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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WIR WERDEN DIESES EXAMEN BESTEHEN, BEI WEITEM! F21



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Cor_magna
17.03.2021, 22:11
Bei so was frage ich mich ja, was dann rechtlich ist, wenn der Schnelltest positiv ist, und der PCR dann negativ.
"Oh, das tut uns aber jetzt leid, war wohl ihr Pechtag, na dann halt im Oktober" ist ja dann schon sehr schal.

Wieso, war doch letztes Jahr im Frühjahr für Bayern und BaWü genauso. "oh alle anderen Bundesländer dürfen schreiben? Ähm ja blöd gelaufen für euch, dann halt in einem Jahr" :-))

Choranaptyxis
17.03.2021, 22:15
Wo bei es ja nochmal was anderes ist, wenn alle nicht schreiben in einem Bundesland, und das, wenn natürlich auch immer noch spät, zumindest etwas vorher kommuniziert wird, als wenn man wegen eines falsch positiven Schnelltests nicht schreiben darf, und das sozusagen erst zur Prüfung erfährt. Nach nem positiven Schnelltest am 12. bis zum 13. morgens ne negative PCR zu bekommen ist ja durchaus sportlich.
Wobei mir ja noch mehr die leid tun, die jeden morgen eine abgeben müssen (hatte im Hinterkopf, dass da auch was von jmd hier gepostet wurde)

Cor_magna
17.03.2021, 22:19
Naja damals wars 11 Tage vorher. Worauf ich raus will : man ist als Student den Entscheidungsträgern großteils ausgeliefert. Wenn die sagen man braucht n negativen Test dann ist das erstmal so. Und im Nachhinein zu klagen oder was weiss ich bringt dann erstmal auch wenig. Ganz einfach weil das Examen dann vorbei ist. Also einfach beten dass es gut geht mehr kann man nicht machen.

Canyon
17.03.2021, 23:21
positiver Test -> auf in die Kohorteniso während des Examens
Damit sind beide Gruppen happy - nur blöd für die, die falsch positiv sind und sich dann einfach mal schnell richtig infizieren :D

dave4711
18.03.2021, 06:35
Habe gestern dem LPA in NRW einmal geschrieben.
Fragen:
1) Wird es vor den einzelnen Prüfungstagen Covid AG Schnelltest geben?
2) Was ist wenn der Prüfling Covid positiv getestet wird, bzw sich in behördlich angeordneter Quarantäne befindet? Dürfte im Falle eine bereits erfolgten Impfung dann dennoch zur Prüfung angetreten werden?
3) Empfehlen Sie 14 Tag vor Prüfung eine Selbstquarantäne?

1) ist bis jetzt in NRW nicht geplant, klang so als planen sie eh nix ;-)
2)Nur geantwortet, das man sich wie immer an Quarantäne halten muss. Keine Antwort zu der Impfung
3) keine konkrete Antwort.

Finde in NRW gehen die echt mega Locker mit dem Thema um. Die scheinen nix zu planen und einfach easy alles auf sich zu kommen zu lassen.

dave4711
18.03.2021, 06:37
super krass, dass du schon so weit bist und auch so viel machst...echt beeindruckend...wünschte, dass ich auch so diszipliniert gewesen wäre.
bin aktuell bei Tag 76 und hab nicht einen Satz irgendwo aufgeschrieben und fühle mich einfach aufgeschmissen haha
Macht mir einfach alles nur noch Sorgen aber versuche mich nicht ablenken zu lassen.

Ach mach dir keinen Stress. Du bist doch locker im Lernplan und die meisten schaffen es auch genau so.
Wie geschrieben war ich vorher Scheinfrei und konnte so früher anfangen.

wenn es dich beruhigt, Sorgen machen sich viele. Man merkt halt mega das die Kräfte langsam schwinden.

davo
18.03.2021, 06:49
Naja, dass die Antwort auf Punkt 2 nein ist, ist doch eigentlich selbstverständlich, oder?

