Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aktuelle VKA-Tarifverhandlung 22/23 und 2024- Der Diskussionsthread
Solange die Bereitschaftsstunden pauschal durch das Frei am nächsten Tag weggerechnet werden dürfen, kommt eine Erhöhung des Bereitschaftsentgelts ja kaum an.
Wenn das geändert werden könnte, würde man tatsächlich eine schon bemerkbare Steigerung des Gehalts sehen. Gibt es da keine Möglichkeit, das zu ändern?
Ich vermute, das ist genau das Problem: Das wär viel zu teuer. Stell dir vor, die Krankenhäuser hätten für jeden Dienstarzt 20-30% höhere Personalkosten im Monat. Deswegen werden die sich dagegen stark wehren und lieber kleinere Schritte an anderen Stellen gehen. Und rein logisch ist es ja auch einigermaßen nachvollziehbar, dass man für Arbeitstage, an denen man nicht arbeitet, nicht bezahlt werden sollte. Aber dann muss zumindest der Nachtdienst entsprechend besser vergütet werden.
Erlkönigin
13.06.2024, 13:43
Ich wäre schon ziemlich zufrieden, wenn die 8.5% Gehaltserhöhung durchgeboxt würde. Das ist irgendwie einfach die realpolitischte Stellschraube, bei der möglichst viel möglichst zeitnah ankommt.
Prinzipiell empfinde ich den "Freizeitausgleich" auch als Schweinerei, aber dann soll sich die Schinderei halt wenigstens monetär lohnen.
Ich vermute, das ist genau das Problem: Das wär viel zu teuer. Stell dir vor, die Krankenhäuser hätten für jeden Dienstarzt 20-30% höhere Personalkosten im Monat. Deswegen werden die sich dagegen stark wehren und lieber kleinere Schritte an anderen Stellen gehen. Und rein logisch ist es ja auch einigermaßen nachvollziehbar, dass man für Arbeitstage, an denen man nicht arbeitet, nicht bezahlt werden sollte. Aber dann muss zumindest der Nachtdienst entsprechend besser vergütet werden.
Arbeitszeitschutzgesetz ist Arbeitszeitschutzgesetz. Wenn ihnen das nicht passt, sollen sie sich doch die günstigen Honorärzte für die Nacht holen oder mehr Leute anstellen.
Das Arbeitsschutzgesetz wird bereits eingehalten, genau dafür gibt's ja die Ruhezeit.
Das ist doch eine makabere Einstellung zum Arbeitszeitgesetz. Mag vielleicht rechtlich in Ordnung sein, aber moralisch ist das doch echt ein Griff ins Klo. Du zwingst (Fast niemand macht das doch freiwillig!) jemanden in den 24h Dienst und ziehst ihm am nächsten Tag das Gehalt ab, weil er nicht da ist, weil er es gesetzlich eben nicht darf. Das ist doch Wahnsinn, wie kann man sowas als sinnig verteidigen?? Was kommt als nächstes? Feiertag wird auch vom Stundenkonto abgezogen?
Arzt A arbeitet fünf Werktage 8-16 Uhr und bleibt Freitag noch über Nacht in Bereitschaft, hat Samstag (nach Dienst) und Sonntag frei.
Arzt B hat Donnerstag Dienst, arbeitet also vier Werktage und Donnerstag Nacht. Hat Freitag (nach Dienst) und Samstag und Sonntag frei.
Bekommen beide das gleiche Geld für diese Woche oder bekommt der, der einen Werktag mehr arbeitet, mehr als der, der ein langes Wochenende hat? Was ist fairer?
Choranaptyxis
14.06.2024, 08:16
@JAK1 in einem Haus hieß es zu mir, dass eben eine chirurgische Abteilung deswegen den Tag "gutgeschrieben" bekommt. Bin mir nicht mehr sicher, ob die Stunden dann woanders aufgeschrieben wurden oder einfach das Geld gezahlt wurde. Aber die haben sozusagen den BD notfalls durchgeschuftet, aber den dienstfreien Tag gezahlt bekommen. War eine hauseigene Regelung.
@docdean so mag es ungerecht erscheinen. Aber welchen Berufsstand kennst du, der 24h in der Firma ist, eine fragwürdige Erholung währenddessen hat und sozusagen noch nacharbeiten muss wegen der Schicht? Da würden die meisten nur lauthals loslachen.
Wenn ich überleg, in einem Ferienjob war Sonntag auf Montag-Nachtschicht freiwillig. Es waren aber eigentlich immer alle da, da mehrere Stunden Sonntagszuschlag plus Nachtzuschlag und die restliche Nacht immerhin noch Nachtzuschlag. Spätzuschlag gab es ab 14 oder 16 Uhr bereits.
@docdean so mag es ungerecht erscheinen.
