Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der große Coronathread
FirebirdUSA
07.05.2022, 18:43
Und es gibt ja auch AG, die Ungeimpfte arbeiten lassen, bis sie vom Gesundheitsamt die Rückmeldung bekommen, was zu tun ist.
Ist ja rechtlich auch richtig, über Sanktionen darf nur das GA entscheiden... und ehrlich gesagt ist die Impfpflicht für Personal seit Omikron sowieso völliger Humbug. Ich verstehe zwar nicht warum man sich nicht impft, aber dass jetzt radikal durchzuboxen ist ähnlich wie Strafen für alleine auf der Parkbank sitzen. Ein Berufsverbot ist eine ganz schön harte Sache für eine Impfung die inzwischen hauptsächlich mich selbst schützt
Am Besten, man sperrt das gesamte Klinikpersonal ein, dann können die sich auch nicht in der Fussgängerzone anstecken. ;-)
Ich weiß nicht, ob wir uns da richtig verstanden haben.
Ich kann nur sagen, dass auf meiner Station erst Patienten dann Personal positiv waren und dass ich regelhaft Pat. mit verschiedenen Angehörigen ohne Schutzmaßnahmen im Garten sehe. Habe ein Fenster mit Aussicht.
Die Patienten sind nahezu asymptomatisch und geimpft sind sie auch alle.
Ist ja rechtlich auch richtig, über Sanktionen darf nur das GA entscheiden... und ehrlich gesagt ist die Impfpflicht für Personal seit Omikron sowieso völliger Humbug. Ich verstehe zwar nicht warum man sich nicht impft, aber dass jetzt radikal durchzuboxen ist ähnlich wie Strafen für alleine auf der Parkbank sitzen. Ein Berufsverbot ist eine ganz schön harte Sache für eine Impfung die inzwischen hauptsächlich mich selbst schützt
Ja das ist mir schon klar, wollte es nur erwähnen. Manche Kliniken in der Region werben auch damit, dass sie nur Geimpfte beschäftigen.
Kackbratze
07.05.2022, 22:28
Bei uns haben wir asymptomatische Zuweisungen mit anderen Diagnosen, die dann bei Aufnahme neben Erkrankung x zusätzlich Corona-positive Befunde haben und Personal, was sich zu Hause ansteckt. Innerhalb des Krankenhauses scheinen die Hygienemaßnahmen zu funktionieren, die Ansteckung wird, zumindest von denen mit denen ich Kontakt habe, aus der Häuslichkeit mitgebracht.
Ich finde es ganz gut, dass wir uns weiter täglich testen (Geimpfte müssten nur 2x/Woche), so fischen wir doch immer wieder Kollegen heraus bevor sie arbeiten.
SineNomine
17.05.2022, 16:49
Am Besten, man sperrt das gesamte Klinikpersonal ein, dann können die sich auch nicht in der Fussgängerzone anstecken. ;-)
90% der Ansteckungen des Personals kommen aus dem privaten Umfeld. Wenn man das noch reduzieren könnte, wäre eine Menge getan.
Über die aktuelle Anzahl der Geimpften, die sich anstecken und ausfallen, gibt es ja genug Daten, somit ist auch die Impfpflicht, insbesondere die Einrichtungsbezogene, nicht sinnvoll.
Gibt es Daten aus den Ländern, die sehr früh geöffnet haben und keine Impfpflichten hatte, wie die aktuelle Lage in deren Kliniken ist?
Sehe ich auch so, fast alle Ansteckungen kommen aus dem privaten Umfeld - zusammenfassend gabs fürs ärztliche Personal als Pandemiebonus:
- Eine isolierte Impfpflicht (wenn, dann hätte man konsequenterweise eine Impfpflicht für alle einführen müssen)
- Reallohnverluste
Da wird so unwahrscheinlich viel Wertschätzung transportiert ... ;)
Habt ihr die Pressekonferenz von Lauterbach von heute u. a. zur COVID Impfstrategie gesehen? Ab der verlinkten Zeit https://youtu.be/sPObxA29dBw?t=1m43s spricht er wieder über die angepassten Impfstoffe von denen ich lange schon nichts mehr gehört hatte. Er nennt nen Omikron Impfstoff von Biontech und nen bivalenten Impfstoff von Moderna. Vielleicht ist es im Herbst ja sinnvoll, Grippe und COVID wieder direkt zusammen zu nehmen.
