Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der große Coronathread
Das steht natürlich nicht so drin. Aber
"(1) Durch Anordnungen gemäß der §§ 12 bis 15 können die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden."
schafft die Voraussetzungen dafür, weil mein dein Recht auf körperliche Unversehrtheit aussetzen kann.
Kackbratze
30.03.2020, 17:22
.... Und Ausreiseverbot...
Flauscheding
30.03.2020, 17:30
Das steht natürlich nicht so drin. Aber
"(1) Durch Anordnungen gemäß der §§ 12 bis 15 können die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden."
schafft die Voraussetzungen dafür, weil mein dein Recht auf körperliche Unversehrtheit aussetzen kann.
Die ersten 20 Artikel der Grundrechte können nicht angetastet oder durch andere Gesetze eingeschränkt werden.
Körperliche Unversehrtheit ist Artikel 2 🤷*♀️
Das steht natürlich nicht so drin. Aber
"(1) Durch Anordnungen gemäß der §§ 12 bis 15 können die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden."
schafft die Voraussetzungen dafür, weil mein dein Recht auf körperliche Unversehrtheit aussetzen kann.
Aber auch hier stellt sich wieder die Frage wie genau sie das denn dann bitte umsetzen wollen. Prügelt mich die Polizei dann ins Corona-Zimmer?
Heerestorte
30.03.2020, 17:34
Die ersten 20 Artikel der Grundrechte können nicht angetastet oder durch andere Gesetze eingeschränkt werden.
Körperliche Unversehrtheit ist Artikel 2 路*♀️
Doch, können sie. Nur mal als Beispiel §81a StPO.
Da geht dein Recht auf körperliche Unversehrtheit direkt flöten, wenn du Beschuldigter bist.
Matzexc1
30.03.2020, 17:36
Aber auch hier stellt sich wieder die Frage wie genau sie das denn dann bitte umsetzen wollen. Prügelt mich die Polizei dann ins Corona-Zimmer?
Beuge- oder Erzwingungshaft vielleicht ? Wobei ich lieber noch das Nehmen würde anstatt ohne Schutzkleidung zu arbeiten.
@Flauscheding
Natürlich können sie das. Blutentnahme durch den Polizeiarzt? Haft?
Da gibts noch ein viel größeres Druckmittel: bei einer entsprechenden Verurteilung könnte die Approbation flöten gehen.
Die ersten 20 Artikel der Grundrechte können nicht angetastet oder durch andere Gesetze eingeschränkt werden.
Körperliche Unversehrtheit ist Artikel 2 路*♀️
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Matzexc1
30.03.2020, 17:52
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Sie können es also, das Signal wäre definitiv das Verheerendste. Ich glaube nicht das die Ärztezahlen in NRW dadurch steigen werden, außerdem stellt sich die Frage ob das ganze nicht am Ende vor dem BVerfG oder dem EuGH angreifbar wäre.
Ich findes aber mal wieder typisch, erst das gesundheitssystem finanziell auf "Effizienz" trimmen und dann solche Aktionen verwirklichen
Flauscheding
30.03.2020, 17:53
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
...oder so. Irgendwas war da, wollte nochmal nachlesen später aber das kann ich mir jetzt sparen 🙈😁. Danke!
Also echt mal, langsam wird’s abstrus 😤🤮
Matzexc1
30.03.2020, 18:03
Paragraph 15, Absatz 3
3) Bei Personen, die in einem laufenden Anstellungs- oder Dienstverhältnis stehen,
ist die Verpflichtung in Abstimmung mit dem Arbeitgeber oder Dienstherren der
verpflichteten Person auszusprechen und auch ihm gegenüber wirksam. Dieser kann
dem Einsatz nur widersprechen, wenn er auf den Einsatz der Personen zur
Aufrechterhaltung einer Dienstleistung angewiesen ist, die der gesundheitlichen oder
pflegerischen Versorgung der Bevölkerung oder der Sicherung anderer
unverzichtbarer Versorgungsstrukturen in der epidemischen Lage dient.
Einfach abkommandieren wird dadurch etwas schwieriger
Jule-Aline
30.03.2020, 18:10
Stimmt,an die europäische Krankenversicherungskarte habe ich nicht gedacht.
John Silver
30.03.2020, 18:26
Jup, und wenn ich das Thema „Zwangsverpflichtung“ a.a.O. aufgreife, kommen die ganzen ortsbekannten Dummschwätzer und fangen an, sich zu wundern, was ich wohl für ein Problem hätte, und das käme schon nicht, und das Geld sei doch wohl nicht wichtig und ach Ethik und bla und fasel. Bitte, in your face, WackenDoc, Evil und Konsorten. Ich hoffe, dass ihr von so einem Gesetz als Erste getroffen werdet; dann könnt ihr mir anschaulich beweisen, ich sei ein Egoist, eine Mimose, kein richtiger Arzt und was mir sonst noch vorgeworfen worden ist. Viel Spaß.
Relaxometrie
30.03.2020, 18:32
Für NRW soll übrigens doch ein Gesetz kommen mit dem wir alle zur Arbeit ohne entsprechendes Schutzmaterial verpflichtet werden können:
https://www.landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag/files/WWW/I.A.4/Gesetzgebung/Aktuell/gesetzentwurf-epidemiegesetz.pdf
Autolyse, was sagst Du zu dem Gesetz?
Lässt sich daraus wirklich ableiten, bzw. Deiner Meinung nach erahnen, daß medizinisches Personal im Zweifel (also wenn zu wenig Masken etc vorhanden sind) ohne Schutzausrüstung am infektiösen Patienten arbeiten muß?
WackenDoc
30.03.2020, 18:32
Oh je, der nächste im Coronawahn.
Wenn es nicht so traurig wäre.
Jup, und wenn ich das Thema „Zwangsverpflichtung“ a.a.O. aufgreife, kommen die ganzen ortsbekannten Dummschwätzer und fangen an, sich zu wundern, was ich wohl für ein Problem hätte, und das käme schon nicht, und das Geld sei doch wohl nicht wichtig und ach Ethik und bla und fasel. Bitte, in your face, WackenDoc, Evil und Konsorten. Ich hoffe, dass ihr von so einem Gesetz als Erste getroffen werdet; dann könnt ihr mir anschaulich beweisen, ich sei ein Egoist, eine Mimose, kein richtiger Arzt und was mir sonst noch vorgeworfen worden ist. Viel Spaß.
Nicht nur Mimose, sondern auch Narzisst... faszinierend!
Oh je, der nächste im Coronawahn.
Wenn es nicht so traurig wäre.
Meinst du mich? Wie ist das mit der Einschränkung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit deiner Meinung nach zu werten?
habichnicht
30.03.2020, 18:56
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Könnte auf Grund eines Landesgesetzes in Grundrechte eingegriffen werden? Das kann ich mir nicht vorstellen.
WackenDoc
30.03.2020, 18:56
Ich meinte eher John Silver.
Die ganze Schei** hat noch nicht einmal richtig angefangen und schon verlieren die ersten die Nerven.
Mit deiner Frage bin ich der falsche Ansprechpartner. Mit der Einschränkung lebe ich seit über 20 Jahren.
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