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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aktuelle VKA-Tarifverhandlung 22/23 und 2024- Der Diskussionsthread



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anignu
03.12.2022, 15:29
wirksam Ineffizienzen abbauen kannst, wenn du ausreichend umfassende Doppelstrukturen und Vorhaltekosten hattest, dass der Abbau unter Betrachtung aller Nebenbedingungen und Folgeeffekte eine adäquate Lösung des Problems verspricht und der neue Status quo in Summe nützlicher zu bewerten ist als der alte.
Genau das ist (zumindest gefühlt) bei uns der Fall. Wir haben dauernde Saalsperrungen (Bettensperrungen, hohe Dienstanzahl, nicht unbedingt hohe Dienstbelastung etc.) in beiden Häusern die eine einigermaßen sinnvolle Arbeit in beiden Häusern fast unmöglich machen. Zusammen wäre es glaube ich eher möglich.

Bzgl. einer ursächlichen Lösung des Problems: das ist schwierig bis unmöglich. Andersrum, es wird nicht gemacht. Man bekommt von außen Bedingungen vorgesetzt mit denen man leben muss bzw. leben wird und man muss das Beste draus machen. Denn nur dazusitzen und drauf zu warten dass die Politik schon alle Probleme aller Krankenhäuser lösen wird geht halt nicht. Damit fährt man alles an die Wand. Man muss auch selbst was tun. Einerseits man selbst persönlich, dass man sich selbst überlegt was man will und zu welchen Bedingungen und wo man auch bereit ist in den sauren Apfel zu beißen (Beispiel bei mir: ich kann nicht extrem spannende Chirurgie machen an einem Krankenhaus und gleichzeitig keine Dienste. Ich könnte mich niederlassen, hätte dann keine/wenige Dienste könnte dann aber einiges an Operationen nicht mehr machen). Und dann bzgl. der Krankenhäuser, die müssen auch schauen wie sie irgendwie durchkommen...

Sonic the Hedgehog
03.12.2022, 18:17
Gibt es Infos bzgl. einer möglichen Inflationsprämie? 3000 Euro sind ja für den Arbeitgeber steuerfrei. Gefühlt jeder in meinem (nicht ärztlichen) Bekanntenkreis hat dieses Jahr so eine Prämie bekommen.

Anne1970
04.12.2022, 00:51
Die Verhandlungen haben noch nicht begonnen. Ein erstes Treffen der Tarifparteien ist für 23.1.23 terminiert. Geplant ist eine Fortsetzung im Februar.

Gendra
04.12.2022, 10:17
Gibt es Infos bzgl. einer möglichen Inflationsprämie? 3000 Euro sind ja für den Arbeitgeber steuerfrei. Gefühlt jeder in meinem (nicht ärztlichen) Bekanntenkreis hat dieses Jahr so eine Prämie bekommen.

Speziell für Ärzte wurden noch keine Ausagen getroffen, aber allgemein für den öffentlichen Dienst hat man sich schon geäußert, dass man keine Grundlage dafür sieht, diese (außerhalb der anstehenden Tarifneuverhandlungen) zu zahlen.
Letztendlich ist sie ja auch genau dafür von der Politik beschlossen wurden: um die Arbeitnehmer mit einer Einmalzahlung statt einer Gehaltserhöhung abspeisen zu können.

Entsprechend unserem Verhandlungsgeschick werden wir sie auch sicher mit dem nächsten Tarifabschluss (gemeinsam mit einer Nullrunde) bekommen.

Anne1970
23.01.2023, 16:24
In dem (s.o.) entsprechenden Gesetz wurden dann die Ärztlichen Mitarbeiter/innen ausgenommen.