Und dann hab ich in der PK auch gehört, dass das BVerfG morgen seine Entscheidung zum Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht verkünden wird, da bin ich echt gespannt. In meiner Heimatstadt wurden schon Bußgeldbescheide verschickt.
Kackbratze
18.05.2022, 22:44
Der Impfstoff wurde schon gekauft von KL. Damit wird es ihn auch geben, die Frage ist zwar wann, wie sicher, wie potent und wie gut, aber bezahlt isser sicher.
Was die Impfpflicht anbetrifft, die N00bs der Gesundheitsministerkonferenz wollen ja eine Impfpflicht ab mindestens 60, da sind doch so ein paar Pfleger oder Ärzte locker mit drin als Bonus, oder?
Die Impfpflicht sei verfassungskonform, vgl. https://www.tagesschau.de/inland/einrichtungsbezogene-impfpflicht-bundesverfassungsgericht-103.html und mehrere Berichte, die wieder den Exodus der Pflegekräfte voraussagen.
Kackbratze
19.05.2022, 22:26
Ab Herbst geht es also wieder los. Und die Skeptiker, die bislang als Genesene galten, werden auch 2x überlegen, wie der Job weitergehen soll.
Ich sehe bei dem Urteil keinen Hinweis auf den fehlenden fremdschutz. Das ist echt schade. Ein vernünftiges Urteil , hätte viele Probleme bei einer echten impfpflicht bei einem "guten" Impfstoff verhindern können.
Nefazodon
20.05.2022, 10:05
Ab Herbst geht es also wieder los. Und die Skeptiker, die bislang als Genesene galten, werden auch 2x überlegen, wie der Job weitergehen soll.
Ich sehe bei dem Urteil keinen Hinweis auf den fehlenden fremdschutz. Das ist echt schade. Ein vernünftiges Urteil , hätte viele Probleme bei einer echten impfpflicht bei einem "guten" Impfstoff verhindern können.
Ich seh das ähnlich. Ich sehe aktuell nicht, dass die Impfung relevant zum Fremdschutz beiträgt, da sie Ansteckung nicht (nicht mehr seit Omicron) zu verhindern scheint.
Außerdem ärgerlich: WENN man mit Fremdschutz argumentiert, warum wird dann den Beschäftigten im Gesundheitswesen selektiv auferlegt, für den Schutz der Patienten zu sorgen, aber nicht den Patienten, alles Zumutbare zu unternehmen um das Personal zu schützen?
Ich finde es etwas ungerecht. Darüber hinaus tangiert es mich, wie wohl die Meisten Beschäftigten im Gesundheitswesen, aber nicht, da ich (freiwillig) geimpft bin.
Einen Massenexodus erwarrte ich nicht.
Spannend wird allerdings, ob dann die 4. Impfung verpflichtend wird, obwohl es dafür bisher wenig Evidenz gibt und einige Immunologen meinen, dass diese bei Immungesunden in unangepasster Form sogar kontraproduktiv sein *könnte*.
Wenn ich die Zahlen richtig im Kopf habe, sind bisher auch erst 5,9% vierfach geimpft.
Wenn ich die Zahlen richtig im Kopf habe, sind bisher auch erst 5,9% vierfach geimpft.
Weil die meisten die ich kenne 3fach geimpft und 1fach genesen sind. Mei, da spart man sich die Viertimpfung halt. Mach ich auch.
Autolyse
20.05.2022, 21:54
Ab Herbst geht es also wieder los. Und die Skeptiker, die bislang als Genesene galten, werden auch 2x überlegen, wie der Job weitergehen soll.
Ich sehe bei dem Urteil keinen Hinweis auf den fehlenden fremdschutz. Das ist echt schade. Ein vernünftiges Urteil , hätte viele Probleme bei einer echten impfpflicht bei einem "guten" Impfstoff verhindern können.
