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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aktuelle VKA-Tarifverhandlung 22/23 und 2024- Der Diskussionsthread



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Dooly
06.05.2022, 12:57
Seh ich genauso, Nef.


Was ist eigentlich als kurzfristiges Einspringen definiert?Im TV-Ärzte der UKs sind es 3 Tage und ich meine im kirchlichen Haus von meinem Innere PJ waren es ebenfalls 3 Tage.

SineNomine
06.05.2022, 14:20
Seh ich genauso, Nef.

Im TV-Ärzte der UKs sind es 3 Tage und ich meine im kirchlichen Haus von meinem Innere PJ waren es ebenfalls 3 Tage.

Danke!

Heißt das aber letztlich nicht, dass der Dienstplan quasi nur ab 3 Tagen vor Dienst verbindlich ist und man bis dahin noch entschädigungsfrei herangezogen werden kann bei Krankheitsausfall o.ä.?

vanilleeis
06.05.2022, 15:19
Vier Wochen ist die Frist für den Dienstplan

Autolyse
06.05.2022, 15:30
Danke!
Heißt das aber letztlich nicht, dass der Dienstplan quasi nur ab 3 Tagen vor Dienst verbindlich ist und man bis dahin noch entschädigungsfrei herangezogen werden kann bei Krankheitsausfall o.ä.?
Auch auf die Gefahr mich zu wiederholen: Verpflichtend ist da gar nichts.

Genauso bin ich überzeugt, dass die Rechtsprechung die Gefährdung der Patientensicherheit völlig anders auslegen wird als die Arbeitgeber. Dafür müsste es nur mal jemand dorthin bringen.

pineapple
06.05.2022, 18:37
Gefährdung der Patientensicherheit durch erschöpftes Personal spielt zum Glück ja keine Rolle -.-

24h Dienst= 1 Promille
etc.

Blaulicht86
06.05.2022, 20:24
Je nach Dienst auch 2%o
Ich habe letztens nach dem Dienst einen Kuchen gebacken und todmüde völlig verballert 1 ganzes Ei (also mit Schale) in den Teig gehauen… Ja, Fehler passieren dann einfach. Da kann man nur froh sein wenn’s nicht auf der Arbeit ist.

anignu
07.05.2022, 11:12
Kritisch sehe ich die Vereinbarung, dass in den nächsten Jahren die Dienstregelungen nicht angefasst werden.
Das hab ich völlig anders verstanden.
Ich hab das so verstanden dass man sich darauf geeinigt hat dass diesmal die Laufzeit sehr kurz ist und die Steigerung 3,35% beträgt eben weil die Inflation grad so wild ist und man noch übers Geld reden will/muss. Und genau deshalb gibt es im Januar eine neue Runde in der es nur noch ums Geld geht. In zukünftigen Runden kann es dann wieder um alles gehen.

Dienstplan festgelegt, freigegeben....und dann kommt die Änderung.
bisher war kurzfristiges Einspringen "drei Tage" TVÄ-VKA §10 Abs. 11 Satz 5

"Patientengefährdung" war auch einer der Punkte die geändert werden sollten auf "Notfall"... schau mer mal was im endgültigen Vertrag dann steht.

Ich glaub am Dankbarsten für die Verhandlungen müssten Ärzte mit Kindern sein die Teilzeit machen. Die Regelung dass sie nur anteilig Dienste machen müssen ist meines Erachtens extrem wertvoll.
Das mit der Begrenzung von Rufdiensten wird im Detail für mich dann spannend. Ich kann zu den Folgen noch nicht so viel sagen, weil ich den Wortlaut der Regeln noch nicht kenne, hab da aber schon Ideen was das für uns/mich bedeuten kann.


