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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigen- oder Fremdgefährdung? Der Psychiatertreffpunkt



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WackenDoc
23.06.2019, 08:28
Richtig spannend wird es erst, wenn der REttungsdienst Patienten einweisen will, du aber keinen Platz hast.

maniac89
25.06.2019, 18:01
Habt ihr Tipps zur Einschätzung der Einwilligungsfähigkeit? Die Frage kommt ja immer von Richtern, wenn es um eine betreuungsrechtliche Unterbringung geht. Ich merke, dass ich mir in meinem Urteil da oft nicht so sicher bin.. Vor allem bei so grenzwertigen Fällen, wie ältere Menschen mit leichten kognitiven Defiziten.

rafiki
25.06.2019, 21:10
Habt ihr Tipps zur Einschätzung der Einwilligungsfähigkeit? Die Frage kommt ja immer von Richtern, wenn es um eine betreuungsrechtliche Unterbringung geht. Ich merke, dass ich mir in meinem Urteil da oft nicht so sicher bin.. Vor allem bei so grenzwertigen Fällen, wie ältere Menschen mit leichten kognitiven Defiziten.

Eine BGB-Unterbringung ist ja nicht notwendigerweise mit einer (Zwangs)behandlung verbunden. Prinzipiell ist die Einwilligungsfähigkeit sehr situationsgebunden, d. h. es hängt davon ab, um welche konkrete Einwilligung es geht.
Bei einem Pat. mit leichten kognitiven Defiziten stellt sich die Frage aber ganz sicher in keinem Fall.

WackenDoc
26.06.2019, 14:27
hast du ein Beispiel, worum es geht?

Eine Möglichkeit wäre ja, den Patienten in eigenen Worten den Sachverhalt oder seine Entscheidung erklären zu lassen.

Eva91
27.06.2019, 11:39
Hallo liebe Psychiatriebewanderte,
ich habe bisher in einem chirurgischen Fach in einem großen Haus gearbeitet und war dort recht unzufrieden (viele Überstunden, wenig teaching, rauer Umgangston etc.). Je länger ist darüber nachdenke, desto mehr liebäugel ich mit einem Wechsel der Fachrichtung in die Psychiatrie. Neben besseren Arbeitsbedingungen erhoffe ich mir mehr Zeit für den einzelnen Patienten (ist das eurer Erfahrung nach wikrlich so oder stelle ich mir das nur so vor?).
Was mich bisher noch abhält, ist, dass ich vor kurzem selbst eine schwere depressive Episode hatte. Meint ihr, dass das in irgendeiner Form hinderlich ist, wenn man später selbst psychiatrisch tätig ist? Oder kann es mir sogar behilflich sein? Was meint ihr dazu??

rosa_banana
27.06.2019, 12:10
Hallo Eva,
ich habe selbst das Fach gewechselt (von einem Fach mit akuter Pat-Versorgung in einem Maximalversorger zu Psych), wobei ich bereits vorher auch schon Interesse an der Psychiatrie hatte. Ich habe es nicht bereut. Tatsächlich habe ich mehr Zeit für den einzelnen Patienten, da die Patienten hier einfach länger liegen. Teilweise absurd lange, wenn man aus der Somatik kommt und DRGs gewohnt ist. Ich habe die Zeit, Dingen auf den Grund zu gehen, statt auffällige Laborwerte mit der Bitte um weitere Abklärung im E-Brief aufzulisten. Ob das überall so ist, kann ich natürlich nicht sagen, ich arbeite in einer Versorgungsklinik/Fachklinik.
Wenn du mit deiner Depression als Arzt arbeiten kannst, dann kannst du auch in der Psychiatrie arbeiten. Und wer weiß, vielleicht haben die besch*enen Arbeitsbedingungen auch eine Rolle gespielt?
LG

rafiki
27.06.2019, 16:59
Neben besseren Arbeitsbedingungen erhoffe ich mir mehr Zeit für den einzelnen Patienten (ist das eurer Erfahrung nach wikrlich so oder stelle ich mir das nur so vor?).

Verglichen mit der Somatik gibt es sicherlich mehr Zeit für den Patienten, jedoch längst nicht mehr so, wie es für die zu behandelnden Störungsbilder sinnvoll und notwendig wäre. Psychiatrie ist heute auch nur noch Fließbandarbeit und im üblichen Rahmen sehr unbefriedigend, wenn man ein wirkliches therapeutisches Interesse hat.



Was mich bisher noch abhält, ist, dass ich vor kurzem selbst eine schwere depressive Episode hatte. Meint ihr, dass das in irgendeiner Form hinderlich ist, wenn man später selbst psychiatrisch tätig ist? Oder kann es mir sogar behilflich sein?