Anne1970
24.01.2023, 03:01
Im VKA- Info Thread ist’s gepostet: diesmal geht’s um Entgeld-Erhöhung. Aktuell in verschiedenen Tarifverhandlungen ( BG,Helios,etc.) und überall gibt’s quasi die gleiche MB-Forderung: kumulierter Inflationsausgleich plus 2,5%.
Für VKA sind insgesamt drei Termine geplant. Wie in der aktuellen Info zu lesen, hat der AG-Verband kein (Gegen-)Angebot gemacht sondern quasi nur mitgeteilt: „wir haben nix und geben nix“.
Die verhandeln heute weiter mit Verdi und dem Dt. Beamtenbund, dbb (es geht um Arbeitnehmer im „öffentlichen Dienst“). Im Februar gibt’s wieder einen Termin mit dem MB. Und im April auch;dieser letzte geplante Termin VKA:MB ist nach dem letzten Verdi-Verhandlungstermin. Es bleibt spannend.
Denke nicht, dass es ohne (Warn-)Streik abgehen wird… Was denkt ihr?

Bonnerin
24.01.2023, 06:51
Vermutlich nicht ohne Streiks - eine Warnung wird nicht reichen.

Aber generell wird es viel spannender, was am Ende mit dem MB passiert. Wenn das wieder so eine Frechheit von Abschluss wird wie beim letzten Mal kann ich mir vorstellen, dass damit dann das Ende dieser Gewerkschaft eingeläutet ist.
Da die Beiträge nicht erhöht wurden sehe ich von MB-Seite keinen Anhalt für längeren Streik-Support.

Trotz großer Unzufriedenheit bin ich noch nicht ausgetreten, aber je nachdem, was jetzt rauskommt war es das auch mit meiner finanziellen Unterstützung. Ich arbeite ohnehin nicht im Tarifgebiet des MB, von daher...

Nefazodon
28.01.2023, 10:33
Wenn man den aktuellen Newsletter des MB liest, stehen mehrere Tarifverhandlungen an (VKA, BG-Kliniken, Asklepios). Und Alle sind natürlich schwierig. Wundersamerweise wollen die Arbeitgeber kein Füllhorn mit Geld ausschütten und lehnen einen Inflationsausgleich ab.

Auch ich bin gespannt auf diese Verhandlungen und sehe das wie Bonnerin. Wenn es in diesen Verhandlungen dem Marburger Bund immer noch nicht gelingt substantielle Verbesserungen beim Gehalt zu erreichen, wird das zu massiver Unzufriedenheit führen.

Man wird natürlich auch sehen müssen, was verdi in den aktuellen Verhandlungen für seine Mitglieder erreicht. Verdi fordert für den öffentlichen Dienst ja 10,5% mehr Gehalt bzw. mindestens 500 Euro mehr pro Monat.
Was am Ende dabei herauskommt, wird man natürlich sehen müssen, aber der MB wird sich daran messen lassen müssen.

h3nni
28.01.2023, 11:03
Verdi macht eigentlich relativ gute Abschlüsse, das meinte Funkel ja auch mal hinsichtlich MD, dass der dortige TV ja MB und Verdi als Partner hat und deswegen bessere Konditionen rauskommen

anignu
28.01.2023, 12:32
Ich finde immer noch dass man den aktuellen Tarifvertrag viel schlechter redet als er tatsächlich ist! Die Regelungen zu Anzahl von Ruf- und Bereitschaftsdiensten ist einfach so klar und unmissverständlich geschrieben dass es cool ist.
Bei uns knallt es grad, weil in sehr vielen Abteilungen zu wenige Leute eingestellt sind um einen tarifvertragskonformen Dienstplan hinzubekommen. Und nach paar Jahren des eher "Hungern und Durchhalten" lechzen die Leute nach Entlastung. Und da wird nun von den Assistenten direkt in klarer Form an Chefs und Personalabteilungen kommuniziert. Ich bin gespannt was das in nächster Zeit noch ändert.

Endoplasmatisches Reticulum
28.01.2023, 14:38
Die Regelungen zu Anzahl von Ruf- und Bereitschaftsdiensten ist einfach so klar und unmissverständlich geschrieben dass es cool ist.
Ich finde die Generalausnahmeklausel mit der Gefährdung der Patientensicherheit™ alles andere als klar und unmissverständlich. Bleibt halt Auslegungssache und erlaubt dem Arbeitgeber, im Zweifel einfach zu konstatieren, der Fall läge vor. Die Durchsetzungsverantwortung obliegt dann wieder dem Arzt, man muss sich aktiv wehren, mit allen Konsequenzen. Same procedure as every year - maximale Erpressbarkeit im Rahmen der Weiterbildung, wenn man ortsgebunden ist, wenn man fachgebunden ist.

