PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Breaking News



Seiten : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 [209] 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298

Feuerblick
25.02.2018, 10:47
Sinnvolle Änderungen??? Wo ist der Exorzist, wenn man ihn braucht????

Hoppla-Daisy
25.02.2018, 10:52
Jehova! Jehova! Jehova!

Shizr
25.02.2018, 12:11
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/dramatischer-kostenanstieg-rettungseinsaetze-werden-immer-teurer-15466936.html

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Krankenkassen wünschen sich, man würde den Kommunen Anreize geben, die Zahl der Rettungsdiensteinsätze zu verringern.

Sind die jetzt vollkommen verblödet?

Und wie sollen solche Anreize überhaupt aussehen? Budgetierung? Ab 500 Notarzteinsätzen pro Quartal ist jeder weitere für die Kostenträger gratis? (Die Budgetierung hat ja schon im niedergelassenen Setting vieles ruiniert...)


Gut, ich fände es sinnvoll, wenn der Rettungsdienst-Disponent die Möglichkeit bekäme, alternativ zum RTW zeitnah den KV-Notdienst vorbei zu schicken (mit ner festgesetzten Hilfsfrist natürlich).
Aber das setzt ja voraus, dass der Anrufer in der Lage ist, die Situation auf eine Art und Weise zu beschreiben, dass der Disponent sicher sein kann, dass das das geeignete Mittel ist.
Und bei Anwendungs des Prinzips in dubio pro RTW...

WackenDoc
25.02.2018, 12:30
Dafür muss der KV-Notdienst auch erstmal funktionieren.

In einem der Landkreise wo ich Rettung fahre kommt der KV-Arzt grundsätzlich nicht zum Hausbesuch und verweist IMMER auf den Rettungsdienst. Teilweise hält er sich auch ganz woanders auf.
Todesfeststellung ist inzwischen in einigen Landkreisen Aufgabe des Notarztes weil der KV-Notdienst nicht zuverlässig funktioniert.

Sebastian1
25.02.2018, 13:06
Wobei, Wacken, dass auch immer eine Frage dessen ist, was man mit sich machen lässt...

Hoppla-Daisy
25.02.2018, 13:22
Wobei, Wacken, dass auch immer eine Frage dessen ist, was man mit sich machen lässt...

Dass oder das? :-)) *mit dem Polizei-Schild winkt* :-))

Sebastian1
25.02.2018, 16:37
Meine Autokorrektur meinte offenbar "dass" :-))

Shizr
25.02.2018, 17:36
Dafür muss der KV-Notdienst auch erstmal funktionieren.
Das ist ja noch mal ne ganz andere Baustelle, schließlich hat der KV-Notdienst seine Tätigkeit über Jahre erfolgreich an den Rettungsdienst ausgelagert.


Ich bin ja nun ne Weile aus der aktiven Retterei raus, aber ich hab auch die Einsätze erlebt, wo wir gerufen wurden, nachdem die Leute zwei Stunden und länger auf den KV-Notdienst gewartet haben.
(Von ehrenamtlichen Kollegen, die den Fahrdienst für den KV-Notdienst machen, hab ich auch mehrfach bestätigt bekommen, dass das System hat, gewisse ärztliche Kollegoide fahren einfach grundsätzlich nie raus. Und dank der Barrierewirkung der 116117 sind sie ja auch von extern einfach nicht mehr erreichbar.)
Ich hab bei einem dieser Einsätze mal versucht, mich mit dem Diensthabenden verbinden zu lassen, weil wir uns alle (Patient, mein Kollege, ich) absolut einig waren, dass das ja beim besten Willen nichts fürs Krankenhaus ist... das war ein bisschen so, als würde man seinen Kopf stetig gegen die Wand rummsen, in der Hoffnung, dass die Wand irgendwann nachgibt. Man bekommt zunehmend Kopfschmerzen und sein eigentliches Ziel erreicht man nicht mal so ein bisschen.

WackenDoc
25.02.2018, 19:08
Zwei Stunden fände ich bei den Krankheitsbildern für die der KV-Notdienst gedacht ist, ja nicht einmal soo dramatisch. Hast sonst ja auch, wenn du nen Hausbesuch vom Hausarzt brauchst oder zu dem hin musst.

Das Problem mit der Erreichbarkeit hatte ich auch mal. Das geht einfach so nicht. Auch was die Zeiten der KV-Praxen angeht, gibt es Probleme.
Und dann kommt noch das Problem dazu, dass viele gar nicht wissen welche Arztsorte für was ist. Z.B. dass der Notarzt nicht der KV-Notdienst ist und eben keine Rezepte ausstellt.

