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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der große Coronathread



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Autolyse
25.03.2020, 09:13
§ 5 Absatz 3 Nr. 6: Durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der gesundheitlichen Versorgung in ambulanten Praxen, Apotheken, Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und in sonstigen Gesundheitseinrichtungen in Abweichung von bestehenden gesetzlichen Vorgaben vorzusehen, insbesondere:
a)Ärztinnen und Ärzte, Angehörige von Gesundheitsfachberufen und Medizinstudierende zu verpflichten, bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mitzuwirken, [...]
Absatz 4: Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Anordnungen nach Absatz 3 haben keine aufschiebende Wirkung.[...]
Absatz 5: Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit kann im Rahmen des Absatz 3 eingeschränkt werden.
Dem geneigten Leser wird aufgefallen sein, dass die Elemente der Verhältnismäßigkeitsprüfung aus den Landeskatastrophenschutzgesetzen entfallen sind. Es gibt also keine Pflichtenkollision mehr.
Auch ist damit auch die Ermächtigung zur Außerkraftsetzung von Arbeitsschutzregeln inkludiert ist. Das Problem der fehlenden Schutzausrüstung ist damit gelöst.
Entschädigungsregeln für Inanspruchgenommene sieht das Gesetz selbst nicht vor und die Rechtsverordnung tut es auch nicht, damit ist man im Aufopferungsanspruch aus dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794.

Mukopolysaccharid
25.03.2020, 09:48
+++ Änderungsentwurf der Approbationsordnung in der COVID-19-Pandemie +++

Folgende Punkte sind derzeit im Entwurf enthalten:

1.) Die folgenden Punkte gelten lediglich im Falle einer Epidemie nationaler Tragweite, die nach Verabschiedung der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes ermöglicht wird.

2.) Famulaturen und Pflegepraktika werden auch während des regulären Semesters ermöglicht, solange kein ordentlicher Lehrbetrieb stattfindet.

3.) Das M2 soll verschoben werden können. Alle zum M2 zugelassenen Studierenden sollen bereits bis Mitte April ins PJ starten. Das Wahltertial muss in der Allgemeinmedizin oder “in einem klinisch-praktischen Fachgebiet, in dem die Mitwirkung der studierenden Personen an der Gesundheitsversorgung zur Bekämpfung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite notwendig ist” absolviert werden. Sollte es die Versorgungslage notwendig machen, kann das Wahltertial im PJ zugunsten eines verlängerten Tertials in der Inneren Medizin verkürzt werden.

4.) Das M2 soll nach dem PJ nachgeholt werden. Die Lernphase (Abstand zwischen Ende des PJ und frühester Stex-Termin) verkürzt sich auf sechs Wochen. Fehlzeiten im PJ (bspw. durch Quarantäne), die über die 30 Tage hinaus gehen, sollen innerhalb dieser 6 Wochen nach regulärem PJ-Ende nachgeholt werden können.

5.) PJler*innen, bei denen während des Pandemiefalls das M3 ansteht, bekommen eine Prüfung, die sich an den verfügbaren Kapazitäten orientiert: Pro Tag sollen nur zwei Prüfer*innen prüfen. Der Umfang der Prüfung für die einzelnen Geprüften bleibt aber gleich.

Bonnerin
25.03.2020, 09:52
Der Spahn muss sich nicht wundern, wenn nach alledem x Ärzte ihre Approbation zurückgeben.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit auszuhebeln. Ich hoffe, dass dieser Passus vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landet. Damit wird ja offensichtlich der Tod von Ärzten und Pflegepersonal billigend in Kauf genommen. Ja, danke für nix außer den Versuch, sich als Kanzlerkandidat zu profilieren.

freak1
25.03.2020, 09:57
Absatz 5: Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit kann im Rahmen des Absatz 3 eingeschränkt werden.

Als ob das vor dem BVerfG Bestand hat? Dann kann ich doch auch einfach Nordkorea-Style die infizierten erschiessen...

Autolyse
25.03.2020, 09:57
Der Spahn muss sich nicht wundern, wenn nach alledem x Ärzte ihre Approbation zurückgeben.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit auszuhebeln. Ich hoffe, dass dieser Passus vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landet. Damit wird ja offensichtlich der Tod von Ärzten und Pflegepersonal billigend in Kauf genommen. Ja, danke für nix außer den Versuch, sich als Kanzlerkandidat zu profilieren.
Das von mir geschilderte ist die Maximalvariante. Rechtsschutz muss man ganz praktisch vor den Verwaltungsgerichten einklagen über einen Antrag die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherzustellen. Hat man das erreicht, dann hat man Zeit. Die Pandemie wird vorbei sein, bevor die Hauptsache entschieden ist. ;-)

/Tante Edith meint: Grundrechte dürfen von Gesetzes wegen eingeschränkt werden (soweit eine solche Schranke in der Verfassungs angelegt ist). Der Absatz 5 tut nur dem Zitiergebot genüge. Das ist noch kein Grund für eine fehlende Verfassungsmäßigkeit. Das kommt auf die konkrete Ausgestaltung an.

