Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigen- oder Fremdgefährdung? Der Psychiatertreffpunkt
nystagmus
08.12.2024, 19:44
Danke für eure Einschätzung. Werde wohl das Gespräch suchen müssen. Hmm es wäre ja dann eine Art Rückstufung von Funktions-OÄ zu AÄ, ich weiß nicht wie das funktioniert. Plus in Bezug auf meine aktuelle Tätigkeit macht die Position de facto kaum einen Unterschied und ich will meine Vorgesetzten, nachdem ich ja selbst angenommen habe, auch nicht enttäuschen... Schwierige Situation
Lass dich von Titeln nicht blenden – es kostet die Klinik kaum etwas, eine F-OA-Stelle „aus dem Hut zu zaubern“. Für manche ist es eine kostengünstige Methode, das Ego zu streicheln. Solange deine Kompetenz nicht angemessen vergütet wird, würde ich keine Funktion annehmen, die über die Gehaltstufe hinausgeht (es gibt kein F-OA Stufe, so billig ist der Titel).
An meiner letzten Stelle wurde mir nach der Facharztanerkennung eine F-OA-Position als „Kompromisslösung“ für ein gebrochenes Versprechen angeboten. Selbstverständlich habe ich das Angebot abgelehnt – netto hätte mir das lediglich einen kleinen dreistelligen Betrag eingebracht. Für einen solchen Betrag lasse ich meine Ansprüche nicht abgelten. Dennoch hat die Klinik den „Bonus“ weiterhin gezahlt, bis sie angeblich aus buchhalterischen Gründen auf die Facharzt-Stufe zurückstufen mussten. Das war mir damals egal, da ich ohnehin in Verhandlungen stand, die Klinik zu verlassen.
Falls eine rückwirkende Zurückstufung geplant sein sollte, ist diese laut AVR nur bis zu sechs Monate in der Vergangenheit möglich.
Du enttäuschst niemanden, wenn du deinen Standpunkt änderst. So läuft das Geschäft, und es ist weder ungewöhnlich noch verwerflich, seine Meinung zu überdenken. Wenn sie es wirklich ernst mit dir meinen, sollten sie dir schriftlich zusichern, dass du die F-OA-Stelle nach einer entsprechenden Kompetenzerweiterung antreten kannst (Idealerweise sogar als OA nach dem FA). Tun sie das nicht, ist das ein Indiz dafür, dass keine gemeinsame Zukunft in deinem Sinne mit dir geplant ist.
Danke für eure Einschätzung. Werde wohl das Gespräch suchen müssen. Hmm es wäre ja dann eine Art Rückstufung von Funktions-OÄ zu AÄ, ich weiß nicht wie das funktioniert. Plus in Bezug auf meine aktuelle Tätigkeit macht die Position de facto kaum einen Unterschied und ich will meine Vorgesetzten, nachdem ich ja selbst angenommen habe, auch nicht enttäuschen... Schwierige Situation
Sorry, aber das ist eine völlig falsche Denkweise.
Hier geht es um deine Weiterbildung, um deine Zukunft, um die fachlich adäquate und sichere Versorgung deiner Patienten, und auch um deine Haftungsrisiken (Stichwort Übernahmeverschulden!).
Der Funktions-OA ist (bis auf seltene Ausnahmen, wie z.B. TV-Ärzte/SKH, wo er klar definiert ist, aber nur für Fachärzte) ein Phantasie-Titel, der weder im TV-Ärzte/VKA noch im TV-Ärzte/Uni vorkommt. Und man findet, wenig überraschend, sehr viele arbeitsgerichtliche Prozesse, die sich mit Ärzten auseinandersetzen, die auf diese Art und Weise zusätzliche Funktionen ausüben, für die sie keinen Cent zusätzlich bezahlt bekommen. Manchmal wird dieser Phantasie-Titel also benutzt, um den Tarifvertrag zu unterwandern, und Oberärzte als Fachärzte zu bezahlen, und manchmal, um Oberarztstellen mit Nicht-Fachärzten zu besetzen. Der Assi oder Jung-Facharzt freut sich, weil er einen schön klingenden Titel bekommt, der Arbeitgeber freut sich, weil er keinen Cent mehr bezahlt... arbeitsrechtlich äußerst fragwürdig - und fachlich auch. Die Zeche zahlen die Patienten.
