Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aktuelle VKA-Tarifverhandlung 22/23 und 2024- Der Diskussionsthread
Leider wahr... bin wirklich gespannt, auf was sich geeinigt wird.
Ich tippe auf 4% auf 2 Jahre verteilt. 5-6 Dienste/Monat über ein halbes Jahr gemittelt und weiterhin 2 freie Wochenenden.^^
sweety92
02.02.2022, 10:03
Was das Streiken angeht wäre ich SOFORT dabei, meine Abteilung ist aber leider voll mit A*****kriechern, sodass wir am Ende gemeinsam mit evtl noch 2 Kollegen die Blöden wären... Ansonsten wäre das denke ich schon zu machen: deutschlandweit sagt man an dem und dem Tag streiken einfach ALLE. Tja dann muss vllt der Chef(in) nen Dienst schieben für das Patientenwohl! Der hat ja auch den Eid iwann mal abgelegt (oderso). Aber nein, würde in meiner Abteilung NIEMALS funktionieren :(
Luffy123
03.02.2022, 21:09
Neurologie. Großes Haus, Maximalversorger.
Zwischen 4-6 Dienste im Monat (24-h-Dienste Bereitschaftsdienst). Zeiterfassung handschriftlich aktuell, ggf. mit Visitendienst jedes 2. Wochenende (für 3 Stunden). Kein Opt-out, trotzdem ca. 50 h/Woche.
Edit:
Streik ich wäre dabei ...
Hat der Marburger Bund eigentlich vor, sich jetzt endlich mal laut und öffentlich für einen Coronabonus stark zu machen, nachdem ÄrztInnen im neuen Entwurf wieder explizit ausgeschlossen wurden?
Hatte im FAQ auf den Tarifverhandlungsseiten gelesen, dass er das zumindest nicht im Rahmen der Tarifverhandlungen fordern will.
https://www.marburger-bund.de/bundesverband/tarifpolitik/vka-tarifrunde-2021
Warum fordert der Marburger Bund keine sogenannte Corona-Prämie?
Die Bundesregierung hat Ärztinnen und Ärzte zuletzt von der Zahlung einer sogenannten Corona-Prämie ausgenommen. Bei einigen Mitglieder stellte sich die Frage, warum der Marburger Bund nicht mit einer entsprechenden Forderung in die Verhandlungen geht. Die Tarifgremien haben allerdings bewusst auf eine solche Forderung verzichtet. Auch die sogenannte Corona-Prämie ist letztlich eine Einmalzahlung, deren Besonderheit darin liegt, dass sie weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Als Einmalzahlung wirkt sie jedoch weder tabellenwirksam noch wären akzessorische Zuschläge oder sonstige Gehaltbestandteile hiervon betroffen. Unser Ziel ist es jedoch, eine angemessene und vor allem nachhaltige Gehaltsteigerung zu erreichen. Daher fordern wir eine lineare Steigerung der Tabellenentgelte und verzichten - zumindest in den Forderungen - auf den einmaligen Effekt einer Prämie.
Das ist doch ein absoluter Mist-Take. https://www.stern.de/wirtschaft/news/weitere-streiks-tarifverhandlungen-fuer-privatbanken-abgebrochen-31545970.html Verdi fordert auch Einmalzahlung plus Prozente, und so wie die bisherigen Ergebnisse aussehen, wäre eine Einmalzahlung nicht schlecht, weil prozentuale Erhöhungen vermutlich im Nachkommabereich verlaufen...
Nefazodon
07.02.2022, 23:02
Hatte im FAQ auf den Tarifverhandlungsseiten gelesen, dass er das zumindest nicht im Rahmen der Tarifverhandlungen fordern will.
https://www.marburger-bund.de/bundesverband/tarifpolitik/vka-tarifrunde-2021
Und am Ende gibt es weder eine nennenwerte Erhöhung der Tabellenentgelte noch einen Coronabonus:-kotz
Unterdessen lacht uns der VKA aus....
Mistermeo
08.02.2022, 10:17
Das ist doch echt traurig. Der MB ist wirklich ein zahnloses Kätzchen..