Vielleicht ist es doch keine so schlechte Idee, wenn man die Leitstellen aufstockt und darüber den KV-Notdienst abwickelt. Und die Notdienstpraxen grundsätzlich an die Krankenhäuser angliedern. Evtl. auch Kollegen fest anstellen, die das machen wollen.

murkel
26.02.2018, 14:29
2 Stunden finde ich jetzt auch nicht lang. Ich hab ein relativ großes Gebiet, was ich beim KV-Dienst abdecken muss. Wenn ich von einem zum anderen Ende fahren muss, bin ich allein schon eine gute Stunde unterwegs. Und wenn mehrere noch auf der Strecke liegen, arbeite ich die systematisch ab als kreuz und quer und hin und her zu fahren. Da sind 2 Stunden schnell rum. Das sag ich aber auch am Telefon. Eine hat sich daraufhin beschwert, es sei ganz dringend und ich müsse sofort kommen, ihrem Mann ginge es gaaaanz schlecht (als ich schließlich da war, hat er einen harmlosen Magendarminfekt, momentan erbrochen, es ging ihm besser und er war sauer auf seine Frau, dass sie einen Arzt geholt hat). Aber das sehe ich so wie Wacken, beim Hausarzt sitzen sie manchmal auch mehrere Stunden und werden nicht innerhalb weniger Minuten und sofort behandelt. Und wer nicht die Zeit warten kann, die man teilweise auch in einer Hausarztpraxis warten muss, weil es zu dringend ist, dann ist der KV-Dienst vielleicht nicht der richtige Ansprechpartner.
Rausfahren tu ich grundsätzlich schon, es sei denn, man kann manches schon am Telefon klären. Wohingegen ich mich einmal geweigert habe, als eine ältere Dame nach 1,5 Schlaftabletten noch immer nicht schlafen konnte und jetzt eine Schlafspritze von mir wollte (bei bekannten Schlafproblemen seit vielen Jahren). Das ist meiner Meinung nach nichts für den KV-NOTdienst.

vanilleeis
26.02.2018, 14:41
Murkel, machst Du hausärztlichen KV-Dienst?

Muriel
26.02.2018, 15:31
Der KV-Dienst ist ja grundsätzlich von allen Fachgruppen zu leisten. Wir haben das Glück eines fachgebundenen Notdienstes, sonst wäre ich wohl aufgeschmissen;-)

murkel
26.02.2018, 19:22
@vanilleeis: ja, muss ich. Und das ist als Gyn schon oftmals eine ziemliche Herausforderung. Alleine schon Männer...

Brutus
26.02.2018, 20:14
Der KV-Dienst ist ja grundsätzlich von allen Fachgruppen zu leisten. Wir haben das Glück eines fachgebundenen Notdienstes, sonst wäre ich wohl aufgeschmissen;-)
:-)) Aber Du hast ja noch den Telefonjoker. ;-)

murkel
26.02.2018, 20:23
:-)) Aber Du hast ja noch den Telefonjoker. ;-)
Den hätte ich auch manchmal gerne...

mirari
26.02.2018, 21:10
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/rufbereitschaft-101.html
Hmm, und was machen wir jetzt daraus? Zählt jetzt die Rufbereitschaft auch als Arbeitszeit? :-nix

https://www.marburger-bund.de/landesverbaende/hamburg/artikel/pressemitteilungen/2018/mb-begruesst-eugh-urteil-zu-bereitschaftsdienstzeiten
Der Marburger Bund interpretiert es anscheinend so, dass auch zu Hause verbrachte Rufbereitschaft Arbeitszeit ist. Interessant wird wohl die Frage sein, inwiefern ich in meiner Freizeitgestaltung weniger eingeschränkt bin, wenn ich eine Stunde zum Reinkommen habe und nicht nur ein paar Minuten.

abcd
27.02.2018, 07:11
Wenn tatsächlich die Rufbereitschaft komplett als Arbeitszeit gewertet werden sollte, dann bräuchte man ne Menge neue Stellen, um die Zeiten rechtskonform abzudecken. Bei 5 RB, 3x 16h unter der Woche, 2x 24h WoE wären das 96h im Monat.

Autolyse
27.02.2018, 13:23
Der entscheidende Punkt für den Gerichtshof ist, dass der Arbeitgeber bestimmt wo sich der Arbeitnehmer aufzuhalten hat und binnen acht Minuten am Arbeitsplatz sein muss (Rn 61). Deshalb kommt es zu einer starken Einschränkung der persönlichen und sozialen Interessen des Arbeitnehmers (Rn 63). Rufbereitschaft ist für den Gerichtshof nämlich nur dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer lediglich erreichbar sein muss (Rn 64). Das ist in der Rechtssache nicht gegeben und deshalb ist es Arbeitszeit.

tl;dr: Die Vorgabe von Aufenthaltsort und Reaktionszeit führen zur Einstufung als Arbeitszeit.

Muriel
27.02.2018, 15:01
Bei einer Rufbereitschaft habe ich ja durchaus schon 30min als Zeit bis zum Erscheinen nach Anruf gehört, aber acht Minuten? Wo kommen die denn her?

Feuerblick
27.02.2018, 15:44
Die acht Minuten kommen daher, dass es sich konkret um einen Feuerwehrmann (glaube ich) handelte, der geklagt hat. Der hat halt keine 30 Minuten Zeit.