Bezüglich etwaiger Mindestarztzahlen magst du Recht haben; ich kenne es nur so, dass das einfach ignoriert wird. Aber darüber hinaus ist die Klausel bei einem malignen Arbeitgeber kein Klopapier wert. Und genau gegen einen solchen sollte der Tarifvertrag ja gerade schützen.

anignu
28.01.2023, 15:01
Natürlich muss man sich aktiv wehren. Du musst dich auch aktiv wehren wenn man dich an 4 Wochenenden im Monat zu Diensten einteilt und wenn man eine Einteilung macht die 120h/Woche beinhaltet. Man muss sich immer wehren wenn ein Arbeitgeber was nicht erlaubtes macht. Du musst sich auch aktiv wehren wenn dir eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Du musst dich aktiv wehren wenn dir kein Geld mehr gezahlt wird.
Ich weiß jetzt nicht was du erwartest? Es gibt Regeln und wenn die einseitig gebrochen werden muss man sich wehren. Es ist ja kein Zoo wo sich alle gegenseitig streicheln. Also nicht in meiner Welt.

Aber die Regelungen sind härter und weniger schwammig. Keine "Ausgleichszeiträume" mehr innerhalb eines halben Jahres wo man dann aktiv einen Antrag auf Ausgleich nochmal ein halbes Jahr später stellen muss. Nein, harte Regeln für innerhalb eines Monats. Und man kann gleich im ersten Monat der Personalabteilung schreiben dass die Regeln nicht mehr eingehalten werden oder nur einen halben Dienstplan abgeben und und und. Und dann sollen sie halt schriftlich sich auf Patientengefährdung berufen. Das können sie einen Monat oder zwei Monate mal machen. Dann müssen sie aber auch nachweisen dass sie was dagegen tun. Mit Stellenausschreibungen, Honorarärzten, heranziehen von OÄ oder CA oder was auch immer...

Moorhühnchen
28.01.2023, 15:10
Ich finde immer noch dass man den aktuellen Tarifvertrag viel schlechter redet als er tatsächlich ist! Die Regelungen zu Anzahl von Ruf- und Bereitschaftsdiensten ist einfach so klar und unmissverständlich geschrieben dass es cool ist.
Bei uns knallt es grad, weil in sehr vielen Abteilungen zu wenige Leute eingestellt sind um einen tarifvertragskonformen Dienstplan hinzubekommen.
Die Höchstgrenzen der Bereitschaftsdienste sind ein sehr mächtiges Mittel, welches wir in meiner Abteilung gerade ausgenutzt haben, so dass nach Prostest unsererseits der Märztdienstplan zurückgezogen wurde. Die Patientensicherheit ist auch mit Honorarärzten sichergestellt - man muss es der Geschäftsführung nur mal sagen! :-))

Auch Oberärzte und Chefs, die sonst nur Hintergrunddienste machen, sind durchaus berechtigt, eine Patientengefährdung abzuwenden!

Endoplasmatisches Reticulum
28.01.2023, 15:29
Ich weiß jetzt nicht was du erwartest? Es gibt Regeln und wenn die einseitig gebrochen werden muss man sich wehren.
Es ist doch wohl ein Unterschied, ob der Arbeitgeber zweifelsfrei vertragsbrüchig wird, indem er das Gehalt nicht auszahlt oder dich für 120 Stunden Arbeit in einer Woche einteilt, oder ob er eine schriftlich im Tarifvertrag vorformulierte, aber nicht eindeutig konkretisierte Ausnahmeregel aufgreift. Der Punkt ist bei allen diesen Problemen, dass Ärzte in Weiterbildung oft erpressbar sind durch Probezeit, befristete Verträge, gerade in Großstädten und/oder fachabhängig teils massiven Bewerberüberschuss, gute Chefvernetzung und ggf. fehlenden Willen, das ganze Leben halbjährlichen Umzügen nach Stellenschmiss unterzuordnen.