Nein, es ist ungerecht. Die Frage der Vergütung der Bereitschaftsdienste ist eine völlig andere, das muss man differenzieren und das hab ich am Anfang schon getan.
Kenne es auch aus Freundeskreisen, dass sich um Nachtschicht Feiertags regelrecht geprügelt wird, weil es so exorbitant gut vergütet wird. Der Bereitschaftsdienst an und für sich wird verramscht. Bei McDonalds bekommt man auch das volle Gehalt ganz egal ob um 3 Uhr morgens einer einen BigMac essen will oder nicht.
Das Arbeitsschutzgesetz wird bereits eingehalten, genau dafür gibt's ja die Ruhezeit.
Klar. Aber warum darf der Arbeitgeber das dann noch als "Freizeitausgleich" anrechnen und dir weniger Geld auszahlen? Freizeitausgleich bedeutet für mich vom Gefühl, ich kriege dafür einen anderen Tag frei und nicht, das Gesetz verbietet es dort weiter zu arbeiten weil ich schon 24 h hinter mir hab.
gitclone
15.06.2024, 14:12
Für die anstehenden Verhandlungen - insbesondere RB & BD betreffend - würde ich vorschlagen die steuerfreien Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertrag auszureizen. Im BG-Tarif geht das schon in die richtige Richtung.
(1) Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie
1.
für Nachtarbeit 25 Prozent,
2.
vorbehaltlich der Nummern 3 und 4 für Sonntagsarbeit 50 Prozent,
3.
vorbehaltlich der Nummer 4 für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr und an den gesetzlichen Feiertagen 125 Prozent,
4.
für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai 150 Prozent
des Grundlohns nicht übersteigen.
(2) 1Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht; er ist in einen Stundenlohn umzurechnen und mit höchstens 50 Euro anzusetzen. 2Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr. 3Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr des jeweiligen Tages. 4Die gesetzlichen Feiertage werden durch die am Ort der Arbeitsstätte geltenden Vorschriften bestimmt.
(3) Wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird, gilt abweichend von den Absätzen 1 und 2 Folgendes:
1.
Für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr erhöht sich der Zuschlagssatz auf 40 Prozent,
2.
als Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Sonntag oder Feiertag folgenden Tages.
Nachts (20 Uhr bis 6 Uhr) sind 25% (0-4 Uhr sogar 40%) steuerfrei, sonntags 50%, Feiertag 125%, 24. ab 14 Uhr, 25.-26.12 und 01.05 150%. Sonntag&Feiertag sind zusätzlich 0 Uhr bis 4 Uhr des Folgetags begünstigt.
Grundlohn (Tabellenentgelt/Monatsarbeitsstunden) darf max. 50 EUR pro Stunde sein (Das ist auch so ne versteckte kalte Progression - nur aktuell nach Tarif noch nicht relevant).
Wird das überschritten, ist die Steuerfreiheit nicht auf den Satz gecappt, sondern entfällt komplett - sprich für den ganzen Satz werden Steuern (für die meisten dann 42% - SV teilw. irrelevant da oft über BBG) fällig.
Aktuell ist insbesondere der Feiertagszuschlag - wenn kein FZA erfolgt - mit 135% für uns problematisch. Bei 135% kommen bei nem AiW bspw. Stufe 4 Stk 1 35,66 * 0,58 * 1,35 = 25,85 EUR netto Zuschlag pro Stunde raus. Wären es 125% bekäme man 35,66 * 1,25 = 44,58 EUR netto. Mein Vorschlag wäre den Feiertagszuschlag generall (unabhängig vom FZA) zu erhoehen und (bis auf die oben genannten Ausnahme-Feiertage) auf 125% zu cappen.
Die anderen Zuschläge sollte man moeglichst auch versuchen auf die steuerfreien Maxima zu bringen. Das gilt übrigens automatisch auch für effektive Arbeit in der RB. BD-Zuschläge sollten imho im gleichen Schritt auch so angepasst werden.
Das hat für uns massive netto Vorteile und Dienstgeschehen wird für den AG teuer - er ist also daran interessiert das möglichst zu reduzieren - insbesondere sinnfreie Routinetätigkeit nicht in Dienstzeiten zu legen. Gleichzeitig ist das Verhandlugnsvolumen nicht so groß, wie für den Fall, dass der gleiche Effekt auf das netto-Einkommen mit Steigerungen des Tabellenentgelts erzielt werden müsste.
Also Sonntag bis Montag 4 Uhr 50%, Feiertag bis nächsten Tag 4 Uhr moeglichst hoch - am besten 125%, Nacht 25%, 0-4 Uhr 40%.
+1 für höhere Zuschläge für Dienst zu ungünstigen Zeiten. Haben mir auch einige Kollegen so geschildert, dass sie das am sinnvollsten fänden.