Anne1970
08.02.2022, 11:28
Ich zitiere hier mal aus der Verhandlungsgruppe des MB:“Leider muss man wohl konstatieren, dass die KollegInnen, die vehement eine Einmalzahlung einfordern, vollständig auf die dauernde AG-freundliche Propaganda reingefallen sind. Bei den Einmalzahlungen muss grundsätzlich folgendes unterschieden
- Corona-Prämie aufgrund gesetzlicher Regelung (z.B. §§ 26a, d KHG):
Diese Prämien werden seitens der Krankenhäuser (aufgrund eines zwischen den Betriebsparteien vereinbarten Verteilungsschlüssels) verteilt und vollständig aus Mitteln des Gesundheitsfonds refinanziert. Während bei der Zahlung nach § 26a KHG auch Ärztinnen und Ärzte in den Kreis der anspruchsberechtigten Personen (durch Vereinbarung der Betriebsparteien) einbezogen werden konnten, waren sie nach den Regelungen des § 26d KHG (bzw. der Gesetzesbegründung) ausdrücklich ausgeschlossen. Hat das jeweilige Krankenhaus dennoch eine Ausschüttung auch an Ärztinnen und Ärzte vorgenommen, werden die Kosten nicht erstattet, bzw. besteht eine Regresspflicht. ÄrztInnen haben daher in der überwiegenden Anzahl der Fälle überhaupt nicht von dieser Prämie profitiert. Dagegen hat der MB an verschiedensten Stellen interveniert, das BMG zeigte sich jedoch völlig uneinsichtig. Bei beiden Prämien hatten die Gewerkschaften oder die Arbeitgeberverbände keinerlei Mitwirkungsmöglichkeiten.
Tarifliche Einmalzahlung: Grundsätzlich können die Tarifvertragsparteien -Corona hin oder her- eine tarifliche Einmalzahlung vereinbaren. Die Regelung des § § Nr. 11a EstG privilegiert solche Zahlungen gegebenenfalls bis zu einer Gesamthöhe von 1.500 € im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022. Wichtig hierbei ist jedoch, dass diese Zahlungen nicht refinanziert werden. Die schlichte Denke bei einigen Akteuren hat nun dazu geführt, etwaige tarifliche Entgelterhöhung statt linear (das heißt in der Entgelttabelle in prozentualer Höhe für alle tarifgebundenen Beschäftigten abzubilden) als Einmalzahlung und damit Corona-Prämie auszuwerfen. Für die Beschäftigten hat das den Charme, dass diese Einmalzahlung im Sinne des oben dargestellten steuerlich privilegiert ist (Vulgo: Brutto=Netto). Für den Arbeitgeber überwiegt der Nutzen natürlich bei Weitem: Er muss lediglich die einmalige Belastung stemmen, die Entgelte verändern sich dem Grunde nicht, Entgeltbestandteile, die sich aus den Tabellenentgelten ableiten, werden ebenfalls nicht dynamisiert. Er kann also, je nach Gestaltung, mit einer unveränderten Entgelttabelle arbeiten und abhängig von der Höhe der Einmalzahlung sogar behaupten, er würde damit den Effekt einer linearen Erhöhung im üblichen Umfang abbilden.
An dieser Rechnung mag etwas sein, solange und soweit bezogen auf das Kalenderjahr eben auch eine lineare Erhöhung stattfindet. Aus diesem Grund haben wir uns in verschiedenen Tarifbereichen (Sana, BG-Kliniken, Rhön) auf Corona-Prämien verständigt. Je länger nun die durch die Coronaprämie substituierte Laufzeit ohne lineare Erhöhung andauert, umso unattraktiver wird die Einmalzahlung. Ein gutes (oder schlechtes) Beispiel hierfür ist etwa die Einigung im Bereich der Landesbeschäftigten zum TV-L. Hier muss die Corona-Prämie den Verzicht auf lineare Erhöhungen für die Dauer von 14 Monaten kompensieren. Bei einer Höhe von 1.300 € für Vollbeschäftigte betrüge die (pseudolineare) Wirkung in der EG I Stufe 1 (TV-Ärzte/ VKA) immerhin 1,98 %, in der Endstufe der EG I ganze 1,5 %. Für erfahrene FachärztInnen bleiben 1,16 %. Legt man nun das Angebot der VKA zu Grunde (15 Monate und 1.200 € Einmalzahlung) sieht das Bild noch etwas unschöner aus. Bei all diesen Berechnungen bleibt übrigens unberücksichtigt, dass sich im Falle einer Einmalzahlung auch nicht diejenige Teile des Entgelts verändern, die tabellenakzessorisch ausgestaltet sind (Zuschläge, Stundenentgelte, Rufbereitschaftspauschalen).