Und ich hätte mal eine blöde Frage zum Bereitschaftsdienst. Nehmen wir schlechteste Stufe.
Berechnung unter der Woche: Bereitschaftsdienst von 16 Uhr bis 07:30 Uhr sind 15,5h, davon 6h in der Nacht. Heißt das 15,5h * 70% + 15,5h *15% + 6h *15% ? Oder wie rechnen das die Verwaltungen?

kcw72
07.05.2022, 11:35
Und ich hätte mal eine blöde Frage zum Bereitschaftsdienst. Nehmen wir schlechteste Stufe.
Berechnung unter der Woche: Bereitschaftsdienst von 16 Uhr bis 07:30 Uhr sind 15,5h, davon 6h in der Nacht. Heißt das 15,5h * 70% + 15,5h *15% + 6h *15% ? Oder wie rechnen das die Verwaltungen?


In meinem Haus ist sieht das in deinem Beispiel so aus: 15,5h * 70% - 8h (für den Folgetag) + 15,5h * 15% + 9h * 15%, da Nachtarbeit von 21-6 Uhr morgens.

Ist allerdings kirchliches Haus, wobei die Rahmenbedingungen wohl angeglichen an den VKA-Tarif sind.

Dooly
07.05.2022, 11:36
Heißt das aber letztlich nicht, dass der Dienstplan quasi nur ab 3 Tagen vor Dienst verbindlich ist und man bis dahin noch entschädigungsfrei herangezogen werden kann bei Krankheitsausfall o.ä.?Ich verstehe die Sprache aus dem TV auch nicht so gut. Bin davon ausgegangen, dass die Entschädigung sowohl dann gezahlt werden muss, wenn der Plan nicht innerhalb der Frist von (in VKA Häusern) 4 Wochen veröffentlicht wurde, als auch, wenn man kurzfristig einspringen muss. Ich mach keine Dienste und kann das über meine eigenen Erfahrungen leider nicht nachvollziehen.


Genauso bin ich überzeugt, dass die Rechtsprechung die Gefährdung der Patientensicherheit völlig anders auslegen wird als die Arbeitgeber. Dafür müsste es nur mal jemand dorthin bringen. Hab ich nie drüber nachgedacht aber jetzt wo du‘s sagst, halte ich das mit der unterschiedlichen Auslegung der Patientensicherheit auch für sehr gut denkbar. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, wie es soweit kommen kann. Ich hab in der ersten Famu und im Chirurgie PJ mitbekommen, dass die unbesetzten Dienste dann von den OÄ gemacht wurden. In der letzten Famu waren es wohl auch mal Honorarärzt:innen, das wurde mir aber nur erzählt.


Ich glaub am Dankbarsten für die Verhandlungen müssten Ärzte mit Kindern sein die Teilzeit machen. Die Regelung dass sie nur anteilig Dienste machen müssen ist meines Erachtens extrem wertvoll.Wieso glaubst du, dass sich dieses Mal für TZ Kräfte tatsächlich was ändern wird? Dazu steht doch in beiden Pressemeldungen dieselbe inhaltsleere Floskel, wie sie auch schon im TV steht.

Endoplasmatisches Reticulum
07.05.2022, 12:04
Jein. Ob die Vollzeitkraft zum fünften Dienst mit 10% Aufschlag gezwungen wird, oder die Teilzeitkraft zum dritten Dienst mit 10% Aufschlag, dürfte sich gleich kommen. Es macht aber einen Unterschied, ob die Aufschläge bei der Teilzeitkraft ab dem dritten Dienst hochgezählt werden müssen, oder auch erst ab dem fünften. Mit der neuen Regelung werden Teilzeitkräfte in meinem Verständnis teurer, falls sie weiterhin zur selben Dienstzahl gezwungen werden wie Vollkräfte, was vielerorts nach wie vor nicht unüblich ist. Vielleicht verstehe ich das Tarifkauderwelsch aber auch falsch?

