Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hammerexamen H2013....... the IMPP strikes back!
Ich habe jetzt meine LÄK-Nummer... Wusste gar nicht, dass man sich im Versorgungswerk noch mal extra melden muss
Colourful
15.12.2013, 19:32
Colour... Das ist dich echt doof!!! Keine Chance mehr noch an die andere Stelle zu kommen? Vielleicht irgendwie noch etwas zeit überbrücken?
Grüße aus Asien!! :-)
Nee, keine Chance! Und ich bin gerade auch maximal angenervt davon...
Aber cool, dass du im Urlaub bist! Viel Spaß noch!
joehansen
16.12.2013, 08:05
@epeline: Wie lange hats gedauert, bist die Bestätigung der LÄK kam?
Medicina1985
16.12.2013, 09:03
Nee, keine Chance! Und ich bin gerade auch maximal angenervt davon...
Aber cool, dass du im Urlaub bist! Viel Spaß noch!
Kannst du nicht mit Innere überbrücken? Darf doch echt nicht wahr sein...
Colourful
16.12.2013, 09:14
Kannst du nicht mit Innere überbrücken? Darf doch echt nicht wahr sein...
Doch, ich denke, ich habe da eine gute Möglichkeit Neuro zu machen, nur entscheidet sich das alles erst heute und dann muss ich mich entscheiden, wo und was ich dann so mache. Und ja... Keine Ahnung.
Wo bist du denn?
Medicina1985
16.12.2013, 10:14
Doch, ich denke, ich habe da eine gute Möglichkeit Neuro zu machen, nur entscheidet sich das alles erst heute und dann muss ich mich entscheiden, wo und was ich dann so mache. Und ja... Keine Ahnung.
Wo bist du denn?
Das klingt doch nach einer Option, oder? Wie ist es mit Neuro intensiv? Oder Stroke Unit?
Gerade in Singapur :-)
=>
Klickst Du hier! (https://www.thieme.de/viamedici/arzt-im-beruf-weiterbildungs-coach-allgemeine-infos-1570/a/infos-zur-aerztlichen-zertifizierung-4413.htm)
Ich glaube hier wurde nicht sauber von via medici recherchiert.
Die Fortbildungspflicht bezieht sich in der Muster Berufsordnung der BÄK auf Fachärzte/-innen in Krankenhäusern (Nachweispflicht bei ÄK/KH) und Vertragsärzte (Nachweispflicht bei ÄK/KV).
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.102.104#Rechtliche
Im alten FAQ hierzu steht auch beim GB-A explizit, dass diese Pflicht nicht WBA einschließt (Punkt 2.3):
http://www.g-ba.de/downloads/17-98-3401/FKH-R_FAQ_2012-09-11_Internet.pdf
Es gibt eine Neue Beschlussfassung, die sich in diesem Punkt auch nicht geändert hat, erstmalig muß man 5 Jahre nach dem ersten Facharzt einen Nachweis über die Fortbildung erbringen, hier nachzuulesen (§3):
http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1589/2012-10-18_FKH-R_Neufassung_BAnz.pdf
Insofern ist es zwar nett FOrtbildungspunkte zu sammeln vor dem Facharzt, aber nicht notwendig. :-nix
Danke. Genauso hatte ich es auch immer verstanden.
Hmm. Mein altes Haus hat es ebenso kommuniziert wie viamedici. Aber die BÄK ist da ja schon eindeutig!
Naja, habe ich eben zu früh "nett" Fortbildungspunkte gesammelt. :-))
Aber dadurch habe ich mir zumindest die A&I regelmäßig durchgelesen...
Hmm. Mein altes Haus hat es ebenso kommuniziert wie viamedici. Aber die BÄK ist da ja schon eindeutig!
Naja, habe ich eben zu früh "nett" Fortbildungspunkte gesammelt. :-))
Aber dadurch habe ich mir zumindest die A&I regelmäßig durchgelesen...
Fortbildung ist ja nie verkehrt ;-) Ich glaube ich habe in meiner WB-Zeit wahrscheinlich auch an die 500-600 Punkte "umsonst gesammelt". Ich würde aber nicht empfehlen nur für das Punkte sammeln in der WB-Zeit extra Geld auszugeben, sofern es sich nicht um Fortbildungen handelt, die man zu dem Zeitpunkt für relevant oder notwendig erachtet.
@epeline: Wie lange hats gedauert, bist die Bestätigung der LÄK kam?
circa 3 Wochen
Bei mir kam nach etwas über einer Woche die Bestätigung der LÄK (BaWü, Bezirk Süd-Württemberg).
und jetzt wo das da ist, muss ich mich bei dem versorgungswerk anmelden
Und ganz wichtig, bei der Rentenversicherung befreien lassen ;-)
Dieser Part dauert bei mir irgndwie. Abgeschickt sind die Unterlagen schon eine ganze Weile :-nix
Das dauert immer ein bisschen, am besten redet man mit seiner Personalabteilung, wie es üblicherweise am besten läuft. Wichtig ist, dass das alles innerhalb der ersten drei Monat der Arbeitstätigkeit erledigt wird, sonst muß man ggf. doppelt zahlen. In einigen (allen?) BUndesländern kann man auch erst mit Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit und entsprechender BEscheinigung vom AG den Antrag stellen, insofern geht es vor Arbeitsbeginn oft gar nicht. Bei mir war es innerhalb der ersten 4-5 Wochen der Arbeit dann geregelt, wobei ich den Befreiungsantrag kurz vor Beginn der Arbeit gestellt hatte.
joehansen
17.12.2013, 19:24
Bei mir kam nach etwas über einer Woche die Bestätigung der LÄK (BaWü, Bezirk Süd-Württemberg).
Nord-Württemberg hat meinen Wisch jetzt seit 2 Wochen. Bisher keine Reaktion. Dann ruf ich da morgen mal an ;-)
The Proteinkinase
17.12.2013, 21:56
Huuhuu ihr lieben!Mich gibts auch noch :) Irgendwie verfliegt die Zeit, Wahnsinn! Habe heute mal meine Bewerbungen endlich abgeschickt und bin echt gespannt wie es weitergeht.
@joehanson: ist es bei dir Nord-Württemberg wegen Wohn- oder Arbeitsort?
joehansen
18.12.2013, 08:27
Ja genau.
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