Man stelle sich vor, dass eine Anwaltskanzlei den Funktionsvolljuristen einführt - der macht die Arbeit eines Volljuristen, ist vielleicht Volljurist, vielleicht auch nicht, aber wird als Referendar bezahlt. Würden sich die Juristen das gefallen lassen? Wohl kaum. Immer wieder erstaunlich, was sich deutsche Ärzte gefallen lassen...
Außerdem kannst du ja auch ruhig Funktions-OÄ bleiben - aber eben nicht mit Hintergrunddiensten und Notfall-Konsilen. Die machst du erst dann, wenn du auch fachlich dafür qualifiziert bist.
Und selbst wenn du - bei gleichem Gehalt, wohlgemerkt! - "zurückgestuft" wirst, na und? Wen kümmert das? Hat ja auf deine Arbeit keinen Einfluss, hat auf deine Bezahlung keinen Einfluss... du verlierst lediglich einen Phantasie-Titel, mit dem man dich dazu drängen wollte, eine Arbeit auszuüben, für die du nicht qualifiziert bist - mehr nicht.
Was würdest du denn einem Patienten raten, der von seinem Arbeitgeber, Partner, oder wem auch immer unter Zeitdruck in irgendeine unangenehme Situation hineinmanövriert wurde? Dass er es dabei belassen soll, weil er niemanden enttäuschen darf? Wahrscheinlich eher nicht, oder? ;-) Also mach das auch selbst nicht. Abgrenzung ist das Um und Auf.
Die Situation ist also überhaupt nicht schwierig. Du sagst deinem Arbeitgeber klar und deutlich, was du machen wirst und was nicht.
Wenn dein Arbeitgeber ein ernsthaftes Interesse an dir hat, dann soll er dir die nötige Qualifikation für die gewünschten Tätigkeiten ermöglichen - und dir dann, nachdem du diese erlangt hast, auch ein Oberarztgehalt bezahlen. Keine halbgaren Lösungen, die dir nur Nachteile bringen und dem Arbeitgeber nur Vorteile.
Der Funktions-OA ist (bis auf seltene Ausnahmen, wie z.B. TV-Ärzte/SKH, wo er klar definiert ist, aber nur für Fachärzte) ein Phantasie-Titel, der weder im TV-Ärzte/VKA noch im TV-Ärzte/Uni vorkommt. Und man findet, wenig überraschend, sehr viele arbeitsgerichtliche Prozesse, die sich mit Ärzten auseinandersetzen, die auf diese Art und Weise zusätzliche Funktionen ausüben, für die sie keinen Cent zusätzlich bezahlt bekommen.
Dazu gibt es auch ein instruktives Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=09.12.2009&Aktenzeichen=4%20AZR%20495/08)), das noch einmal sehr eindeutig betont, dass sich die Eingruppierung im Tarifrecht automatisch aus der ausgeübten Tätigkeit ergibt und die etwaige Bezeichnung zum Beispiel im Arbeitsvertrag egal ist. Wörtlich aus den Leitsätzen:
Die ausdrückliche Verleihung des Titels oder des Status eines Oberarztes/einer Oberärztin ist für die tarifliche Bewertung der Tätigkeit insgesamt ohne Bedeutung.
Diese Diskussionen gibt es aber auch außerhalb der Medizin. Dem ein oder anderen Arbeitgeber ist das Konstrukt der sogenannten Eingruppierungsautomatik im Tarifvertrag, also der automatischen Zuweisung zu einer Entgeltgruppe entsprechend der tatsächlich überwiegend ausgeübten Tätigkeit und nicht nach arbeitgeberseitigem Gutdünken („man wird nicht eingruppiert, man ist eingruppiert“) eher fremd. Da leider manche Mitbestimmungsgremien (Betriebs-/Personalräte, MAVen) auch nicht so genau hinschauen findet man „kreative“ Eingruppierungen auch in anderen tarifgebundenen Unternehmen.
