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ehemaliger User_25062015
18.05.2015, 18:25
Irgendwie klingt das mit dem
bösen "Terror" ein wenig sarkastisch.

][truba][
18.05.2015, 18:27
Worauf bezieht sich das von Panizzon?

ehemaliger User_25062015
18.05.2015, 18:29
Sicher bin ich mir nicht, aber ich glaube auf Wackens Beitrag 2 Seiten vorher.

Panizzon
19.05.2015, 09:46
[truba][;1844477']Worauf bezieht sich das von Panizzon?

.....


http://www.mz-web.de/politik/selbstmordattentat-in-afghanistan-polizist-aus-nrw-bei-anschlag-in-kabul-verletzt,20642162,30713346.html

Ist der 2. große Anschlag innerhalb nicht einmal einer Woche mit internationalen Opfern. Dazu noch ein paar kleinere.

Kackbratze
19.05.2015, 12:10
Also ist ein Anschlag mit "lokalen Opfern" nicht so schlimm?

WackenDoc
19.05.2015, 12:26
Jein- natürlich ist es auch schlimm. Aber meine persönliche Betroffenheit ist natürlich eine andere wenn gezielt internationale Helfer angegriffen werden und es dann noch deutsche Opfer gibt.

Insgesamt sind die Anschlagszahlen in Kabul wieder massiv angestiegen. Seit Dezember war es vergleichsweise ruhig.

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27.05.2015, 20:06
Tugce-Prozess: Vorwürfe gegen Notarzt (http://m.echo-online.de/region/darmstadt/Tugce-Prozess-Aerzte-streiten-ueber-Erstversorgung;art1231,6256352)
Der Kollege aus der NA wirft dem Notarzt fehlende Schutzintubation vor. Soweit für mich eruierbar, tricky/unklare Situation präklinisch; einige wichtige Infos primär nicht verfügbar....
Retrospektiv bzw. in der NA mit ordentlich Diagnostik im Rücken ist "hätte, sollte und wäre besser" immer leicht gesagt... Bei einem emotional derart aufgeladenen Prozess finde ich solche Sekundär-Vorwürfe wenig förderlich bis unkollegial...

WackenDoc
27.05.2015, 20:14
Mit dem Problem bin ich bis weilen auch konfrontiert- ganz so asozial war aber noch kein Krankenhauskollege. Manche Kollegen verstehen nicht, dass Präklinik und Klinik sich durchaus unterscheiden.

Aber wenn der Patient suffizient atmend abgeliefert wird und auch noch selbständig erbrechen kann, versteh ich die Aufregung nicht.

WackenDoc
27.05.2015, 20:15
Und wieder ein Doppelpost

Gesocks
27.05.2015, 20:18
Was ist denn ein "unterirdisches Hämatom" (lt. Artikel Indiz für Faustschlag statt Schlag mit der flachen Hand)?

Shizr
27.05.2015, 23:31
Was ist denn ein "unterirdisches Hämatom" (lt. Artikel Indiz für Faustschlag statt Schlag mit der flachen Hand)?
Würde mich auch interessieren.
Anscheinend ist das Obduktionsprotokoll hier nicht ergiebig genug, um zwischen Schlag und Fausthieb zu unterschieden...


Keine Ahnung, was ich von diesem Krankenhausarzt denken soll. ex post hat man halt immer leicht reden, und innerklinisch ist man halt deutlich besser aufgestellt.
Was man den Medienberichten entnehmen kann (mit einkalkuliert, dass das zwangsläufig durch Hörensagen, Sensationsheischerei und mangelnde medizinische Kompetenz getrübt wird), klingt aber für mich nicht gerade nach ner zwingenden Indikation zur Intubation.

Stephan0815
28.05.2015, 13:11
Na ist doch klar. Wenn das Hämatom unterirdisch liegt, dann kann erst das Berühren des Bodens verantwortlich gewesen sein für den Schädelbruch. Dadurch ergibt sich folgender Unterschied zu der Tatsache, ob mit der Faust oder der flachen Hand zugeschlagen wurde: Nämlich keiner.
Der Schlag war ursächlich, dass die Kausalkette in Gang gesetzt wurde, an deren Ende der Tod des Opfers stand.
Nennt man auch Körperverletzung mit Todesfolge.

Brutus
28.05.2015, 13:55
Ich finde es schon krass, dass man 2 Stunden nach Einlieferung den Kollegen mitten in der Nacht noch mal anruft, um ihm seine angeblichen Fehler zu erzählen. Ich weiß nicht, wie ich reagiert hätte, wenn man mich in der Nacht aus dem Schlaf gerissen hätte... Aber wahrscheinlich hätte ich dem Kollegen auch bei JEDEM folgenden Einsatz ein Telefonat geschenkt. :-wand

Tja, es gibt eben auch Minuskollegen.

Feuerblick
28.05.2015, 14:49
Und als nächstes dann zur Polizei rennen und den Kollegen anschwärzen. Gaaaanz großes Kino... :-nix

Gesocks
28.05.2015, 23:06
Na ist doch klar. Wenn das Hämatom unterirdisch liegt, dann kann erst das Berühren des Bodens verantwortlich gewesen sein für den Schädelbruch. [...]
Also unterirdisch gleichbedeutend mit tief? Ich war auf dem rechtsmedizinischen Trichter und habe an irgendwelche Bordsteinmuster gedacht...