Mukopolysaccharid
25.03.2020, 10:14
Goodbye Deutschland
Der Spahn muss sich nicht wundern, wenn nach alledem x Ärzte ihre Approbation zurückgeben.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit auszuhebeln. Ich hoffe, dass dieser Passus vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landet. Damit wird ja offensichtlich der Tod von Ärzten und Pflegepersonal billigend in Kauf genommen. Ja, danke für nix außer den Versuch, sich als Kanzlerkandidat zu profilieren.

Grübler
25.03.2020, 10:32
Ich bin sprachlos.

roxolana
25.03.2020, 10:50
Nach jetziger Rechtslage ist es ausdrücklich verboten, Menschen, die etwa mit dem Coronavirus infiziert sind, dazu zu zwingen, sich behandeln zu lassen. Dieses Verbot soll nach dem Gesetzentwurf kommentarlos gestrichen werden.
https://www.tagesschau.de/inland/corona-massnahmen-rechtmaessig-101.html

Also auch noch Zwangsbehandlungen a la Wuhan?

Herbstblume90
25.03.2020, 10:52
Autolyse, wo kann man den Gesetzesentwurf nachlesen? Ich hab es irgendwie nicht finden können..

Obscura
25.03.2020, 11:02
Den aktuellen Gesetzesentwurf findet man hier (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_ein er_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf) .

uuc80
25.03.2020, 11:17
Meines Wissens wurde im neuen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes genau dieser Passus mit der Zwangsverpflichtung wieder gestrichen. Stand zumindest am Montag so im Tagesschau-Newsblog.

uuc80
25.03.2020, 11:32
Über den Link findet man es leider nicht mehr. Deshalb hier der Screenshot. 32369 Und in dem von Obscura verlinkten Gesetzentwurf steht es, wenn ich das richtig sehe, auch nicht mehr. Hier der Entwurf, der heute durch den Bundestag soll: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918111.pdf

Autolyse
25.03.2020, 12:12
Die Entwurfsversion des Gesundheitsministeriums findet sich hier. (https://fragdenstaat.de/dokumente/4075-anderung-des-infektionsschutzgesetzes-und-weiterer-gesetze/)

cicely
25.03.2020, 12:40
Gruslig. Gut, dass das erstmal wieder gestrichen wurde, jedoch hat Spahn in seinem TV-Statement gerade eben angekündigt, dass "er als Gesundheitsminister" künftig auch kurzfristig und "unbürokratisch" Anordnungen treffen kann... Anordnungen welcher Art ihm da vorschweben wissen wir dann ja schon mal.

vanilleeis
25.03.2020, 13:00
Könnt ihr das noch mal für doofe erklären: kommt das jetzt mit der Unversehrtheit oder nicht?

geisterhome
25.03.2020, 13:05
Jetzt haben bzw. werden die Tschechen und Polen ihre Grenzen auch für Berufspendler schließen, damit können sie doch einige grenznahe Krankenhäuser eigentlich schließen? 17000 Berufspendler soll es beispielsweise aus Polen geben, die meisten in der Pflege oder als Arzt tätig.

Kackbratze
25.03.2020, 13:16
Europa der offenen Grenzen und der beispiellosen Solidarität.

Zur Zeit werfen alle mit Steinen aufeinander, weil das Hemd näher als die Jacke ist.
Mal sehen wie der Kontinent da wieder rauskommt, Flinten-Uschi ist jedenfalls sehr ruhig geworden. Bereitet vermutlich weiter ihren Green-Deal vor. :-D

sonnenblume42
25.03.2020, 13:17
Könnt ihr das noch mal für doofe erklären: kommt das jetzt mit der Unversehrtheit oder nicht?

Ich habs jetzt nicht mehr gefunden, so wie auch die Zwangsrekrutierung nicht.

Oder übersehe ich was?

Bekomme gerade Lust, meine Approbation zurück zu geben und ein Yogastudio zu eröffnen.

DrSkywalker
25.03.2020, 13:21
Ich habs jetzt nicht mehr gefunden, so wie auch die Zwangsrekrutierung nicht.

Oder übersehe ich was?

Bekomme gerade Lust, meine Approbation zurück zu geben und ein Yogastudio zu eröffnen.

Und wenn du ein Yoga Studio hättest würdest du dir wünschen Arzt zu sein. Die yoga Studios haben gerade nicht so viel zu tun.

sonnenblume42
25.03.2020, 13:24
Und wenn du ein Yoga Studio hättest würdest du dir wünschen Arzt zu sein. Die yoga Studios haben gerade nicht so viel zu tun.

Das geht schon. Es würde vermutlich nur nix bringen die Approbation abzugeben, wenn man sieht, wer jetzt mit dem Gesetz heilberuflich arbeiten dürfte.

Edit: zu doof zum zitieren