Ich denke ja immer noch, dass cardiodexter1 in der Schweiz tätig ist (Begriff: „Fremdjahr“ usw.), auch wenn er/sie mir die Frage dazu nicht beantwortet hat.Da eine frühere Studienkollegin von mir seit Jahren ihre Assistenzarztausbildung in Psychiatrien in der Schweiz macht, weiß ich, dass da Mundpropaganda seitens der Chefetage noch wichtiger zu sein scheint als in D. Ich denke, cardiodexter1 hat einfach die Befürchtung, dass sein/ihr Ruf ruiniert wird, wenn er/sie die Stelle jetzt nachträglich absagt.
Cave: Mein Statement gilt nur, wenn cardiodexter1 wirklich in der Schweiz tätig sein sollte.
Mag sein. Aber: Psychiatrie ist auch in der Schweiz ein Mangelfach, und auch in der Schweiz sollte man sich keine Tätigkeiten, für die man nicht qualifiziert ist, aufschwatzen lassen ;-)
(In Österreich ist der Begriff Fremdjahr ebenfalls üblich. Und gelegentlich wird er auch in Deutschland verwendet - zum Teil sogar von Fachgesellschaften und in Stellenanzeigen.)
Der Funktions-OA ist (bis auf seltene Ausnahmen, wie z.B. TV-Ärzte/SKH, wo er klar definiert ist, aber nur für Fachärzte) ein Phantasie-Titel, der weder im TV-Ärzte/VKA noch im TV-Ärzte/Uni vorkommt.
Also es gibt auch Kliniken die interne Regelungen für Funktionsoberärzte haben.
Das geht von "der CA ernennt einen zum FOA das hat aber nichts mit Geld zu tun" und kann dann drauf rauslaufen dass derjenige dann nicht mehr die AA-Dienste machen muss oder mehr in irgendwelchen Bereichen eingesetzt wird etc. bis hin zu "der FOA ist die klare Vorstufe zum OA mit aber schon OA-Gehalt".
Und weil es manche Leute nicht glauben: es gibt tatsächlich Kliniken in denen bekommt ein FOA ein Gehalt nach EG III. Insofern muss man einfach genau schauen was damit verbunden ist.
Dazu gibt es auch ein instruktives Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=09.12.2009&Aktenzeichen=4%20AZR%20495/08)), das noch einmal sehr eindeutig betont, dass sich die Eingruppierung im Tarifrecht automatisch aus der ausgeübten Tätigkeit ergibt und die etwaige Bezeichnung zum Beispiel im Arbeitsvertrag egal ist.
Es gibt aber genug Oberärzte die ungefähr gar nichts leiten, keine AÄ oder FÄ unter sich haben und trotzdem als Oberärzte bezahlt werden!
Man darf also sehr wohl nach EG III eingruppiert und bezahlt werden wenn es AG und AN so wollen/akzeptieren. Gerichtsurteile gibt es nur für die Fälle in denen jemand schon was leitet aber nicht als OA bezahlt wird. Ansonsten macht es ja keinen Sinn...
(mir persönlich war es wichtiger nach EG III bezahlt zu werden als irgendwas explizit zu leiten ;-) )
Da eine frühere Studienkollegin von mir seit Jahren ihre Assistenzarztausbildung in Psychiatrien in der Schweiz macht, weiß ich, dass da Mundpropaganda seitens der Chefetage noch wichtiger zu sein scheint als in D. Ich denke, cardiodexter1 hat einfach die Befürchtung, dass sein/ihr Ruf ruiniert wird, wenn er/sie die Stelle jetzt nachträglich absagt.