Die Kritik an solchen Regelungen bleibt, dass sie gerade die Leute nicht adäquat zu schützen vermögen, die auf Schutz angewiesen wären. Bei einem benignen Arbeitgeber brauchst du keine eindeutigen Formulierungen ohne Wenn und Aber. Willst du aber vor einem malignen Arbeitgeber schützen, dann ist es der billige Weg, Formulierungen auszuhandeln, die genau von so einem sehr einfach ausgenutzt werden können, und dann dem Arzt zu sagen: klag halt! Dafür braucht man keine Gewerkschaft.

Moorhühnchen
28.01.2023, 15:44
Es ist doch wohl ein Unterschied, ob der Arbeitgeber zweifelsfrei vertragsbrüchig wird, indem er das Gehalt nicht auszahlt oder dich für 120 Stunden Arbeit in einer Woche einteilt, oder ob er eine schriftlich im Tarifvertrag vorformulierte, aber nicht eindeutig konkretisierte Ausnahmeregel aufgreift.
Ich verstehe Dich jetzt nicht ganz. Im Tarifvertrag steht eine eindeutige Begrenzung der Bereitschaftsdienste pro Monat. Bist Du darüber eingeteilt und passt es Dir nicht, dann musst Du das kommunizieren.


Der Punkt ist bei allen diesen Problemen, dass Ärzte in Weiterbildung oft erpressbar sind durch Probezeit, befristete VerträgeUnd ja, das kann man auch in der Probezeit tun. Hab ich gerade.
Hab ich auch schon getan, als ich noch in Weiterbildung war.

anignu
29.01.2023, 17:15
oder ob er eine schriftlich im Tarifvertrag vorformulierte, aber nicht eindeutig konkretisierte Ausnahmeregel aufgreift.
Wieviel noch klarer/konkreter hättest du die Formulierung denn gerne gehabt? Hast du sie dir denn mal durchgelesen? Denn dann wüsstest du dass sie extrem präzise formuliert ist.

Endoplasmatisches Reticulum
29.01.2023, 17:30
Wieviel noch klarer/konkreter hättest du die Formulierung denn gerne gehabt? Hast du sie dir denn mal durchgelesen? Denn dann wüsstest du dass sie extrem präzise formuliert ist.

Eine klare Definition im TV, was Patientengefährdung ist, wann sie vorliegt und wann nicht. Einen Lösungsansatz für das Problem, dass Arbeitgeber hiervon regelmäßig abweichende Vorstellung von Arbeitnehmern haben dürften. Erschwerend kommt hinzu, dass die Lage reichlich unklar ist, wenn Patientengefährdung strittigerweise tatsächlich vorliegen könnte, aber vom Arbeitgeber mehr oder weniger fahrlässig herbeigeführt wurde: Stellenschlüssel ohne reale Redundanz für Krankheit oder Kündigung, monatelanger Betrieb mit Stellendefizit auf Grund Elternzeit oder Krankheit oder Kettenkündigungen ohne Bemühungen einer Vertretung, Dienstplan veröffentlicht mit noch ungeklärten Diensten, Arbeitgeber verlängert Mitarbeiter nicht oder feuert ihn oder schickt ihn auf die Covid-Station, hat dann unzureichendes Personal und meint, der Rest vom Team müsse halt ran, etc. pp.