Jetzt mag man zwar mit Verve von den Verhandlern fordern, dann verhandelt halt eine höhere Einmalzahlung oder passt die Laufzeit entsprechend an. Damit würden wir aber erhebliche Energien darauf verwenden, ein Instrument zu stärken, welches in erster Linie den Arbeitgebern dient; nur damit diese hinterher darauf verweisen können, welch ausdrückliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Ärztinnen und Ärzten mit dieser Corona-Prämie verbunden ist. Ist es nicht zumindest nicht solange Ärztinnen und Ärzte im Gegenzug auf Entgelterhöhungen verzichten müssen.“
Endoplasmatisches Reticulum
08.02.2022, 11:48
Das ist ja gut und schön. Aber wer ist denn auf die Idee gekommen, der MB solle eine Einmalzahlung statt einer Tabellenentgelterhöhung fordern? Mir persönlich wäre eine Einmalzahlung relativ egal, wenn denn der Rest stimmen würde; auch wenn sie eine mehr als angemessene Geste wäre. Ich verstehe hier aber den logischen Schluss nicht, von vornherein auf eine Forderung zu verzichten.
“Damit würden wir aber erhebliche Energien darauf verwenden, ein Instrument zu stärken, welches in erster Linie den Arbeitgebern dient; nur damit diese hinterher darauf verweisen können, welch ausdrückliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Ärztinnen und Ärzten mit dieser Corona-Prämie verbunden ist. Ist es nicht zumindest nicht solange Ärztinnen und Ärzte im Gegenzug auf Entgelterhöhungen verzichten müssen.“
Finde ich persönlich eher absurd. Was unterscheidet die Forderung nach einer Einmalzahlung von beliebigen anderen Forderung? Nach der Logik könnten die Arbeitgeber doch bei jedem Zugeständnis darauf zeigen und behaupten, sie seien schon sehr entgegenkommend gewesen. Demnach dürfte man pro Tarifrunde generell nur noch eine einzige Forderung stellen, um nicht andere Forderungen zu kannibalisieren?
Banane123
08.02.2022, 12:13
Ich zitiere hier mal aus der Verhandlungsgruppe des MB (...)
Vielen Dank für den Einblick in die Verhandlungsgruppe. Jedoch verstehe ich nicht warum man über Einmalzahlung ODER Tariferhöhung diskutiert. Es sollte doch selbstverständlich sein, dass es eine Anpassung vom Tabellenentgelt oberhalb der aktuellen Inflation gibt und zusätzlich weitere Verbesserungen wie z.B. einer Einmalzahlung (ob man die Coronabonus nennt ist ja egal), Begrenzung der Wochenenden/Diensten/Wochenarbeitszeit mit empfindlichen Zuschlägen falls dagegen verstoßen wird, verbindlicher Arztschlüssel zumindest für Überwachungsstation/Intensivstation usw usf.
Bei uns läuft es so: jede/r trägt im Dienstplansystem seine Stunden mit Begründung ein, werden idR bewilligt. Der/Die Dienstplanverantwortliche muss diese Stunden dann abzeichnen. FZA quasi nie möglich, da dünne Personaldecke, gibt jährliche Auszahlung der Überstunden. Dienste zwischen 4 und 8 - je nach Personaldecke. Dienstplan steht ca. 1-2 Monate vorher, einmal erst 2 Wochen vorher. Die „fertigen“ Dienstpläne werden teils recht variabel ausgelegt. Keine Zuschläge für kurzfristige Änderungen des Dienstplans. Ob der BR den Dienstplan bei uns freigibt ist nicht ersichtlich.
Sprich: Begründung der ÜS obliegt AN, kein FZA, keine elektronische AZ-Erfassung.
Aktuelle VKA-Verhandlung wirkt frustrierend.
Anne1970
11.02.2022, 07:50
Hm, das Problem ist natürlich: unter dem Verhandlungsergebnis müssen die Unterschriften beider Verhandler stehen.
Ein weiteres: wenn die bisher geltenden, im letzten Tarifvertrag gemeinsam unterschriebenen Regelungen vom AG nicht eingehalten werden, muss man das individuell einfordern. Mit Hilfe natürlich.
Erster Ansprechpartner sollte der Betriebsrat sein. Oft reicht ein Brief vom MB oder ein Gespräch. Wenn sich alle sperren, ist es nötig, das notfalls gerichtlich durchzufechten. Klar mit juristischer Vertretung durch den MB:aber dazu muss das Mitglied auch bereit sein, diesen Weg zu gehen.