Zum Thema Patientensicherheit denke ich, dass das in den meisten Konfliktsituation soweit irrelevant ist, als dass sich die wenigsten Assistenten dabei im Unrecht glauben. Die Frage ist und bleibt, ob man dieses Recht durchzusetzen versucht oder nicht. Situationen, in denen die Entscheidung dagegen ausfällt, etwa weil der Kampf nicht lohnt oder individuell zu risikobehaftet ist, verbessert die Erwartung nicht, dass man vermutlich Recht bekäme.

vanilleeis
07.05.2022, 12:34
Das hab ich völlig anders verstanden.
Ich hab das so verstanden dass man sich darauf geeinigt hat dass diesmal die Laufzeit sehr kurz ist und die Steigerung 3,35% beträgt eben weil die Inflation grad so wild ist und man noch übers Geld reden will/muss. Und genau deshalb gibt es im Januar eine neue Runde in der es nur noch ums Geld geht. In zukünftigen Runden kann es dann wieder um alles gehen.



"Mit dem Marburger Bund besteht darüber hinaus Konsens, dass die nun vereinbarten Regelungen zu Ruf- und Bereitschaftsdiensten sowie freie Wochenenden in den kommenden Jahren nicht mehr angefasst werden. Damit haben unsere Häuser Planungssicherheit"
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Pressemitteilungen/220504_PM_VKA_Tarifeinigung%20mit%20Marburger%20Bu nd-Ärztinnen%20und%20Ärzte%20profitieren%20von%20Entg elterhöhung%20um%203,35%20Prozent%20und%20zahlreic hen%20strukturellen%20Regelungen.pdf


Ach so, und die Berechnung ist:
0,7*15,5=10,85
davon wird abgezogen, was man am nächsten Tag nicht da ist.

+ 9*0,15 für die Nachtarbeit
+15,5 * 0,15 für den Zuschlag, der im letzten TV vereinbart wurde.

vanilleeis
07.05.2022, 12:46
Und zum "Erfolg" des MB in Bezug auf Teilzeitkräfte muss man sagen, dass auch beim alten TV laut Marburger Bund die ratierliche Runterrechnung schon unstrittig war, alleine schon mit Hinweis auf die Arbeitszeithöchstgrenze entsprechend §10, Abs. 7(Arbeitszeithöchstgrenze wird analog zum Beschäftigungsumfang berechnet). Man hätte es nur einklagen müssen :-keks
Das würde dann aber bedeutet, dass ich mit meinen 50 % genau einen Dienst im Monat machen dürfte, was ich weder will, noch tragbar für meine Abteilungen wäre.

Von daher ist das, was als Erfolg verkauft wird, maximal eine Korrektur der eigenen Fehler im letzten TV. Well played, VKA

anignu
07.05.2022, 13:20
"Mit dem Marburger Bund besteht darüber hinaus Konsens, dass die nun vereinbarten Regelungen zu Ruf- und Bereitschaftsdiensten sowie freie Wochenenden in den kommenden Jahren nicht mehr angefasst werden. Damit haben unsere Häuser Planungssicherheit"
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Pressemitteilungen/220504_PM_VKA_Tarifeinigung%20mit%20Marburger%20Bu nd-Ärztinnen%20und%20Ärzte%20profitieren%20von%20Entg elterhöhung%20um%203,35%20Prozent%20und%20zahlreic hen%20strukturellen%20Regelungen.pdf
Was nicht übereinstimmt mit dem Satz "Natürlich kann eine solche Erhöhung das momentane dynamische Inflationsgeschehen nur teilweise abbilden; wir haben deshalb bewusst eine kurze Laufzeit dieser Erhöhung vereinbart, um bereits in sieben Monaten erneut – dann jedoch ausschließlich – über Entgeltsteigerungen zu verhandeln." in Verbindung mit "Im Rahmen der Gesamteinigung wurden unterschiedliche Laufzeiten für die Regelungen vereinbart, zum einen um sicherzustellen, hinsichtlich der Entgelte relativ kurzfristig bereits ab Januar 2023 auf das Inflationsgeschehen reagieren zu können. Zum anderen haben wir erstmals ein isoliertes Kündigungsrecht im Hinblick auf sämtliche Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtarbeit zum Ende des Jahres 2023 vereinbart. Dieses gibt uns die Möglichkeit, diese Dienstformen spezifisch in den Fokus zu nehmen und weiter zu entwickeln, ohne den Tarifvertrag insgesamt kündigen zu müssen."
http://www.marburger-bund.de/bundesverband/meldungen/ergebnis-erzielt
Es geht also Ende des Jahres um Geld und ein Jahr drauf wieder um Arbeitsbedingungen.