Und dass die Antwort auf Punkt 3 sinnvollerweise ja ist, eigentlich auch, oder? Dafür brauch ich ja das LPA nicht, das sagt mir einfach der Hausverstand.

dave4711
18.03.2021, 06:53
Naja, dass die Antwort auf Punkt 2 nein ist, ist doch eigentlich selbstverständlich, oder?

Und dass die Antwort auf Punkt 3 sinnvollerweise ja ist, eigentlich auch, oder? Dafür brauch ich ja das LPA nicht, das sagt mir einfach der Hausverstand.

bei 3. gebe ich dir recht.

Bei 2 hätte ich wenigstens erwartet, das geimpfte nicht in Quarantäne müssen wenn jemand in ihrem Hausstand in Quarantäne müssen. Gerade die Impfung verhindert ja eine Ansteckung und Verbreitung.

Hätte mir halt auch gewünscht, dass die etwas konkretes zu den Prozedere sagen. Was ist wenn man im Schnelltest vor Ort positiv ist. Reicht dieses als Amtsärztliche Begründung die Prüfung ohne Nachteil nicht zu absolvieren?

MsLifeunderRock
18.03.2021, 08:03
Naja, wenns ne behördlich angeordnete Quarantäne ist, kann das LPA sich wohl kaum darüber hinweg setzen. Da muss man dann eher beim zuständigen Gesundheitsamt nachfragen. Aber ich glaube, dass man auch da keinen Freibrief bekommen wird, weil aktuell ja noch vermieden werden soll, dass Menschen mit Impfung einen Vorteil bekommen.

Sollte man wegen eines positiven Schnelltests nicht schreiben dürfen stellt sich für mich die Frage, ob man dennoch ins PJ darf und dann auch ein Hammerexamen schreiben muss/darf oder ob man dann einen Verzug im Studienverlauf in Kauf nehmen muss. Das wäre natürlich vor allem bei einem falsch positiven Test bitter.

Obscura
18.03.2021, 08:15
Naja, wenns ne behördlich angeordnete Quarantäne ist, kann das LPA sich wohl kaum darüber hinweg setzen. Da muss man dann eher beim zuständigen Gesundheitsamt nachfragen. Aber ich glaube, dass man auch da keinen Freibrief bekommen wird, weil aktuell ja noch vermieden werden soll, dass Menschen mit Impfung einen Vorteil bekommen.

Sollte man wegen eines positiven Schnelltests nicht schreiben dürfen stellt sich für mich die Frage, ob man dennoch ins PJ darf und dann auch ein Hammerexamen schreiben muss/darf oder ob man dann einen Verzug im Studienverlauf in Kauf nehmen muss. Das wäre natürlich vor allem bei einem falsch positiven Test bitter.

Die Antwort aus Berlin lautete auf die Nachfrage einer M2-Kandidatin so: "Mit einem positiven Testergebnis dürfen Sie auf keinem Fall zur Prüfung erscheinen. Wenn Sie Sorge haben, können Sie am 12.4.2021 auch einen PCR-Test machen, der vermutlich kostenpflichtig ist. Sollten Sie aufgrund eines positiven Testergebnisses nicht an der Prüfung teilnehmen, müssen Sie dies schriftlich mitteilen und einen Rücktritt von der Prüfung beantragen. Ins PJ können Sie leider ohne bestandene M2-Prüfung nicht."

Cor_magna
18.03.2021, 08:52
Die Antwort aus Berlin lautete auf die Nachfrage einer M2-Kandidatin so: "Mit einem positiven Testergebnis dürfen Sie auf keinem Fall zur Prüfung erscheinen. Wenn Sie Sorge haben, können Sie am 12.4.2021 auch einen PCR-Test machen, der vermutlich kostenpflichtig ist. Sollten Sie aufgrund eines positiven Testergebnisses nicht an der Prüfung teilnehmen, müssen Sie dies schriftlich mitteilen und einen Rücktritt von der Prüfung beantragen. Ins PJ können Sie leider ohne bestandene M2-Prüfung nicht."