Endoplasmatisches Reticulum
11.02.2022, 11:40
Mal aus Interesse - wie sähe denn so ein Brief vom Marburger Bund aus? Gibt da Beispiele? Würde mich nur mal interessieren. Also wenn mein Arbeitgeber mich zu, sagen wir mal, 10 Diensten im Monat zwingt und das wie immer auf Alternativlosigkeit schiebt, was würde der Marburger Bund da schreiben?
Generell finde ich das Thema schwierig, weil die Meta-Ebene oft vernachlässigt wird. Wenn ich als Assi neu in die Abteilung komme und kurze Zeit später Betriebsrat oder MB beim Chef zucken, ist der ja nicht zu blöd, 1+1 zusammenzuzählen. Und zum mangelnden Zusammenhalt unter Assis und die damit verbundenen Implikationen wurde hier ja bereits reichlich diskutiert, leider. Die meisten Assistenten arbeiten leider nach wie vor in Konstellationen, in denen es fürs individuelle Wohlergehen am besten ist, die Schnauze zu halten bis es gar nicht mehr geht und dann einfach zu wechseln, anstatt sich für Verbesserungen einzusetzen ...
Anne1970
11.02.2022, 11:56
Denke, dass die juristischen Fakten klar sind, dass aber in den meisten Fällen der MB-Briefkopf schon alleine… wirksam ist. Es zeigt dem AG, dass der Arbeitnehmer nicht … allein steht und nicht gewillt ist, sich gefallen zu lassen, dass seine Rechte beschränkt werden.
In den Fällen erfordert das natürlich schon ein gewisses „standing“. Am besten wäre, wenn die Mitarbeiterschaft an einem Strang zöge.
Oft reicht es schon, mal nachzufragen. Allerdings muss man schon selbst … aktiv werden. Als Mitglied beim zuständigen MB-Landesverband, als Mitarbeiter beim Betriebsrat oder in der Personalabteilung nach der Umsetzung der tariflich festgelegten Regelungen.
SineNomine
11.02.2022, 15:25
Keine elektronische Zeiterfassung. Je nach Fachbereich wird auch von oben kommuniziert, dass es keine Überstunden gibt / geben darf, in anderen Fachbereichen unproblematisch.
Lösung wäre wohl tatsächlich nur, die !manipulastionsfreie! elektronische Zeiterfassung verpflichtend zu machen und keine schlupflöcher à la "ersatzweise kann auch" offen zu lassen.
Was den Marburger Bund und die Tarifverhandlungen angeht verstehe ich nicht, dass man eine Einstiegsforderung deutlich unter aktuellem und kurz- bis mittelfristigem Inflationsniveau veranschlagt (im Wissen, dass das iun Verhandlungen noch weiter reduziert wird).
Zudem, und das ist was strukturelles, sollte Spät-, Nacht und Wochenendarbeit (also alles was unter Dienste läuft) höher bezahlt sein als "reguläre" Arbeit, was dann auch die Belastungen widerspiegeln würde. Aktuell ist es umgekehrt. Und von wegen Bereitschaft ... in der Pflege kommt auch keiner auf die Idee, den Nachtdienst nur mit bspw. 50% Arbeitszeit zu veranschlagen ... und die Pflege ist dennoch nur für ihre Station, und nicht für 100 oder 200 Betten verantwortlich.
Hm, das Problem ist natürlich: unter dem Verhandlungsergebnis müssen die Unterschriften beider Verhandler stehen.
Heisst das, man sollte lieber keine Forderungen stellen, weil die Gegenseite das Abkommen verweigern könnte?
Endoplasmatisches Reticulum
11.02.2022, 16:19
Zudem, und das ist was strukturelles, sollte Spät-, Nacht und Wochenendarbeit (also alles was unter Dienste läuft) höher bezahlt sein als "reguläre" Arbeit, was dann auch die Belastungen widerspiegeln würde. Aktuell ist es umgekehrt. Und von wegen Bereitschaft ... in der Pflege kommt auch keiner auf die Idee, den Nachtdienst nur mit bspw. 50% Arbeitszeit zu veranschlagen ... und die Pflege ist dennoch nur für ihre Station, und nicht für 100 oder 200 Betten verantwortlich.
... und die Pflege kommt nur für 8 bis (im Nachtdienst) 10 Stunden, dann gehts ab nach Hause.
Heisst das, man sollte lieber keine Forderungen stellen, weil die Gegenseite das Abkommen verweigern könnte?