Nun, hinter einer Depression stecken ja i. d. R. strukturell-neurotische Störungsanteile. Für eine gute psychiatrische, insbesondere aber für eine psychotherapeutische Arbeit ist es erforderlich, diese ausführlich therapeutisch zu bearbeiten (über die gängige Selbsterfahrung hinaus). Anderenfalls besteht neben der Rezidivgefahr bei Belastungen in der Arbeitswelt die große Gefahr von Übertragungsneurosen auf Patienten, was leider sehr weit verbreitet ist. Es ist quasi eine Art psychol. Infektion und Eigentherapie ist daher vergleichbar mit hygienischem Verhalten, um Patienten nicht zu schaden.

Chris29
29.06.2019, 03:51
Hallo zusammen!
Ich wechsle ein bisschen das Thema mit einer Frage. Wie war/ist es bei euch mit Schwangerschaft und Diensten? Habt ihr Dienste weiter gemacht?
Vielen Dank und falls das Thema nicht hier gehört, bitte ignorieren.

jijichu
29.06.2019, 04:10
Hallo zusammen!
Ich wechsle ein bisschen das Thema mit einer Frage. Wie war/ist es bei euch mit Schwangerschaft und Diensten? Habt ihr Dienste weiter gemacht?
Vielen Dank und falls das Thema nicht hier gehört, bitte ignorieren.

Keine Dienste mehr. Ich kenne auch niemanden (diverse Kliniken), in denen die obere Riege es nach Bekanntgabe zugelassen hatte bzw hätte, dass weiter Dienste gemacht werden, auch wenn die Kolleginnen es sich gewünscht hatten.

Chris29
29.06.2019, 05:28
Vielen Dank für die Antwort. Das war auch das Vorgehen bei uns bis jetzt. Ich habe aber meinen OA mündlich informiert(vielleicht war ja ein Fehler) und 1 Tag später habe ich folgende Email gekriegt: "ich kann dich von Diensten freistellen , erst wenn ein Attest das die Schwangerschaft bestätigt vorliegt. Dann müssen wir mit Fr..(Betriebsärztin) eine Gefährdungsneurteilung machen. Du hast nächste Woche am Donnerstag Spätdienst".
Die Nachricht hat mich ziemlich betroffen und ich wollte eine andere Meinung, vielleicht objektiver hören.

WackenDoc
29.06.2019, 07:50
Dein OA hat keinerlei Ahnung vom Mutterschutzgesetz. Die GB sollte schon längst vorliegen und die macht auch nicht der Betriebsarzt, sondern der Arbeitgeber.
Es müssen schon spezielle Konstellationen vorliegen, damit du Dienste machen kannst und zwar ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft. Unabhängig von der GB.

Pflaume
29.06.2019, 08:12
Die personenbezogene Gefährdungsbeurteilung wird doch erst nach Mitteilung der Schwangerschaft erstellt, oder? Vermutlich meint der OA das. Die allgemeine Gefährdungsbeurteilung muß natürlich sowieso vorliegen.

Kann man die Kosten für die ärztliche Bescheinigung der Schwangerschaft eigentlich vom Arbeitgeber zurückverlangen? Mein Arbeitgeber hat auf eine ärztliche Bescheinigung grundsätzlich verzichtet und die einfache Mitteilung durch die Schwangere akzeptiert, sofern die Schwangere nicht von sich aus eine Bescheinigung einfach so mitgebracht hat. Wie ich die Personalabteilung meines Arbeitgebers so einschätze, kann ich hinter dieser außergewöhnlich unbürokratischen Vorgehensweise nur finanzielle Gründe vermuten.

vanilleeis
29.06.2019, 09:30
Was ist denn genau das Problem? Dass der OA auf Vorlage eines Attestes besteht? Finde ich ehrlich gesagt nachvollziehbar. Ich hab das auch bei meinen Schwangerschaften immer sofort bekommen und meine, dass dieses Vordruck für den AG, den es auch gibt, nichts kostet.

Vielleicht meinte er mit dem Hinweis auf den Spätdienst auch, dass Du Dich zügig um das Attest kümmern sollst?

Darüber hinaus:“ Wenn der Arbeitgeber den Nachweis der Schwangerschaft durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt, so muss er die dadurch entstehenden Kosten tragen. Das folgt aus § 5 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG)“

WackenDoc
29.06.2019, 09:50
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/arbeitsschutz/mutterschutz/downloads/ratgeber-zum-thema-mutterschutz-52138.html

guggt ihr hier. Die Infos sind vom Bundesland unabhängig, die Niedersachsen haben das nur sehr praxisnah auf ihrer Homepage.

