Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigen- oder Fremdgefährdung? Der Psychiatertreffpunkt
Feuerblick
04.08.2017, 19:10
Ich oute mich hier mal als interessierter Laie: Was ist denn anders seit der Neufassung?
Seit der Neufassung bringt nicht mehr die Polizei oder das Ordnungsamt unter, sondern die bestellten Ärzte ordnen die sofortige Unterbringung nach Paragraph 17 PsychKHG an. Die Polizei b.z.w. das Ordnungsamt stellen die Patienten nun nach dem Paragraph 32 HSOG zur Überprüfung der Kriterien einer Unterbringung vor. Das bedeutet, dass ein "10er" (jetzt der "17er") ausschließlich auf psychiatrischem Boden möglich ist - mal eben auf einer somatischen Station unterbringen ist nicht mehr.
Außerdem ist mit dem PsychKHG u.a. auch eine Zwangsmedikation bei Frendgefährdung möglich, vorher ging das ja nur über BGB und folglich über einen gesetzlichen Betreuer.
@Colour: wir haben ein Formular, dass wir die Prüfung der Kriterien nach Paragraph 17 einleiten, dann das Formular, dass aus ärztlicher Sicht die Kriterien bestehen b.z.w. das Formular, dass die Kriterien nicht erfüllt werden und deswegen die sofortige Unterbringung aufgehoben wird. Und noch andere etliche Formulare, falls Zwangsmedikation nach Paragraph 20 PsychKHG notwendig wird.
Das Problem ist aktuell, dass nach Auslegung bestimmter Richter, die Ärzte nicht antragsberechtigt sind, d.h. alles läuft über das Ordnungsamt, die dann die Anträge stellen (sollten?), wenn dann ein Arzt den Antrag stellt, wird er nichtig, da nicht dazu berechtigt . Wie das am Wochenende laufen wird weiß noch niemand. Und die Polizei hat jetzt auch noch ein Übergabeprotokoll, dass vom Arzt noch gegengezeichnet werden muss.
Letztendlich hab ich gestern c.a. 30 Minuten mit Kopieren, Faxen und Abheften verbracht - bevor ich das Gutachten geschrieben habe.
@Colour: Ich würde Dir empfehlen, einen persönlichen Ordner anzulegen, indem Du Kopien aller Formulare und Faxbestätigungen für Dich nochmal ablegst, nicht nur bis die Rechtslage, Auslegung e.t.c. geklärt sind, damit Du immer nachweisen kannst, dass Du alles fristgerecht und nach Uhrzeit abgeschickt hast und Dir keiner an den Karren fahren kann.
Feuerblick
04.08.2017, 20:40
Au wei, das klingt nach ner üblen Papierschlacht. Danke für die Aufklärung! :-)
Colourful
05.08.2017, 15:04
Jijichu - ja, so ein Ordner ist da sicher hilfreich und wichtig. Genau, da bist du erstmal eine halbe Stunde mit Papiekram beschäftigt und dann darfst du noch das Gutachten tippen.
Da hab ich vor allem nachts sehr viel Lust drauf. Früher kamen die ja einfach mit einem 10er, du hast sie kurz angeschaut/untersucht und bist wieder schlafen gegangen
Jep, dass ist nicht mehr drin. Wobei man dazu auch sagen muss, dass sich die Polizei b.z.w. das Ordnungsamt jetzt eher überlegt, wen sie Dir nach 32 HSOG vorstellt, vorher war das ja eher so ein, schaun mer mal.
Und das Übergabeprotokoll ist schon fast wieder wie ein 10er.
MediJulia
06.08.2017, 12:02
Ist das jetzt in mehreren Bundesländern geändert worden oder arbeitet ihr alle im selbem?
Bisher war doch die Unterbringung nach Landesgesetz geregelt und dementsprechend auch leider sehr unterschiedlich. Hat sich daran auch etwas geändert?
In Hessen ist am 01.08.2017 das PsychKHG in Kraft getreten, es war das einzige, dass noch nach einem Freiheitsentzugsgesetz gearbeitet hatte bis dahin. Colour und ich arbeiten beide in Hessen, sodass wir uns deswegen darüber austauschen :-)
Leider gibt es weiterhin 16 verschiedene Gesetze, sodass Verlegungen zwischen den Ländern nicht möglich ist... Nur nach BGB.
viergewinnt
10.08.2017, 15:06
Hallo, kann mir jemand die Frage beantworten, ob sich die Doppelfacharztausbildung KJP und Erwachsenenpsychiatrie in irgendeiner Art Sinn haben könnte, bzw. sich lohnt. Stelle mir die Frage aus dem Fremdjahr Psychiatrie heraus. Die Kombi Neurologie und Psychiatrie kenn ich von Niedergelassenen. Wie sieht's denn im KJP und Erwachsenen- Psychiatrie Bereich aus? Hat jemand da Erfahrungen?
