Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aktuelle VKA-Tarifverhandlung 22/23 und 2024- Der Diskussionsthread



Seiten : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 [60] 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78

Dochope
04.08.2023, 18:15
Was würdet ihr genau in so einer Situation tun? Ich habe bei meiner Anstellung alle Unterlagen vorgelegt,also Zeugnisse etc und das sollte dem Arbeitgeber auch bekannt sein,seit wann ich tätig bin.Ist euch so ein ähnlicher Fehler passiert? Ist es möglich,dass ich das Geld,das nir tatsächlich zusteht,auch bekomme?

JJ*
04.08.2023, 18:39
Wenn es eindeutig ist: den Arbeitgeber (in so einem Fall in der Regel die Personalabteilung, evtl. Chefsekretariat ins CC) schriftlich auf die falsche Eingruppierung hinweisen und um rückwirkende korrigierende Eingruppierung sowie Nachzahlung der entsprechenden Vergütungsdifferenz bitten. In dem Moment ist dann auch die 6-Monats-Frist für zukünftige Forderungen aus dieser falschen Eingruppierung unterbrochen. Solche Fehler passieren immer wieder. Eigentlich sollte das spätestens durch die jeweilige Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung) verhindert werden, die unter anderem genau darum jede Eingruppierung prüfen und „abnicken“ muss, aber wie effektiv diese arbeiten ist interbetrieblich recht heterogen. Mal davon abgesehen, dass so etwas auch einfach mal durchrutschen kann.

Dochope
04.08.2023, 19:43
Also,ich bin der Meinung,dass ich der entsprechenden Stufe angehöre,alle Zeugnisse,die beweisen,wann och angefangen habe,habe ich auch.Wer muss es überprüfen,bzw bestätigen,dass sie mich nicht rechtzeitig hochgestuft haben?

cls
04.08.2023, 20:55
Überprüfen musst Du es natürlich selbst jeden Monat. Ansonsten solltest du Dich an die Personalabteilung wenden. Die sind für die Gehaltsabrechnung zuständig.

Außerdem gibt es Ansprechpartner für Tarifverträge. Bei uns ist z.B. der Personalrat für Tarifverträge zuständig - da kannst Du hingehen und Dir Deine Gehaltsabrechnung erklären lassen: Eingruppierung, Zuschläge etc. Die kennen sich bestens aus.

Dochope
07.08.2023, 15:16
Hallo,und danke für die Antworten!Ich war heute in der Personalabteilung und der Fehler wurde erkannt,was mir jedoch die Sachbearbeiterin mitteilte,ist,dass ich für die restlichen zwei Monate,die ich noch im KH bin,in die höhere Stufe gehe,von einer Rückzahlung hat sie aber nichts gesagt.Wie würdet ihr das Thema angehen? Wie würdet ihr sie darauf aufmerksam machen?

Danke und LG

JJ*
07.08.2023, 15:47
Wie beschrieben:

schriftlich auf die falsche Eingruppierung hinweisen und um […] Nachzahlung der entsprechenden Vergütungsdifferenz bitten

Züschata
08.08.2023, 21:44
Kurze Frage; weiß jemand wie es mit der Einmalzahlung im Sommer 2024 aussieht; wenn man zwischendurch die Stelle gewechselt hat? Wer übernimmt den zweiten Part? Hab ich einen Anspruch darauf, auch wenn ich nicht mehr in einer Klinik arbeite. Geht um AVR Caritas, müsste aber ja bestimmt auf alle Arbeitgeber anzuwenden sein..

