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Der Postillon hat was schönes dazu veröffentlicht http://www.der-postillon.com/2017/06/christ-impotent.html
Ich bin auch froh über diesen Beschluss, die Ängste der Konservativen sind so lächerlich. Außer der Sprachregelung wird sich doch kaum was ändern...grundsätzlich gibt es dann das Recht zur Adoption, aber realiter gibt es ja so wenige Kinder zur Adoption und so viele willige Paare, dass da die paar grundsätzlich geeigneten homosexuellen Paare mehr auch kaum ins Gewicht fallen werden. Und dann werden halt einige wenige Kinder mehr von Homosexuellen aufgezogen - dass das aber eh schon Realität ist und die Kinder dann halt "nur" nicht adoptiert sind, ist denen vermutlich nicht klar.
Ich mag die Freude nicht trüben, aber die AfD erwägt eine Klage dagegen.
Feuerblick
02.07.2017, 12:26
Es erwägen einige eine Klage dagegen. Ist ja auch bööööööse, dass man einfach so ein antiquiertes Bild aufgibt.
Dass die AfD auf dieses traditionelle Bild steht, ist bekannt. Da macht es auch nix, dass man eine Parteivorsitzende hat, die lesbisch verpartnert ist.
Wobei ich mich sowieso frage, ob das Wort "Ehe" irgendwo im GG näher definiert wird. Dass man damals nicht dran dachte, das genau zu definieren, ist schon klar (Schwulsein war damals immerhin noch strafbar, homosexuelle Ehen einfach undenkbar)... aber wenns nicht definiert ist, ist es dann nicht Interpretationssache, welche "Ehe" schützenswert ist und welche nicht?
Oder anders gefragt: Traut sich das Verfassungsgericht tatsächlich, ein offenbar mehrheitlich gewünschtes Gesetz zu kippen aufgrund einer mutmaßlichen Definition? Da würde ich doch gerne mal in Juristenforen Mäuschen spielen.
[...] Wobei ich mich sowieso frage, ob das Wort "Ehe" irgendwo im GG näher definiert wird. Dass man damals nicht dran dachte, das genau zu definieren, ist schon klar (Schwulsein war damals immerhin noch strafbar, homosexuelle Ehen einfach undenkbar)... aber wenns nicht definiert ist, ist es dann nicht Interpretationssache, welche "Ehe" schützenswert ist und welche nicht? [...]
Laienjuristisch würde ich sagen: Die Verfassung wird hier schlichtweg uminterpretiert, und das darf der Gesetzgeber nicht. Das Grundgesetz meint mit Ehe nicht "das damals unbekannte Konzept" Homo-Ehe - das ist historisch eindeutig und das war bisher auch die Auffassung des BVerfG.
Ich glaube leider nicht, dass das Thema damit gegessen ist.
Feuerblick
02.07.2017, 19:51
Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass man damit das Gesetz nur kassiert. Allenfalls kann ich mir vorstellen, dass das Ganze zu einer Grundgesetzänderung führen wird. Letztlich würde man sich mit allem anderen mehr als unglaubwürdig machen.
Und bei Gerichten gilt ja auch immer: "Was kümmert uns unser Geschwätz von gestern?"
Schon, aber für eine Änderung des GG braucht's andere Mehrheiten im Bundestag (hab' die Abstimmungsergebnisse grad nicht parat, aber Zweidrittelmehrheit war's glaube ich nicht).
Das BVerfG kann schlecht sagen: Wir wissen zwar und haben früher so entschieden, dass im Grundgesetz mit Ehe keine Homo-Ehe gemeint ist, aber wir nehmen das jetzt mal so hin, wenn ihr zu blöd seid, die Verfassung zu ändern.
Feuerblick
02.07.2017, 20:13
Warten wir es ab. Es wird jedenfalls hochinteressant werden.
Choranaptyxis
02.07.2017, 21:18
GG ändern verlangt nach Zweidrittelmehrheit meiner Meinung nach, die würde man wohl bekommen.
Eine Klage dagegen kann auch nich von jedem glaube, hatte ich mal so gelesen? Man muss eine persönliche Beeinträchigung nachweisen, die ja eigentlich nicht entsteht, Heterosexuelle dürfen ja weiter heiraten. Ansonsten braucht man für eine Klage glaube ich eine 25% Quote im Bundestag. Vorbei ist das Thema wohl noch lange nicht.
