Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für Anästhesisten
tragezwerg
08.05.2021, 05:52
Ändert aber nichts daran, dass der Erwerb der ZB für Anästhesisten nun deutlich unattraktiver ist. Ist das einzige Fachgebiet das vor dem Facharzt schon regulär 12 Monate Intensiv machen muss, und das wurde in der alten WBO für die spezielle Intensiv mit der Regelung "12 Monate vor dem FA, 12 danach" eben besser gelöst. Nach der neuen WBO sind halt 6 Monate "nichts mehr wert", das sorgt für Unmut (und hat zumindest in meiner Klinik für Probleme mit dem Rotationen gesorgt, weil nun alle Zweitrotanden länger auf der Intensiv bleiben müssen bei ohnehin bestehendem Facharztmangel).
MissGarfield83
08.05.2021, 07:19
Mal abgesehen davon, dass man sich ungerne den Rückfall aufs Grundgehalt im Schichtdienst antut, wenn dafür nix rum kommt. Da kann man als FÄ mit OP Diensten doch deutlich mehr verdienen. Auch ein Grund warum bei unserer Intensiv die Einführung von Schichtdienst so massiv bekämpft wird von Assistenten/FA Seite ...
Bonnerin
08.05.2021, 07:24
Die ÄK Nordrhein hat das ja tatsächlich nicht umgesetzt, da reichen für Anästhesisten 12 Monate.
Aber mein momentaner Arbeitgeber hat das immer schon von sich aus gemacht, dass sowohl AÄ als auch FÄ länger auf die Intensiv müssen. Der Unmut ist dank der Kombi früher hin, länger bleiben sehr hoch und es machen immer weniger Personen die ZB. Diejenigen, die sie machen müssen auch direkt noch länger auf Intensiv um insgesamt halt den Mangel aufzufangen...Langfristig gehen die natürlich auch sobald die Bezeichnung da ist.
MissGarfield83
08.05.2021, 08:09
Diejenigen, die sie machen müssen auch direkt noch länger auf Intensiv um insgesamt halt den Mangel aufzufangen...Langfristig gehen die natürlich auch sobald die Bezeichnung da ist.
So schneidet man sich halt auch selbst ins Fleisch - entweder man bietet Perspektiven oder man verliert gute Mitarbeiter.
Matzexc1
08.05.2021, 14:16
Die ÄK Nordrhein hat das ja tatsächlich nicht umgesetzt, da reichen für Anästhesisten 12 Monate.
Aber mein momentaner Arbeitgeber hat das immer schon von sich aus gemacht, dass sowohl AÄ als auch FÄ länger auf die Intensiv müssen. Der Unmut ist dank der Kombi früher hin, länger bleiben sehr hoch und es machen immer weniger Personen die ZB. Diejenigen, die sie machen müssen auch direkt noch länger auf Intensiv um insgesamt halt den Mangel aufzufangen...Langfristig gehen die natürlich auch sobald die Bezeichnung da ist.
Mal eine Frage wie ist die Schichtplanung auf I bei euren Arbeitgebern?
Hier 12h Schicht. 8-20 und 20-8, ein Kerndienst von 7-16 Uhr. Es gibt dann gerne Kombinationen wie 2 Tage Tagdienst, ein Nachtdienst, etc.
kartoffelbrei
08.05.2021, 14:23
Ich finde 12- Stunden-Schichten ganz furchtbar, hatten wir bis jetzt zum Glück nur am Wochenende, unter der Woche Drei-Schicht-System. Normalerweise haben wir drei oder vier Nächte am Stück, danach mehrere Tage frei.
Also ich muss sagen, dass ich diese 18 Monatsregelung unsäglich finde und hoffe, dass das den Verantwortlichen noch auf die Füße fällt. Ich kenne nur wenige die sich diese ganze Intensivgeschichte länger als nötig antun wollen. Überwiegend scheinen die Leute die ZB zu machen "weil mans halt braucht" und so ist es bei mir auch.
Allerdings habe ich die schriftliche Zusage von der LÄK BaWü, dass man die ZB nach der alten WBO machen kann, wenn man den FA auch der alten WBO gemacht hat. Antragsfrist 30.6.2023.
Ändert aber nichts daran, dass der Erwerb der ZB für Anästhesisten nun deutlich unattraktiver ist. Ist das einzige Fachgebiet das vor dem Facharzt schon regulär 12 Monate Intensiv machen muss, und das wurde in der alten WBO für die spezielle Intensiv mit der Regelung "12 Monate vor dem FA, 12 danach" eben besser gelöst. Nach der neuen WBO sind halt 6 Monate "nichts mehr wert", das sorgt für Unmut (und hat zumindest in meiner Klinik für Probleme mit dem Rotationen gesorgt, weil nun alle Zweitrotanden länger auf der Intensiv bleiben müssen bei ohnehin bestehendem Facharztmangel).
So siehts nämlich aus. Leider nicht zu Ende gedacht :-nix(zumindest für Anästhesie)
tragezwerg
08.05.2021, 15:40
Mal eine Frage wie ist die Schichtplanung auf I bei euren Arbeitgebern?
Hier 12h Schicht. 8-20 und 20-8, ein Kerndienst von 7-16 Uhr. Es gibt dann gerne Kombinationen wie 2 Tage Tagdienst, ein Nachtdienst, etc.
Hier gibt es mehrere Intensivstationen, im Zwei- oder Dreischichtsystem oder Kombis aus beiden, und mit ganz unterschiedlichen Dienstplanstrukturen (2 Tag, 2 Nacht, 2 frei oder Wochenblöcke oder....).
