ralfschmidt84
23.03.2020, 13:34
Hier ist der aktuelle Gesetzesentwurf vom BMG - für uns ist Seite 24/25 interessant. Gab es zwar irgendwo schonmal geleakt, aber hier ist es offiziell
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_ein er_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf? fbclid=IwAR29lAvcbL7SJewq-jbic8KoLLEr2HfcKZvUwVZlrW1gC_mbsivK9g_1zPg
Hier Text im Wortlaut:
Buchstabe b) ermöglicht dem Bundesministerium für Gesundheit Änderungen der Appro- bationsordnung für Ärzte (ÄApprO). Ziel der Änderungen soll sein, das Medizinstudum unter den Rahmenbedingungen der epidemischen Lage von nationale Tragweite fortzusetzten und gleichzeitig zu ermöglichen, dass Medizinstudierende im Rahmen ihres Studiums stär- ker als bisher auch in der Versorgung eingesetzt werden können. Dies setzt voraus, dass ihnen ihr Einsatz so weit wie möglich als Studienleistung angerechnet wird, damit daraus keine Nachteile für den Studienfortschritt entstehen. Das kann sich z.B. auf die Einsatz- möglichkeiten im Praktischen Jahr (PJ) nach § 3 ÄApprO beziehen, die zeitlich oder inhalt- lich anders als bisher aufgeteilt werden könnten. Auch gilt es, die Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung im PJ vorübergehend zu flexibilisieren. So wird der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aufgrund der epidemischen Lage nach derzeitigen Erkenntnissen voraussichtlich nicht planmäßig durchgeführt werden können. Daher sollen die Studieren- den, die zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zugelassen sind, zuerst das PJ durchlaufen, dessen Beginn auf Anfang April 2020 vorgezogen werden soll. Der Zweite und Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung würde dann im Anschluss abgelegt werden. Weiter- hin sollen Erleichterungen im Ablauf des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vorgese- hen werden, um zu gewährleisten, dass die aktuellen Studierenden ihr Medizinstudium planmäßig abschließen können. Die Maßnahmen insgesamt werden so ausgelegt, dass sie einerseits sicherstellen, dass Studierende sofort einen Beitrag zur Versorgung leisten kön- nen und ihnen gleichzeitig keine Nachteile im Studienverlauf entstehen. Insgesamt soll ein Rahmen für Fakultäten und Länder geschaffen werden, um das Medizinstudium an die er- forderlichen Maßnahmen für den Krisenfall anzupassen. Dies korrespondiert auch mit den Empfehlungen des Medizinischen Fakultätentages (MFT), der sich an Fakultäten und Län- der bereits gewandt hat, um entsprechende Maßnahmen zu treffen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_ein er_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf? fbclid=IwAR29lAvcbL7SJewq-jbic8KoLLEr2HfcKZvUwVZlrW1gC_mbsivK9g_1zPg
Hier Text im Wortlaut:
Buchstabe b) ermöglicht dem Bundesministerium für Gesundheit Änderungen der Appro- bationsordnung für Ärzte (ÄApprO). Ziel der Änderungen soll sein, das Medizinstudum unter den Rahmenbedingungen der epidemischen Lage von nationale Tragweite fortzusetzten und gleichzeitig zu ermöglichen, dass Medizinstudierende im Rahmen ihres Studiums stär- ker als bisher auch in der Versorgung eingesetzt werden können. Dies setzt voraus, dass ihnen ihr Einsatz so weit wie möglich als Studienleistung angerechnet wird, damit daraus keine Nachteile für den Studienfortschritt entstehen. Das kann sich z.B. auf die Einsatz- möglichkeiten im Praktischen Jahr (PJ) nach § 3 ÄApprO beziehen, die zeitlich oder inhalt- lich anders als bisher aufgeteilt werden könnten. Auch gilt es, die Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung im PJ vorübergehend zu flexibilisieren. So wird der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aufgrund der epidemischen Lage nach derzeitigen Erkenntnissen voraussichtlich nicht planmäßig durchgeführt werden können. Daher sollen die Studieren- den, die zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zugelassen sind, zuerst das PJ durchlaufen, dessen Beginn auf Anfang April 2020 vorgezogen werden soll. Der Zweite und Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung würde dann im Anschluss abgelegt werden. Weiter- hin sollen Erleichterungen im Ablauf des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vorgese- hen werden, um zu gewährleisten, dass die aktuellen Studierenden ihr Medizinstudium planmäßig abschließen können. Die Maßnahmen insgesamt werden so ausgelegt, dass sie einerseits sicherstellen, dass Studierende sofort einen Beitrag zur Versorgung leisten kön- nen und ihnen gleichzeitig keine Nachteile im Studienverlauf entstehen. Insgesamt soll ein Rahmen für Fakultäten und Länder geschaffen werden, um das Medizinstudium an die er- forderlichen Maßnahmen für den Krisenfall anzupassen. Dies korrespondiert auch mit den Empfehlungen des Medizinischen Fakultätentages (MFT), der sich an Fakultäten und Län- der bereits gewandt hat, um entsprechende Maßnahmen zu treffen.