Ich könnte endlos weitermachen. Halt diese typischen Fälle, wo ein Arbeitgeber dich offensichtlich verarscht, aber mehr oder minder plausibel eine durchaus reale Not in der Abteilung hat, die auf Grund organisatorisch-struktureller Begebenheit aber in der Realität nie wirklich entfällt.

anignu
30.01.2023, 21:14
Eine klare Definition im TV, was Patientengefährdung ist, wann sie vorliegt und wann nicht.
Lies einfach unter https://www.aerzteblatt.de/archiv/181806/Krankenhausplan-Wenn-die-Qualitaet-die-Planung-bestimmt nach. Das IQTiG hat vier Arten von Patientengefährdung festgestellt. Das Haus wiederum hat die Organisationspflicht eine Paftientengefährdung abzuwenden indem es gewisse Versorgungsabläufe organisatorisch sicher stellt...
Wie stellst du dir das im TV vor? Du hast im TVÄ-VKA ein Bündel an Arbeitgeber vom kleinsten Kleinkrankenhaus bis zum Maximalversorger und da ist es super easy eine allgemeingültige Definition abzugeben die klarer ist? Schlag doch was vor. Vielleicht kann es der MB dann in den nächsten Verhandlungen übernehmen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Lage reichlich unklar ist, wenn Patientengefährdung strittigerweise tatsächlich vorliegen könnte, aber vom Arbeitgeber mehr oder weniger fahrlässig herbeigeführt wurde: Stellenschlüssel ohne reale Redundanz für Krankheit oder Kündigung, monatelanger Betrieb mit Stellendefizit auf Grund Elternzeit oder Krankheit oder Kettenkündigungen ohne Bemühungen einer Vertretung, Dienstplan veröffentlicht mit noch ungeklärten Diensten, Arbeitgeber verlängert Mitarbeiter nicht oder feuert ihn oder schickt ihn auf die Covid-Station, hat dann unzureichendes Personal und meint, der Rest vom Team müsse halt ran, etc. pp.
Ich versteh nicht in welche Konstrukte du dich da immer verrennst.

Es ist doch sehr einfach: es braucht einen Vordergrunddienst. Und für die Aufrechterhaltung eines Vordergrunddienstes braucht es eine gewisse Menge an Leuten. Und wenn es die Leute nicht gibt, dann muss der AG halt unter Verweis auf eine Patientengefährdung einen Zwangsdienstplan erstellen indem die Leute mehr als die eigentlich erlaubten Dienste machen. Die Patientengefährdung besteht ganz einfach darin, dass Patienten gefährdet sind wenn kein Arzt mehr verfügbar ist. Das sollte einleuchtend sein. Und dann muss der AG was dagegen tun, also sich nachweislich drum kümmern dass mehr Leute eingestellt werden oder die Lücken anderweitig überbrückt werden, sonst braucht man die Dienste nicht mehr machen. Und da hilft einem dann der BR oder MB.

Es ist doch meist eher so: es gibt einen Dienstplanbeauftragten und der schreibt einen Dienstplan. Dann motzt der ein wenig, die anderen AN motzen auch. Alle schimpfen "ist nicht legal, ist nicht erlaubt" und es wird trotzdem so gemacht. Der AG hat zu dem Zeitpunkt noch nie die Patientengefährdung festgestellt, weil es ja immer einen gültigen Dienstplan gibt. Aber WEHE wenn man Personalabteilung und/oder Geschäftsführung mal schriftlich drauf hinweist dass das nicht erlaubt ist. Dann sind sie plötzlich gezwungen die Patientengefährdung festzustellen und müssen sich nachweislich bemühen neue Leute zu finden. Bis man sie drauf hingewiesen hat muss der AG quasi gar nichts tun.

Ist ungefähr genauso wie mit den Bereitschaftsdienststufen. Glaubst du die ändern sich automatisch? Da muss man halt z.B. mit dem BR reden dass man aufschreiben will, die Assis schreiben auf teilen dies aber VOR Beginn des Zeitraums der Personalabteilung mit etc. Solange man nicht mal den kleinsten schriftlichen Hinweis an die Personalabteilung gibt dass da was nicht passt, wird sich nichts ändern.

Endoplasmatisches Reticulum
30.01.2023, 22:45
1. Meine Kritik war, dass der Tarifvertrag für viele wesentlichen und angeblich "eindeutigen" Regelungen nach wie vor elastische Ausnahmen formuliert und damit Ärzten in schwacher Position bei malignen Arbeitgebern den Zonk der Durchsetzungsverantwortung mit allen möglichen Konsequenzen vollumfänglich aufbürdet. Genau diese potentiellen Konsequenzen sind es, die ein Aufbegehren in vielen Szenarien erschweren; auch wenn manche alte Hasen hier im Forum der festen Überzeugung sind, dass das alles nur Spinnerei und mangelnde Eier der jungen Generation sei. Darauf antwortest du: Stimmt doch gar nicht, man muss sich doch bloß mal wehren. Puh ...