Anne1970
09.08.2023, 00:03
Nein. Es bezieht sich auf Häuser bei denen der VKA-Tarifvertrag gilt. Die Auszahlung ist abhängig von der Beschäftigung.
„ (…) Zum einen erhalten Ärztinnen und Ärzte, die das gesamte Kalenderjahr 2023 bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber (oder auch mehreren, solange er dem Geltungsbereich des Tarifvertrages unterfällt) beschäftigt sind, die gesamte Einmalzahlung. Scheiden Ärztinnen oder Ärzte im Laufe des ersten oder zweiten Halbjahres aus oder beginnen unterjährig ein Beschäftigungsverhältnis, erhalten sie die Zahlung(en) anteilig. (…)
Voraussetzung für die Zahlung ist nunmehr, dass ein Anspruch auf Entgelt an zumindest einem Tag im jeweiligen Zeitraum besteht. Dem Anspruch auf Entgelt stehen dabei bestimmte Entgeltersatzleistungen –nicht jedoch das Elterngeld – gleich. Das Argument der Arbeitgeber: hierbei würde es sich nicht um eine Entgeltersatzleistung, sondern lediglich um eine Sozialleistung handeln; das Arbeitsverhältnis selbst ruhe(…)
Besteht das Arbeitsverhältnis im jeweiligen Halbjahr nicht durchgängig, beträgt die Einmalzahlung für jeden Kalendermonat, an dem an zumindest einem Tag Anspruch auf Entgelt (oder Entgeltersatz) bestand, ein Sechstel. Wurde ein Arbeitsverhältnis beispielsweise am 15. März 2023 begründet, besteht Anspruch auf 4 Sechstel der 1. Einmalzahlung (März, April, Mai und Juni).

Der (Teil-)Anspruch besteht auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich beendet wurde oder im laufenden Kalenderjahr beendet wird. Ärztinnen und Ärzte, die ausgeschieden sind, müssen diesen Anspruch allerdings im Rahmen der Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit geltend machen.(…)“

kartoffelbrei
09.08.2023, 05:36
Gibt es die Regelungen zur Einmalzahlung denn schon in "offizieller" Form? Habe gestern gesucht und die Aussagen, die Anne sucht, zwar als Mitteilung auf der MD-Website gefunden, aber der als aktuell bezeichnete Tarifvertrag ist von 2022.

Ich bin nämlich im Gegensatz zu meinen ehemaligen Kollegen nichts bekommen und habe das Gefühl, dass ich mich mit der Personalabteilung werde streiken müssen. Am einfachsten wäre es da ja, einen fertigen Tarifvertrag zitieren zu können.

Dooly
09.08.2023, 06:15
Der aktuelle TV ist hier: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifverträge/230523_TV-Ärzte_VKA_ÄTV-9_Lesefassung_01.01.2023.pdf Drück dir die Daumen, dass du dort die Infos findest, die du brauchst.

Dochope
09.08.2023, 10:30
Hallo noch einmal!Ich habe heute meine Sachbearbeiterin aufgesucht und den Fall bezüglich der Rückzahlung mit ihr besprochen .Ich werde jetzt in die richtige Gruppe aufsteigen,aber man könne nur sechs Monate zurückgehen,hat sie mir gesagt. Es geht sowohl um 2021 als auch um 2022. Also,insgesamt 12 Monate.Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Ist es wirklich nicht möglich,dass man mir das auszahlt?

Danke im Voraus!

Nefazodon
09.08.2023, 10:44
Soweit wir bekannt, sind rückwirkende Zahlungen tarifrechtlich/arbeitsrechtlich tatsächlich leider auf einen Zeitraum von 6 Monaten begrenzt.
Die Auskunft ist also leider korrekt:-nix

Du kannst natürlich trotzdem versuchen, bei deiner Verwaltung etwas zu erreichen, aber einen rechtlichen Anspruch hast Du nicht.:-nix

Dochope
09.08.2023, 10:57
Das bedeutet,dass eine Rückzahlung nur für sechs Monate möglich ist, und nicht dass keine Rückzahlung möglich ist,da das Erreignis schon so lange her ist?

