Carina_B
03.04.2020, 08:18
Vielleicht nochmal als Hinweis interessant an alle Schreiber. Kam gerade vom LPA Niedersachsen über unsere Uni.
So oder ähnliche Regelungen gibt es sicher überall.
Auch wenn ich mich frage, wie ich mit meinem Heuschnupfen aktuell an einen Corona-Test kommen soll, der auch noch in unter 24h ausgewertet sein muss.
Hinweise zur Durchführung des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
Liebe Studierende,
Für die sichere Durchführung des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung im Zeitraum vom 15.-17.04.2020 möchten wir Ihnen noch einige wichtige Hinweise und Verhaltensregeln geben.
· Halten Sie bitte vor, während und auch nach der Prüfung einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ein
· Bitte tragen Sie den Ihnen zugeteilten Mundschutz während der gesamten Prüfung; Sie erhalten für jeden Tag einen neuen Mundschutz
· Die vom LPA zur Verfügung gestellten Stifte werden am ersten Prüfungstag ausgeteilt und verbleiben für drei Tage an dem Ihnen zugewiesenen Platz; die Stifte werden weder eingesammelt noch erneut ausgeteilt
· bitte halten Sie sich vor und nach der Prüfung NICHT in Gruppen auf; wir haben bei der M1-Prüfung die Erfahrung gemacht, dass dies durch die Polizei überprüft wird
· Das gemeinsame Feiern nach der Prüfung ist aufgrund der allgemeinen Kontaktsperre strengstens verboten;
· Die allgemein gültigen Hygiene- und Verhaltensregeln (s. auch Anhang) sind einzuhalten
· Sollten Sie grippeähnliche Symptome (Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen) oder Beschwerden der oberen Atemwege haben, müssen Sie diese vorher ärztlich abklären lassen. Zum Prüfungstag müssen Sie ein ärztliches Attest (vom Vortag) vorlegen,
das die COVID-19 Freiheit (laborchemische Bestätigung – PCR) bestätigt. Sollten Sie am Prüfungstag grippeähnliche Symptome oder Beschwerden der oberen Atemwege haben, bleiben Sie bitte aus Rücksichtnahme auf Ihre Kommiliton*innen und das Aufsichtspersonal zu Hause.
Bitte informieren Sie das Landesprüfungsamt (Tel: 0511-8972-9242 oder Tel: 0511-8972-9243; Postanschrift: NiZza Abteilung 2 - Landesprüfungsamt, Postfach 44 66, 30044 Hannover oder Nobelring 4, 30627 Hannover) umgehend
und reichen eine Krankmeldung nach (bitte als Einschreiben versenden – damit Sie einen Nachweis für die Absendung haben).
Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist in Absprache mit dem LPA, abweichend von der Regelung auf Ihrer Ladung, hierfür ausreichend.
Das LPA behält sich vor, Prüflinge mit grippeähnlichen Symptomen von der Prüfung auszuschließen. In diesem Fall entscheidet das LPA über das weitere Procedere.
So oder ähnliche Regelungen gibt es sicher überall.
Auch wenn ich mich frage, wie ich mit meinem Heuschnupfen aktuell an einen Corona-Test kommen soll, der auch noch in unter 24h ausgewertet sein muss.
Hinweise zur Durchführung des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
Liebe Studierende,
Für die sichere Durchführung des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung im Zeitraum vom 15.-17.04.2020 möchten wir Ihnen noch einige wichtige Hinweise und Verhaltensregeln geben.
· Halten Sie bitte vor, während und auch nach der Prüfung einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ein
· Bitte tragen Sie den Ihnen zugeteilten Mundschutz während der gesamten Prüfung; Sie erhalten für jeden Tag einen neuen Mundschutz
· Die vom LPA zur Verfügung gestellten Stifte werden am ersten Prüfungstag ausgeteilt und verbleiben für drei Tage an dem Ihnen zugewiesenen Platz; die Stifte werden weder eingesammelt noch erneut ausgeteilt
· bitte halten Sie sich vor und nach der Prüfung NICHT in Gruppen auf; wir haben bei der M1-Prüfung die Erfahrung gemacht, dass dies durch die Polizei überprüft wird
· Das gemeinsame Feiern nach der Prüfung ist aufgrund der allgemeinen Kontaktsperre strengstens verboten;
· Die allgemein gültigen Hygiene- und Verhaltensregeln (s. auch Anhang) sind einzuhalten
· Sollten Sie grippeähnliche Symptome (Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen) oder Beschwerden der oberen Atemwege haben, müssen Sie diese vorher ärztlich abklären lassen. Zum Prüfungstag müssen Sie ein ärztliches Attest (vom Vortag) vorlegen,
das die COVID-19 Freiheit (laborchemische Bestätigung – PCR) bestätigt. Sollten Sie am Prüfungstag grippeähnliche Symptome oder Beschwerden der oberen Atemwege haben, bleiben Sie bitte aus Rücksichtnahme auf Ihre Kommiliton*innen und das Aufsichtspersonal zu Hause.
Bitte informieren Sie das Landesprüfungsamt (Tel: 0511-8972-9242 oder Tel: 0511-8972-9243; Postanschrift: NiZza Abteilung 2 - Landesprüfungsamt, Postfach 44 66, 30044 Hannover oder Nobelring 4, 30627 Hannover) umgehend
und reichen eine Krankmeldung nach (bitte als Einschreiben versenden – damit Sie einen Nachweis für die Absendung haben).
Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist in Absprache mit dem LPA, abweichend von der Regelung auf Ihrer Ladung, hierfür ausreichend.
Das LPA behält sich vor, Prüflinge mit grippeähnlichen Symptomen von der Prüfung auszuschließen. In diesem Fall entscheidet das LPA über das weitere Procedere.