2. Entscheide dich. Entweder ist der Tarifvertrag supertoll, explizit und traumhaft eindeutig formuliert, oder der Tarifvertrag kann keine einfachen und eindeutigen Formulierungen treffen, weil er ja für ein "Bündel an Arbeitgeber vom kleinsten Kleinkrankenhaus bis zum Maximalversorger" gilt. Das kann nicht mal so und mal sein, wie es gerade passt. Es ist auch nicht nicht mein Job oder meine Kompetenz, dem MB juristische Definitionen vorzukauen. Dass es in der Praxis im Status quo oft knirscht und malmt, ist aber ja wohl keine Erfindung der heutigen ÄiW.

3. Ob der Arbeitgeber formal via HR eine Patientengefährdung festgestellt hat ist doch völlig unerheblich, wenn der Dienstplan abteilungsintern geschrieben wird und man sich abteilungsintern aufbäumen muss. Letztlich wird eine Entscheidung zur Kündigung in der Probezeit oder zur Nichtverlängerung eines befristeten Vertrages auch nicht von der HR getroffen, sondern von Oberärzten und/oder Chef. Und im Falle einer Unkündigbarkeit wird ein Rausekeln oder ein faktisches OP-Verbot ebenfalls von den unmittelbaren Vorgesetzten betrieben, nicht von Personalsachbearbeiterin Dörte Zimmermann, die aus allen Wolken fällt, weil sie ja noch nieee etwas von den Missständen an der Front gehört hat. Fakt ist, der Tarifvertrag gibt dem ärztlichen "Middle Management", wenn wir es mal so nennen wollen, durch seine Klauseln direktes Handwerkzeug, so einen Blödsinn zu versuchen. Die Organisationsstruktur der ärztlichen Weiterbildung ergänzt das Hebelmoment, es auch zu schaffen. Und ich will jetzt nicht zum 20. Mal hören, dass das als Oberarzt oder mittzwanziger Internist/Anästhesist/Psychiater in Weiterbildung mit 10 Wohnorten in 5 Jahren doch nun wirklich ein Hirngespinst sei ...

anignu
30.01.2023, 23:30
zu 1.: :rolleyes:
zu 2.: kennst differenzierte Betrachtung? Explizit und eindeutig genug formuliert um für das Bündel an AG zutreffen zu können. Und eben weil es regelmäßig knirscht wird regelmäßig nachgebessert.
zu 3.: Nein, das ist eben NICHT völlig unerheblich. Mach es doch einfach mal.

Ich versteh auch nicht warum man das alles gleich Richtung Krieg mit Fronten oder maligne Arbeitgeber etc. machen muss. Stellt doch einfach einmal ganz formal fest dass der Dienstplan aufgrund der Anzahl der Leute nicht tarifvertraglich konform geschrieben werden kann und bittet die Personalabteilung um Abhilfe. Ich weiß ja nicht was du für Chefs hast oder hattest: die meisten Chefs unterstützen das sogar. Weil sie mehr Leute bekommen wenn das durchgeht. Mehr Leute = mehr Macht = mehr Chef und so. Assistentensprecher geht zum Chef, teilt dies mit, formuliert eine Mail und dann wartet man erstmal. Sorry, aber das ist kein Krieg an Fronten, das sind halbwegs normale Vorgänge. Und es ist um einiges einfacher als zu meiner Zeit als wir versucht haben Überlastungsanzeigen zu schreiben, dies ohne solche Tarifsachen zur Rückenstärkung im Hintergrund und wir einfach wollten dass irgendwann bei drei Wochenenden pro Monat Schluss ist. Und dann die Hälfte nicht unterschrieben hat und eine Überlastungsanzeige gleich ein ganz anderes Kaliber ist etc.