Glaubt ihr, das spielt in Deutschland in irgendeinem Fach eine Rolle? Dass Chefärzte ihre Assistenzärzte für so wichtig halten, dass sie sich untereinander mit ihren Konkurrenten aus den Nachbarkliniken über sie austauschen?
@Bussard: Ja, sowas habe ich in abgeschwächter Form auch schon von Kolleginnen und Kollegen in D gehört. Ich selbst war bisher davon eher nicht betroffen, aber kann es natürlich nicht hundertprozentig wissen
@Bussard: Ja, sowas habe ich in abgeschwächter Form auch schon von Kolleginnen und Kollegen in D gehört. Ich selbst war bisher davon eher nicht betroffen, aber kann es natürlich nicht hundertprozentig wissen
Vielen Dank für deine Entschätzung! Ich habe bislang immer diesbezügliche Sorgen von Kolleginnen und Kollegen für unbegründet gehalten. Möglicherweise lag ich da falsch.
Rudiologe
06.01.2025, 13:41
Habt ihr Empfehlungen für psychiatrische Fachzeitschriften, die es sich zu abonnieren lohnt? Mir geht es vor allem um Praxisrelevanz für den niedergelassenen Bereich. Den Nervenarzt habe ich sowieso im Abo, den finden ich vereinzelt ganz gut.
nystagmus
06.01.2025, 18:00
Habt ihr Empfehlungen für psychiatrische Fachzeitschriften, die es sich zu abonnieren lohnt? Mir geht es vor allem um Praxisrelevanz für den niedergelassenen Bereich. Den Nervenarzt habe ich sowieso im Abo, den finden ich vereinzelt ganz gut.
Das vielleicht?
https://www.zns-news-neurologen-psychiater-nervenaerzte.de/#section4
Sie sind auch berufspolitisch aktiv
Züschata
06.01.2025, 19:03
Würde dann eher zu psych up2date raten, den Neuroteil hat man ja schon im Nervenarzt.
Rudiologe
07.01.2025, 09:29
Danke euch. Den Neurotransmitter hatten meine Oberärzte auf jeden Fall, Psych up2date sieht gut aus!
Den Neurotransmitter bekommen wir in die Klinik (ich hab noch nicht ergründet, warum er immer in meinem Fach landet, gelesen wird er von mir meist nicht). Vielleicht haben Einrichtungen Sonderkonditionen - mal beim OA fragen. Kann mir vorstellen, dass der auch gerne bei Interesse weitergereicht wird.
Huhu, wisst ihr, ob bei der Erstellung eines betreuungsrechtlichen Gutachtens durch einen psychiatrischen Assistenzarzt, der bereits einige Gutachten in dem Bereich geschrieben hat, immer ein Facharzt mitunterschreiben muss?
Selbstverständlich ist das so.
So war auch mein Verständnis bisher und fühle mich damit auch definitiv deutlich wohler. Gleichzeitig wurde ich auf Paragraph 280 Abs 1 FamFG hingewiesen, in dem steht, dass der Sachverständige Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein soll. Die letztere Formulierung finde ich ziemlich schwammig und daher würde mich eure Meinung hierzu und wie es bei euch gehandhabt wird interessieren.
Ok, wusste ich nicht, da steht, was Rechtsnorm ist, also ist das dann so. Das heisst, es braucht keinen FA (es ist nicht schwammig, sondern eindeutig). Leider zwar, aber das Recht sieht dann eben keine Facharztstandardnotwendigkeit vor, muss man so akzeptieren.
Das hatte mich auch verwundert, daher würde es mich interessieren, wie es bei euch an den Amtsgerichten gehandhabt wird und ob bei euch schon mal ein Nichtfacharzt/Assistenzarzt alleine ein Betreungsrechtsgutachten abgegeben hat?
Bei mir geht es so langsam in Richtung Facharztvorbereitung. Hat jemand Literaturempfehlungen für mich? Benkert ist klar, aber welches Fachbuch es darüber hinaus wird weiß ich nicht so ganz. Bei Preisen um die 150€ wollte ich zumindest vorher hier nachfragen.
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