Das liegt an der notwendigen Beschleunigung der Entscheidung. Der Stand der Wissenschaft ist bis zum 02.02.2022 berücksichtigt (vgl. Rn 43) und für den legitimen Zweck reicht es bereits aus, dass die Zweckerreichung auch nur gering gefördert werden kann. Dafür reicht die Faktenbasis zu diesem Zeitpunkt und das ist hinreichend, weil die gesetzgeberische Prognose, dass dem nicht so ist durch die sachverständigen Stellungnahmen hätte erschüttert werden müssen (Rn 184). Genau darauf kommt es aber in der Angemessenheit an - es müsste zumindest quantifiziert worden sein um zu einer ex-post-Verfassungswidrigkeit zu kommen, das ist aber Stand März noch nicht sicher nachgewiesen (Rn 238-239). Das Ziel des Gesetzgebers liegt aber im Schutz der hochaltrigen Personen (Rn 155) und damit ist es von Verfassungs wegen akzeptabel, wenn das Transmissionsrisiko etwas reduziert wird, weil es sich im Endpunkt Todeszahlen trotzdem bemerkbar machen würde (Rn. 240-241).
In der Angemessenheitsprüfung berücksichtigt der Senat insbesondere, dass es keinen Impfzwang gibt, sondern man dem durch Aufgabe des Berufs/Wechsel des Arbeitsplatzs ausweichen kann (Rn 209). Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine allgemeine Impfpflicht ohne relevanten Transmissionsschutz hält, weil vergleichbare Abstufungsregelungen kaum zu erreichen sind und auf die kommt es tragend an (Rn 219-221).
Ich finde es etwas ungerecht. Darüber hinaus tangiert es mich, wie wohl die Meisten Beschäftigten im Gesundheitswesen, aber nicht, da ich (freiwillig) geimpft bin.
Einen Massenexodus erwarrte ich nicht.Ja, ich erwarte das auch nicht. Wo sollen die Leute denn hin? So nen Ausstieg muss man sich ja auch erst mal leisten können. Ab einem gewissen Alter und Lebensumständen schwinden die Chancen auf nen besseren Job doch schon enorm. Wenn überhaupt, ist doch derzeit das Gesundheitswesen das Eldorado für Spätzünder. Sowieso halte ich einen Ausstieg nur aus Solidarität oder aus Prinzip für noch unwahrscheinlicher. Die meisten sind ja wirklich geimpft und die Ungeimpften sind oft nicht solche mit denen man sich solidarisieren möchte.
Ich sehe bei dem Urteil keinen Hinweis auf den fehlenden fremdschutz. Das ist echt schade. Ein vernünftiges Urteil , hätte viele Probleme bei einer echten impfpflicht bei einem "guten" Impfstoff verhindern können.
Mit dem Thema setzt sich das Urteil (https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20220427_1bvr264921.html) schon einigermaßen ausführlich auseinander, ab ca. Rn 157. Insbesondere Rn 173:
Dabei durfte der Gesetzgeber auch annehmen, dass der Nachweis einer Impfung oder Genesung der dort Tätigen zum Schutz von Leben und Gesundheit vulnerabler Menschen beiträgt. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes ging eine deutliche fachwissenschaftliche Mehrheit davon aus, dass sich geimpfte und genesene Personen seltener mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und auch das Virus seltener übertragen können als nicht geimpfte oder nicht genesene Personen. Angenommen wurde auch, dass dann, wenn sich Geimpfte infizieren, sie weniger und nur für einen kürzeren Zeitraum als nicht Geimpfte infektiös sind vgl. RKI, Epidemiologisches Bulletin 48/2021, S. 25 f.; RKI, Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19, Stand: 26. November 2021) und eine COVID-19-Schutzimpfung zum Schutz Anderer beiträgt (vgl. PEI, Dossier zum Thema „Coronavirus – COVID-19-Impfstoffe“; RKI, Wöchentlicher Lagebericht vom 16. Dezember 2021, S. 26). Der Nutzwert von Impfungen derjenigen Personen, die Kontakt mit vulnerablen Personen haben, wurde daher als besonders hoch eingeschätzt (vgl. PEI, Dossier zum Thema „Coronavirus – COVID-19-Impfstoffe“; RKI, Epidemiologisches Bulletin 48/2021, S. 4).