Danke für die Klarstellung der Berechnung. Spannend... also eigentlich muss man damit sagen dass knapp 100% gezahlt werden, immerhin wird ja auch keine Pause abgezogen...

Und zum "Erfolg" des MB in Bezug auf Teilzeitkräfte muss man sagen, dass auch beim alten TV laut Marburger Bund die ratierliche Runterrechnung schon unstrittig war, alleine schon mit Hinweis auf die Arbeitszeithöchstgrenze entsprechend §10, Abs. 7(Arbeitszeithöchstgrenze wird analog zum Beschäftigungsumfang berechnet). Man hätte es nur einklagen müssen :-keks
Das würde dann aber bedeutet, dass ich mit meinen 50 % genau einen Dienst im Monat machen dürfte, was ich weder will, noch tragbar für meine Abteilungen wäre.

Von daher ist das, was als Erfolg verkauft wird, maximal eine Korrektur der eigenen Fehler im letzten TV. Well played, VKA
Das seh ich anders. Im alten Tarifvertrag steh meines Wissens nix drin davon, dass man weniger Dienste machen muss.

Auch einen Satz den ich bisher scheinbar überlesen hatte:
"Leisten Ärztinnen und Ärzte sowohl Bereitschaftsdienste als auch Rufbereitschaften, findet eine gegenseitige Anrechnung – auch bei Teilzeitbeschäftigten – auf die jeweiligen Grenzen statt."
Auch spannend.

vanilleeis
07.05.2022, 13:55
Das, was ich schrieb zum alten TV, habe ich in diversen Mails von der Rechtsabteilung des MB. Es gibt auch irgendwo ein Merkblatt des MB dazu. Bei Interesse kann ich Dir das gerne zukommen lassen

Dooly
07.05.2022, 14:20
Jein. Ob die Vollzeitkraft zum fünften Dienst mit 10% Aufschlag gezwungen wird, oder die Teilzeitkraft zum dritten Dienst mit 10% Aufschlag, dürfte sich gleich kommen. Es macht aber einen Unterschied, ob die Aufschläge bei der Teilzeitkraft ab dem dritten Dienst hochgezählt werden müssen, oder auch erst ab dem fünften. Mit der neuen Regelung werden Teilzeitkräfte in meinem Verständnis teurer, falls sie weiterhin zur selben Dienstzahl gezwungen werden wie Vollkräfte, was vielerorts nach wie vor nicht unüblich ist. Vielleicht verstehe ich das Tarifkauderwelsch aber auch falsch?Es ist doch schon im derzeit gültigen TV so, dass TZ Beschäftigte Dienste entsprechend ihrer TZ Vereinbarung anteilig machen sollen. Mit demselben Sprech wie in den aktuellen Pressemeldungen. D. h. wenn TZ Beschäftige bisher 3 Dienste ohne Aufschlag hätten machen dürfen, bleibt es zukünftig genauso, weil die Anzahl der BD gleich geblieben ist. Oder ich kapiere immer noch nicht, was du sagen möchtest, Endo. 🙈

@Vanille, versteh ich das richtig, dass du >1 BD/Monat machst? Müsstest du dann nicht bereits jetzt schon für alle Dienste ab dem 2. nen Zuschlag bekommen?

