Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der große Coronathread
Ich habe s von der Seite der KBV. Aber die beziehen sich auf den §28b. Den habe ich nachgelesen und verstehe ihn zwar durchaus als Testpflicht für alle egal welchen Immunitätsstatus, aber nur zweimal.
Ich habe s von der Seite der KBV. Aber die beziehen sich auf den §28b. Den habe ich nachgelesen und verstehe ihn zwar durchaus als Testpflicht für alle egal welchen Immunitätsstatus, aber nur zweimal.
Ich glaube da heißt es: negativer Test, mit 2 Wiederholungen pro Woche. Also 3/Woche, oder alle 2 Tage. :-nix
Nee, zweimal die Woche tatsächlich nur, wenn dieser dann eine PCR ist. AG-Test tatsächlich täglich. Von daher vergesst meinen obigen Beitrag. Ich habe dieses Absatz xy nicht korrekt nachgelesen.
Hier noch der Link zu KBV (https://www.kbv.de/html/1150_55527.php)
Auch schön ist ja, dass ich jede Begleitung nun nach einem Test fragen muss. Ich brech zusammen...
Ich google dann gleich mal, ob das für uns Zahnärzte auch gilt :-wow
Bin mal gespannt wie sie das an Unikliniken mit 6k-10k Mitarbeitern machen wollen. Aber das unsere Politiker jeden Bezug zur Realität verloren haben wundert mich jetzt nicht unbedingt. Bei den EU Treffen wird nach den Pressefotos ja auch immer sofort die Maske abgenommen... Wird echt Zeit das ich meinen FA habe, dann kann ich mich endlich in ein anderes Land retten...
// Edit: Oder gilt das nur für Praxen? Im Update zum Infektionsschutzgesetz steht was von außer es sind Krankenhäuser. :-peng
"Für Gesundheitseinrichtungen im Sinne des Paragrafen 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG, also Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, ambulante Pflegedienste, ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen und Rettungsdienste, gelten verschärfte Regelungen.
Testpflicht unabhängig vom Impf- oder Genesenennachweis: Arbeitgeber, Beschäftigte dieser Einrichtungen dürfen diese – unabhängig von einem Impf- oder Genesenennachweis – nur betreten, wenn sie einen Testnachweis mit sich führen (Paragraf 28b Absatz 2 Satz 1 IfSG). Für Arbeitgeber und Beschäftigte, die geimpfte Personen oder genesene Personen sind, muss der Test indes nur zweimal pro Kalenderwoche wiederholt werden und kann die zugrundeliegende Testung auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen."
https://www.quintessence-publishing.com/deu/de/news/praxis/praxisfuehrung/3g-auf-zahnarztpraxen-kommen-neue-dokumentationspflichten-zu
Gilt für Krankenhäuser auch :-))
Christoph_A
23.11.2021, 18:38
Also passts ja, zweimal die Woche Pcr, das sollte machbar sein. Schade nur, daß Papa Söder das zahlt, wir wollten die Ungeimpften eigtl selbst zahlen lassen.
kann die zugrundeliegende Testung auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen.
Na, das ist doch in Ordnung. Wir testen uns brav selber, und es kontrolliert keiner.
Auf dieser Vertrauensbasis werde ich dem selbstverständlich Folge leisten.
"Besonderheit für Gesundheitseinrichtungen: Gesundheitseinrichtungen und damit auch Arzt- und Zahnarztpraxen sind verpflichtet, der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen den Städten und Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden, Paragraf 6 IfSG-NRW) zweiwöchentlich folgende Angaben in anonymisierter Form zu übermitteln:
Angaben zu den durchgeführten Testungen, jeweils bezogen auf Personen, die in der Einrichtung oder dem Unternehmen beschäftigt sind oder behandelt, betreut oder gepflegt werden oder untergebracht sind, sowie bezogen auf Besuchspersonen und
Angaben zum Anteil der Personen, die gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 geimpft sind, jeweils bezogen auf die Personen, die in der Einrichtung oder dem Unternehmen beschäftigt sind oder behandelt, betreut oder gepflegt werden oder untergebracht sind.
Wie diese Übermittlung genau vollzogen werden soll, bleibt offen, Ausführungsbestimmungen auf Landes- und/oder Kommunalebene liegen bis heute (23. November 2021) nicht vor."
Diese meldepflicht alle 2 Wochen regt mich ja noch am meisten auf :-keule da haben die Gesundheitsämter zur Zeit wirklich besseres zu tun....
@Muriel
Woraus liest Du, dass es für 2 Tests eine PCR sein soll und AG-Test täglich?
Ich verstehe den Absatz so: 1x testen höchstens 2x wiederholen pro Woche, keine Vorgabe, ob PCR oder Ag-Schnelltest
§28 b des Infektionsschutzgesetzes bezieht sich bzgl des Tests auf (https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html), hier §2 Satz 7
ein Testnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, ..., wenn die zugrundeliegende Testung durch In-vitro-Diagnostika erfolgt ist, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind und die auf Grund ihrer CE-Kennzeichnung oder auf Grund einer gemäß § 11 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig sind, die zugrunde liegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegt
(ok viele waren schneller :-))
hm das mit der PCR noch nicht so richtig muss ich gestehen
Wenn du meinen Screenshot mit dem Auszug aus dem Gesetz weiter oben liest, steht da Absatz 1 Satz 2 oder so. Und das bezieht sich auf PCR-Tests. Fand ich aber auch sehr verwirrend und musste erst anderswo drauf aufmerksam gemacht werden.
Jetzt hab ichs . Ich hatte Textabschnitte auf drei verschiedenen Seiten mit scrollen und so.
Ja, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sind da so eine Sache...
vanilleeis
23.11.2021, 20:52
Ich komm nicht mehr mit. Also wie ist es jetzt? Täglicher Schnelltest oder 2x/Woche PCR bei Praxis und Krankenhaus?
Moorhühnchen
23.11.2021, 21:05
Ich warte, bis mein Urlaub zuende ist. Bis dahin ist wahrscheinlich eh wieder alles anders! :-D
roxolana
23.11.2021, 21:48
Schnelltests sind über jetzt schon Mangelware. Bald sind sie wahrscheinlich überall ausverkauft...
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2026 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.