Der erste Link ist eine Version der GB Schwangerschaft. Der erste Teil (bis einschl. "G") muss unabhängig von einer Schwangerschaft vorliegen und vor allem Punkt G 5 beachtet werden.

Der Teil H wird dann gemacht, wenn eine Schwangere ihre Schwangerschaft bekannt gibt. Das wäre das "Finetuning" und auch Umsetzung von Maßnahmen die nicht ständig umgesetzt sein müssen (z.B. fehlt es oft an Ruhemöglichkeiten).
Auch für Teil H ist nicht der Betriebsarzt zuständig, auch wenn dieser natürlich beratend beteiligt werden KANN.

Den Ratgeber für Pflege (2. Link auf der Seite) kann man auch als Anhalt für Ärzte nehmen. Da sind einige typische Gefährdungen gut beschrieben.

Feuerblick
29.06.2019, 10:04
Im Zusammenhang mit der Schwangerschaftsbescheinigung erinnere ich mich immer gerne an eine Kollegin, die angesichts des verhaltensoriginellen Chefs diesem die Bescheinigung mit angeheftetem Auszug relevanter Absätze aus dem Mutterschutzgesetz vorlegte :-))

jijichu
29.06.2019, 10:12
Vielen Dank für die Antwort. Das war auch das Vorgehen bei uns bis jetzt. Ich habe aber meinen OA mündlich informiert(vielleicht war ja ein Fehler) und 1 Tag später habe ich folgende Email gekriegt: "ich kann dich von Diensten freistellen , erst wenn ein Attest das die Schwangerschaft bestätigt vorliegt. Dann müssen wir mit Fr..(Betriebsärztin) eine Gefährdungsneurteilung machen. Du hast nächste Woche am Donnerstag Spätdienst".
Die Nachricht hat mich ziemlich betroffen und ich wollte eine andere Meinung, vielleicht objektiver hören.

Hol Dir die Bescheinigung, lass den AG die Gefährdungsbeurteilung machen und versuche, die Schwangerschaft zu genießen. Herzlichen Glückwunsch übrigens dazu! :-)

Chris29
29.06.2019, 10:25
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Es geht nicht um.das Attest oder Kosten , ich werde eine Bescheinigung auf jeden Fall holen. Es geht mehr um den Hinweis auf den kommenden Dienst am Donnerstag und die zusätzliche Gefährdungsbeurteilung der Betriebsärztin. Und das ist soweit ich weiß neu, keine meiner Kolleginnen mussten in einer ähnlichen Situation so etwas machen.
Und es ist mir nicht klar , falls ich bis Donnerstag keine Bescheinigung holen kann, bin ich verpflichtet, den Dienst zu machen?
Aber ist ja vielleicht ein Thema ohne Ende. Nochmal Danke!

jijichu
29.06.2019, 10:30
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Es geht nicht um.das Attest oder Kosten , ich werde eine Bescheinigung auf jeden Fall holen. Es geht mehr um den Hinweis auf den kommenden Dienst am Donnerstag und die zusätzliche Gefährdungsbeurteilung der Betriebsärztin. Und das ist soweit ich weiß neu, keine meiner Kolleginnen mussten in einer ähnlichen Situation so etwas machen.
Und es ist mir nicht klar , falls ich bis Donnerstag keine Bescheinigung holen kann, bin ich verpflichtet, den Dienst zu machen?
Aber ist ja vielleicht ein Thema ohne Ende. Nochmal Danke!

Soweit ich weiß nicht, denn es ist ja eine Gefährdung. In meiner Weiterbildungszeit hatte sich dann immer jemand gefunden, der eingesprungen ist, v.a. mit mehr als 1 Tag Vorlauf.

WackenDoc
29.06.2019, 10:39
Wenn die Gefährdung nicht geklärt ist (ist sie aber in dem Fall- durch "Dienst" ergibt sich normalerweise der Punkt "keine Arbeiten mit Notfallcharakter, Unmöglichkeit den Arbeitsplatz kurzfristig zu verlassen/Alleinarbeit) gilt "im Zweifel für die Schwangere".

Dein Arbeitgeber verstößt gegen Gesetze, wenn er dich trotz des Wissens um die Schwangerschaft für den Dienst einteilt.

WackenDoc
29.06.2019, 10:40
Habt ihr eine Gleichstellungsbeauftragte, die kurzfristig erreichbar ist? Die wäre sonst zuständig. Oder du rufst mal Montag ganz unverbindlich bei der für deinen Landkreis zuständigen Gewerbeaufsicht an.