6 Monate befristen. Nein, man möchte möglichst abhängige Forschungsknechte haben die wenig Lust haben plötzlich durch die ganze Republik zu ziehen, weil der Chef sich morgens überlegt "dem zeig ichs".

Carina2
20.03.2024, 00:57
Vernünftige Gründe für die Befristungspraxis gibt es auch nur aus Arbeitgebersicht aber für den ist es halt ultra praktisch...
@Dooly: wir sind auch nicht an der Uni angestellt sondern am Klinikum, genauso wie die Pflege oder die Sekretärin... Steht auch so schön im Tarifvertrag: § 30
Befristete Arbeitsverträge
(1) 1Befristete Arbeitsverhältnisse sind nach den gesetzlichen Vorschriften über die Be-
fristung von Arbeitsverträgen zulässig. 2Dabei soll eine ausgewogene Abwägung
zwischen den dienstlichen Notwendigkeiten einerseits und den berechtigten Inte-
ressen der betroffenen Ärzte andererseits erfolgen.
Bei uns ist 2 Jahresbefristung Standard bis rechtlich nicht mehr gut möglich, dann darf man gehen oder wird OA und dann ganz evtl. auch entfristet, sollte sich keine Drittmittellösung finden und als besonderes Schmankerl: Veträge werden nicht frühzeitig verlängert sondern ggf. nur ein paar Wochen vor Ablauf. So fühlt man sich als Mitarbeiter doch wertgeschätzt. In anderen Unternehmen hat man Vorteile bei langer Betreibszugehörigkeit und Engagement, bei uns das Gegenteil... Leider können sich das die Unikliniken ja noch erlauben.

Philip_MHH
20.03.2024, 04:47
… und das ist mit ein Grund warum ich im Leben nicht am der Uni arbeiten würde

JJ*
20.03.2024, 05:01
@Dooly: wir sind auch nicht an der Uni angestellt sondern am Klinikum, genauso wie die Pflege oder die Sekretärin... Sicher? Dann würde das Wissenschaftszeitvertragsgesetz nach meinem Verständnis nicht greifen, weil es als Geltungsbereich explizit Mitarbeiter an „Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind“ nennt. Kenne das wie Dooly, dass Ärzte Angestellte der medizinischen Fakultät der Hochschule sind und nicht wie die anderen Berufsgruppen der Uniklinik selber.

Bonnerin
20.03.2024, 05:36
Sicher? Dann würde das Wissenschaftszeitvertragsgesetz nach meinem Verständnis nicht greifen, weil es als Geltungsbereich explizit Mitarbeiter an „Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind“ nennt. Kenne das wie Dooly, dass Ärzte Angestellte der medizinischen Fakultät der Hochschule sind und nicht wie die anderen Berufsgruppen der Uniklinik selber.

Exakt. Natürlich ist eine Befristung auch aus anderen Gründen möglich, aber dann ist es nicht nach dem WissZeitVG...

FirebirdUSA
20.03.2024, 05:50
Bei uns sind Ärzte an der Uniklinik angestellt, aber immer auch Mitglied der med. Fakultät und damt Teil der Uni... bei uns sind nur Verträge die über Drittmittel finanziert sind nach WissZeitVG befristet... und wird es immer bei entsprechend kurzen Laufzeiten bleiben, da das Geld ja nur für die Befristungsdauer verfügbar ist.