Nefazodon
09.08.2023, 12:15
Genau. Die rückwirkende Zahlung kann für maximal 6 Monate geleistet werden.
Für die korrekte Einstufung an sich gibt es aber keine Ausschlussfrist.

kartoffelbrei
09.08.2023, 14:59
Der aktuelle TV ist hier: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifverträge/230523_TV-Ärzte_VKA_ÄTV-9_Lesefassung_01.01.2023.pdf Drück dir die Daumen, dass du dort die Infos findest, die du brauchst.

Danke dir!

Auch in der Fassung wird leider keine Einmalzahlung erwähnt, außer ich habe völlig Tomaten auf den Augen...

Dooly
09.08.2023, 15:37
Entschuldige, ich hab dein Posting ehrlicherweise nicht genau gelesen, sondern nur quergelesen, dass du den aktuellen TV suchst.
Inflationszahlungen haben in Tarifverhandlungen ja letztendlich auch nichts zu suchen, das ist wahrscheinlich irgendwo anders festgesetzt. Viel Glück, das ist echt schräg, dass die anderen das Geld bekommen haben, nur du nicht.

Dochope
09.08.2023, 16:59
Hallo,ich entschuldige mich,dass ich euch wieder mit dem Thema Einstufung beschäftige.Also,ich habe auch mit dem Betriebsrat Rücksprache gehalten und die meinen,dass ich keine Chance habe,Rückzahlungen für 2021 und 2022 zu bekommen.Da ich mich damals nicht gemeldet habe,hat das zu bedeutet gehabt,dass ich damit einverstanden gewesen bin,was ich extrem doof finde.Ich habe die ganze Zeit fleißig gearbeitet und nein Bestes gegeben und jetzt stellt sich heraus,dass ich das nicht bekommen habe,was mir zusteht. ich weiß es nicht ob es sich lohnt schriftlich eine Bitte an die Geschaftsführerin zu richten.Was mir noch einfallt,ist die Kontaktaufnahme mit dem Marburger Bund.Macht das Sinn?
Da ich mir jetzt Sorgen mache,dass mich das KH um das verdiente Geld bringen kann,frage ich mich ob ich den Lohn für die Dienste ausgezahlt bekomme,die ich im August und September mache,da ich ab dem .10 wechsle und bei und Dienste erst zwei Monate spater ausgezahlt werden
Ideen?

Philip_MHH
09.08.2023, 17:03
da muss man halt irgendwie schon sagen Pech gehabt....wenn man über 2 Jahre nicht sieht, dass man falsch eingestuft wurde. Versuchen über MB oder Anwalt kannst du...ich schätze aber, die Chancen sind schlecht

Endoplasmatisches Reticulum
09.08.2023, 17:53
ich weiß es nicht ob es sich lohnt schriftlich eine Bitte an die Geschaftsführerin zu richten.
Nur wenn du ihr mit einem beherzten Lacher den Tag versüßen möchtest.

Verbuche es als Lehrgeld. Es ist teilweise wirklich erschreckend, wie wenig sich manche Ärzte mit ihrem Arbeitsvertrag und ihrer Gehaltsabrechnung beschäftigen. In Zukunft passiert dir das nicht mehr.

kartoffelbrei
09.08.2023, 20:04
Entschuldige, ich hab dein Posting ehrlicherweise nicht genau gelesen, sondern nur quergelesen, dass du den aktuellen TV suchst.
Inflationszahlungen haben in Tarifverhandlungen ja letztendlich auch nichts zu suchen, das ist wahrscheinlich irgendwo anders festgesetzt. Viel Glück, das ist echt schräg, dass die anderen das Geld bekommen haben, nur du nicht.

Kein Problem, ich hätte auch nicht von dir erwartet, den Tarifvertrag für mich zu durchsuchen :-D

Ich habe zwischenzeitlich den Arbeitgeber gewechselt, wahrscheinlich war das deswegen kein Automatismus von Seiten der alten Personalabteilung. Jetzt muss ich nur noch herausfinden, ob das böser Wille war oder ein Versehen...