Das Gericht zieht sich somit auf die Sichtweise zurück, dass zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes angenommen werden konnte, dass die Impfung zu einem Fremdschutz beiträgt. Ob sich danach herausstellt, dass diese Prognosen unter Umständen gar nicht stimmen, scheint nicht entscheidend zu sein. Ich bin kein Jurist und habe davon keine Ahnung.
Auch die Pressememitteilung (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-042.html) bezieht sich darauf:
Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass die Pflicht zum Nachweis einer Impfung oder Genesung aller Personen, die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit vulnerabler Menschen beitragen kann. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes ging eine deutliche fachwissenschaftliche Mehrheit davon aus, dass sich geimpfte und genesene Personen seltener mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und daher das Virus seltener übertragen können. Angenommen wurde auch, dass Geimpfte bei einer Infektion weniger und kürzer als nicht Geimpfte infektiös sind. Die Vertretbarkeit dieser gesetzgeberischen Eignungsprognose wird durch die weitere Entwicklung des Pandemiegeschehens verbunden mit der Ausbreitung der Omikronvariante des Virus ausweislich der Stellungnahmen der im hiesigen Verfahren als sachkundige Dritte angehörten Fachgesellschaften nicht erschüttert. Diese gehen ganz weitgehend übereinstimmend von einer weiterhin bestehenden, wenn auch gegenüber den Vorvarianten reduzierten, relevanten Impfstoffwirksamkeit aus.
Edit: Sehe jetzt erst, dass Autolyse dazu schon mehr geschrieben hat.
Frage an die die sich mit dem Urteil genauer beschäftigt haben:
wurde denn auch die Frage nach möglichen, weniger invasiven Möglichkeiten wie häufigeren Tests, verpflichtendem FFP3-Tragen oder sonstigem bearbeitet?
Nee. Es ging ausschließlich um die Impfpflicht.
Autolyse
22.05.2022, 20:52
Nee. Es ging ausschließlich um die Impfpflicht.
Doch, vgl. Rn. 192-198, siehe nur
Die Auferlegung einer Verpflichtung, sich vor Betreten einer Einrichtung oder eines Unternehmens – und damit vor einem möglichen Kontakt mit einer vulnerablen Person – auf eine SARS-CoV-2-Infektion zu testen, ist schon kein gleich geeignetes Mittel. Der Gesetzgeber hat in der Entwurfsbegründung ausdrücklich festgestellt, dass eine regelmäßige Testung zwar in einem bestimmten Zeitfenster akute Infektionen entdecken und damit das Risiko eines Eintrags verringern könne. Eine Testung könne aber keinen gleichwertigen Schutz wie eine Immunisierung gerade bei Kontakt mit besonders vulnerablen Personen darstellen (vgl. BTDrucks 20/188, S. 37).
sowie
Auch sonstige Verhaltensregeln, wie etwa das Abstandhalten, das Tragen einer (medizinischen) Schutzmaske, die Einhaltung von Hygieneregeln, regelmäßiges Lüften oder das Einsetzen eines Luftfilters, sind nicht gleich wirksam. Es besteht – wie ausgeführt – schon das Risiko einer bewusst oder unbewusst fehlerhaften Anwendung, weshalb der Gesetzgeber auf hinreichend tragfähiger Grundlage nicht auf den Schutz verzichten musste, den eine COVID-19-Impfung oder Genesung jedenfalls grundsätzlich verspricht und von dem vulnerable Personen profitieren.
Bonnerin
22.05.2022, 21:22
das Risiko einer bewusst oder unbewusst fehlerhaften Anwendung
Jo, also wenn ich mir meine Covid-Existenz-leugnenden Kollegoiden anschauen, die den OP-Mundschutz immer unterm Kinn tragen (auch gerne, wenn sie gerade Symptome haben), weil man ja sonst an einer CO2-Vergiftung erstickt, bekommen die Richter:innen da vollste Zustimmung von mir. FFP2 würde keiner von denen je anziehen... (Da frage ich mich echt, mit was für einem IQ man vor 40 Jahren nen Medizinstudienplatz bekommen hat...im OP trägt man ja auch und schon seit Jahrzehnten durchgängig eine OP-Maske.)
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