Erstmal für die Kreisgruppe meiner Partei geschämt, die ein großes wir sind dagegen pdf veröffentlicht hat...
Erstmal für die Kreisgruppe meiner Partei geschämt, die ein großes wir sind dagegen pdf veröffentlicht hat...
Und mit irgendeinem nachvollziehbaren Argument?
Das BVerfG kann schlecht sagen: Wir wissen zwar und haben früher so entschieden, dass im Grundgesetz mit Ehe keine Homo-Ehe gemeint ist, aber wir nehmen das jetzt mal so hin, wenn ihr zu blöd seid, die Verfassung zu ändern.
Das BVerfG hat immer eine sehr dynamische Verfassungsauslegung vertreten. Anders als beispielsweise der U.S. Supreme Court.
1993 gab es eine Verfassungsbeschwerde, wo ein gleichgeschlechtliches Paar sich die Eheschließung erklagen wollte.
Und da hat das BVerfG ein paar m.E. sehr spannende Sachen gesagt. (BVerfG, 1 BvR 640/93)
In der Verfassungsbeschwerde werden keine wesentlichen neuen Gesichtspunkte aufgezeigt, die Anlaß zu einer Überprüfung dieser Rechtsprechung geben könnten. Insbesondere sind hinreichende Anhaltspunkte für einen grundlegenden Wandel des Eheverständnisses in dem Sinne, daß der Geschlechtsverschiedenheit keine prägende Bedeutung mehr zukäme, nicht erkennbar.
Insoweit ist nicht ersichtlich, daß der Gesetzgeber den genannten Grundrechten nicht auch auf andere Weise als dadurch Rechnung tragen könnte, daß er die Rechtsform der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner öffnet.
Ja, ich hab möglicherweise etwas selektiv zitiert. Aber der Volltext dieser Entscheidung ist frei zugänglich. Mag sich jeder selbst ein Urteil bilden.
Ich denke, das BVerfG kann völlig unproblematisch argumentieren, dass sich in den letzten 20 Jahren durchaus relevante Anhaltspunkte für einen grundlegenden Wandel des Eheverständnisses ergeben haben. Allein schon durch die immer weiter gehende Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft (wo man auch sehen muss, dass das BVerfG mal recht klar gesagt hat, dass der besondere Schutz der Ehe eben nicht die Schlechterstellung anderer Lebenspartnerschaften verlangen würde). Und umgangssprachlich wird "verpartnert" tendenziell durchaus mit "verheiratet" ersetzt. (Von der Unsäglichkeit abgesehen, dass die bloße Existenz der Lebenspartnerschaft "Verpartnerte" dazu zwingt, ihre sexuelle Orientierung zu offenbaren.)
Und der zweite Punkt klingt für mich nach "Der Gesetzgeber darf durchaus die Rechtsform der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner öffnen. Er muss nicht. Aber wenn sich die gesellschaftlichen Realitäten ändern, darf er."
tl;dr:
Ich glaube nicht daran, dass das BVerfG sich auf den sehr formalistischen Standpunkt "Grundgesetz hat damals nur Mann-Frau-Ehe gemeint, also darf ohne Verfassungsänderung nichts anderes daraus gemacht werden" zurückziehen wird. Weil das nicht zu dem Verfassungsbild passt, das das BVerfG über die Jahre relativ regelmäßig vertritt.
Edit:
Ach was bin ich doch für ein Schaf. Gar nicht auf das offensichtliche eingegangen.
Die AfD hat überhaupt keine juristische Möglichkeit, gegen die Neuregelung zu klagen.
Verfassungsbeschwerde scheidet aus, weil niemand benachteiligt wird und insoweit niemand eine begründete, zulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Ehe für alle erheben kann.
Abstrakte Normenkontrolle wäre zwar theoretisch möglich, aber die AfD gehört nicht zum illustren Kreis derer, die so ein Verfahren starten können. Das können nämlich nur
- die Bundesregierung
- eine Landesregierung
- ein Viertel der Mitglieder des Bundestages
Also muss wohl doch die CSU ran.
Choranaptyxis
02.07.2017, 21:45
Und mit irgendeinem nachvollziehbaren Argument?
Schutz von Ehe und Familie, Familiemodell ursprünglich Vater, Mutter, Kinder, christliche Werte.