McLaren422
02.07.2024, 21:20
https://www.marburger-bund.de/bundesverband/meldungen/vka-vergebliches-warten-auf-ein-angebot-vka-spielt-auf-zeit
oje, das läuft ja wieder richtig gut. Wieviele Warnstreiks werdens diesmal? 5? 6? :D
Anne1970
11.07.2024, 00:19
Hier eine Initiative zur Blockade-Haltung der VKA
https://www.change.org/p/zusammen-die-vka-aus-der-blockadehaltung-l%C3%B6sen-und-zu-einem-realistischen-angebot-bewegen?recruited_by_id=f2eee5e0-3eff-11ef-b664-85a43d1981a0&utm_source=share_petition&utm_campaign=psf_combo_share_initial&utm_term=share_for_starters_page&utm_medium=copylink
Wieso gibt es eine Petition? Verstehe ich nicht so richtig. Gibt doch den MB, der verhandelt. Wofür gibt es jetzt die Petition?
Relaxometrie
11.07.2024, 10:04
Gestartet von einem vermutlich (zu Recht) entnervten Assistenzarzt. Ein absolutes Armutszeugnis für den MB. Ist aber ja nichts Neues.
Leider wird die Petition genau GAR NICHTS bewirken.
Nefazodon
11.07.2024, 16:49
Ich find die Idee einer Petition nicht schlecht. Die Petition zur Nichtannahme des TdL-Vertrages hat zwar auch nicht dazu geführt, dass nochmal etwas geändert wurde, aber immmerhin hat der MB, zumindest in der Mitgliederkommunikation, darauf reagiert.
Ich denke, wenn wir dem MB zeigen wollen, dass wir uns ein anderes Vorgehen in den Verhandlungen wünschen, geht es nur so!
Was ich ehrlich gesagt -absolut- nicht verstehe, ist, dass es in den letzten Jahren in ALLEN Tarifverhandlungen so war, dass sich die Arbeitgeberseite zum ersten Termin überhaupt nicht inhaltlich mit den Forderungen auseinandergesetzt hat.
Ich empfinde das als bodenlose Frechheit und Zeichen der Geringschätzung bzw. blanken Verachtung.
Kann man das nicht bitte abstellen?
Ich glaube, es haben alle Beteiligten besseres zu tun als Plattitüden auszutauschen und einen Termin ungenutzt verstreichen zu lassen.
Kann man nicht die Forderungen im Vorfeld der Verhandlungen übermitteln, mit der Bitte, sich inhaltlich vorzubereiten verbunden mit einer Warnstreikandrohung, wenn das nicht der Fall sein sollte?
McLaren422
11.07.2024, 21:41
Was soll eigentlich folgende Scheiße bedeuten:
"Offen transportiert wurde von der VKA hier die Erwartungshaltung, dass die Refinanzierungsbedingungen eigentlich einen Sanierungsbeitrag der Ärztinnen und Ärzte erforderlich machen."
Entweder: freiwillig auf 20% des Gehaltes verzichten oder gekündigt werden?? Oder soll ich freiwillig was ans Klinikum spenden?
Anne1970
11.07.2024, 23:15
Ich find die Idee einer Petition nicht schlecht. Die Petition zur Nichtannahme des TdL-Vertrages hat zwar auch nicht dazu geführt, dass nochmal etwas geändert wurde, aber immmerhin hat der MB, zumindest in der Mitgliederkommunikation, darauf reagiert.
Ich denke, wenn wir dem MB zeigen wollen, dass wir uns ein anderes Vorgehen in den Verhandlungen wünschen, geht es nur so!
Was ich ehrlich gesagt -absolut- nicht verstehe, ist, dass es in den letzten Jahren in ALLEN Tarifverhandlungen so war, dass sich die Arbeitgeberseite zum ersten Termin überhaupt nicht inhaltlich mit den Forderungen auseinandergesetzt hat.
Ich empfinde das als bodenlose Frechheit und Zeichen der Geringschätzung bzw. blanken Verachtung.
Kann man das nicht bitte abstellen?
Ich glaube, es haben alle Beteiligten besseres zu tun als Plattitüden auszutauschen und einen Termin ungenutzt verstreichen zu lassen.
Kann man nicht die Forderungen im Vorfeld der Verhandlungen übermitteln, mit der Bitte, sich inhaltlich vorzubereiten verbunden mit einer Warnstreikandrohung, wenn das nicht der Fall sein sollte?
Die Forderungen werden vorher übermittelt. Und sie machen doch immer wieder das Gleiche. Diejenigen, die uns da gegenüber sitzen fließen nicht gerade über vor Wertschätzung für die Ärztinnen und Ärzte. Dort zu verhandeln ist nicht wirklich durchgängig ein Vergnügen.
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