Im Bereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe reichen auch nach neuer WBO 12 Monate nach dem Facharzt aus.
Ja, das steht so nicht in der WBO, das gibt es aber schriftlich.
Professor Henzler (Chefarzt der Anästhesie am Klinikum Herford) hat sich dazu im Oktober im DGAI-Newsletter (Rundmail-ID 706) wie folgt dazu geäußert.
Die E-Mail von Herrn Dr. Wenning gibt es tatsächlich, ich habe sie vorliegen, und unsere Klinikleitung hat es daraufhin dann auch von der ÄKWL bestätigt bekommen.
Anne1970
08.05.2021, 18:36
32942
Auf der Website der ÄKWL steht das anders.
Ich weiß, dass es so in der Weiterbildungsordnung steht.
Der geschäftsführende Arzt hat sich aber persönlich schriftlich dahingehend festgelegt, dass Anästhesisten nach dem Facharzt eben nicht noch 18 Monate Weiterbildungszeit absolvieren müssen, "sofern die erforderlichen Kompetenzen also bereits in zusätzlichen 12 Monaten erworben und vom Weiterbildungsbefugten bescheinigt werden" (Originalzitat).
Wende dich ruhig an Professor Henzler, ich bin sicher, dass er dir unproblematisch diese Mail weiterleiten wird.
Ich zitiere hier aus einer offiziellen DGAI-Rundmail aus dem letzten November, und die Mail von Dr. Wenning an Prof. Henzler datiert vom 15.10.
Ich hab mir das nicht aus den Fingern gesogen.
Anne1970
08.05.2021, 21:13
Das entscheidet am Ende nicht der Professor und auch nicht die Fachgesellschaft sondern die LÄK ( als Körperschaft öffentlichen Rechts) . Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, wird die Zusatzbezeichnung nach neuer WBO nicht erteilt werden.
Mag sein, dass er sich auf die alte WBO bezogen hat.
Am besten/ sichersten ist es, sich persönlich bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu erkundigen von welchen Kriterien die Zulassung zur Prüfung und die Zusatzbezeichnung abhängt.
Moorhühnchen
08.05.2021, 21:19
So können auch Internisten die ZB Intensivmedizin mit Zeiten erwerben, die nach der Facharzt- Prüfung „erworben“ wurden.
Also ich habe hier eine schriftliche Bestätigung (von Seiten der LÄK), dass eben NICHT nur die Zeit nach der Facharzt-Prüfung anrechnungsfähig ist, sondern die Zeit nach Facharzt-Reife. Das heißt, es ab dem Ausstellungsdatum des Zeugnisses, mit dem man sich für die FA-Prüfung angemeldet hat. Ein kleiner aber feiner Unterschied von mehreren Monaten!
Kannst Du das bestätigen, Anne?
Anne1970
08.05.2021, 21:22
Die Zeit gilt nach meinem Wissensstand ab Facharztanerkennung. ( Siehe oben- Stichwort „Mindestanforderungen“). Es sei denn du die Fa-Prüfung wird durch die LÄK ( oder Corona) verzögert. Wenn du einen Vorab-Bescheid der LÄK hast, gilt das natürlich. Einzelfall-Entscheidungen sind immer möglich. Das entscheidet dann die LÄK . Nicht der Weiterbilder und auch keine Fachgesellschaft.
Erkundige dich bei deiner Ärztekammer: Sachbearbeitung bzw. Rechtsabteilung.
Moorhühnchen
08.05.2021, 21:26
Kann ich nicht. Die Zeit gilt nach meinem Wissensstand ab Facharztanerkennung. ( Siehe oben- Stichwort „Mindestanforderungen“)
Erkundige dich bei deiner Ärztekammer: Sachbearbeitung bzw. Justiziar.Ich hab das wie gesagt schriftlich per Vorwegentscheid - mit monatsgenauer Angabe, wieviel Zeit noch fehlt. Sollte eigentlich rechtssicher sein, oder nicht?
Andernfalls würde ich in der momentanen Situation die Weiterbildung sofort abbrechen.
Das entscheidet am Ende nicht der Professor und auch nicht die Fachgesellschaft
Das stimmt.
Wie ich geschrieben habe, gibt es hierzu ein offizielles und eindeutiges Statement des Geschäftsführenden Arztes der Ärztekammer Westfalen-Lippe, das Prof. Henzler in der DGAI-Rundmail lediglich zitiert hat.
Und nein, das bezieht sich explizit nicht auf die alte WBO, sondern auf die neue.
Anne1970
08.05.2021, 21:38
Ich hab das wie gesagt schriftlich per Vorwegentscheid - mit monatsgenauer Angabe, wieviel Zeit noch fehlt. Sollte eigentlich rechtssicher sein, oder nicht?
Andernfalls würde ich in der momentanen Situation die Weiterbildung sofort abbrechen.
Vorweg-Bescheid der LÄK ist klar gültig. ( hatte ich dich meines Wissens damals schon mal drauf hingewiesen?)
ehem-user-02-08-2021-1033
09.05.2021, 07:57
Ganz ehrlich, dieses: das haben wir nicht gewusst, ist doch lächerlich und verlogen. Natürlich haben das unsere großen Berufspolitiker alle gewusst. Nur man wollte Mal wieder zeigen, wie hochwertig und speziell die Weiterbildung ist... Und vorallem wie wichtig die Weiterbilder sind...
MissGarfield83
09.05.2021, 08:01
.. oder es ging darum, dass Anästhesisten zu früh abhauen wenn sie ihre ZB haben, anstatt weitere 6 Monate auf ICU zu knechten.
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