Bandwurm
13.08.2017, 19:29
Hab die Doppelfacharztausbildung gemacht. Lohnt sich für Jugendliche, für den Umgang mit Familien und den Umgang mit Eltern (Arbeite jetzt in der KJP). Momentan boomt auch die junge Erwachsenen Psychiatrie, also ca. 16-24. LJ. Da wir teilweise explizit nach einer Doppelqualifikation gesucht, oder bei Eltern-Kind- Einheiten, wo jeder was psychiatrisches zu bieten hat. Hat man natürlich auch finanziell einen etwas größeren Verhandlungsspielraum.
Fachlich finde ich die Doppelqualifikation durchaus eine nette Sache. Es ist finanziell nicht mehr so fordernd, den 2. FA zu machen, da vieles, wie z.B. Balintstunden anerkannt werden und nach 8 Jahren im Psychiatrischen Feld ist die Prüfung auch keine große Herausforderung mehr. Und beide Fächer sind interessant. Sollte vermutlich auch möglich sein, dass du evtl. als FA bezahlt wirst, obwohl du Assistenzarzt bist.
viergewinnt
20.08.2017, 19:30
Ok, danke erstmal.
@Colour - wie lief Dein erster Dienst mit dem PsychKHG?
Colourful
20.08.2017, 21:54
Ach, ganz gut eigentlich! Bei uns bleiben jetzt deutlich mehr Leute freiwillig und Schreibkram ist es allerdings auch.
Freut mich zu hören! Also, dass es gut war.
Hey zusammen,
mein Neurojahr neigt sich dem Ende entgegen und ich strecke gerade meine Fühler aus nach einer netten Stelle in der Psychiatrie. Suche eine Klinik mit nettem Team und flachen Hierarchien, in der man als Assistent eine gute Ausbildung bekommen kann. Und nicht unbedingt völlige Pampa ;).
Tipps gerne auch über PN! Merci!
Wenn Schweiz in Grenznähe auch in Frage kommt schreib mir mal eine pm. Wir suchen noch Kollegen. Keine Nachtdienst. 1 Dienst am Wochenende pro Monat. 8-9 Patienten pro Arzt. Netto min. 4800 Franken und alle 6 Monate Erhöhung.
roxolana
18.10.2017, 15:41
Ich hab mal ne blöde Frage: Kann man sich das Psychotherapie-Verfahren, in dem man ausgebildet wird, frei aussuchen oder ist man in irgendeiner Hinsicht daran gebunden, was die Klinik möchte bzw. anbietet? Wenn ich z.B. in einer Klinik mit psychodynamischem Konzept arbeite und mich aber als Verhaltenstherapeut oder als systemischer Therapeut (das geht ja mittlerweile auch, oder?) ausbilden lassen will, kann es da irgendwelche Probleme geben?
erdbeertoertchen
18.10.2017, 16:59
Du bist an die Klinik gebunden. So wurde es bei meinen beiden Vorstellungsgespräch mir auch gesagt. Problematisch kann es werden wenn du wechselst. Eine Kollegin hat dies getan sie ist von einer verhaltenstherapeutischen Klinik zu einer tiefenpsychologischen Klinik gewechselt und hat es schwer dort mit ihrem Konzept. Ich weiss auch nicht wie es ist mit dem Logbuch. Weil eigentlich macht man zB Selbsterfahrung entweder in VT oder TP. Ob man beides kombinieren kann. Keine Ahnung
Elena1989
18.10.2017, 20:15
Also bei uns in der Klinik gibt es beides. Die PT - Ausbildunh läuft aber auch nicht über die Klinik, Supervision, Selbsterfahrung, Seminare etc. wird alles extern gemacht, insofern gibt es da keinerlei Probleme. (Bis auf die Selbsterfahrung wird aber alles gezahlt)
Wir sind eher verhaltenstherapeutisch ausgerichtet, ich habe aber durchaus tiefenpsychologische Kollegen.
erdbeertoertchen
18.10.2017, 20:28
Wir sind eher verhaltenstherapeutisch ausgerichtet, ich habe aber durchaus tiefenpsychologische Kollegen.
So ist es bei uns auch, aber fortbildungstechnisch wird nur VT gezahlt.
Ich bin auch verhaltenstherapeutisch ausgerichtet, aber ich mache sehr viel DBT, weil wir einige Borderliner haben und ich mag das Konzept, ich verwende es auch bei anderen Erkrankungen an, abgewandelt.
Elena1989
18.10.2017, 20:33
Ah okay, bei uns wird glaube ich beides gezahlt.
Deinen letzten Satz versteh ich nicht. DBT ist doch ein verhaltenstherapeutisches Konzept, also widerspricht sich das doch nicht?
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