Nachvollziehbar? Für mich nicht wirklich
Für mich auch nicht, inwiefern wird die Ehe und Familie durch Homosexuelle bedroht? Aber naja... das kann einem ja eh keiner erklären. Am beklopptesten ist immer noch Alice Wedel die selbst dagegen ist, dass sie heiraten dürfte... da scheint auch ne gewisse Vergrößerung der Liquorräume vorzuliegen.
Wie gesagt: In jüngeren Entscheidungen galt die Ehe grundsätzlich und eindeutig als heterosexuelles Ding.
2002 auch deutlich ausformuliert, dass der Zeitgeist eben nicht am GG rüttelt: "Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist, begründet auf freiem Entschluss unter Mitwirkung des Staates." (1 BvF 1/01, Urteil vom 17. Juli 2002).
Oder 2013 zum Ehegattensplitting: "Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut (vgl. BVerfGE 105, 313 <345>) erfährt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz."
Maas und BMJV waren vor zwei Jahren selbst noch der Meinung, Homo-Ehe bedürfe einer Grundgesetzänderung.
Schau'mer mal.
[...] Also muss wohl doch die CSU ran.
Würd' mich nicht wundern... *kotz*
... da scheint auch ne gewisse Vergrößerung der Liquorräume vorzuliegen. was für eine entzückende Anspielung - da schlägt mein Neuro-Herz gleich höher :-blush:-D
Relaxometrie
02.07.2017, 23:13
Diese Diskussion um die Homoehengleichstellung, die von der Politik geführt wird, ist wirklich ein anachronistischer Graus. Sogar das katholische Irland hat es (müsste nachlesen.... vor ca. zwei Jahren?) geschafft, die Homoehe einzuführen.
Schutz von Ehe und Familie, Familiemodell ursprünglich Vater, Mutter, Kinder, christliche Werte.
Nachvollziehbar? Für mich nicht wirklich
Wenn ausnahmslos in jeder heterosexuellen Ehe Kinder gezeugt werden würden, würde ich das von Dir zitierte Modell ja noch verstehen. Da aber auch viele Heteroehen kinderlos bleiben, verstehe ich dieses Beharren auf der Schutzwürdigkeit der Heteroehe, wie es so manche Parteien machen, auch nicht.
Meiner Meinung nach gibt es zwei familiäre Konstellationen, die vom Staat zu schützen sind:
Einmal da, wo Kinder aufgezogen werden. Hier ist nach meinem Verständnis auch eine finanzielle Beteiligung/ Unterstützung durch die Allgemeinheit zu leisten. Egal, ob homo- oder heterosexuelle Eltern. Wobei ich nicht jede völlig wirre Regenbogenelternkonstellation gut finde. Aber ich denke, daß sich das im Laufe der Jahre zeigen und herausmendeln wird, was da gut und was eher allzu experimentell ist :-D
Mit Gesetzen und Verboten ist den teilweise schon krassen Konstrukten von Familienzusammenstellung meiner Meinung nach kaum beizukommen.
Als zweite schutzbedürftige Konstellation sehe ich noch eine Ehe, die kinderlos bleibt. Hier braucht es meiner Meinung nach zwar keine besonderen finanziellen Hilfen durch die Allgemeinheit; bzw. keine Hilfen, die nicht auch nicht-verheiratete Personen bekommen würden. Aber z.B. beim Erbrecht ist man dann als verheiratete Person anders gestellt, als wenn man nicht verheiratet ist.
Rettungshase
03.07.2017, 18:30
;)
"Es heißt nicht Homo-Ehe. Es heißt Ehe. Ich gehe auch nicht homo-einkaufen, zur Homo-Arbeit, homo-schwimmen oder homo-autofahren."
http://www.drlima.net/2017/06/es-heisst-nicht-homo-ehe/
WackenDoc
04.07.2017, 21:08
https://de.wikipedia.org/wiki/Ryke_Geerd_Hamer
Hamer ist tot.
Man soll über Tote ja nur Gutes sagen. Es ist gut dass er tot ist.
Choranaptyxis
04.07.2017, 21:25
Nie gehört vorher, gerade mal nachgelesen, was es alles gibt,,Wahnsinn!
Och. Hoffentlich wird er jetzt nicht als Märtyrer gehypet.
Ach du meine Güte. Ich war grad mal auf der Homepage von dem Typ, der is ja völlig durch. Zitat erspare ich uns jetzt lieber mal...
Ich hatte zwar mal von ihm gehört, mich aber nie damit beschäftigt. Wirklich erschreckend.
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