Ich hab das bisher so verstanden, dass die Änderung im neuen TV diese ist, dass bzgl. der Anzahl der Dienste nicht mehr der Durchschnitt aus nem halben Jahr genommen wird, sondern monatlich. Solange sich an der Personalaufstellung und den Bedarf an Diensten nichts ändert, würde ich erwarten, dass VZ und TZ Kräfte ziemlich äquivalent zueinander mehr Kosten verursachen bzw. alles zu Lasten der Flexibilität bei der Planung geht.

Endoplasmatisches Reticulum
07.05.2022, 14:42
Es ist doch schon im derzeit gültigen TV so, dass TZ Beschäftigte Dienste entsprechend ihrer TZ Vereinbarung anteilig machen sollen.
Ich lese im aktuellen Tarifvertrag, dass sich die wöchentliche Regelarbeitszeit bei Teilzeit anteilig zu reduzieren hat. Von der Anzahl der Bereitschaftsdienste steht da nichts. Vielleicht finde ich aber auf die Schnelle auch bloß die richtige Stelle nicht?

In der jetzigen Verkündung vom MB heißt es: "Auch die Begrenzung der Bereitschaftsdienste gilt zukünftig für teilzeitbeschäftigte Ärztinnen und Ärzte anteilig; die jeweiligen Grenzen verringern sich entsprechend dem Beschäftigungsumfang."

Jetzt wäre eben zu klären, wie da genau gerechnet wird. Gelten die Zuschläge für Überschreitung der Diensthöchstgrenze bei Teilzeit auch anteilig, also bei einer 50%-Kraft ab dem dritten Dienst, oder auch bei Teilzeit erst ab dem 5. Dienst? Da es weiterhin keine nennenswerten Sanktionen bei Überschreitung gibt, würde ich daran festmachen, ob sich für Teilzeitkräfte etwas verbessern wird.

abcd
07.05.2022, 14:49
Das könnte zum Beispiel dazu führen, dass in den Ferien weniger Kollegen in Urlaub gehen können, wenn der AG Dienstzuschläge durch Überschreitung der Grenzen vermeiden möchte. Man muss ggf. in Urlaubszeiten vermeiden, dass nur Teilzeitler da sind, weil man sonst die Dineste nicht regulär besetzt bekommt.
Ich glaube allerdings zumindest bei uns nicht, dass wir da Druck von der Verwaltungsseite bekommen werden.

Dooly
07.05.2022, 15:02
Nee Endo, ist naheliegender, dass ich mich täusche und es falsch im Kopf hab. Ich guck heute Abend noch mal nach, aber wenn du’s nicht findest, wird es da nicht stehen.
Ja, würde erst mal annehmen, dass die Zuschläge auch anteilig fällig werden, hab ja angenommen, dass das bisher schon so ist.

P. S.: Sorry, Fehlanzeige. Hab’s auch nicht gefunden *palmface*.

SineNomine
08.05.2022, 07:27
- - - -

docdean
08.05.2022, 20:28
Ach so, und die Berechnung ist:
0,7*15,5=10,85
davon wird abgezogen, was man am nächsten Tag nicht da ist.

+ 9*0,15 für die Nachtarbeit
+15,5 * 0,15 für den Zuschlag, der im letzten TV vereinbart wurde.

Fragt mich nicht, wie ich das geschafft habe, aber bei mir wird nie abgezogen, was ich am nächsten Tag nicht da bin. Wenn ich montags 8h arbeite und 9h in Bereitschaft bin und dienstags nicht da, bekomm ich 9h BD-Entgelt und nirgendwo in meiner Abrechnung taucht ein Minus auf. War bei meinem vorherigen Arbeitgeber nicht so und ich bin überrascht, dass es da Unterschiede gibt. Im Vertrag ist es ja nicht explizit geregelt, auf welcher Grundlage geschieht das überhaupt? Geleistete Bereitschaftsstunden sind ja geleistete Bereitschaftsstunden und sollten gefühlt nicht neutralisiert werden können, nur weil man reguläre Arbeitsstunden verpasst.