[...] Dadurch ergibt sich folgender Unterschied zu der Tatsache, ob mit der Faust oder der flachen Hand zugeschlagen wurde: Nämlich keiner.
Der Schlag war ursächlich, dass die Kausalkette in Gang gesetzt wurde, an deren Ende der Tod des Opfers stand.
Nennt man auch Körperverletzung mit Todesfolge.
Das stimmt so einfach glücklicherweise nicht; die pure Kausalität reicht eben nicht aus (Stichwort tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang). Wenn es sich nur um eine "unglückliche" Ohrfeige handelt kann es auch fahrlässige Tötung sein. Zumal der Täter in Notwehr gehandelt haben könnte und gut was getrunken hatte.

Kandra
29.05.2015, 05:48
Das Alkohol strafmildernd wirkt, werde ich mein Leben lang nicht verstehen. Wenn ich saufen kann, bis ich mich nicht mehr unter Kontrolle hab, dann kann ich später für meine Taten auch gerade stehen.
Aber war schon immer süß im Gerichtssaal..."Ja Frau Richter, ich hab schon ein bisschen was getrunken...ich weiß gar nicht mehr genau was...ein paar Bier werdens schon gewesen sein....und Wein....und Schnaps..". Das kam natürlich auch immer von selber. Wenn es darum ging, sich vielleicht auch bei dem Opfer zu entschuldigen und ein bisschen Reue zu zeigen, da mussten sie dann aber schon noch extra vom Verteidiger angestupst werden. Aber wozu gibts das letzte Wort, wenn man schon den restlichen Prozess nur stumm rumgesessen ist und den Mund nicht aufgebracht hat.

Stephan0815
29.05.2015, 10:10
Also unterirdisch gleichbedeutend mit tief? Ich war auf dem rechtsmedizinischen Trichter und habe an irgendwelche Bordsteinmuster gedacht...

Das stimmt so einfach glücklicherweise nicht; die pure Kausalität reicht eben nicht aus (Stichwort tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang). Wenn es sich nur um eine "unglückliche" Ohrfeige handelt kann es auch fahrlässige Tötung sein. Zumal der Täter in Notwehr gehandelt haben könnte und gut was getrunken hatte.

Nope. Der Täter hat mit voller Absicht zugeschlagen, er wollte sie schon treffen. Dass das Opfer dabei zu Boden fällt und sich noch stärker verletzen kann und an den Folgen verstirbt, entspricht dem tatbestandsspezifischen Gefahrenzusammenhang. Die Kausalität ist also bis zum Tod in der Klinik voll gegeben. Nur Notwehr, "Tat im Affekt" oder andere schuldmindernde Gründe könnten den Täter noch vor der Strafbarkeit bewahren. §323a erfasst übrigens auch Taten im Alkoholrausch... nur, weil jemand alkoholisiert ist, wird man nicht generell strafbefreit. In der Regel wird erst ab 3,0 Promille Schuldunfähigkeit zugestanden.

Trianna
29.05.2015, 10:17
@ Kandra

Oh ja!!! Sowas macht mich auch immer so wütend...

Kandra
29.05.2015, 10:18
Nur Notwehr, "Tat im Affekt" oder andere schuldmindernde Gründe könnten den Täter noch vor der Strafbarkeit bewahren. §323a erfasst übrigens auch Taten im Alkoholrausch... nur, weil jemand alkoholisiert ist, wird man nicht generell strafbefreit. In der Regel wird erst ab 3,0 Promille Schuldunfähigkeit zugestanden.

Aber es macht ggfs den Unterschied zwischen Bewährung und Haftstrafe ob du dir vorher oder (schlauerweise) noch kurz nach der Tat ne Flasche Wodka hinter die Binde kippst.

Achja und aus gegebenem Anlass: woran erkennt man, dass die Strategie des Verteidigers gerade den Bach runtergeht? Er stellt einen Befangenheitsantrag ^^

Stephan0815
29.05.2015, 18:53
Mkey, du sprichst da den sogenannten "Nachtrunk" an. Das wäre jetzt sogar ein rechtsmedizinisches Problem. Wenn ich mich recht entsinne, war das so, dass man im Urin irgendwie auf die BAK schliessen kann und wenn man die Trinkmenge erfährt (zB. über polizeiliche Ermittlungen), kann man doch mit so einer ominösen Formel auf den tatsächlichen Promillegehalt kommen zum Tatzeitpunkt.
Jetzt wird´s allerdings speziell: Macht der Typ das bewusst so und man kann das nachweisen, dann nennt man das "actio libera in causa" und dann wird der Typ genauso bestraft, wie wenn er keinen Alkohol konsumiert hat.
Für den Fall, dass allerdings das Gericht zu der Überzeugung kommt, dass der Täter aufgrund des Alkoholeinflusses schuldunfähig zum Tatzeitpunkt war, aber vor Konsum hätte wissen müssen, dass er zu straffälligem Verhalten neigt, dann greift eben der Vollrausch § 323a als Auffangparagraph.

Zu dem Befangenheitsantrag kann man nur sagen, dass ein befangener Richter von sich aus sein Amt im Prozess niederlegen würde, also dem Richter stattdessen Bösgläubigkeit unterstellt wird.
Wer das macht, muss wissen, dass es zu 90% in die Hose geht, den Prozess in die Länge zieht und vor allem den Richter, der bei Ablehnung derselbe bleiben wird, verärgert.
Wenn ein Anwalt das macht, könnte man fast meinen, dass er den Richter dazu animieren will, den Angeklagten mit vollster Härte zu bestrafen. Aber das wäre ja Parteiverrat und ein anständiger Anwalt würde so etwas natürlich nie tun...:-winky