Oder übersetzt : Tja, Pech gehabt mein Freund.

Dogs4Life
18.03.2021, 12:51
super krass, dass du schon so weit bist und auch so viel machst...echt beeindruckend...wünschte, dass ich auch so diszipliniert gewesen wäre.
bin aktuell bei Tag 76 und hab nicht einen Satz irgendwo aufgeschrieben und fühle mich einfach aufgeschmissen haha
Macht mir einfach alles nur noch Sorgen aber versuche mich nicht ablenken zu lassen.

Kumpel ist bei Tag 56 :D Also brauchst du dir absolut keinen Stress zu machen :D

Choranaptyxis
18.03.2021, 21:14
Zwar können jetzt immer noch die WG-Bewohner erkranken, aber zumindest etwas besser wieder:

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 16. März 2021 die bisher geltende Regelung der Quarantänepflicht für Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen der Kategorie I, die Kontakt zu einem Virusvariantenträger hatten (Kontaktperson der Kontaktperson), aufgehoben.
Offizielle BW-Seite (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/haushaltsangehoerige-von-kontaktpersonen-sind-nicht-mehr-absonderungspflichtig-1/)

Dogs4Life
18.03.2021, 23:28
Zwar können jetzt immer noch die WG-Bewohner erkranken, aber zumindest etwas besser wieder:

Offizielle BW-Seite (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/haushaltsangehoerige-von-kontaktpersonen-sind-nicht-mehr-absonderungspflichtig-1/)

Das wird doch sicherlich jetzt direkt wieder geändert, sobald es in den nächsten Lockdown geht...gefühlt werden Regelungen jede Woche verändert.

MsLifeunderRock
19.03.2021, 12:26
Ich lasse mich beim Kreuzen echt manchmal verunsichern, wenn die innerhalb eines Examens mehrfach das gleiche Krankheitsbild abfragen. Und dann zum Teil die Fragen fast identisch sind. Zum Beispiel, wenn zweimal gefragt wird was man diagnostisch bei ner Pneumonie als erstes machen sollte.

Luise56
19.03.2021, 12:38
Ich lasse mich beim Kreuzen echt manchmal verunsichern, wenn die innerhalb eines Examens mehrfach das gleiche Krankheitsbild abfragen. Und dann zum Teil die Fragen fast identisch sind. Zum Beispiel, wenn zweimal gefragt wird was man diagnostisch bei ner Pneumonie als erstes machen sollte.

haha, ja, das kenn ich! Aber man muss versuchen einfach zu denken und notfalls eben 2x das gleiche ankreuzen..
Mein Problem ist auch manchmal, dass ich anfange zu kompliziert zu denken, weil ich denke, dass die Antwort doch jetzt nicht so auf der Hand liegen kann oder teilweise in der nächsten Frage verraten wird, aber das scheint manchmal einfach so zu sein. :)

Obscura
19.03.2021, 13:49
haha, ja, das kenn ich! Aber man muss versuchen einfach zu denken und notfalls eben 2x das gleiche ankreuzen..
Mein Problem ist auch manchmal, dass ich anfange zu kompliziert zu denken, weil ich denke, dass die Antwort doch jetzt nicht so auf der Hand liegen kann oder teilweise in der nächsten Frage verraten wird, aber das scheint manchmal einfach so zu sein. :)

Mir geht es ganz genauso! Aber in der Prüfung wird man dann ja den Fall und die zugehörigen Fragen kompakter überblicken können; beim Kreuzen schaue ich mir die zusammenhängenden Fragen nicht vorher an, bevor ich sie beantworte.

jktz90
20.03.2021, 14:57
Spinnt Amboss bei euch auch gerade? Sowohl Fragenmodus als auch bei den Kapiteln geht bei mir einiges durcheinander

emreonline
20.03.2021, 15:05
Bei mir funktioniert alles soweit gut

jktz90
20.03.2021, 15:17
Ah hab den Fehler gefunden, Chrome hat wohl die automatische Übersetzung aktiviert. Hab mich schon gewundert.....