Eine Furcht, die von der VKA offensichtlich unter Schweißausbrüchen und Panikattacken geteilt wird.
Banane123
11.02.2022, 17:49
Oft reicht es schon, mal nachzufragen. Allerdings muss man schon selbst … aktiv werden.
Und das in einer Zeit in der befristete Verträge (teilweise auf zwei Jahre) mittlerweile die Regel und nicht mehr die Ausnahme sind? Wenn man als Assistent muckt wird der Vertrag nicht verlängert und das wars.
Genau damit sowas nicht passiert gibt es eigentlich Gewerkschaften.
Zudem, und das ist was strukturelles, sollte Spät-, Nacht und Wochenendarbeit (also alles was unter Dienste läuft) höher bezahlt sein als "reguläre" Arbeit, was dann auch die Belastungen widerspiegeln würde. Aktuell ist es umgekehrt. Und von wegen Bereitschaft ... in der Pflege kommt auch keiner auf die Idee, den Nachtdienst nur mit bspw. 50% Arbeitszeit zu veranschlagen ... und die Pflege ist dennoch nur für ihre Station, und nicht für 100 oder 200 Betten verantwortlich.
Bei aller Zustimmung zu der Meinung, dass Nachtarbeit in der Klinik (übrigens auch bei der Pflege) bei weitem zu schlecht bezahlt wird, aber was soll denn dieser krumme Vergleich?
Pflege hat keinen Bereitschaftsdienst, sondern Schichtdienst, was ich übrigens viel belastender finde als Bereitschaftsdienst, selbst wenn man im Bereitschaftsdienst nur mal ne Stunde oder zwei ins Bett kommt. Abgesehen davon ist der ärztliche Bereitschaftsdienst quasi nirgends mit 50% der Arbeitszeit bewertet. Höchstens in irgendwelchen Schlankmach-Kliniken o.ä., in denen man normalerweie die ganze Nacht durchschläft. Im TVÄ/VKA ist die niedrigste Bereitschaftsdienst-Bewertung 60% plus die 15% Zuschlag, also 75%, wenn eine Arbeitsbelastung im Dienst von maximal 25% besteht. Persönlich habe ich noch nirgends gearbeitet, wo der Bereitschaftsdienst nicht mit der höchsten Stufe bewertet war. Dass die Arbeitsbelastung im Bereitschaftsdienst oft nicht tatsächlich kleiner als 50% der Zeit ist, ist durchaus ein Thema, aber 100% vom Geld gibts inzwischen dafür. Im TVÄ/VKA gibts für die höchste Bereitschaftsdienst-Stufe zur Zeit 115% (100+15) zuzüglich 15% Nachtzuschlag zwischen 21 und 6 Uhr. Das Stundenentgelt im Bereitschaftsdienst der höchsten Stufe ist inzwischen selbst ohne Nachtzuschlag ähnlich hoch wie bzw. höher als der Stundenlohn in der Regelarbeitszeit bei gleicher Erfahrungsstufe.
In der Pflege und anderen Berufen sind die Möglichkeiten, der dauerhaften Nachtarbeit zu entgehen, in meinen Augen übrigens deutlich geringer als für Ärzte, für die meistens echter Schichtdienst spätestens nach der Facharzt-Prüfung kein Thema mehr ist, höchstens noch Bereitschaft. Fachärzte im Dreischicht-System gibts höchstens in der Notaufnahme und ganz eventuell auf einer sehr großen Intensiv.
Der Nachtzuschlag und Wochenendzuschlag und Feiertagszuschlag sind ein Problem. Die sind in meinen Augen tatsächlich komplett lächerlich, sowohl für Ärzte als auch für alle anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen, in der Lebensmittel-Industrie und in den weiteren Bereichen der Versorgung. Angestellte der Metall-Industrie lachen sich kringelig, wenn sie was von 15% oder 25% Nachtzuschlag hören, und damit haben sie auch recht.
Ist aber auch ein gesellschaftliches Problem, dass Nachtarbeit insgesamt viel zu wenig geschätzt (und entlohnt) wird. Wahrscheinlich auch deshalb, weil die meisten Leute damit nichts zu tun haben. Und irgendwie findet man auch so offensichtlich immer genug Leute. Auf Medizin-Studienplätze gibts ja auch immer noch 10 Bewerber, die sich nach dem Studium unbedingt die Nächte um die Ohren schlagen wollen.
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